Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Adler-Saal allein zu Concerten, Vorlesungen etc. ohne
9.
Restauration
10 fl.
Adler-Saal wie oben mit Benützung desselben auch zur
10.
Restauration
12 fl.
11.
Adler-Saal wie oben mit Benützung desselben zu Restauration
und Tanz
15 fl.
Adler-Saal wie ad 11 mit Benützung des Rauchzimmers
12.
20 fl.
13. Die Benützung eines einzelnen Zimmers mit Ausnahme des
grossen und kleinen Saales und Adler-Saales per Abend
5 fl.
Bedingungen:
1. Die Miether der verschiedenen Räume in den Stadtsälen haben
Sorge zu tragen, dass das Publikum vor Betreten der Räume die Ober¬
kleider, Schirme etc. in den Garderoben abgibt.
2. Dieselben haben bei grösseren und länger andauernden Unter¬
haltungen in den Damen-Toiletten eigene weibliche Bedienung beizustellen.
3. Decorationen, was immer für eine Art, dürfen weder an den
Wänden noch an den Brüstungen der Galerie angebracht werden, noch
darf der Fussboden durch Anschrauben oder Annageln von Gegenständen
oder wie immer beschädigt werden.
4. Die Veranstalter von Concerten, Bällen, Festlichkeiten etc. haben
ausser der Miethe für die Locale auch noch das verbrauchte Gas- und
Heizmateriale nach den Aufnahmen des Bauamtes der Stadtgemeinde zu
vergüten.
Dieselben haben rechtzeitig beim Bauamte die Anzahl der anzu¬
zündenden Flammen und die Anzündezeit, sowie die Räume, die geheizt
werden sollen, anzugeben und ihre Wünsche einzig und allein dem in¬
spicirenden Baubeamten zu melden.
5. Die Polizei-Inspections- und Productions-Gebühren, sowie die
Kosten der Beistellung einer Feuerwache sind von den Miethern der
Locale zu zahlen.
6. Für die in die Garderobe zur Aufbewahrung gegebenen Klei¬
dungsstücke sind per Fach 10 kr., für Stöcke und Regenschirme 5 kr.
gleich bei der Abgabe zu entrichten.
Die Garderobe wird ausschliesslich durch Magistratsdiener besorgt.
7. Für jede Benützung des im grossen Saale befindlichen Podiums
sind 2 fl., wenn jedoch das Podium eigens aufgestellt werden muss, so
sind 10 fl. dafür zu vergüten. Für Veränderungen mit dem grossen
Podium sind 5 fl. zu bezahlen, ebenso sind für das Abtragen des schon
bestehenden Podiums 10 fl. zu bezahlen. Für das Podium im kleinen
Saale ist die Hälfte obiger Ansätze zu zahlen.