240 Stromlieferungsbedingungen. Elektrizitätsverbrauch für alle diese Apparate zu¬ Zählermiete pro Jahr: sammen im Jahre zehn Kilowattstunden nich Zähler IX3 übersteigt. Es entsprechen daher einem Apparate vor 1X5 Ampère K 7.20 50 Watt Stromverbrauch 70 freie Benützungs IX10 tunden im Jahr. Das E. W. J. ist berechtigt, die 2X5 .6 Bezahlung des Mehrverbrauches nach Zähler zu ver¬ X1 .— langen. 2X15 b) Familienbedarfsapparate von mehr als 150 X30 Watt Stromverbrauch als Bügeleisen, Kochtöpfe, 2X50 Brennscherenwärmer, Föhnapparate, Staubsauger, 2X100 aushaltungsmotoren u. dgl. bezahlen bei einem über 2X100 oder Stromverbrauch bis zu 350 Watt pro Stück und Jah¬ Hochspannungszähler K 96. Kr. 16.—, bei einer jährlichen Benützungsdauer bis Für reine Kraftanlagen gelten folgende Mieten: 300 Stunden; bei größeren Apparaten erhöht sich Zähler 2X15 Ampère (Stufen beim Spitzen¬ Jahrespauschale um Kr. für je 50 Wat das zähler ¼ KW.) K 18.— Mehrleistung. Das E. W. ist berechtigt, die Zähler 2X30 Ampère (Stufen beim Spitzen¬ ezahlung des Stromverbrauches für eine Benützung KW.) zähler K 24.- von mehr als 300 Stunden für jeden Apparat sund Zähler 2X50 Ampère (Stufen beim Spitzen¬ Jahr nach dem Zählertarife zu verlangen. zähler 1 KW K 36.- Zähler 2X100 Ampère (Stufen beim Spitzen § 10. Verrechnung nach Elektrizitätszählern zähler 2 KW K 60.— Zähler über 2X100 Ampère oder Hochspannun Sowohl Licht als Kraft können bei einem An¬ zähler (Stufen beim Spitzenzähler werder schlußwerte von mindestens 75 Watt nach dem Zähler¬ fallweise bestimm K 96.— system bezogen werden und gilt die Kilowatt¬ gleichbleibenden Zeitzähler für Apparate mi stunde als Einheit Stromverbrauche K 4.80 Die staatlich geeichten Elektrizitätszähler werden Die Miete wird monatlich, auch wenn der Zählen W. J. gegen eine bestimmte, ihrer Größ vom E. nicht in Benützung ist, berechnet. Der angefangen entsprechenden Leihgebühr und Ausfolgung einer Monat wird für voll berechnet Beim Aufhöre Empfangsbestätigung abgegeben. des Strombezuges dürfen die Zähler nur durch Anlagen, welche Strom für Licht und Kraft be¬ das E. W. J. wieder entfernt werden. Das Ableser nötigen, erhalten für beide Verwendungsarten ge der Zähler erfolgt monatlich mindestens einmal durch sonderte Zähler. ie Angestellten des E. W. Für das Aufsteller Die Instandhaltung und Ausbesserung der leih¬ oder Abnehmen eines Zähler veise überlassenen Elektrizitätszähler erfolgt durch vergüten. Etwa erforderliche Leitungsänderungen das E. W. J. und zwar mit Ausnahme der im 2 sind besonders zu bezahlen Absatze des § 4 genannten Vorkommnisse für den Ab¬ nehmer unentgeltlich 4) Licht. Wird auf Verlangen des Abnehmers eine Prü¬ Bei Bezug de Stromes nach Zähler hat der ung des Zählers vorgenommen und enspricht sein Stromabnehmer bezahlen Genauigkeitsgrad dem vom staatlichen Eichamte vor¬ 1. Den durch den Elektrizitätszähler ermittelten geschriebenen, so hat der Abnehmer die Stromverbrauch, der nach Kilowattstunden berechnet Kosten der Prüfung vird und zwar Wenn die Prüfung am Aufstellungsorte de¬ für die ersten 300 Stunden, (die vom Beginn des Zählers ausgeführt wird Kr. 10. Kalenderjahres angefangen rechnerisch für das gleich Wenn die Prüfung im Versuchsraume des E. 2. eitige Brennen aller elektrischen Lampen eines wirt vorgenommen werden kann Kr. 10.- W. schaftlichen Ganzen — Anschlußwert — ermittelt wer¬ Ist die Prüfung hier im Versuchsraume nicht den) mit 50 Heller möglich oder verlangt der Abnehmer die Prüfung durch das k. k. Normaleichamt in Wien, so betrage für die nächsten 400 Brennstunden 40 Heller die Kosten Kr. 30.- für der Mehrbezug bis zum Schluß des Kalender¬ jah res mit 30 Heller; für jede Kilowattstunde Wenn die Prüfung Mängel des Zählers ergibt, Hiezu für Sparlampen eine Grundtaxe, die o wird derselbe auf Kosten des Werkes ausgewechselt 2. und sind keine Gebühren zu entrichten. zwölf gleichen Monatsraten zahlbar, wie folgt bemessen wir Wenn ein Zähler die gesetzliche Fehlergrenz überschreitet oder stillsteht, wird der Stromverbrauc ei Lampen bis 200 HK mit 10 Heller pro Kerze Jahr und in der Zeit der Störung dem Stromverbrauche im ei Lampen höherer Kerzenzahl für die ersten 200 kalendergleichen Zeitabschnitte des Vorjahres gleichge¬ mit 10 Heller pro Kerze und Jahr 5 K etzt. Fehlt diese Vergleichsbasis oder hat sich der An nd für die weitere Kerzenzahl mit 5 Heller schlußwert der Anlage mittlerweile über 30 Prozent pr. Kerze und Jahr. geändert, so wird das Mittel des Stromverbrauche des der Zählerstörung vorangehenden und nachfolgen¬ Die Grundtare wird mit Ausschluß der Bogen den Monates für die gestörte Zeit pro Rata ihrer ampen für alle Glühlampen (Sparlampen) berechnet Dauer zu Grunde gelegt. Bei begründeten Bedenken die einen Stromverbrauch von weniger als 0.70 Wat kann die Berechnung des Verbrauches aus Be¬ für jede Hefnerkerze (HK.), gemessen nach marimaler ützungdauer und Belastung oder der Stromverbrauch Helligkeit der neuen, mit ihrer Nennspannung be im kalendergleichen Zeitabschnitte des kommenden triebenen Lampe ohne Armatur, ohne Mattierung Jahres als Verrechnungsgrundlage gefordert werden ohne Verspiegelung, aufweisen, entsprechend der sich Beide Vertragsteile können Zählerablesungen nu o ergebenden Kerzenzah innerhalb 6 Monaten beanständen und verzichten die Grundtaxe für die künftigen Monopollampen ausdrücklich auf spätere Reklamationen des E. W. J. wird trotz größerer Leuchtkraft nur 9bu 09·6 sgupsbun115g 19 0 Sachaut ebunsasiut me