4. 5. 80 — Brunnenauslauf in der Waschküche mit 1000 Liter Tages¬ consum 6 fl. Mehrconsum 2 kr. per mö. Ein solcher wird jedoch nur abgegeben, wenn wenigstens schon ein Auslauf vorhanden ist. d) Auslauf zu einem Closet mit 500 Liter per Tag. 4 fl.
Mebrconsum 2 kr. per mö, Auslauf für eine Bade-Einrichtung mit oder ohne Douche mit e) 1000 Liter Tagesconsum 10 fl. Mehrconsum 2 kr. per m3 Hof- und Gartenhydrant mit 1000 Liter per Tag... 10 fl. f) Mehrconsum 2 kr. per mö.
g) Springbrunnen mit 1000 Liter per Tag 10 fl. Mehrconsum 2 kr. per mö. Ventilator mit 500 Liter per Tag 4 fl. * Mehrconsum 2 kr. per m3. h) Wasser für gewerbliche Zwecke ohne Benützung des Druckes als Motor, per m3 2 kr. Eine Wassereinkaufstaxe für Innsbruck entfällt, Für aus¬ 300 fl. wärtige Gemeinden beträgt dieselbe * Jene Hauseigenthümer, welche nicht mindestens einen Auslauf haben, zahlen die Hälfte eines Hausbrunnen. Besondere Bestimmungen über die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung der Stadt Innsbruck. § 1. Wer von der städtischen Wasserleitung einen Brunnen zu seinem Privatbesitze ableiten will, hat mittels des eigenen Fomulars beim Stadtmagistrate um die Bewilligung dieser Brunnenleitung anzusuchen. In dieser Eingabe muss die Zahl, Art und Lage der gewünschten Aus läufe bestimmt angegeben werden. Die Wasserverleihung erfolgt nur auf Grund der nachstehenden Bestimmungen unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes. Jede Partei, welcher ein Brunnen verliehen wurde, hat den vorge¬ schriebenen Revers zu unterzeichnen, worauf erst mit der Herstellung der Brunnenleitung begonnen werden darf Jede Partei ohne Unterschied, ob dieselbe gegenwärtig bereits Wasser bezieht oder nicht, hat die Anmeldung auf Wasserbezug zu machen, weil. die alte Wasserleitung aufgegeben wird. 2. Jede Partei trägt allein die Kosten der Anlage der Privat¬ 8 ableitung und deren Verbindung mit dem öffentlichen Röhrenstrange bis