Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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36
Allgemein Wissenswertes
II
1. Geburtsurkunde (bei Personen, die nach dem
1. amtlicher Lichtbildausweis, z. B. österreichischer Reise
1. Dezember 1938 geboren sind, die standesamtliche
paß, Personalausweis, Postausweis aus neuerer Zeit oder
Geburtsurkunde, sonst der Geburts- und Taufschein)
dergleichen;
2. Meldezettel des Antragstellers;
2. Verheiratete Frauen: Heiratsurkunden (wurde
die Ehe nach dem 31. Juli 1938 geschlossen, die standesamt¬
3. zwei Lichtbilder, Größe 35 X 45 mm, aus jüngster Zeit
liche Heiratsurkunde, sonst der Trauungsschein)
Der Abgebildete darf keine Kopfbedeckung tragen.)
Der Antragsteller wird durch den Polizeiarzt amtsärztlich
(entweder
3. Staatsbürgerschaftsnachweis
untersucht. Nach durchschnittlich drei Wochen kann zur Prü
lie als „Staatsbürgerschaftsnachweis“ bezeichnete Urkunde
ung bei der Bundespolizeidirektion Innsbruck angetreter
der die „Urkunde über die Verleihung der Staatsbürger¬
Führerschein kann zwei Wochen nach erfolg
werden. Der
schaft“ oder ein staatsbürgerschaftsrechtlicher „Bescheid
reich abgelegter Lenkerprüfung beim Verkehrsamt der Bun
oder eine solche „Bescheinigung“ einer Landesregierung)
despolizeidirektion abgeholt werden. Die an die Bundespoli¬
Alte Heimatscheine, Heimatrechtsbestätigungen, Auszüg
zeidirektion Innsbruck zu zahlenden Gebühren für die Ertei
aus der Heimatrolle gelten nicht als Staatsbürgerschaftsnach¬
ung einer Lenkerberechtigung betragen derzeit (21. sänne
weis;
1975) für die
4. Nachweis über einen akademischen Grad. Be
Gruppe
S 270.
Beamten genügt hiezu der Dienstausweis;
Gruppen
B, C. E, F
330.—
D
Gruppe
375
5. Meldenachweis (Meldezettel oder Meldezettel¬
Gruppen
A +B, A+ C
430.-
abschnitt)
Gruppen
A+B+F
S
530.—
6. Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personal
ausweis, Führerschein, amtlicher Dienstausweis, Waffen¬
schein, Postausweis) oder ein Identitätszeuge, der sich durch
9. Zulassung von Kraftfahrzeugen
einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren kann. Die ir
den Nachkriegsjahren ausgegebenen Identitätskarten (Vier¬
Kraftfahrzeuge und Motorfahrräder (Mopeds), deren
sprachenausweise) sind ungültig;
Standort Innsbruck ist, bedürfen der Zulassung durch die
undespolizeidirektion Innsbruck. Der Antrag ist beim Ver
7. zwei Paßbilder in Schwarzweiß oder Farb
kehrsamt einzubringen. Neben dem Antrag (Formulare) sind
4 X 5 cm), die den Antragsteller ohne Kopfbedeckung ein
vorzulegen:
vandfrei erkennen lassen und aus jüngster Zeit stammen;
1. Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid eines
8. Ist der Antragsteller an Kindes Statt ange
Amtes der Landesregierung
ommen worden oder soll ein adoptiertes Kind in der
2. Besitznachweis (Kaufvertrag oder dgl.)
Reisepaß oder Personalausweis der Adoptiveltern miteinge¬
3. Bestätigung des Abschlusses einer Haftpflichtversiche¬
ragen werden, so ist der Adoptionsvertrag vorzuweisen
ung
Zu beachten:
4. Steuerkarte
Fremdsprachige Dokumente müssen von einem gerichtlich
5. Zollbestätigung (bei der erstmaligen Zulassung eines
eeideten Dolmetscher übersetzt sein.
Fahrzeuges ausländischer Herkunft der Nachweis der ord¬
Ist der Antragsteller minderjährig, so ist zur Ausstellung
nungsgemäßen Zollabfertigung
ines Reisepasses oder Personalausweises die Einwilligung
Die Kosten der Neuzulassung (einschließlich Kennzeichen¬
les gesetzlichen Vertreters (Vaters, Vormunds) erforderlich
tafel) betragen für
Die Einwilligung kann mündlich vor der Paßbehörde abge
Neufahrzeug
Itfahrzeuge
geben werden (hiebei muß der gesetzliche Vertreter sich mit
S 113.60
Moped
128.60
inem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren und die
135.60
S 120.60
Krafträder
Geburtsurkunde des Kindes vorweisen) oder schriftlich bei
200.60
Pkwv
185.60
der Paßbehörde eingebracht werden (in diesem Falle muß
230.6
215.60
Lkw
S
lie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters von einem Notar
Anhänger
S 140.60
S 125.60
der einem Bezirksgericht beglaubigt sein);
Besitzt der Antragsteller einen von einer inländi
schen Paßbehörde auf seinen Namen ausgestellten östen
10. Sozialeinrichtungen
reichischen Reisepaß, gleichgültig von welcher Paßbehörd
Die Stadt Innsbruck unterhält gegenwärtig 1 Altersheim,
er ausgestellt worden ist, er mag noch gültig oder in seine
Altenwohnheime, 1 Pflegeheim, 2 Kinderheime, 1 Herberge
Gültigkeit bereits abgelaufen sein, und legt er diesen mit
und 1 Erholungszentrum in Westendorf.
dem Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses vo¬
o hat der Antragsteller, wenn der in den neuen Reisepaß
A. Altersheim Saggen, Ing.-Etzel-Straße 59, Tel. 23 9 14
einzutragende Name, Beruf, akademische Grad sich von den
und 24 55 25
Eintragungen im vorgelegten alten Reisepaß nich
B.
Altenwohnheime
unterscheidet, an Unterlagen lediglich beizubringen
Innsbrucker Wohnheim, Dürerstraße 12, Tel. 41 2 51
1. den alten Reisepaß
Wohnheim Hötting, Schulgasse 8 a, Tel. 31 7 86
den Meldenachweis
Pflegeheim, Innrain 53, Tel. 26 1 89
—.
3. zwei Lichtbilder
D. Kinderheime
Kinderheim Mariahilf, Höttinger Au 8, Tel. 20 8 07
a)
Gebühren in Reisepaß- und Personalausweissachen
b) Kinderheim Pechegarten, Leopoldstraße 43, Tel 233 72
(Bundesstempelmarken, dem Antrag lose beizulegen
Städtische Herberge, Hunoldstraße 22, Tel. 41 6 07
Ausstellung eines Reisepasses, 1 X 50 S, 2 X 15 S
F.Heime Westendorf
Verlängerung eines Reisepasses, 1 X 30 S, 2 X 15 g
Erweiterung des Geltungsbereiches eines Reisepasses
Zweck der Heime, Aufnahmebestimmungen
X 15 S
nachträgliche Miteintragung eines oder mehrerer Kinder,
Altersheim Saggen
X 15 S
In das städtische Altersheim Saggen werden Personer
Ausstellung eines Personalausweises, 1 X 15 S, 1 X 9 S
beiderlei Geschlechts aufgenommen, die wegen hohen Alters
7.50 S
der körperlicher Gebrechen sich nicht mehr selbst versor
Verlängerung eines Personalausweises, 1 X 15 S, 1X 3 S
zen können, die nötige Versorgung auch nicht von anderei
Seite erhalten und daher anstaltsbedürftig sind. Kranke, die
einer besonderen Pflege bedürfen, werden im Altershein
8. Ausstellung von Führerscheinen
nicht untergebracht. Die Anstaltsbedürftigkeit wird von
Amtsarzt festgestellt. Uber die Aufnahme entscheidet das
An Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und i
städtische Sozialamt.
Innsbruck ihren Wohnsitz haben, werden Führerscheine von
der Bundespolizeidirektion Innsbruck ausgestellt. Die An¬
„Innsbrucker Wohnheim“ und „Wohnheim Hötting
träge sind beim Verkehrsamt einzubringen. Bei Wohnsitz
außerhalb der Landeshauptstadt ist die Bezirkshauptmann¬
Beide Heime sind eine Einrichtung der Stadtgemeinde
chaft zuständig.
Innsbruck ohne Rechtspersönlichkeit und dienen zur Unter
ind
ringung betagter Mitbürger beiderlei Geschlechts, die in
Bei Abgabe des Antrages (vorgedrucktes Formular)
orzuleger
seit mindestens fünf Jahren wohnhaft sind o
Innsbru
a
00 0
00 C
□ D O
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