Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stromlieferungsbedingungen.
239
bis ¾ KW. Nennleistung wird der gemessene Höchst¬
Die Einreihung der Lampen in die oben ange
verbrauch auf Vielfache von 75 Watt (0.075 KW.
ührten Klassen erfolgt durch die Direktion des E
und wird hierüber eine
oder 0.1 PS.) nach oben abgerundet, dem Pauschal¬
Bestätigun
W.
doppelt ausgefertigt. Einwendungen dagegen sind
vertrage zu Grunde gelegt.
inen acht Tagen nach Erhalt der Bestätigung
Der Kraftabnehmer ist verpflichtet, Erweiterun¬
m Wege der Direktion beim Verwaltungsrate de¬
seines Betriebes, welche einen höheren Strombe¬
gen
W. J. schriftlich einzureichen.
zug bedingen, als im Vertrage vorgesehen, dem
Werke umgehend mitzuteilen und ist das Werk berech
Bei Umschaltungen (Wechselschaltungen), wo stets
tigt, jederzeit den wirklichen Stromverbrauch
nur eine Lampengruppe brennen kann, wird nur
des
Kraftabnehmers durch Messungen zu überprüfen. Er
die höhere Lampengruppe berechnet, wenn sich all
zur Wechselschaltung gehörigen Lampenstellen im glei¬
ibt sich, daß der Stromverbrauch nachträglich gestie¬
chen Raume befinden. Die Beleuchtung von Räumen
en ist, so wird der Pauschalvertrag bei Abnehmer
ohne bezahlte Lampenstellen durch Verlängerung vor
hne Spitzenzähler dem neuen Höchstverbrauche ent
Leitungen ist verboten
sprechend erhöht
In Erleichterung der bestehenden Vertragsbe
Bei Umschaltungen, wo stets zur ein Stromver¬
timmungen ist bis auf Weiteres der Stromabnehme
braucher (Motor usw.) betrieben werden kann, wird
der beliebigen Verwendung der pauschalierten
ur der höchste Stromverbraucher im Pauschalvertrag
esamtkerzenzahl innerhalb derselben Tarifklass
gerechnet. Diese Stromverbraucher können in verschie¬
dahin beschränkt, daß er nicht mehr Glühlampe
tur
denen Räumen untergebracht sein, müssen aber jeden¬
mit 50 oder mehr Pauschalkerzen verwenden darf
falls in ein und demselben Betriebsunternehmen für
als im Pauschalvertrag angeführt sind und daß alle
technisch gleichartige Zwecke Verwendung finden
stromführenden Stellen mit anrechenbaren Glüh¬
Für Kraftanlagen über 3/ KW. Nennleistung
lampen von wenigsten 10 Pauschalkerzen besteck
wird der Einbau eines Spitzenzählers bedungen. Die
leiben müssen.
Höhe der zu pauschalierenden Leistung wird dem Ab
nehmer dabei freigestellt und ist dieser nur an die
Bei Anwendungen dreiarmiger Luster à 10 Pau¬
Pauschalstufen des Spitzenzählers gebunden.
schalkerzen ist der Beleuchtungspflicht nach Tari
Der vom Zähler ausgewiesene Mehrbezug und
la genügt und werden dann nur 30 Pauschalkerzen
eine Miete sind nach dem Zählertarif für Kraft zu
ingerechnet.
ezahlen.
Fassungen ohne Glühlampen und leere Wandanschluß
ir das Kilowatt (KW.)
Einheitspreise
dosen angetroffen, so wird jede Lampenstelle für sic
und Jahr:
mit derjenigen Kerzenzahl in Anrechnung gebracht
für welche sie laut Vertrag pauschaliert ist, zuminde
(3 KW. = 4 PS.)
aber mit 10 Pauschalkerzen. Leere Lampensteller
beschränkter Benützung, d. i.
Kr. 162 b
oder Anschlußdosen werden plombiert, wenn sie der
nur
während der Tagesstunden, und zwar:
bnehmer als nicht benützt angibt.
Vom 15. März bis 1. Oktober von 6 Uhr früh¬
Metallsadenlampen bis
400 HK. Kerzenstärk
bis
6 Uhr abends.
tragen, soferne sie vom E. W. J. in den Verkauf g
bracht werden, die Bezeichnung jener Kerzenzahl, fü
Vom 1. Oktober bis 15. März von 7 Uhr früh
velche sie nach dem Pauschaltarife angerechnet und
4 Uhr abends
bis
verwendet werden dürfen. Aus anderen Bezug
Bei beschränkter Benützung wird vom Werke ein
quellen stammende Lampen jeder Größe werden ohne
Zeitschalter aufgestellt, welcher die Einschaltung der
Rücksicht auf die von den Verkäufern angegebene
Ktrafteinrichtung nur während der vorstehend
oder angeschriebenen Kerzenzahlen, gemäß der der
geführten Benützungsstunden möglich macht. Der
Pauschalvereinbarungen zu Grunde liegenden Mes
Zeitschalter ist Eigentum des Werkes und hat der
ungsart nach marimaler Helligkeit, tarifmäßig be
Abnehmer für dessen Beistellung eine Jahresmiete
vertet und es hat der Abnehmer die Folgen fest¬
von Kr. 12.—
zu entrichten.
gestellter Ueberschreitungen
zu tragen.
Für unbeschränkte Benützung
Dagegen behält sich
das
0 KW. bis 0.375 KW.
Kronen 272 von
mit Rücksicht auf die zu erwartenden weiteren Ver¬
Kronen 240 von
0.375 KW. bis 0.75 KW
besserungen der Glühlampen und dami
zusammen¬
20 KW
0.75 KW. bis
Kronen 204 von
hängende Stromersparung zu geeigneten Zeitpunkten
Lampen in den Verkehr zu bringen, die größere
Bei Bezug von Hochspannungsstrom über 20 KW
Leuchtkraft haben, als der auf den einzelnen Lam¬
wird der Preis mit Kr. 180.— für jedes KW. fest¬
den angeschriebenen Pauschalkerzenzahl entspricht.
gesetzt. Mit Abnehmern über 50 KW. werden be¬
Solche Lampen (Monopollampen des E. W. J.
sondere Verträge abgeschlossen.
ürfen jedoch ausschließlich nur in solchen
Stücke
Kleintransformatoren für Schwachstrom=Anlagen
verwendet werden, die als Lampen des E. W. —
(elektrische Läutwerke, Uhren, usw.) bezahlen für je
gekennzeichnet sind und bei den Verkaufsstellen de¬
5 Watt Kurzschlußverbrauch Kr. 4.80 jährlich.
Werkes oder bei den vom Werke betrauten gewerbe
ehördlich befugten Geschäftsleuten bezogen werden
Apparate für den Familienbedarf mit Ausschluß
müssen.
aller Oefen und Heizgitter und solcher Apparate, die
B. Kraftpauschale
auch nur zeitweise für gewerbliche Zwecke verwendet
bi
bei einem Stromverbrauck
Mit Rücksicht auf die teilweise einphasige Aus¬
höchstens 500 Watt pro Stück folgende Begünstigun¬
ührung und die verschiedene Spannung des Lei¬
gen:
ungsnetzes ist von Fall zu Fall eine vorherige An¬
rage über die Ausführungsart der Motoren bein
a) Kleine Apparate und Spielzeuge bis 150 Watt
Werke notwendig.
Stromverbrauch dürfen an jede wenigstens 32 Pau¬
Als Pauschaleinheit gilt das Kilowatt, gemessen
chalkerzen bezahlende Lampenstelle ohne besondere
an der Anschlußstelle des E. W. J. Bei Anlagen
Zahlungspflicht angeschlossen werden, insoferne der
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