Stromlieferungsbedingungen. 239 bis ¾ KW. Nennleistung wird der gemessene Höchst¬ Die Einreihung der Lampen in die oben ange verbrauch auf Vielfache von 75 Watt (0.075 KW. ührten Klassen erfolgt durch die Direktion des E und wird hierüber eine oder 0.1 PS.) nach oben abgerundet, dem Pauschal¬ Bestätigun W. doppelt ausgefertigt. Einwendungen dagegen sind vertrage zu Grunde gelegt. inen acht Tagen nach Erhalt der Bestätigung Der Kraftabnehmer ist verpflichtet, Erweiterun¬ m Wege der Direktion beim Verwaltungsrate de¬ seines Betriebes, welche einen höheren Strombe¬ gen W. J. schriftlich einzureichen. zug bedingen, als im Vertrage vorgesehen, dem Werke umgehend mitzuteilen und ist das Werk berech Bei Umschaltungen (Wechselschaltungen), wo stets tigt, jederzeit den wirklichen Stromverbrauch nur eine Lampengruppe brennen kann, wird nur des Kraftabnehmers durch Messungen zu überprüfen. Er die höhere Lampengruppe berechnet, wenn sich all zur Wechselschaltung gehörigen Lampenstellen im glei¬ ibt sich, daß der Stromverbrauch nachträglich gestie¬ chen Raume befinden. Die Beleuchtung von Räumen en ist, so wird der Pauschalvertrag bei Abnehmer ohne bezahlte Lampenstellen durch Verlängerung vor hne Spitzenzähler dem neuen Höchstverbrauche ent Leitungen ist verboten sprechend erhöht In Erleichterung der bestehenden Vertragsbe Bei Umschaltungen, wo stets zur ein Stromver¬ timmungen ist bis auf Weiteres der Stromabnehme braucher (Motor usw.) betrieben werden kann, wird der beliebigen Verwendung der pauschalierten ur der höchste Stromverbraucher im Pauschalvertrag esamtkerzenzahl innerhalb derselben Tarifklass gerechnet. Diese Stromverbraucher können in verschie¬ dahin beschränkt, daß er nicht mehr Glühlampe tur denen Räumen untergebracht sein, müssen aber jeden¬ mit 50 oder mehr Pauschalkerzen verwenden darf falls in ein und demselben Betriebsunternehmen für als im Pauschalvertrag angeführt sind und daß alle technisch gleichartige Zwecke Verwendung finden stromführenden Stellen mit anrechenbaren Glüh¬ Für Kraftanlagen über 3/ KW. Nennleistung lampen von wenigsten 10 Pauschalkerzen besteck wird der Einbau eines Spitzenzählers bedungen. Die leiben müssen. Höhe der zu pauschalierenden Leistung wird dem Ab nehmer dabei freigestellt und ist dieser nur an die Bei Anwendungen dreiarmiger Luster à 10 Pau¬ Pauschalstufen des Spitzenzählers gebunden. schalkerzen ist der Beleuchtungspflicht nach Tari Der vom Zähler ausgewiesene Mehrbezug und la genügt und werden dann nur 30 Pauschalkerzen eine Miete sind nach dem Zählertarif für Kraft zu ingerechnet. ezahlen. Fassungen ohne Glühlampen und leere Wandanschluß ir das Kilowatt (KW.) Einheitspreise dosen angetroffen, so wird jede Lampenstelle für sic und Jahr: mit derjenigen Kerzenzahl in Anrechnung gebracht für welche sie laut Vertrag pauschaliert ist, zuminde (3 KW. = 4 PS.) aber mit 10 Pauschalkerzen. Leere Lampensteller beschränkter Benützung, d. i. Kr. 162 b oder Anschlußdosen werden plombiert, wenn sie der nur während der Tagesstunden, und zwar: bnehmer als nicht benützt angibt. Vom 15. März bis 1. Oktober von 6 Uhr früh¬ Metallsadenlampen bis 400 HK. Kerzenstärk bis 6 Uhr abends. tragen, soferne sie vom E. W. J. in den Verkauf g bracht werden, die Bezeichnung jener Kerzenzahl, fü Vom 1. Oktober bis 15. März von 7 Uhr früh velche sie nach dem Pauschaltarife angerechnet und 4 Uhr abends bis verwendet werden dürfen. Aus anderen Bezug Bei beschränkter Benützung wird vom Werke ein quellen stammende Lampen jeder Größe werden ohne Zeitschalter aufgestellt, welcher die Einschaltung der Rücksicht auf die von den Verkäufern angegebene Ktrafteinrichtung nur während der vorstehend oder angeschriebenen Kerzenzahlen, gemäß der der geführten Benützungsstunden möglich macht. Der Pauschalvereinbarungen zu Grunde liegenden Mes Zeitschalter ist Eigentum des Werkes und hat der ungsart nach marimaler Helligkeit, tarifmäßig be Abnehmer für dessen Beistellung eine Jahresmiete vertet und es hat der Abnehmer die Folgen fest¬ von Kr. 12.— zu entrichten. gestellter Ueberschreitungen zu tragen. Für unbeschränkte Benützung Dagegen behält sich das 0 KW. bis 0.375 KW. Kronen 272 von mit Rücksicht auf die zu erwartenden weiteren Ver¬ Kronen 240 von 0.375 KW. bis 0.75 KW besserungen der Glühlampen und dami zusammen¬ 20 KW 0.75 KW. bis Kronen 204 von hängende Stromersparung zu geeigneten Zeitpunkten Lampen in den Verkehr zu bringen, die größere Bei Bezug von Hochspannungsstrom über 20 KW Leuchtkraft haben, als der auf den einzelnen Lam¬ wird der Preis mit Kr. 180.— für jedes KW. fest¬ den angeschriebenen Pauschalkerzenzahl entspricht. gesetzt. Mit Abnehmern über 50 KW. werden be¬ Solche Lampen (Monopollampen des E. W. J. sondere Verträge abgeschlossen. ürfen jedoch ausschließlich nur in solchen Stücke Kleintransformatoren für Schwachstrom=Anlagen verwendet werden, die als Lampen des E. W. — (elektrische Läutwerke, Uhren, usw.) bezahlen für je gekennzeichnet sind und bei den Verkaufsstellen de¬ 5 Watt Kurzschlußverbrauch Kr. 4.80 jährlich. Werkes oder bei den vom Werke betrauten gewerbe ehördlich befugten Geschäftsleuten bezogen werden Apparate für den Familienbedarf mit Ausschluß müssen. aller Oefen und Heizgitter und solcher Apparate, die B. Kraftpauschale auch nur zeitweise für gewerbliche Zwecke verwendet bi bei einem Stromverbrauck Mit Rücksicht auf die teilweise einphasige Aus¬ höchstens 500 Watt pro Stück folgende Begünstigun¬ ührung und die verschiedene Spannung des Lei¬ gen: ungsnetzes ist von Fall zu Fall eine vorherige An¬ rage über die Ausführungsart der Motoren bein a) Kleine Apparate und Spielzeuge bis 150 Watt Werke notwendig. Stromverbrauch dürfen an jede wenigstens 32 Pau¬ Als Pauschaleinheit gilt das Kilowatt, gemessen chalkerzen bezahlende Lampenstelle ohne besondere an der Anschlußstelle des E. W. J. Bei Anlagen Zahlungspflicht angeschlossen werden, insoferne der 19C an, dos Susilspah =1og 1915113c u Inscjuvguvgg d#sf gun ubckülvjänsch duga usbur 910 11.