Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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I
Allgemein Wissenswertes
A. Wichtige Angaben und Hinweise
1. Anmeldung von Geburten, Eheschließungen und
beurkunde und nicht der Totenbeschaubefund oder der
Todesfällen
irchliche Totenschein oder die Bescheinigung über die Ein¬
ragung eines Sterbefalles vorzulegen.
Standesamt: Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straße 15/I,
Für Renten- und Pensionsansprüche sind Heiratsurkunder
Telefon 28 8.25
mit dem Vermerk des Todes eines der Ehegatten beim Stan¬
Amtsstunden (mit Ausnahme von Samstag und
desamt Innsbruck erhältlich.
onntag): 8 bis 11.30 Uhr
Nach dem Landesgesetz vom 8. Oktober 1952 betreffs
Regelung des Leichenwesens ist bei jedem Todesfall eine
amtliche Totenbeschau vorzunehmen, welche im Stadtgebie
Geburten
nnsbruck von den Arzten des städt. Gesundheitsamtes
Nach den Bestimmungen des Personenstandgesetzes sind
lurchgeführt wird. Die Totenbeschau hat sich auch auf Fehl¬
bei Anzeigen über Geburten im Bereiche des Standesamts
geburten zu erstrecken. Todesfälle sind durch die Angehör
ezirkes Innsbruck-Stadt folgende Richtlinien zu beachten:
gen oder Wohnungsinhaber unverzüglich im städtischer
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche der
Gesundheitsamt, Fallmerayerstraße 1/1. Stock, Zimmer 340
Standesamt Innsbruck mündlich, daß heißt persönlich, anzu
Tel. 26 7 71 Durchwahl 340, während der Amtsstunden anzu
zeigen. Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehende
melden. Es genügt auch die Meldung bei einem Leichenbe¬
Reihenfolge verpflichtet:
stattungsunternehmen, welches die Meldung an das städt:
der eheliche Vater
sche Gesundheitsamt weiterleitet. Bei der Meldung sind fol¬
die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
gende Angaben über den Verstorbenen zu machen
der Arzt, der bei der Geburt zugegen war;
or- und Zuname, bei Frauen auch Mädchenname
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war
Schreibweise der Namen laut Geburts- und Taufschein)
oder davon aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist;
etzter ausgeübter Beruf;
e) die Mutter, sobald sie dazu imstande ist
Stand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet);
Staatsbürgerschaft;
An Dokumenten sind mitzubringen:
Religion;
bei ehelichen Kindern
Geburtsort und Geburtsdatum (Angabe der Pfarre, des
a) Standesamtliche Heiratsurkunde
Standesamtes)
b) Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Sterbeort, Sterbetag, Sterbestunde.
Stand der Verstorbene während seiner letzten Krankheit
bei unehelichen Kindern
in ärztlicher Behandlung, so haben die Angehörigen von
a] Geburtsurkunde der Kindesmutte
behandelnden Arzt einen Behandlungsschein zu erwirken
Heiratsurkunde der Eltern der Kindesmutter
und diesen beim städtischen Gesundheitsamt oder bein
c) Staatsbürgerschaftsnachweis
Leichenbestattungsunternehmen abzugeben
Wenn Kindesmutter geschieden, zusätzlich:
Bei außergewöhnlichen Todesfällen, wie Unglücksfällen
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftbe¬
Selbstmord oder Auffindung von Leichen, ist sofort die Bun¬
scheinigung
lespolizeidirektion, Kriminalabteilung, sournaldienst,
Kai
Wenn Kindesmutter verwitwet, zusätzlich
serjägerstraße 8 (Telephon Nr. 26 7 21), zu verständigen
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes ode
An Sonn- und Feiertagen wird die Meldung über den
erichtsbeschluß über Todeserklärung.
eweils diensthabenden Leichenbestatter weitergeleitet.
Wer der Anzeigepflicht innerhalb der obenerwähnten
Frist nicht nachkommt, ist strafbar und hat eine Erzwin¬
2. Gegenwärtige Bedeutung des Heimatrechtes
gungsstrafe zu gewärtigen. Es wird darauf verwiesen, dal
Die heimatrechtlichen Bestimmungen sind 1939 aufgehober
die Beilegung des Vornamens für ein Kind rechtlich durch
und nicht wieder in Kraft gesetzt worden. Die Rechte und
lie Eintragung in das Geburtenbuch des Standesamtes er
Pflichten aus dem Heimatrecht sind daher weggefallen. Auch
olgt und nicht erst — wie oft irrtümlich angenommen wir
zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist die
durch die Taufe. Eine Anderung der Vornamen ist den
Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband einer
Standesbeamten nach erfolgter Beurkundung nicht mehr
Gemeinde für den Fall der Verleihung der österreichischen
möglich
Staatsbürgerschaft nicht mehr notwendig.
Die Wochenhilfebescheinigung wird nach der Geburtsbe
Zur Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft
irkundung gemeinsam mit den Geburtsurkunden ausge¬
spielt das ehemalige Heimatrecht insoweit eine Rolle, als
geben.
ersonen, die am 13. März 1938 das Heimatrecht in einer
sterreichischen Gemeinde hatten, heute die österreichische
Eheschließunger
Staatsbürgerschaft besitzen, insofern sie diese nicht zwischen
Zur Durchführung des Eheaufgebotes und der Eheschlie
zeitlich durch Verehelichung mit einem Ausländer, durch
ung sind von den Brautleuten jene Dokumente beim Stan
Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft oder aus anderer
lesamt vorzulegen, die in einem beim vorgenannten Amt
Gründen verloren haben. Das gleiche gilt für jene, die ihre
rhältlichen Verzeichnis angeführt sind. Nähere Auskünft
Staatsbürgerschaft auf Grund der Rechtsnachfolge von dieser
ber Aufgebot und Eheschließung sind mündlich oder schrift¬
Personen ableiten.
ich beim Standesamt einzuholen
Für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen ist
Die Bescheinigungen über die Eheschließung zur Beantra¬
nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen im allge¬
gung der Heiratsbeihilfe beim Finanzamt werden den Braut¬
neinen die Wohnsitzgemeinde zuständig.
euten im Anschluß an die Trauung ausgefolgt.
Für den Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck werden
die Staatsbürgerschaftsnachweise vom Stadtmagistrat Inns¬
bruck ausgestellt.
Sterbefälle
3. Arbeitsmarktförderung, Beratungs- und Vermittlungs¬
Nach dem Personenstandgesetz muß auch der Tod eine
dienste, Arbeitslosenversicherung
Menschen dem Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfa
erfolgte, spätestens am nächsten Werktag mündlich ange
Arbeitsamt Innsbruck:
zeigt werden.
Schöpfstraße 5; Tel. 270 70
An Dokumenten sind dem Standesamt vorzulegen:
Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr.
Dienststunden: Montag
Geburts- und Heiratsurkunde, Nachweis der Staatsbürger¬
Das Arbeitsamt Innsbruck hat als Dienststelle der öster¬
chaft, Nachweis über Auflösung der Ehe.
eichischen Arbeitsmarktverwaltung im Sinne des mit 1. fän¬
Die Beerdigung darf nur mit der vom Standesamt Inns
ner 1969 in Kraft getretenen Arbeitsmarktförderungsgesetzes
bruck ausgestellten Bescheinigung über die Eintragung eine
BGBl. Nr. 31/1969 in der derzeit geltenden Fassung) zur
Sterbefalles durchgeführt werden.
Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung so¬
Für die Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegenübe
Lebensversicherungsanstalt oder Einleitung der Ver
wie zur Verhütung von Arbeitslosigkeit beizutragen (aktiv
assenschaftsverhandlung ist stets die standesamtlic
beitsmarktpoliti
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