Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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240
Stromlieferungsbedingungen.
Elektrizitätsverbrauch für alle diese
Apparate zu¬
Zählermiete pro Jahr:
sammen im Jahre zehn Kilowattstunden nich
Zähler IX3
übersteigt. Es entsprechen daher einem Apparate vor
1X5
Ampère K 7.20
50 Watt Stromverbrauch 70 freie Benützungs
IX10
tunden im Jahr. Das E. W. J. ist berechtigt, die
2X5
.6
Bezahlung des Mehrverbrauches nach Zähler zu ver¬
X1
.—
langen.
2X15
b) Familienbedarfsapparate von mehr als 150
X30
Watt
Stromverbrauch als Bügeleisen, Kochtöpfe,
2X50
Brennscherenwärmer, Föhnapparate, Staubsauger,
2X100
aushaltungsmotoren u. dgl. bezahlen bei einem
über 2X100 oder
Stromverbrauch bis zu 350 Watt pro Stück und Jah¬
Hochspannungszähler K 96.
Kr. 16.—, bei einer jährlichen Benützungsdauer bis
Für reine Kraftanlagen gelten folgende Mieten:
300 Stunden; bei größeren Apparaten erhöht sich
Zähler 2X15 Ampère (Stufen beim Spitzen¬
Jahrespauschale um Kr.
für je 50 Wat
das
zähler ¼ KW.) K 18.—
Mehrleistung. Das E. W.
ist berechtigt, die
Zähler 2X30 Ampère (Stufen beim Spitzen¬
ezahlung des Stromverbrauches für eine Benützung
KW.)
zähler
K 24.-
von mehr als 300 Stunden für jeden Apparat sund
Zähler 2X50 Ampère (Stufen beim Spitzen¬
Jahr nach dem Zählertarife zu verlangen.
zähler 1 KW
K 36.-
Zähler 2X100 Ampère (Stufen beim Spitzen
§ 10. Verrechnung nach Elektrizitätszählern
zähler 2 KW
K 60.—
Zähler über 2X100 Ampère oder Hochspannun
Sowohl Licht als Kraft können bei einem An¬
zähler (Stufen beim Spitzenzähler werder
schlußwerte von mindestens 75 Watt nach dem Zähler¬
fallweise bestimm
K 96.—
system bezogen werden und gilt die Kilowatt¬
gleichbleibenden
Zeitzähler für Apparate mi
stunde als Einheit
Stromverbrauche K 4.80
Die staatlich geeichten Elektrizitätszähler werden
Die Miete wird monatlich, auch wenn der Zählen
W. J. gegen eine bestimmte, ihrer Größ
vom E.
nicht in Benützung ist, berechnet.
Der angefangen
entsprechenden
Leihgebühr und Ausfolgung einer
Monat wird für voll berechnet
Beim Aufhöre
Empfangsbestätigung abgegeben.
des Strombezuges dürfen die
Zähler nur durch
Anlagen, welche Strom für Licht und Kraft be¬
das E. W. J. wieder entfernt werden. Das Ableser
nötigen, erhalten für beide Verwendungsarten ge
der Zähler erfolgt monatlich mindestens einmal durch
sonderte Zähler.
ie Angestellten des E. W.
Für das Aufsteller
Die Instandhaltung und Ausbesserung der leih¬
oder Abnehmen eines Zähler
veise überlassenen Elektrizitätszähler erfolgt durch
vergüten. Etwa erforderliche Leitungsänderungen
das E. W. J. und zwar mit Ausnahme der im 2
sind besonders zu bezahlen
Absatze des § 4 genannten Vorkommnisse für den Ab¬
nehmer unentgeltlich
4) Licht.
Wird auf Verlangen des Abnehmers eine Prü¬
Bei Bezug de
Stromes nach Zähler hat der
ung des Zählers vorgenommen und enspricht sein
Stromabnehmer
bezahlen
Genauigkeitsgrad dem vom staatlichen Eichamte vor¬
1. Den durch den Elektrizitätszähler ermittelten
geschriebenen, so hat der Abnehmer die
Stromverbrauch, der nach Kilowattstunden berechnet
Kosten der Prüfung
vird und zwar
Wenn die Prüfung am Aufstellungsorte de¬
für die ersten 300 Stunden, (die vom Beginn des
Zählers ausgeführt wird Kr. 10.
Kalenderjahres angefangen rechnerisch für das gleich
Wenn die Prüfung im Versuchsraume des E.
2.
eitige Brennen aller elektrischen Lampen eines wirt
vorgenommen werden kann Kr. 10.-
W.
schaftlichen Ganzen — Anschlußwert — ermittelt wer¬
Ist die Prüfung hier im Versuchsraume nicht
den) mit 50 Heller
möglich oder verlangt der Abnehmer die Prüfung
durch das k. k. Normaleichamt in Wien, so betrage
für die nächsten 400 Brennstunden 40 Heller
die Kosten Kr. 30.-
für der
Mehrbezug bis zum Schluß des Kalender¬
jah
res mit 30 Heller; für jede Kilowattstunde
Wenn die Prüfung Mängel des Zählers ergibt,
Hiezu für Sparlampen eine Grundtaxe, die
o wird derselbe auf Kosten des Werkes ausgewechselt
2.
und sind keine Gebühren zu entrichten.
zwölf gleichen Monatsraten zahlbar, wie folgt
bemessen wir
Wenn ein Zähler die gesetzliche Fehlergrenz
überschreitet oder stillsteht, wird der Stromverbrauc
ei Lampen bis 200 HK mit 10 Heller pro Kerze
Jahr
und
in der Zeit der Störung dem Stromverbrauche im
ei Lampen höherer Kerzenzahl für die ersten 200
kalendergleichen Zeitabschnitte des Vorjahres gleichge¬
mit 10 Heller pro Kerze und Jahr
5 K
etzt. Fehlt diese Vergleichsbasis oder hat sich der An
nd für die weitere Kerzenzahl mit 5 Heller
schlußwert der Anlage mittlerweile über 30 Prozent
pr.
Kerze und Jahr.
geändert, so wird das
Mittel des Stromverbrauche
des der Zählerstörung vorangehenden und nachfolgen¬
Die Grundtare wird mit Ausschluß der Bogen
den Monates für die gestörte Zeit pro Rata ihrer
ampen für alle Glühlampen (Sparlampen) berechnet
Dauer zu Grunde gelegt. Bei begründeten Bedenken
die einen Stromverbrauch von weniger als 0.70 Wat
kann die
Berechnung des Verbrauches aus Be¬
für jede Hefnerkerze (HK.), gemessen nach marimaler
ützungdauer und Belastung oder der Stromverbrauch
Helligkeit der neuen, mit ihrer Nennspannung be
im kalendergleichen Zeitabschnitte des kommenden
triebenen Lampe ohne Armatur, ohne Mattierung
Jahres als Verrechnungsgrundlage gefordert werden
ohne Verspiegelung, aufweisen, entsprechend der sich
Beide Vertragsteile können Zählerablesungen nu
o ergebenden Kerzenzah
innerhalb 6 Monaten beanständen und verzichten
die Grundtaxe für die künftigen Monopollampen
ausdrücklich auf spätere Reklamationen
des E. W. J. wird trotz größerer Leuchtkraft nur
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