235 Städtische Elektrizitätswerke Innsbruck. lei: Marktgraben 12. — Lager: Stainerstraße 3. — Telephon 59 und 500. Telegramm=Adresse: Elektrowerk. — Postsparkassen=Konto Nr. 68.597. E W. J. St eferungs-B en für die degebiete von Innsbruck, Höfting, Mühlau und Amras. 6 räumen aufgestellten Transformatoren nach freiem § 1. Allgemeines. Jeder Abnehmer ist verpflich Ermessen auszunützen. tet, die Herstellung und Instandhaltung von Anschlu߬ Zweiphasen=Wechselstrom von 120, 160 bezw. 2200 leitungen für benachbarte Stromabnehmer durch sein Volt Spannung und etwa 42 Perioden auf Besitztum unentgeltlich zu gestatten, wozu bei Frei¬ Grund der nachstehenden Bedingungen im Bereiche eitungen auch das Ausästen von Bäumen gehört. des Leitungsnetzes und in dem Umfange der je¬ Sollte die Anschlußstelle eines Hauses (Anschlu߬ weiligen Leistungsfähigkeit des E. W. J., soweit kasten oder Hochspannungsraum) mehr als 2 Meter nicht Natur= oder sonstige Ereignisse hindernd ein¬ von der öffentlichen Straße abseits liegen, so ist für treten, ununterbrochen abgegeben. die Mehrlänge der Zuleitung bei Kabelleitungen ein An chemische Fabriken wird derzeit Kraft nur Betrag von 6 Kronen und bei Freileitungen ein bis zum Ausmaße von 38 Kilowatt abgegeben. solcher von 2 Kronen für den laufenden Meter zu be¬ Für Lichtreklame wird Strom nur gegen Nach zahlen. weis der schriftlichen Bewilligung des Stadt Alle Anschlußleitungen (Kabel= oder Freileitung magistrates zur Anbringung der Lichtreklame ge gehen in das Eigentum des Werkes über und wer¬ liefert. den von ihm ohne Anrechnung der Kosten unter¬ Das E. W. J. ist befugt, behufs Vornahme halten. Die Instandhaltung und Bedienung der unaufschiebbarer Arbeiten nach erfolgter Verständi¬ Hauptsicherung geschieht vom Werke auf Kosten gung bezw. Kundmachung, kurze Unterbrechungen es Stromabnehmers, weil das Durchbrennen dieser in der Stromlieferung eintreten zu lassen Sicherung stets durch Mängel der angeschlossenen Im Falle einer Störung in der Stromabgabe Hausinstallation bedingt wird. Als Beisteuer für die Herstellung der Haus¬ chener Dauer, haben nur die Pauschalabnehmer anschlüsse werden folgende Anschlußgebühren erhoben: das Recht auf Rückvergütung des entsprechenden Für einen Anschlußwert bis 10 Lampen oder bei Teiles der vertragsmäßigen Pauschalsumme. Alle K 30.— Motoren bis Kilowatt weitergehenden Ersatzansprüche sowohl von Pauschal¬ Für einen Anschlußwert bis 30 Lampen oder bei abnehmern als auch von Zählerabnehmern für Aus¬ 45.— Motoren bis 3 Kilowat hilfen oder Schäden, welche den Abnehmern durch die Für einen Anschlußwert bis 100 Lampen oder bei Stromunterbrechung entstehen usw. lehnt das Werk Motoren bis 10 Kilowat 60.— ausdrücklich ab. Für einen Anschlußwert über 100 Lampen oder bei Ereignen sich Schäden oder Unfälle an oder durch Motoren über 10 Kilowatt elektrische Einrichtungen, welche vom E. W. J. wohl Ist für ein Haus oder Grundstück die Anschluß Strom beziehen, aber nicht in seinem Besitze sind, so gebühr nur nach Maßgabe der zur Ausführung fällt die Haftung und Schadloshaltung dem betreffen¬ gelangten Inneneinrichtung von wem immer bezahlt den Besitzer zu. o ist für deren Erweiterung als Anschlu߬ worden, Hausanschluß. § 2. Gescherudie Perelile berasie Gebühr auf die für die Instandhaltung und Ausbesse¬ Die Herstellung, gesamte Installation entfallende Anschlußgebühr er¬ rung der Hausanschlüsse, inbegriffen die Hauptsiche gänzt rungen und Transformatoren nebst Zubehör erfolgt Eine Rückerstattung von Gebühren bei Einschrän ausschließlich durch das E. W. kung oder Aufgabe einer Anlage findet nicht statt. In welcher Weise ein Grundstück an das Leitungs¬ Wird eine Anlage aufgegeben, so sind bei ihrem netz angeschlossen wird, bleib dem Ermessen des E. W Wiederanschlusse die Gebühren neuerlich zu entrichten. J. überlassen. Meistens erfolgt der Anschluß an das Niederspannungsnetz, wobei der Anschlu߬ § 3. Hausinstallationen. vertieft, kasten in einer Mauer des Hausganges nächst dem Haustore angebracht wird. Bei Freilei¬ Die Herstellung, Instandhaltung und Ausbesse¬ rung aller hinter der Hauptsicherung des Hausan¬ Stiegenhause oder einem ähnlichen stets zugänglichen schlusses liegenden elektrischen Einrichtungen (z. B Ersatz von Sicherungen, Ausbesserung von Leitun Erfolgt der Anschluß angebracht. an Raume E. muß dem gen, Schaltern, Auf= und Abmontieren von Beleuch¬ Hochspannungsnetz, das tungskörpern u. dgl.) ist Sache des Stromabnehmere W. J. ein trockener, geeigneter von der Straß und bleibt dem freien Bewerbe der vom E. W. I. zugänglicher Raum von mindestens 4X3 Meten anerkannten Installationsfirmen überlassen, soweit Bodenfläche und 3 Meter Höhe für die Aufstellung es sich um Niederspannungsanlagen handelt. der Transformatoren und sonstiger Einrichtungen Die Ausführung von Hochspannungsinstallatio¬ unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das E nen erfolgt ausschließlich durch das E. W. I. W. J. ist berechtigt, die in solchen Hochspannungs¬ ig anf sia Inv Langsch. Asbend Alsrog ia togsa nsolun uls Dodhe Anostwveblich. onlistenteitnr ener uns ugzugvjocplnoch dig inu nogbe s#rgeul uac des ats ei gisen nouich oschltene 9ch v3g