— 78 — Adler-Saal allein zu Concerten, Vorlesungen etc. ohne 9. Restauration 10 fl. Adler-Saal wie oben mit Benützung desselben auch zur 10. Restauration 12 fl. 11. Adler-Saal wie oben mit Benützung desselben zu Restauration und Tanz 15 fl. Adler-Saal wie ad 11 mit Benützung des Rauchzimmers 12. 20 fl. 13. Die Benützung eines einzelnen Zimmers mit Ausnahme des grossen und kleinen Saales und Adler-Saales per Abend 5 fl. Bedingungen: 1. Die Miether der verschiedenen Räume in den Stadtsälen haben Sorge zu tragen, dass das Publikum vor Betreten der Räume die Ober¬ kleider, Schirme etc. in den Garderoben abgibt. 2. Dieselben haben bei grösseren und länger andauernden Unter¬ haltungen in den Damen-Toiletten eigene weibliche Bedienung beizustellen. 3. Decorationen, was immer für eine Art, dürfen weder an den Wänden noch an den Brüstungen der Galerie angebracht werden, noch darf der Fussboden durch Anschrauben oder Annageln von Gegenständen oder wie immer beschädigt werden. 4. Die Veranstalter von Concerten, Bällen, Festlichkeiten etc. haben ausser der Miethe für die Locale auch noch das verbrauchte Gas- und Heizmateriale nach den Aufnahmen des Bauamtes der Stadtgemeinde zu vergüten. Dieselben haben rechtzeitig beim Bauamte die Anzahl der anzu¬ zündenden Flammen und die Anzündezeit, sowie die Räume, die geheizt werden sollen, anzugeben und ihre Wünsche einzig und allein dem in¬ spicirenden Baubeamten zu melden. 5. Die Polizei-Inspections- und Productions-Gebühren, sowie die Kosten der Beistellung einer Feuerwache sind von den Miethern der Locale zu zahlen. 6. Für die in die Garderobe zur Aufbewahrung gegebenen Klei¬ dungsstücke sind per Fach 10 kr., für Stöcke und Regenschirme 5 kr. gleich bei der Abgabe zu entrichten. Die Garderobe wird ausschliesslich durch Magistratsdiener besorgt. 7. Für jede Benützung des im grossen Saale befindlichen Podiums sind 2 fl., wenn jedoch das Podium eigens aufgestellt werden muss, so sind 10 fl. dafür zu vergüten. Für Veränderungen mit dem grossen Podium sind 5 fl. zu bezahlen, ebenso sind für das Abtragen des schon bestehenden Podiums 10 fl. zu bezahlen. Für das Podium im kleinen Saale ist die Hälfte obiger Ansätze zu zahlen.