Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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32
Allgemein Wissenswertes
II
Als Tätigkeitsbereiche im Sinne dieses Gesetzes sind die
toren“ im sozialen Gefüge der pluralistischen Wirtschafts¬
Beratungs- und Vermittlungsdienste, wie Berufsberatung
ind Gesellschaftsordnung dar.
Vermittlung von Lehrstellen und sonstigen Ausbildungsplät
zen und Arbeitsvermittlung, sowie das weite Feld de
5. Lohnsteuerkarten und Beihilfen zur Herbeiführung eines
Arbeitsmarktförderung anzusehen. Neben diesen, unter de
Lastenausgleiches im Interesse der Familie
Sammelbegriff „Arbeitsmarktservice“ fallenden Bereicher
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
zählen die Gewährung von Versicherungsleistungen be
nland haben unter bestimmten Voraussetzungen (sieh
Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung), die Gewährung
inten) Anspruch auf Beihilfen zur Herbeiführung eines
einer Entschädigung für Lohnausfall durch Schlechtwetter
Lastenausgleiches im Interesse der Familie und — sofern si
m Baugewerbe, die Gewährung der Sonderunterstützung
Arbeitnehmer sind — Anspruch auf Ausstellung einer Lohn
nach dem Sonderunterstützungsgesetz, die Uberwachung der
teuerkarte. Die Besteuerung der Bezüge erfolgt hierbe
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sowie mittelbar
nach den allgemeinen Vorschriften über die Besteuerung de
lienende Tätigkeiten (Erstellung von Statistiken, Arbeits
Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz
marktbeobachtung, Verwaltungstätigkeiten) zu den weiteren
972, BGBl. Nr. 440/1972, in der derzeit geltenden Fassung
Aufgabenbereichen des Arbeitsamtes Innsbruck
und zwar nach den Vorschriften über den Steuerabzug von
Arbeitslohn (Lohnsteuer) §§ 47 bis 92 des genannten Geset¬
Organisation der österreichischen Arbeitsmarktverwaltung
zes.
Die Dienststellen der österreichischen Arbeitsmarktver
Personen, die aus dem Ausland zuziehen, erhalten die
waltung sind dem Bundesministerium für soziale Verwal¬
Lohnsteuerkarte und die Beihilfen in der Regel erst dann
ung und die diesem unterstehenden Landesarbeitsämten
venn der Aufenthalt im Inland mindestens sechs Monate
und Arbeitsämter.
gedauert hat; für die Besteuerung der Bezüge während der
Dem Landesarbeitsamt Tirol, Innsbruck, Schöpfstraße 5
ersten sechs Monate gelten besondere Vorschriften.
Tel. 29771, obliegt die Aufsicht über die Arbeitsämte
Tirols. In Tirol gibt es 8 Arbeitsämter (Innsbruck, Schwaz
Lohnsteuerkarten
Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Imst, Reutte und Lienz) un
Lohnsteuerkarten werden von den Gemeinden auf Grund
Zweigstelle (Hall). Die jeweiligen Arbeitsamtsbezirk
der mindestens alle drei Jahre jeweils zum 10. Oktober statt¬
decken sich in der Regel mit den politischen Bezirken Tirols
findenden Personenstands- und Betriebsaufnahmen für di
in den Haushaltslisten angeführten Empfänger von Ein¬
4. Aufgaben des Arbeitsamtes Innsbruck
künften aus nichtselbständiger Arbeit (d. h. von Bezügen
aus einem noch bestehenden oder früheren Dienstverhältni:
Mit dem Begriff „Arbeitsmarktservice“ verbindet sich ein
sowie von Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversiche
Aufgabenbereich, dem im heutigen Wirtschaftsgeschehen
rung) ausgeschrieben
große Bedeutung zukommt. Man versteht darunter in groben
Bezieht der Arbeitnehmer von verschiedenen Arbeitgeber
Zügen jene Dienste eines Arbeitsamtes, die auf eine Hilfe¬
leichzeitig Einkünfte, so wird für jeden dieser Arbeitgebe
eistung bei Beschäftigungs-(Arbeits-, Berufs-)problemen
eine Lohnsteuerkarte (erste, zweite oder weitere Lohnsteue
ausgerichtet sind. Als derartige Hilfeleistungen sind dabe
karte) ausgestellt. Eine Ausschreibung unterbleibt jedoch
n erster Linie die Beratung bei Berufswahl und Berufs¬
für Empfänger lohnsteuerfreier Renten hinsichtlich diese
vechsel (Berufsberatung), die Information, Beratung und
Rentenbezüge (Leistungen auf Grund des Kriegsopferfür
Herstellung von Kontakten bezüglich Ausbildungsplätzer
orgegesetzes, BGBl. Nr. 152/57, auf Grund des Opferfür
Lehrstellenvermittlung) und Arbeitsplätzen (Arbeitsvermitt
sorgegesetzes, BGBl. Nr. 77/57, auf Grund des Heeresvel
ung) sowie die Beratung Behinderter zur Eingliederung ins
sorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 27/1964, sowie aus der gesetz
rwerbsleben (Rehabilitation) anzusehen.
lichen Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosengeld
Bei gegebenem Bedarf steht dem Arbeitsamt Innsbruck
Notstandshilfe). Lohnsteuerkarten für Personen, die zum
zur Feststellung der beruflichen Eignung von jugendlichen
Zeitpunkt der Personenstands- und Betriebsaufnahme nich
Erwachsenen und Behinderten noch der psychologisch
in eine Haushaltsliste aufzunehmen waren (z. B. Obdachlose.
Dienst sowie der ärztliche Dienst des Landesarbeitsamte
elogierte und aus dem Ausland zugezogene Personen)
Tirol zur Verfügung. Alle diese Servicedienste können vor
werden über Antrag von jedem Gemeindeamt ausgestellt
den Ratsuchenden selbstverständlich kostenlos in Anspruch
ndessen Bereich sich die Personen im Zeitpunkt der Antrag.
enommen werden.
stellung aufhalten.
Eine Beratung umfaßt jedoch immer auch Informatione
Bei mehrfachem Wohnsitz nimmt die Ausstellung der
iber finanzielle Förderungsmöglichkeiten (arbeitsmarktpoli¬
ohnsteuerkarte für Verheiratete nur die Gemeinde des
tische Förderungsmaßnahmen). Die Arbeitsmarktförderun
Familienwohnsitzes, für Unverheiratete nur jene Gemeinde
at seit Inkrafttreten des Arbeitsmarktförderungsgesetzes
or, von der aus der Beschäftigung nachgegangen wird. Die
laufend an Bedeutung gewonnen und stellt nunmehr eine
Gemeinde hat entsprechend dem Vordruck auf der Lohn¬
der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente dar. Das
steuerkarte gegebenenfalls den Alleinverdienerabsetzbetrag
Hauptaugenmerk im Rahmen der arbeitsmarktpolitischer
sowie infolge Haushaltszugehörigkeit von Kindern die Zah
Förderungsmaßnahmen liegt dabei auf der Gewährung von
der beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigenden Kinderab
eihilfen zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder
setzbeträge nur auf der ersten Lohnsteuerkarte zu beschei¬
Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung
nigen.
ndividualförderung, Förderung von Betrieben und Einrich¬
ungen). Ferner können noch Beihilfen zum Ausgleich kurz¬
Ein Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe
fristiger Beschäftigungsschwankungen (produktive Arbeits¬
von 2400 S jährlich steht jedem verheirateten Arbeitnehmer
latzförderung, Kurzarbeiterunterstützung) sowie zum Aus¬
zu, wenn der von ihm nicht dauernd getrennt lebende unbe¬
gleich längerfristiger Beschäftigungsschwierigkeiten (Siche
schränkt steuerpflichtige Ehegatte entweder keine Einkünfte
ung von Arbeitsplätzen in bestimmten Gebieten oder Pro
der Einkünfte von insgesamt nicht mehr als 10.000 S jähr¬
uktionszweigen) gewährt werden.
ich erzielt.
Zu den weiteren Aufgabenbereichen des Arbeitsamtes
Für Arbeitnehmer, die als Einkünfte aus nichtselbständigen
Innsbruck zählen noch Sonderdienstleistungen, wie die Ein
Arbeit ausschließlich eine Pension von einer Gebietskörper¬
ichtung eines Messearbeitsamtes zur Zeit der Innsbrucker
schaft oder eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversi
Herbstmesse, die Vermittlung von Ferialarbeitskräften wäh¬
herung oder einen gleichartigen Bezug aus Versorgungs
end der Ferien sowie die Vermittlung von Arbeitskräfter
ind Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selb
aus anderen Bezirken und Bundesländern (Landes- und Bun¬
ständig Erwerbstätigen beziehen, behält die Lohnsteuerkarte
lesausgleich). Auch die Offentlichkeitsarbeit auf Informa
ohne Rücksicht auf den allgemeinen Geltungszeitraum ihre
ionsebene (Verteilung von berufsaufklärenden Broschüren
Gültigkeit dauernd (Dauerlohnsteuerkarte). Erstmals waren
egionaler und überregionaler Stellenanzeiger, Aufklärungs
Dauerlohnsteuerkarten auf Grund der Personenstandsauf¬
schriften über Weiterbildungs- und Förderungsmöglichkei
nahme 1967 auszuschreiben.
ten u. ä. m.) gehört zu den bedeutungsvollen Dienstleistun
Kinderabsetzbeträge sind unter folgenden Vor¬
gen des Arbeitsamtes Innsbruck.
aussetzungen zu gewähren
Zu den traditionellen Aufgabenbereichen des Arbeitsamtes
zählt jedoch auch weiterhin die Gewährung von Versiche¬
1. Für minderjährige Kinder, die zum Haushalt des Arbeit¬
rungsleistungen bei Arbeitslosigkeit, wenngleich es scheint
nehmers gehören. Zum Haushalt des Arbeitnehmers gehören
ls ob dieser Bereich etwas in den Hintergrund gedräng
dlie Kinder dann, wenn sie bei einheitlicher Wirtschaftsfüh
vorden wäre. Doch die im gesetzlichen Auftrage (Arbeits
rung unter Leitung des Arbeitnehmers dessen Wohnung tei
osenversicherungsgesetz 1958) zu erfüllenden Leistunge
len oder sich mit seiner Einwilligung außerhalb seiner Woh
Gewährung des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe, de
nung nicht zu Erwerbszwecken, sondern zu Zwecken der
Karenzurlaubsgeldes sowie der Krankenversicherung Ar
Erziehung, Ausbildung oder Pflege im Inland oder Auslanc
Sicherheitsfa
er) stellen nach wie vor wesentliche
ufhalten
F
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