233 Stromlieferungsbedingungen. Die Direktion Ferner steht dem E. W. J. in den folgenden Fäl¬ auf ein weiteres Jahr verlängert. len nach Anzeige durch eingeschriebenen Brief auf Wunsch eine Empfangsbestätigung. Recht zu, den Strom durch gänzliche oder teilweise Ab¬ Die Abrechnung mit dem Abnehmer findet chaltung der Installation zu entziehen, ohne daß sei¬ onatlich statt und werden die Strombeträge zu¬ ens des Abnehmers irgendwelche Schadensersatzan¬ ammen mit den Raten für die Zähler=, Beleuch¬ sprüche geltend gemacht werden können: ngskörper=, Motoren=Miete und anderer Lieferun 1. Bei unerlaubtem Strombezug unbeschadet der en im Monat nachhinein eingehoben und sind trafgerichtlichen Verfolgung. Insbesondere durch fort bei Vorlage der Quittung zu bezahlen. unbefugt eingeschaltete Anlagen, Lampenstellen, Bi aus gemieteten Räumlichkeiten Das Ausziehen geleisen, Heizkörper, Motoren oder sonstigen Strom entbindet jedoch mit dem Ersten des dem Verlassen verbraucher oder durch Pauschalüberschreitungen i der Räumlichkeiten Anlagen ohne Spitzenzähler, sowie durch unbefugt der Verpflichtung zur Zahlung der übrigen vertrags¬ Eingriffe an Meß= und Kontrollapparaten oder deren mäßigen Monatsraten, wenn die Abmeldung bei der Zuleitungen usw. Direktion mindestens 14 Tage vorher erfolg 2. Bei saumseliger Zahlung der im § 6 genannter Die Raten für die Miete von Beleuchtungs¬ Monatsrechnungen. örpern, Motoren usw., worüber besondere Bestim¬ Bei erwiesener Zahlungsunfähigkeit des Ab 3. mungen bestehen, werden hiedurch nicht berührt. nehmers, insbesondere bei Eröffnung des Konkurses 4. Bei Zutrittsverweigerung für Kontrollen. (§ 7 § 7. Ueberwachung. Bei Nichtbehebung von Mängeln in der In¬ Das E. W. J. behält sich das Recht vor, die stallation trotz Aufforderung des Werkes. (§ 7 Installationen von Zeit zu Zeit auf ihre technische Die Stromabschaltung dauert im Allgemeinen so lange, bis die dieselbe begründende Ursache seitens Brauchbarkeit sowie auf die Strominanspruchnahme u prüfen und ist der Abnehmer verpflichtet, dem es Abnehmers, seines Vertreters oder Rechtsnach om Werke Befugten, welcher sich durch eine Er folgers behoben ist. Die Stromanschlüsse ganz oder teilweise aus¬ ennungskarte auszuweisen hat, die Untersuchung der elektrischen Leitungen und Einrichtungen zu gestatten, geschalteter Anlagen (auch Einzelnlampenstellen) wer den durch Plomben gesperrt, für deren unversehrte bezw. ihm den notwendigen Zutritt freizugeben. Zeigen sich bei einer solchen Prüfung Isolc Erhaltung der Abnehmer haftet. tions= oder sonstige Fehler, so daß die Anlage nich Bei Verletzung einer Plombe hat der Stromab mehr den Installationsvorschriften nehmer, abgesehen von den allgemeinen Folgen einer entspricht, hat der Abnehmer die beanständeten Teil nbefugten Einschaltung, Nachzahlung nach de der Anlage auf seine Kosten über Aufforderun Grundsätzen Ffür Bezugsüberschreitungen § 7 zu leisten. des E. W. I in ordnungsgemäßen Zustand setzen zu Hiebei werden alle zu dem durch die Plomb lassen. bgeschalteten Stromversorgungsbereiche gehörigen Sollte ein Pauschalabnehmer den vertragmäßiger Hlühlichtfassungen, soweit sie besteckt sind mit der Strombezug überschreiten, hat er unbeschadet der nicht besteck vorgefundenen Kerzenzahl, soweit sie strafgerichtlichen Verantwortlichkeit dem Werke de sind mit je 32 Pauschalkerzen und jeder andere achweisbaren Mehrbezug, mindestens aber die be Stromverbrauche dem gemessenen Höchst der Kontrolle erhobene Ueberschreitung tarifmäßig verbrauche in Anrechnung gebracht für die Dauer von sechs Monaten nachzuzahlen. Abnehmer nach Zähler, die gelegentlich § 9. Pauschalverrechnung. der Kontrollen bei der Verwendung auch nur einer unangemeldeten grundtarpflichtigen Lampe In Fällen, wo der Strombedarf einer Anlage Sparlampe) betroffen werden, haben von diesen von vornherein bestimmbar ist, kann der Strom Zeitpunkte ab die Grundtaxe für die Gesamtkerzen Pauschalpreisen bezogen werden. Zähler angeschlossenen Glühlampe Die monatlichen Pauschalquoten sind dann auch ohne Rücksicht auf den Umfang der Verwendun fortlaufend zu bezahlen, wenn der Abnehmer durch pen, zu bezahlen und hinsichtlich der von Sparlan Vorkommnisse in seinem Betriebe an der Aus nützung ein vorgefundenen Sparlampen unangemelde seiner Pauschalrechte ganz oder teilweise gehinder Monate zu entrichter Grundtaxennachzahlung für 6 ist; beispielsweise durch Arbeitsmangel, Personal¬ Sind seit der Einschaltung der Anlage bezw Streik, Aussperrung, be¬ mangel, Materialmange Vertragsschlusse oder seit der letzten Kontrolle hördliche Verfügungen, durch Schäden in seiner An¬ ezw. Plombierung, noch nicht sechs Monate per lage, gleichgiltig ob das E. W. J. oder eine ander strichen, so werden vom betreffenden Zeitpunkte an Firmamit deren Behebung betraut wurde usw. Nachzahlungen berechnet. die Eine Aenderung des pauschalierten Strombezuges Uleberdies ist das E. W. J. bei Ueberschreitung nach abwärts ist nur nach Ablauf des Pauschal¬ des vertragmäßigen Strombezuges berechtigt, der ahres und nach vorheriger Kündigung zulässig; nack Pauschalvertrag sofort für ungiltig zu erklären und ufwärts kann der Strombezug jederzeit nach Strom nur mehr nach Zähler laut § 10 abzu¬ vorhergegangener Verständigung des C geben. W. J. geandert werden, wobei der Pauschalvertra bis auf die Aenderung der Pauschalsumme in Kraf § 8. Abschaltung. bleib Das E. W. J. ist berechtigt, die Aufrechterhaltung Die gänzliche oder teilweise Abschaltung einer Anlage wird ohne besondere Verständigung de¬ eines Pauschalvertrages von der Einschaltung eines Stromabnehmers durchgeführt Strombegrenzers oder Spitzenzählers abhängig zu a) Nach erfolgter Auflösung des Vertragsver machen. Miete des Spitzenzählers und der von ihn i hältnisses für die Stromlieferun Nach Ablauf der vereinbarten Benützungszeit ausgewiesene Mehrbezug sind nach den Zählertarifer 10 zu bezahlen. Für den Strombegrenzer hat der iVerbrauchsstellen für beschränkte Benützungsdauer bei Lichtabnehmer monatlich Kr. 1.— der Kraftabnehmer Saisonlampen, Theater= und Festbeleuchtung, Licht monatlich Kr. 3.— Miete zu entrichten. und Kraft für Bauarbeiten usw.) an (pea iv0 1132 Ubfdgupfsuv sbva##ed ubblaqu 190 bunjgvg a rclpnig auga 91