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1 vag 910 ul Salns did 1saod Lossel Arpisgesch moghlritels kaus B Stromlieferungsbedingungen. 240 Das E. W. J. behält sich überdies die Entschei¬ nach der auf den Lampen angeschriebenen Pauschal¬ kerzenzahl angerechnet. dung über jeden derartigen Anschluß vor. Insoweit Abnehmer nach Zähler bereits vor dem Jänner 1916 grundtarpflichtige Lampen von 200 B. Vorübergehende Stromabgabe. Kerzen aufwärts verwenden, wird ihnen die Grund¬ Ob und in welchem Ausmaße elektrische Energie vor¬ dieser Lampen für die ersten zwei Jahre auf tare übergehend abgegeben wird, entscheidet das E. W. I. Hälfte ermäßigt die von Fall zu Fall. Ist für eine solche Stromabgabe brundtarpflichtige Lampen sind vor der Verwen¬ die Herstellung eines neuen Anschlusses erforderlich, zur Grundtaxe anzumelden. beim E. W. J. dung so hat der Stromabnehmer die Kosten desselben zu lbnehmer, die gelegentlich der Kontrollen bei der tragen und vor Beginn der Stromlieferung zu be¬ Verwendung auch nur einer unangemeldeten grund¬ gleichen. taxpflichtigen Lampe betroffen werden, haben von Für Strombezug Zeitpunkte ab die Grundtare für die Gesamt¬ Ausführung zur maschinellen diesem von Neubauten wird aller am Zähler angeschlossenen Glühlam¬ der Kabelanschluß gegen vor¬ kerzenzahl 8 herigen Erlag der aus 2 sich ergebenden Gebührer pen, ohne Rücksicht auf den Umfang der Verwendung und Beiträge hergestellt, wenn der Hauseigentümer von Sparlampen zu bezahlen und hinsichtlich der un¬ ich verpflichtet, angemeldet vorgefundenen Sparlampen eine Grund¬ den Neubau installieren zu soweit ssen, daß alle Wohnungen Pauschal¬ nach tarnachzahlung für 6 Monate zu entrichten. klasse 1a (§ 94) Licht beziehen Die Strom¬ können. B. Kraft. abgabe erfolgt für alle vorübergehenden Benützungs¬ Als Einheitspreis des durch den Elektrizitäts¬ arten ausschließlich nach Zähler zu den genannten Einheitspreisen. zähler ermittelten Stromverbrauches werden 20 Heller Soll bei vorwiegender Kraftabgabe, Strom auch für Licht nebensächlich abge¬ einer elektrischen Pferdestärke kostet daher pro Stunde geben werden, so kann das Licht zum Krafttarife gegen einen monatlichen 20 Zuschlag von Kr. 1.- 0.75 = 15 Heller (genau: 20 X0.736 = 14.72 jede Glühlampe bis 50 HK. und Kr. 10.— für 1000 Heller). Starklicht bezogen werden. HK. 11. A. Abgabe für Aushilfszwecke. 12. 8 Dient der Anschluß an das Netz des E. W. J. dem Besitzer einer Licht= oder Krafterzeugungsanlage nur Vorstehende Bedingungen bleiben bis auf Wei¬ als Reserve für seinen Betrieb, so wird der Strom teres in Kraft. Abänderungen derselben können nach dem Zählertarif abgegeben und ist eine jederzeit vom Verwaltungsrate vorgenommen werden Mindeststromabnahme von Kr. 80.— für jedes in¬ und treten dann unbeschadet noch bestehender Ver¬ tallierte Kilowatt und Jahr zu gewährleisten und in träge, drei Monate nach Verlautbarung in Rechts¬ gültigkeit. Monatsraten zu bezahlen. Innsbruck, 1. Jänner 1916. Lieferungsbestimmungen des städt. Gaswerkes Innsbruck (Vom Verwaltungsrat der städt. Lichtwerke genehmigtam 18. Februar 1911). A. Abgabe von Gas. 3. Zur Feststellung des Gasverbrauches werden staatlich geeichte Gasmesser verwendet. Dieselben auf Grund ischen Gaswerke liefern Die städti werden ausschließlich vom Gaswerke beigestellt und der Tages¬ nachstehender Bestimmungen während montiert und zwar entweder für Rechnung oder auf Gas owie und Nachtzeiten Gas zur Beleuchtung, Miete des Bestellers. Motoren¬ zu technischen Zwecken (Koch=, Heiz= und Vorbehalten bleiben Unterbrechungen aus Ur¬ gas). Bedienung und Kontrolle der Gasmesser gehen Herstel¬ von Betriebsstörungen, Reparaturen, sache Kosten des Gaswerkes. Gewöhnlich werden die auf neuer Anschlüsse oder elementarer Ereignisse. Gasmesser monatlich Monatsbeginn Störungen sind die lng Gas¬ vorauszusehenden kontrolliert, nasse Gasmesser außerdem 1—2mal verbraucher nach Tunlichkeit zu verständigen. monatlich nachgefüllt; das Gaswerk behält sich jedoch dessen Wohn= oder Ge¬ Jeder Einwohner, Gasmesser welche verdächtig erscheinen, infolge schäftsräume an einer mit Gasleitung durchzogenen inneren Defektes Gas ungemssen passieren zu eines Straße liegen, hat ein Recht auf Gasbezug, wenn lass auch während des Monats zu kontrollieren, en, derselbe die folgenden Bestimmungen bezüglich Her¬ behufs Nacheichung auszuschalten und notwendigen stellung der Einrichtung und Bezahlung seiner Schul¬ Falles gegen andere Gasmesser auszutauschen. digkeiten pünktlich erfüllt. Ergibt sich bei der Verbrauchsberechnung, daß Gasbezuges haben An= und Abmeldungen des ein Gasmesser infolge eines inneren Defektes wäh¬ schriftlich, telephonisch oder mündlich im Gaswerk¬ rend des Monats stehen geblieben ist d. statt¬ Stadtbureau oder bei den verschiedenen Meldestellen habenden Gasverbrauches eine Abmeldung geschehen: zu ist für den solchen anzeigt, so geringen betreffenden vollzogen ist, haf¬ nicht in eser Weis Monat und wenn der Fall erst später entdeckt wird, für jeden Gasver¬ Abnehmer für die in Betracht kommenden Vormonate der tet der mit der Partei einver¬ wahrscheinliche Verbrauch in ständlich festzusetzen; wird mit derselben eine Eini¬ Meldungen das auf Dienstgängen an Räumen. der Berechnung der Gas¬ nicht erzielt, so wird befindliche Personal des Gaswerkes sind für das verbrauch des gleichen Monats des Vorjahres und Gaswerk nicht verbindlich. Co