Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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235
Städtische Elektrizitätswerke Innsbruck.
lei: Marktgraben 12. — Lager: Stainerstraße 3. — Telephon 59 und 500.
Telegramm=Adresse: Elektrowerk. — Postsparkassen=Konto Nr. 68.597.
E W. J.
St
eferungs-B
en
für die
degebiete von Innsbruck, Höfting, Mühlau und Amras.
6
räumen aufgestellten Transformatoren nach freiem
§ 1. Allgemeines.
Jeder Abnehmer ist verpflich
Ermessen auszunützen.
tet, die Herstellung und Instandhaltung von Anschlu߬
Zweiphasen=Wechselstrom von 120, 160 bezw. 2200
leitungen für benachbarte Stromabnehmer durch sein
Volt Spannung und etwa 42 Perioden auf
Besitztum unentgeltlich zu gestatten, wozu bei Frei¬
Grund der nachstehenden Bedingungen im Bereiche
eitungen auch das Ausästen von Bäumen gehört.
des Leitungsnetzes und in dem Umfange der je¬
Sollte die Anschlußstelle eines Hauses (Anschlu߬
weiligen Leistungsfähigkeit des E. W. J., soweit
kasten oder Hochspannungsraum) mehr als 2 Meter
nicht Natur= oder sonstige Ereignisse hindernd ein¬
von der öffentlichen Straße abseits liegen, so ist für
treten, ununterbrochen abgegeben.
die Mehrlänge der Zuleitung bei Kabelleitungen ein
An chemische Fabriken wird derzeit Kraft nur
Betrag von 6 Kronen und bei Freileitungen ein
bis zum Ausmaße von 38 Kilowatt abgegeben.
solcher von 2 Kronen für den laufenden Meter zu be¬
Für Lichtreklame wird Strom nur gegen Nach
zahlen.
weis der schriftlichen Bewilligung des Stadt
Alle Anschlußleitungen (Kabel= oder Freileitung
magistrates zur Anbringung der Lichtreklame ge
gehen in das Eigentum des Werkes über und wer¬
liefert.
den von ihm ohne Anrechnung der Kosten unter¬
Das E. W. J. ist befugt, behufs Vornahme
halten. Die Instandhaltung und Bedienung der
unaufschiebbarer Arbeiten nach erfolgter Verständi¬
Hauptsicherung geschieht vom Werke auf Kosten
gung bezw. Kundmachung, kurze Unterbrechungen
es Stromabnehmers, weil das Durchbrennen dieser
in der Stromlieferung eintreten zu lassen
Sicherung stets durch
Mängel der angeschlossenen
Im Falle einer Störung in der Stromabgabe
Hausinstallation bedingt wird.
Als Beisteuer für die Herstellung der Haus¬
chener Dauer, haben nur die Pauschalabnehmer
anschlüsse werden folgende Anschlußgebühren erhoben:
das Recht auf Rückvergütung des entsprechenden
Für einen Anschlußwert bis 10 Lampen oder bei
Teiles der vertragsmäßigen Pauschalsumme. Alle
K
30.—
Motoren bis
Kilowatt
weitergehenden Ersatzansprüche sowohl von Pauschal¬
Für einen Anschlußwert bis 30 Lampen oder bei
abnehmern als auch von Zählerabnehmern für Aus¬
45.—
Motoren bis 3 Kilowat
hilfen oder Schäden, welche den Abnehmern durch die
Für einen Anschlußwert bis 100 Lampen oder bei
Stromunterbrechung entstehen usw. lehnt das Werk
Motoren bis 10 Kilowat
60.—
ausdrücklich ab.
Für einen Anschlußwert über 100 Lampen oder bei
Ereignen sich Schäden oder Unfälle an oder durch
Motoren über 10 Kilowatt
elektrische Einrichtungen, welche vom E. W. J. wohl
Ist für ein Haus oder Grundstück die Anschluß
Strom beziehen, aber nicht in seinem Besitze sind, so
gebühr nur nach Maßgabe der zur Ausführung
fällt die Haftung und Schadloshaltung dem betreffen¬
gelangten Inneneinrichtung von wem immer bezahlt
den Besitzer zu.
o ist für deren Erweiterung als Anschlu߬
worden,
Hausanschluß.
§ 2.
Gescherudie Perelile berasie Gebühr auf die für die
Instandhaltung und Ausbesse¬
Die Herstellung,
gesamte Installation entfallende Anschlußgebühr er¬
rung der Hausanschlüsse, inbegriffen die Hauptsiche
gänzt
rungen und Transformatoren nebst Zubehör erfolgt
Eine Rückerstattung von Gebühren bei Einschrän
ausschließlich durch das E. W.
kung oder Aufgabe einer Anlage findet nicht statt.
In welcher Weise ein Grundstück an das Leitungs¬
Wird eine Anlage aufgegeben, so sind bei ihrem
netz angeschlossen wird, bleib dem Ermessen des E. W
Wiederanschlusse die Gebühren neuerlich zu entrichten.
J. überlassen. Meistens erfolgt der Anschluß an das
Niederspannungsnetz, wobei der Anschlu߬
§ 3. Hausinstallationen.
vertieft,
kasten in einer Mauer des Hausganges
nächst dem Haustore angebracht wird. Bei Freilei¬
Die Herstellung, Instandhaltung und Ausbesse¬
rung aller hinter der Hauptsicherung des Hausan¬
Stiegenhause oder einem ähnlichen stets zugänglichen
schlusses liegenden elektrischen Einrichtungen (z. B
Ersatz von Sicherungen, Ausbesserung von Leitun
Erfolgt der Anschluß
angebracht.
an
Raume
E.
muß dem
gen, Schaltern, Auf= und Abmontieren von Beleuch¬
Hochspannungsnetz,
das
tungskörpern u. dgl.) ist Sache des Stromabnehmere
W. J. ein trockener, geeigneter von der Straß
und bleibt dem freien Bewerbe der vom E. W. I.
zugänglicher Raum von mindestens 4X3 Meten
anerkannten Installationsfirmen überlassen, soweit
Bodenfläche und 3 Meter Höhe für die Aufstellung
es sich um Niederspannungsanlagen handelt.
der Transformatoren und sonstiger Einrichtungen
Die Ausführung von Hochspannungsinstallatio¬
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das E
nen erfolgt ausschließlich durch das E. W. I.
W. J. ist berechtigt, die in solchen Hochspannungs¬
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