f) 234 Stromlieferungsbedingungen. A. Lichtpauschale. Der Pauschaltarif für Glühlichtbeleuchtung b aut Kohlenfadenlampen, die nur mit einem sich auf den Bezug von Lichteinheiten be iVerwendung Stromverbrauche von weniger als 3 Watt pro HK. gewöhnlicher Metallfadenlampe von rund 1 zulässig sind, bezahlen wegen des nahezu dreifacher Watt Stromverbrauch für die Kerze auf. Als tarif Stromverbrauches zwei Tarifeinheiten für jede mäßige Lichteinheit (= Pauschalkerze) gilt eine Hefner¬ Kerze berechnet. kerze (HK), gemessen nach der marimalen Helligkeit Bei Bogenlampenbeleuchtung geschieht die Be¬ der neuen, mit ihrer Nennspannung betriebenen Lampe echnung nach dem tatsächlichen Wattverbrauche vor ohne Armatur, ohne Mattierung, ohne Verspiegelung Lampe und Vorschaltwiderstand zusammengenommen. Die Einheit bildet das Kilowatt. Jährlicher Pauschalpreis für den Bezug einer Lichteinheit=(Pauschalkerze): h K I. a Wohnuugen unter der Bedingung, daß für sämtliche innerhalb der Wohnung liegende Zimmer mindestens 32 Pauschalkerzen bezahlt werden. (Wohn-, Speise-, Schlat-, Beluch¬ Studier-, Spiel-, Rauch-, Fremden- und Kinderzimmer 50 — Zur Wohnung gehörige Nebenräume: Küche, Gänge, Aborte, Garderobe, Dienstbotenzimmer Badezimmer, Speicher, Keller und Kellergänge, Gartenzimmer oder Veranden und abseit gelegene Vorratsräume werden ebenfalls zum selben Preise berechnet und können nach reier Wahl beleuchtet werden. b Sollten in einer Wohnung nur ein oder mehrere Räume, jedoch nicht alle Zimmer be leuchtet werden, allo z. B. Speilezimmer allein oder Schlafzimmer und Küche etc. Treppenhäuser, Hausflur und Gänge, welche nicht innerhalb der Wohnung lieger 5 Lampen außerhalb der Gebäude II. a Geschäfte. Verkaufsgewölbe aller Art samt allen dazu gehörigen Nebenräumen (Kanzleien Schreibstuben, Lagerräume etc.) ohne Rücksicht, ob sämtliche Räume oder nur ein Tei eleuchtet wird, welche um 7 Uhr abends geschlossen werden * * * Wie vorstehend mit Ladenschluß nach halb 8 Uhr abends * „ * Schaufenster- und Firmenschilderbeleuchtung mir Brenndauer bis Geschäftsschluß erkstätten und Fabriksräume Fabriksräume mit vorwiegend Nachtbetrieb oder dunkle Souterrainräume * Bäckereien und sonstige Gewerbe mit Nachtbetrieb, ferner Lampen, welche die ganze Nacht brennen
Lampen, weiche Tag und Nacht brennen 35 *„ „ „ * * „ „ * „ „„ * Aemter, Institute und Schulen. Arbeitsräume in Remtern (Treppenhäuser, Sänge und Rußenlampen siehe Ic und d) — 75 Schulzimmer, Hörfäle, Caboratorien, Verluchs- und Rufbewahrungsräume, Ausstellungs¬ räume, Kirchenbeleuchtung, Iluminationen in Kirchen, Klosterräume (Treppenhäuser, Gänge und Außenlampen siehe 1e und d) Krankenzimmer in Spitälern „1 Nachtlichter in Spitälern Wachstuben, Telegraphen- oder Telephonräume, Diensträume mit Nachtbetrieb * ** * Hotels, Kaffees und Wirtschaften: Hotels- oder Pensionswirtschaftsräume aller Art (Speisefäle und Gastzimmer, Lese¬ Rauch- und Spielzimmer. Gänge, Treppen und Aborte, Bade-, Putz- und Bodenräume, Vor¬ ratsräume, Dachböden, Kühlräume, Aufzüge, Klub- und Vereinszimmer, Rußenlampen). 95 Jahres-Fremdenzimmer (mindestens der vierte Teil aller in den Fremdenzimmern instal¬ lierten Kerzen gilt als ganzjährig) 65 „ „ „ „„ „ „ „ „ „ „ „ „ Saisonzimmen 50 * Bier- und Weinwirtschaften, welche bis zur geletzlichen Sperrstunde geöffnet sind Für Wirtschaftsgärten, Veranden, Ertrazimmer, Säle, von Anfang April bis Ende September — 30 Kaffeewirtschaften Sämtliche Räume täglich in Benützung und mit Lizenz zum Offenhalten über die gesetz¬ liche Sperrstunde Ein Teil der Räume nur zeitweise in Benützung sonst wie vor Wie bei a) jedoch nur bis 1 Uhr nachts asernen und Reitbahnen (Treppenhäuser, Gänge und Rußenlampen siehe 1c und d) Stallungen # #%„ „ „„ Großlampen Hochkerzige Glühlampen mit 400 HK und darüber werden unter der Bedingung, daß sie arifmäßig gemessen pro HK nicht mehr als 0.5 Watt Strom verbrauchen, mit folgender Pauschalkerzenzahl berechnet: 400 HK Halbwattlampe mit 260 Pauschalkerzen 600 400 über 30 600— 800 20 800—1000 100 1000—1500 500 500–200 600 2000–3000 „ 2 800 3 B) Bogenlampen. Für Schaufenster mit Brenndauer bis Geschäftsschluß, pro Kilowatt und Jahr 130 Für Innenbeleuchtung, Platzbeleuchtung, Kafees, Restaurants u. Hotels pro Kilowatt u. Jahn 330 c) Wie bei b), jedoch nur vom 1. April bis 1. Okt. in Betrieb, pro Kilowatt und Sailon 180 — 10 —
kosten nach wie vor z. B. nach 92 12 5 5 5 5 5 : S „ 8 3 5 . a „ „ „
eLampen bis 400 HK ist im Pauschaltarif keine Henderung eingetreten und Carif 1 eine Kohlenfadenlampe pro Jahr F Hn einer Metallfadenlampe pro Jahn 2323 22