Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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II
Allgemein Wissenswertes
37
n besonderer Beziehung zur Landeshauptstadt stehen. Per
Angehörigen nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Verhält¬
onen, die infolge Krankheit oder Gebrechlichkeit einer be¬
nisse ganz oder teilweise aus eigenem bestritten, im Falle
sonderen, dauernden Pflege bedürfen, werden nicht aufg
der Hilfsbedürftigkeit ganz oder teilweise von der öffent¬
nommen. Die Heiminsassen genießen volle Versorgung und
lichen Sozialhilfe getragen
ärztliche Betreuung (freie Arztwahl). Bei der Auswahl de
Bewerber sind die Einkommensverhältnisse nicht entschei
Heime Westendorf
dend. Gesuche um Aufnahme in das Innsbrucker Wohnheim
Neben dem von der Stadtgemeinde Innsbruck geführter
und Wohnheim Hötting sind an die Magistratsabteilung V
genderholungsheim in Westendorf wurde in dem dort neu
aydnplatz 5, zu richten.
erworbenen „Forellenhof“ ein Heim zur Durchführung der
Im städtischen Pflegeheim werden Personen beider¬
Müttererholung eingerichtet, welches mit modernem Kom¬
ei Geschlechts untergebracht, die wegen chronischer Krank
fort ausgestattet während der Sommermonate in zwei Tur¬
heit pflegebedürftig geworden sind und der Anstaltspflege
nussen für 19 Personen Unterkunft und Verpflegung bietet
bedürfen. Über die Aufnahme entscheidet nach Feststellung
Das Heim dient gleichfalls turnusweise als Landaufenthal
der Anstalts- und Pflegebedürftigkeit durch den Amtsarz
für betagte Unterstützte aus dem Stadtbereich. Im Winter
das städtische Sozialamt.
steht das Heim „Forellenhof“ den Gemeindebediensteter
Die in den Heimen untergebrachten Personen genießen
als Erholungsaufenthalt zur Verfügung.
volle Versorgung, d. i. Unterkunft, Verpflegung, notfalls
Bekleidung, ein angemessenes Taschengeld, im Krankheits¬
falle ärztlichen Beistand und Heilmittel. Sind sie imstande
11. Fundämter
den Versorgungsaufwand selbst zu tragen, so werden sie
nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und der jeweils gel
Fundamt
Bundespolizeidirektion
der
tenden Verpflegsgebühren zum Kostenersatz herangezogen
nnsbruck, Kaiserjägerstraße 8, Tel. 267 21.
m Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit sind die nach bürgerli¬
Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr.
chem Recht ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen Angehöri
gen kostenersatzpflichtig. Uneinbringliche Kosten werden
Gefundene Gegenstände sind entweder beim Fundamt der
von der öffentlichen Sozialhilfe übernommen.
Bundespolizeidirektion oder in einem Polizeiwachzimmer
bzugeben. Dem Fundamt obliegt die Verwaltung und Aus
Kinderheime
olgung der Fundgegenstände sowie die Auskunftserteilung
in Fundsachen. Fundanzeigen sind stempel- und abgabenfrei
Kinderheimen Mariahil
In den städtischen
Fundstücke sind nur gegen eine nach Vorschrift gefertigt
und Pechegarten werden Kinder beiderlei Geschlechtt
Ubernahmebestätigung abzugeben. Diese Ubernahmebestäti¬
im Alter von 2 bis 15 Jahren aufgenommen. Vor allem wer
gung ist aufzubewahren, weil sie bei der Geltendmachung
den Kinder aufgenommen, die kein Heim haben, ferner
es Finderlohnes oder des Benützungsrechtes unbedingt vor¬
solche, um die sich die Eltern nicht kümmern oder aus irgend
uweisen is
velchen Gründen nicht kümmern können sowie Kinder, di
Wenn sich der Eigentümer des gefundenen Gegenstandes
wegen unzulänglicher Pflege- und Erziehungsverhältnisse
binnen fahresfrist meldet und sein Recht geltend macht, s
von den Eltern freiwillig der Heimerziehung überlassen oder
wird ihm die Sache oder der daraus erzielte Wert geger
diesen zwangsweise abgenommen und untergebracht werden
ine bestimmte, dem Fundamt zu entrichtende Gebühr und
müssen
nach Bezahlung des Finderlohnes ausgefolgt. Der Finderlohr
Außerdem finden Kinder, die unter ungünstigen Wohn¬
beträgt von Sachen bis zum Werte von 2500 Schilling zehr
Pflege- und Erziehungsverhältnissen leben oder die wegen
Prozent; bei wertvolleren Sachen werden von dem Werte
erufstätigkeit ihrer Erzieher keine ausreichende Pflege und
der über 2500 Schilling hinausgeht, nur fünf Prozent be¬
Aufsicht genießen, tagsüber, und zwar in der Zeit von 7 bis
rechnet.
19 Uhr, als sogenannte Tageskinder Aufnahme. Uber die
Meldet sich der frühere Eigentümer nicht innerhalb der
Aufnahme entscheidet das städtische jugendamt. Die Heim¬
ahresfrist, so hat der Finder das Recht, die Sache (Geldbe¬
kinder erhalten volle Versorgung (Unterkunft, Verpflegung,
räge ausgenommen) zu benützen. Nach drei Jahren erlisch
otfalls Bekleidung, Schulnachhilfe, ärztliche Betreuung und
der Besitzanspruch des vorigen Eigentümers und der Finder
Heilmittel), während die Tageskinder nur Verpflegung,
erwirbt das Eigentum an der gefundenen Sache (auch Geld¬
Schulnachhilfe und ärztliche Aufsicht genießen.
beträge).
Der Aufwand in den Kinderheimen wird, soweit er nich
Verlustanzeigen oder Bestätigungen über die Erstattung
von den unterhaltspflichtigen Angehörigen oder Versiche
der Verlustanzeige unterliegen der Stempelgebühr und der
ungsanstalten einbringlich gemacht werden kann, von der
Bundesverwaltungsabgabe.
öffentlichen Sozialhilfe getragen.
ndere Fundbüros: Außer dem Fundamt der
Städtische Herberge
Bundespolizeidirektion bestehen in Innsbruck folgende
Fundbüros
Die städtische Herberge dient vornehmlich der vorüber
Fundstelle der Innsbrucker Verkehrsbe¬
ehenden Beherbergung von mittel- und unterstandsloser
triebe in der Fahrdienstleitung des Bergisel-Bahnhofs
nzelpersonen und Familien. Aufgenommen werden Män
(Endstation der Straßenbahnlinie 1). Hier werden Gegen¬
ner und Frauen, die in den Gemeinschaftsräumen unterge
tände verwahrt, die in der Straßenbahn, im Obus und in
racht werden, und Familien mit Kindern nach Maßgabe des
den Omnibussen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe lieger
vorhandenen, allerdings nur wenigen Einze
zes in des
la
geblieben sind.
zimmern. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kranke,
Tel. 27 8 38 und 270 01. Geöffnet von 5 bis 24 Uhr.
Personen mit ansteckenden oder ekelerregenden Krankhei
ten, Betrunkene sowie Personen, die sich über ihre Perso
Fundstelle der Nordkettenbahn in der Tal¬
nicht gehörig auszuweisen vermögen oder nicht als mittellos
tation der Nordkettenbahn auf der Hungerburg.
ingesehen werden können. Nach Maßgabe vorhandener
Tel. 26 1 58. Geöffnet von 7 bis 18 Uhr
reier Plätze können ausnahmsweise auch weniger hilfsbe
Fundstelle der Patscherkofelbahn in der
ürftige Personen vorübergehend Unterkunft erhalten. Kin
Talstation der Patscherkofelbahn zu Igls
der und Jugendliche unter 16 Jahren, die ohne Begleitung
Tel. 72 34. Geöffnet von 8 bis 18 Uhr.
Erwachsener um Aufnahme ansuchen, werden nicht beher
bergt. Die Aufenthaltsdauer in der Herberge wird in der
Fundstelle des Postautodienstes am Inns¬
Regel für Alleinstehende auf drei Tage, für Familien auf di
brucker Autobahnhof.
kürzeste Frist beschränkt. Die Bewilligung zur Aufnahme
Tel. 25 1 55. Geöffnet nur an Werktagen von 7 bis 12 Uhr
erteilt das städtische Sozialamt durch Ausfolgung eines Ein
und von 14 bis 17 Uhr
weisungsbescheides. Der Herbergswart ist berechtigt, Her
Fundamt der Österreichischen Bundes
ergsuchende, die nur die Unterkunft für eine Nacht anstre¬
ahnen am Hauptbahnhof Innsbruck, Ankunftshalle,
ben, selbst aufzunehmen, gegebenenfalls auch für eine zweit
Stock (Zugang vom Bahnsteig aus
acht die Beherbergung zu gewähren, wenn aus berücksich
Tel. 33 6 33, Klappe 5357. Geöffnet Montag bis Freitag von
tigungswürdigen Gründen der Einweisungsbescheid des
städtischen Sozialamtes nicht rechtzeitig beschafft werden
7.30 bis 16.45 Uhr.
konnte. Die Herbergsinsassen haben sich an die Herbergs¬
rdnung zu halten
Ihre ärztliche Überwachung obliegt dem
Gebühren:
städtischen Gesundheitsamt
1. Dokumentenverlust frei
Die Insassen der städtischen Herberge erhalten Unterkunft
Aufenthaltsmöglichkeit im Gemeinschaftsraum,
2. Anzeige über Verlust eines Gegenstandes oder einer
Mittel zur
gung und Frühstück. Die Benützungsgebühren
Sache
ingabegebüh
on den Insassen selbst für sich und ihre mitgenomme
S 15.
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ICI
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