Skromlieferungsbedingungen. Für sämtliche elektrische Installationseinrichtungen Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum die vom Werke herausgegebenen und einen er trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bilden¬ sofort zu verständigen. den „Installationsvorschriften des E. W. J. bin dend. In diesen Vorschriften ist auch die Beschaffen¬ § 5. Einschaltung heit der Motoren genau bestimmt. as Werk beginnt die Arbeiten zum An¬ Eine vorherige Anfrage über die Ausführungs schluß eines Objektes nach Erlegung der im § 2 ge¬ art der Motoren ist auch mit Rücksicht auf die teil nannten Anschlußgebühren veise einphasige Ausführung und die verschiedene Vor Einschaltung des Stromes muß die Anlag Spannung des Leitungsnetzes notwendig. durch die Ueberprüfung (§ 3) als vorschriftsmäßig Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu erwiesen sein. allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Er¬ Stromentnahme weiterungen bestehender, an das Leitungsnetz ange wird gerichtlich verfolgt schlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende¬ rung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu § 6. Stromverrechnung genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigen Die Verrechnung des vom Abnehmer verbrauchten Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun¬ gen zu treffen. Stromes geschieht je nach der Verwendungsart ent¬ veder zu Einheitspreisen für „Licht“ oder nach Durch die vom Werk ausgeübte Ueberwachung jenen für „Kraft“. Die Einheitspreise für und Prüfung der Anlage wird der ausführend „Licht“ finden bei Stromverbrauch zu Beleuchtungs Unternehmer seiner wecken Anwendung. Wird der Strom zum Betriebe traggeber bzw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschrifts von Motoren, Heizapparaten, (Oefen, Trockenappa¬ nd fachgemäßer Ausführung und Lieferung seinet ate, Bügeleisen), Kopierapparaten, zu elektrochemi¬ Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk über¬ chen, therapeutischen Zwecken (Lichtbädern) ver nimmt hiefür keinerlei Verantwortung o finden die Einheitspreise für „Kraft“ Für die Ueberprüfung von Installationen (Neu¬ Anwendung. einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach¬ Zum Betriebe von Motorgeneratoren, mechani¬ tehend angeführten Gebühren zu bezahlen schen oder elektrolytischen Gleichrichtern, Queck¬ Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.- ilberdampfumformern usw. mit oder ohne Akkumu¬ Ueber 40 Lampenstellen Kr. 40.— atorenbatterien, ist die besondere Genehmigung des Für Krafteinrichtungen bis 1 KW. Nennleistung Werkes notwendig und finden die Einheitspreise für Kr. 2. Licht oder Kraft je nach der endgültigen Verwen¬ ungsart des Stromes Anwendung Ueber 1 KW. Nennleistung Kr. 5. Treibt ein Elektromotor z. B. durch eine Trans¬ Diese Prüfgebühren sind bei jeder Nachprüfung nission oder unmittelbar eine Dynamomaschine an für die nicht entsprechenden Teile der Installation elche eine Lichtinstallation (auch Projektionsappa neuerlich zu entrichten rate, Kinematographen u. dgl.) entweder direkt ode durch Akkumulatoren speist, so wird die vom Elek¬ § 4. Eigentum des Werkes. romotor aufgenommene Kraft zu den Einheitsprei¬ Anschlußleitungen (auch auf Privatgrund Die en für Licht berechnet. Liefert dieselbe Dynamo die Hausanschlußkästen, die Einrichtungen der Trans¬ maschine aber zum Beispiel Strom für Vernicklungs¬ ormatorenräume, ferner die Meß= und Kontroll¬ äder usw., so werden die Einheitspreise für Kraft pparate (Elektrizitäts=Zähler, Zeitschalter, Strom¬ in Rechnung gestellt. begrenzer usw.) sind Eigentum des Werkes und über Bei Wohnungen, Geschäften, Betriebsunterneh¬ nimmt der Stromabnehmer folgende Haftung mungen usw., welche für sich ein wirtschaftliches Der Abnehmer ist zur Erstattung der Kosten ver Ganze bilden, wird der Strombezug für Beleuch pflichtet, welche durch das Unbrauchbar= oder Schad¬ tungszwecke nur einheitlich, das heißt entweder nut aftwerden eines bei ihm untergebrachten Eigentums Zähler oder nach Pauschale gestattet. Die tückes des E. W. J. entstehen, wenn der Schaden Schaufenster=Außenbeleuchtung, sowie die Beleuchtung durch ein Verschulden des Abnehmers, seiner Ange¬ von Treppen, Hausfluren und Gängen außerhalb hörigen oder Bediensteten, oder durch einen Zufall der Wohnungen, kann jedoch unabhängig von der Ver verursacht ist, der sich beim Abnehmer ereignet rechnung des wirtschaftlichen Ganzen sowohl nach Zäh¬ Ueber Größe und Gattung der in einer Installa¬ ler als auch nach Pauschale bezogen werden. ion einzubauenden Meß= und Kontrollapparate usw Die gleiche Einheitlichkeit des Strombezuges wird teht dem E. W. J. die Entscheidung allein zu. auch bei Kraftanlagen gefordert Diese Apparate sind an geschützten, leicht zugäng Abnehmer von Licht und Kraft müssen beides lichen Orten unterzubringen und über Verlangen des auf gleiche Art beziehen, soferne der Kraftbezug W. J. auf Kosten des Abnehmers mit einer rivaten Zwecken unter KW. dient. (Beispiels¬ verschließbaren Schutzkasten zu umgeben, welcher nur Zähler und ein Bügeleisen von den Angestellten des E. W. J. geöffnet werden m Pauschale unzulässig.) Im übrigen ist die Be¬ darf Alle unbefugten Eingriffe an diesen Apparaten zugsart des Lichtes von jener der Kraft unab¬ sowie deren Zuleitungen sind strengstens untersagt. hängig. Das Aufstellen und Abmontieren der genannte Anwendung von Spitzenzählern ist de Apparate wir ausschließlich durch das E. W Mehrbezug über die Pauschalgrenze nach Zähler( esorgt. Der Empfang der Meß= und Kontroll 10) zu bezahlen apparate ist vom Abnehmer mittelst Quittung zu Die Stromlieferun bestätigen einer schriftlichen Vereinbarung, welche für eine Mindest Die Türen der Hausanschlußkästen und Transfor¬ dauer von 12 Monaten abgeschlossen wird. Die natorräume dürfen unter keinen Umständen eigen¬ Kündigung muß mindestens drei Monate vor Ablau mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus¬ des Vertragsjahres schriftlich bei der Direktion er drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende folgen, sonst gilt die Verpflichtung zur Stromabnahme Uqulus duld inl R0joct bu „ ulomneun zwiplnoch. 755 nausäufg 1da (lizplaeb Slichlion Silpiabä nengager ug e(pflatjeje 9 u1 988