32 Allgemein Wissenswertes II Als Tätigkeitsbereiche im Sinne dieses Gesetzes sind die toren“ im sozialen Gefüge der pluralistischen Wirtschafts¬ Beratungs- und Vermittlungsdienste, wie Berufsberatung ind Gesellschaftsordnung dar. Vermittlung von Lehrstellen und sonstigen Ausbildungsplät zen und Arbeitsvermittlung, sowie das weite Feld de 5. Lohnsteuerkarten und Beihilfen zur Herbeiführung eines Arbeitsmarktförderung anzusehen. Neben diesen, unter de Lastenausgleiches im Interesse der Familie Sammelbegriff „Arbeitsmarktservice“ fallenden Bereicher Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im zählen die Gewährung von Versicherungsleistungen be nland haben unter bestimmten Voraussetzungen (sieh Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung), die Gewährung inten) Anspruch auf Beihilfen zur Herbeiführung eines einer Entschädigung für Lohnausfall durch Schlechtwetter Lastenausgleiches im Interesse der Familie und — sofern si m Baugewerbe, die Gewährung der Sonderunterstützung Arbeitnehmer sind — Anspruch auf Ausstellung einer Lohn nach dem Sonderunterstützungsgesetz, die Uberwachung der teuerkarte. Die Besteuerung der Bezüge erfolgt hierbe Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sowie mittelbar nach den allgemeinen Vorschriften über die Besteuerung de lienende Tätigkeiten (Erstellung von Statistiken, Arbeits Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz marktbeobachtung, Verwaltungstätigkeiten) zu den weiteren 972, BGBl. Nr. 440/1972, in der derzeit geltenden Fassung Aufgabenbereichen des Arbeitsamtes Innsbruck und zwar nach den Vorschriften über den Steuerabzug von Arbeitslohn (Lohnsteuer) §§ 47 bis 92 des genannten Geset¬ Organisation der österreichischen Arbeitsmarktverwaltung zes. Die Dienststellen der österreichischen Arbeitsmarktver Personen, die aus dem Ausland zuziehen, erhalten die waltung sind dem Bundesministerium für soziale Verwal¬ Lohnsteuerkarte und die Beihilfen in der Regel erst dann ung und die diesem unterstehenden Landesarbeitsämten venn der Aufenthalt im Inland mindestens sechs Monate und Arbeitsämter. gedauert hat; für die Besteuerung der Bezüge während der Dem Landesarbeitsamt Tirol, Innsbruck, Schöpfstraße 5 ersten sechs Monate gelten besondere Vorschriften. Tel. 29771, obliegt die Aufsicht über die Arbeitsämte Tirols. In Tirol gibt es 8 Arbeitsämter (Innsbruck, Schwaz Lohnsteuerkarten Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Imst, Reutte und Lienz) un Lohnsteuerkarten werden von den Gemeinden auf Grund Zweigstelle (Hall). Die jeweiligen Arbeitsamtsbezirk der mindestens alle drei Jahre jeweils zum 10. Oktober statt¬ decken sich in der Regel mit den politischen Bezirken Tirols findenden Personenstands- und Betriebsaufnahmen für di in den Haushaltslisten angeführten Empfänger von Ein¬ 4. Aufgaben des Arbeitsamtes Innsbruck künften aus nichtselbständiger Arbeit (d. h. von Bezügen aus einem noch bestehenden oder früheren Dienstverhältni: Mit dem Begriff „Arbeitsmarktservice“ verbindet sich ein sowie von Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversiche Aufgabenbereich, dem im heutigen Wirtschaftsgeschehen rung) ausgeschrieben große Bedeutung zukommt. Man versteht darunter in groben Bezieht der Arbeitnehmer von verschiedenen Arbeitgeber Zügen jene Dienste eines Arbeitsamtes, die auf eine Hilfe¬ leichzeitig Einkünfte, so wird für jeden dieser Arbeitgebe eistung bei Beschäftigungs-(Arbeits-, Berufs-)problemen eine Lohnsteuerkarte (erste, zweite oder weitere Lohnsteue ausgerichtet sind. Als derartige Hilfeleistungen sind dabe karte) ausgestellt. Eine Ausschreibung unterbleibt jedoch n erster Linie die Beratung bei Berufswahl und Berufs¬ für Empfänger lohnsteuerfreier Renten hinsichtlich diese vechsel (Berufsberatung), die Information, Beratung und Rentenbezüge (Leistungen auf Grund des Kriegsopferfür Herstellung von Kontakten bezüglich Ausbildungsplätzer orgegesetzes, BGBl. Nr. 152/57, auf Grund des Opferfür Lehrstellenvermittlung) und Arbeitsplätzen (Arbeitsvermitt sorgegesetzes, BGBl. Nr. 77/57, auf Grund des Heeresvel ung) sowie die Beratung Behinderter zur Eingliederung ins sorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 27/1964, sowie aus der gesetz rwerbsleben (Rehabilitation) anzusehen. lichen Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosengeld Bei gegebenem Bedarf steht dem Arbeitsamt Innsbruck Notstandshilfe). Lohnsteuerkarten für Personen, die zum zur Feststellung der beruflichen Eignung von jugendlichen Zeitpunkt der Personenstands- und Betriebsaufnahme nich Erwachsenen und Behinderten noch der psychologisch in eine Haushaltsliste aufzunehmen waren (z. B. Obdachlose. Dienst sowie der ärztliche Dienst des Landesarbeitsamte elogierte und aus dem Ausland zugezogene Personen) Tirol zur Verfügung. Alle diese Servicedienste können vor werden über Antrag von jedem Gemeindeamt ausgestellt den Ratsuchenden selbstverständlich kostenlos in Anspruch ndessen Bereich sich die Personen im Zeitpunkt der Antrag. enommen werden. stellung aufhalten. Eine Beratung umfaßt jedoch immer auch Informatione Bei mehrfachem Wohnsitz nimmt die Ausstellung der iber finanzielle Förderungsmöglichkeiten (arbeitsmarktpoli¬ ohnsteuerkarte für Verheiratete nur die Gemeinde des tische Förderungsmaßnahmen). Die Arbeitsmarktförderun Familienwohnsitzes, für Unverheiratete nur jene Gemeinde at seit Inkrafttreten des Arbeitsmarktförderungsgesetzes or, von der aus der Beschäftigung nachgegangen wird. Die laufend an Bedeutung gewonnen und stellt nunmehr eine Gemeinde hat entsprechend dem Vordruck auf der Lohn¬ der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente dar. Das steuerkarte gegebenenfalls den Alleinverdienerabsetzbetrag Hauptaugenmerk im Rahmen der arbeitsmarktpolitischer sowie infolge Haushaltszugehörigkeit von Kindern die Zah Förderungsmaßnahmen liegt dabei auf der Gewährung von der beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigenden Kinderab eihilfen zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder setzbeträge nur auf der ersten Lohnsteuerkarte zu beschei¬ Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung nigen. ndividualförderung, Förderung von Betrieben und Einrich¬ ungen). Ferner können noch Beihilfen zum Ausgleich kurz¬ Ein Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe fristiger Beschäftigungsschwankungen (produktive Arbeits¬ von 2400 S jährlich steht jedem verheirateten Arbeitnehmer latzförderung, Kurzarbeiterunterstützung) sowie zum Aus¬ zu, wenn der von ihm nicht dauernd getrennt lebende unbe¬ gleich längerfristiger Beschäftigungsschwierigkeiten (Siche schränkt steuerpflichtige Ehegatte entweder keine Einkünfte ung von Arbeitsplätzen in bestimmten Gebieten oder Pro der Einkünfte von insgesamt nicht mehr als 10.000 S jähr¬ uktionszweigen) gewährt werden. ich erzielt. Zu den weiteren Aufgabenbereichen des Arbeitsamtes Für Arbeitnehmer, die als Einkünfte aus nichtselbständigen Innsbruck zählen noch Sonderdienstleistungen, wie die Ein Arbeit ausschließlich eine Pension von einer Gebietskörper¬ ichtung eines Messearbeitsamtes zur Zeit der Innsbrucker schaft oder eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversi Herbstmesse, die Vermittlung von Ferialarbeitskräften wäh¬ herung oder einen gleichartigen Bezug aus Versorgungs end der Ferien sowie die Vermittlung von Arbeitskräfter ind Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selb aus anderen Bezirken und Bundesländern (Landes- und Bun¬ ständig Erwerbstätigen beziehen, behält die Lohnsteuerkarte lesausgleich). Auch die Offentlichkeitsarbeit auf Informa ohne Rücksicht auf den allgemeinen Geltungszeitraum ihre ionsebene (Verteilung von berufsaufklärenden Broschüren Gültigkeit dauernd (Dauerlohnsteuerkarte). Erstmals waren egionaler und überregionaler Stellenanzeiger, Aufklärungs Dauerlohnsteuerkarten auf Grund der Personenstandsauf¬ schriften über Weiterbildungs- und Förderungsmöglichkei nahme 1967 auszuschreiben. ten u. ä. m.) gehört zu den bedeutungsvollen Dienstleistun Kinderabsetzbeträge sind unter folgenden Vor¬ gen des Arbeitsamtes Innsbruck. aussetzungen zu gewähren Zu den traditionellen Aufgabenbereichen des Arbeitsamtes zählt jedoch auch weiterhin die Gewährung von Versiche¬ 1. Für minderjährige Kinder, die zum Haushalt des Arbeit¬ rungsleistungen bei Arbeitslosigkeit, wenngleich es scheint nehmers gehören. Zum Haushalt des Arbeitnehmers gehören ls ob dieser Bereich etwas in den Hintergrund gedräng dlie Kinder dann, wenn sie bei einheitlicher Wirtschaftsfüh vorden wäre. Doch die im gesetzlichen Auftrage (Arbeits rung unter Leitung des Arbeitnehmers dessen Wohnung tei osenversicherungsgesetz 1958) zu erfüllenden Leistunge len oder sich mit seiner Einwilligung außerhalb seiner Woh Gewährung des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe, de nung nicht zu Erwerbszwecken, sondern zu Zwecken der Karenzurlaubsgeldes sowie der Krankenversicherung Ar Erziehung, Ausbildung oder Pflege im Inland oder Auslanc Sicherheitsfa er) stellen nach wie vor wesentliche ufhalten F 1811