Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Skromlieferungsbedingungen.
Für sämtliche elektrische Installationseinrichtungen
Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein
solcher Raum
die vom Werke herausgegebenen und einen er
trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk
gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bilden¬
sofort zu verständigen.
den „Installationsvorschriften des E. W. J. bin
dend. In diesen Vorschriften ist auch die Beschaffen¬
§ 5. Einschaltung
heit der Motoren genau bestimmt.
as Werk beginnt die Arbeiten zum
An¬
Eine vorherige Anfrage über die Ausführungs
schluß eines Objektes nach Erlegung der im § 2 ge¬
art der Motoren ist auch mit Rücksicht auf die teil
nannten Anschlußgebühren
veise einphasige Ausführung und die verschiedene
Vor Einschaltung des Stromes muß die Anlag
Spannung des Leitungsnetzes notwendig.
durch die Ueberprüfung (§ 3) als vorschriftsmäßig
Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu
erwiesen sein.
allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Er¬
Stromentnahme
weiterungen bestehender, an das Leitungsnetz ange
wird gerichtlich verfolgt
schlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende¬
rung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu
§ 6. Stromverrechnung
genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigen
Die Verrechnung des vom Abnehmer verbrauchten
Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun¬
gen zu treffen.
Stromes geschieht je nach der Verwendungsart ent¬
veder zu Einheitspreisen für „Licht“ oder nach
Durch die vom Werk ausgeübte Ueberwachung
jenen
für „Kraft“. Die Einheitspreise
für
und Prüfung der
Anlage wird der ausführend
„Licht“ finden bei Stromverbrauch zu Beleuchtungs
Unternehmer seiner
wecken Anwendung. Wird der Strom zum Betriebe
traggeber bzw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschrifts
von Motoren, Heizapparaten, (Oefen, Trockenappa¬
nd fachgemäßer Ausführung und Lieferung seinet
ate, Bügeleisen), Kopierapparaten, zu elektrochemi¬
Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk über¬
chen,
therapeutischen Zwecken (Lichtbädern) ver
nimmt hiefür keinerlei Verantwortung
o finden die Einheitspreise für „Kraft“
Für die Ueberprüfung von Installationen (Neu¬
Anwendung.
einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach¬
Zum Betriebe von Motorgeneratoren, mechani¬
tehend angeführten Gebühren zu bezahlen
schen
oder elektrolytischen Gleichrichtern, Queck¬
Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.-
ilberdampfumformern usw. mit oder ohne Akkumu¬
Ueber 40 Lampenstellen Kr. 40.—
atorenbatterien, ist die besondere Genehmigung des
Für Krafteinrichtungen bis 1 KW. Nennleistung
Werkes notwendig und finden die Einheitspreise für
Kr. 2.
Licht oder Kraft je nach der endgültigen Verwen¬
ungsart des Stromes Anwendung
Ueber 1 KW. Nennleistung Kr. 5.
Treibt ein Elektromotor z. B. durch eine Trans¬
Diese Prüfgebühren sind bei jeder Nachprüfung
nission oder unmittelbar eine Dynamomaschine an
für die nicht entsprechenden Teile der Installation
elche eine Lichtinstallation (auch Projektionsappa
neuerlich zu entrichten
rate, Kinematographen u. dgl.) entweder direkt ode
durch Akkumulatoren speist, so wird die vom Elek¬
§ 4. Eigentum des Werkes.
romotor aufgenommene Kraft zu den Einheitsprei¬
Anschlußleitungen (auch auf Privatgrund
Die
en für Licht berechnet.
Liefert dieselbe Dynamo
die Hausanschlußkästen, die Einrichtungen der Trans¬
maschine aber zum Beispiel Strom für Vernicklungs¬
ormatorenräume, ferner die Meß= und Kontroll¬
äder usw., so werden die Einheitspreise für Kraft
pparate (Elektrizitäts=Zähler, Zeitschalter, Strom¬
in Rechnung gestellt.
begrenzer usw.) sind Eigentum des Werkes und über
Bei Wohnungen,
Geschäften, Betriebsunterneh¬
nimmt der Stromabnehmer folgende Haftung
mungen usw., welche
für sich ein wirtschaftliches
Der Abnehmer ist zur Erstattung der Kosten ver
Ganze bilden, wird der Strombezug für Beleuch
pflichtet, welche durch das Unbrauchbar= oder Schad¬
tungszwecke nur einheitlich, das heißt entweder nut
aftwerden eines bei ihm untergebrachten Eigentums
Zähler oder nach Pauschale gestattet.
Die
tückes des E. W. J. entstehen, wenn der Schaden
Schaufenster=Außenbeleuchtung, sowie die Beleuchtung
durch ein Verschulden des Abnehmers, seiner Ange¬
von Treppen, Hausfluren und Gängen außerhalb
hörigen oder Bediensteten, oder durch einen Zufall
der Wohnungen, kann jedoch unabhängig von der Ver
verursacht ist, der sich beim Abnehmer ereignet
rechnung des wirtschaftlichen Ganzen sowohl nach Zäh¬
Ueber Größe und Gattung der in einer Installa¬
ler als auch nach Pauschale bezogen werden.
ion einzubauenden Meß= und Kontrollapparate usw
Die gleiche Einheitlichkeit des Strombezuges wird
teht dem E. W. J. die Entscheidung allein zu.
auch bei Kraftanlagen gefordert
Diese Apparate sind an geschützten, leicht zugäng
Abnehmer von Licht und Kraft müssen beides
lichen Orten unterzubringen und über Verlangen des
auf gleiche Art beziehen,
soferne der Kraftbezug
W. J. auf Kosten des Abnehmers mit einer
rivaten Zwecken unter
KW. dient. (Beispiels¬
verschließbaren Schutzkasten zu umgeben, welcher nur
Zähler und ein Bügeleisen
von den Angestellten des E. W. J. geöffnet werden
m Pauschale unzulässig.)
Im übrigen ist die Be¬
darf
Alle unbefugten Eingriffe an diesen Apparaten
zugsart des Lichtes von jener der Kraft unab¬
sowie deren Zuleitungen sind strengstens untersagt.
hängig.
Das Aufstellen und Abmontieren der genannte
Anwendung
von Spitzenzählern ist de
Apparate wir ausschließlich durch das E. W
Mehrbezug über
die Pauschalgrenze nach Zähler(
esorgt. Der Empfang der Meß= und Kontroll
10) zu bezahlen
apparate ist vom Abnehmer mittelst Quittung zu
Die Stromlieferun
bestätigen
einer schriftlichen Vereinbarung, welche für eine Mindest
Die Türen der Hausanschlußkästen und Transfor¬
dauer
von 12 Monaten abgeschlossen wird.
Die
natorräume dürfen unter keinen Umständen eigen¬
Kündigung muß mindestens drei Monate vor Ablau
mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus¬
des Vertragsjahres schriftlich bei der Direktion er
drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende
folgen, sonst gilt die Verpflichtung zur Stromabnahme
Uqulus duld inl R0joct bu

ulomneun zwiplnoch.
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