Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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des städtischen Gaswerkes.
Lieferungsbestimmungen
941
Koch= und Heizgas jener des vorangegangenen
den Zu
Messer sind stets direkt aus
Monats zugrunde gelegt.
leitungen
zu speisen und nicht hinter den ersten
Bemerkt der Gasabnehmer das „Stehenbleiben“
Messer zu
chalten.
seines Gasmessers, so ist
oder die „Minderanzeige“
ob ein aufgestellter Gasmesser
Bestimmung,
Die
als
verpflichtet, dem Gaswerke hievon Meldung zu
ten ist,
obliegt ausschließlich dem Gaswerke; im All¬
erstatten; er erspart damit beiden Teilen unange¬
ehme Erhebungen und etwaige Streitigkeiten.
gemeinen ist hiebei maßgebend, welcher Gasverbrauch
vorherrscht.
Zweifelt der Gasabnehmer an der richtigen An¬
Das verbrauchte Gas samt den entfallenden Mie¬
zeige seines Messers, so kann er dessen Nachtontrolle
wird in der Regel monatlich in Rechnung ge¬
durch das Gaswerk oder das staatliche Eichamt ver¬
ten
stellt, jedoch behält sich das Gaswerk vor, Vor¬
angen: erweist sich die Anschauung des Gasabneh¬
auszahlungen in der Höhe des voraussichtlichen zwei¬
ners als unrichtig, so hat dieser für die Kosten der
oder Zahlungen in kür¬
monatlichen Verbrauches,
Kontrolle und der damit verbundenen Arbeiten auf¬
zerer
Zahlung
als Monatsfrist zu verlangen.
Die
ukommen; im anderen Falle treffen dieselben das
hat
bei Vorzeigung der
sogleich
Rechnung an die
Gaswerk und es ist die letzte Gasrechnung im Ver¬
als bevollmächtigt ausgewiesenen Bediensteten des
hältnis der Mehranzeige richtig zu stellen.
Werkes zu
erfolgen, welche die Gasbücheln nach
Größe und Aufstellungsort des Gasmessers be¬
Abgabe des saldierten Koupons zu weiterer Vor¬
timmt das Gaswerk.
schreibung wieder mitnehmen.
Erfolgt die Zahlung
jedem Gasabnehmer strengstens untersagt,
Es ist
dem Gasmesser irgendwelche Veränderungen
an
olglos, ist das Gaswerk berechtigt, die Gaslieferung
eigenmächtig vorzunehmen; Dawiderhandlungen kön¬
die Leitung abzusperren.
einzustellen
nen strafrechtliche Verfolgungen nach sich ziehen.
Die widerrechtliche Entnahme von
Gas
Für gewaltsame Beschädigungen an Gasmessern
die Ent¬
Leitungen des städtischen Gaswerkes d.
Automaten haftet der Gasabnehmer.
zieht straf¬
nahme ohne Messung und Bezahlung
Bei nassen Gasmessern ist der Schutz derselben gegen
des Verbrauches
rechtliche
owie des
Verfolgung
Frost Sache des Gasabnehmers
ich.
Herstellers der fraglichen Leitung nach
Gaspreise für Innsbruck, Hötting und
Die
für
Heiz¬
Wer an eine
und Kochgas
bestimmte
sind: für Leuchtgas 26 Heller per Kubik¬
Mühlau
Leitung Leuchtflammen ohne Anzeige an
das Gas¬
für
Heizgas 18 Heller per Kubikmeter mit
werk anschließt, hat strafweise
seinen ganzen Gas¬
nachstehenden Rabatten:
verbrauch der der Aufdeckung vorausgegangenen drei
einem Jahresverbrauch:
Bei
Monate als Leuchtgas zu bezahlen; bei Gefahr
von
1000 bis
2499 Kubikmeter 2,5%
es Wiederholungsfalles kann dem betreffenden die
4999
5,0%
3
2500

Gaslieferung verweigert werden.
7499
5%
5000

7499
von mehr als
10%
B. Herstellung der Zuleitungen.
Bei
der Leucht¬
Rabattes wird
des
Berechnung
Heizgasverbrauck
zusammengezogen
und
Der
Anschluß an das Straßen=Hauptrohr und
im Monat
entfallende Rabattbetrag wird
Der
die
jeden Jahres im Wege besonderer
Jänner
ausschließlich durch das Gaswerk, auf öffentlichem
Rückvergütung ausbezahlt.
gewöhnlich kostenlos hergestellt, insoweit die
Grunde
Mittelst Automatgasmesser wird ein Kubikmeter
der Zuleitung für Einzelabnehmer
Meter
Länge
Gas durch Einwurf
0
Hellerstückes geliefert;
eines 2
ganz zu versorgende Zinshäuser 12 Meter
er gilt immer als Heizgasmesser
ein
Automatgasmes
nicht überschreitet. Die Kostentragung längerer Zu¬
und wird mit der Ueberzahlung von 2 Hellern per
leitungen wird von Fall zu Fall von der Direk¬
Kubikmeter
dessen höhere
tion event. vom Verwaltungsrat bestimmt.
(Siehe Gaspreis=Erhöhung am
ierung bestritten.
Schlusse.]
C. Herstellung der Steigleitungen.
An Heiz= und Automatgasmessern darf ohne be¬
Die sogenannten Steigleitungen, welche das Gas
sondere Gebühr nur je eine Leuchtf
amme für Küche,
der Häuser verteilen, und es in die ein¬
nnerhalb
ossen werden; mehr
Bade= und Bügelzimmer anggesch
zelnen Stockwerke führen, enthalten ungemessenes Gas
als eine Leuchtflamme in diesen Räumen oder Leucht¬
und dürfen Anschlüsse hieran ausschließlich nur durch
flammen für andere Räume, an Heizgasmessern und
Gaswerk erstellt werden.
das
Flam¬
Automaten angeschlossen, zahlen
ogenannte
Steigleitungen für Küchen werden in Zins¬
1911:
menzuschlags=Taxen, und zwar ab 1. Oktober
äusern unter nachstehenden Bedingungen kostenlos
Balkonflammen
1.50
für
hergestellt:
ür Ersatzbeleuchtung elektr. Lichtanlagen K
0.50
Wenn in Häusern
mit wenigstens drei Küchen
a)
jede andere Leuchtflamme
3.
K
für
der Haus= oder Bauherr sämtliche Küchen mit
Flamme als einmalige Jahrestare; die Ein¬
per
versehen
Gaseinrichtungen auf seine Kosten
Flammentaren erfolgt Ende Oktober
hebung dieser
kostet
läßt; eine solche Kücheneinrichtung
für die Zeit vom 1. Oktober bis
vorhinein
ausschließlich Gasmesser,
wöhnlich Kr. 20.—,
September des folgenden Jahres.
Nach dem
30
Mit
Lampe und Apparate.
Bezahlung der
ktober eingerichtete Gasflammen werden für
den
C
vom Gaswerk
Kücheneinrichtungen gehen
die
Rest
des Jahres im entsprechenden Verhältnis der
kostenlos erstellten Steigleitungen in das Eigen¬
Jahrestare berechnet.
tum des Hausherrn über.
Werden an einem Leucht gasmesser Apparate
Wenn in einem Doppelhause auf eine Steig¬
b)
für Koch= oder Heizgas angeschlossen, so wird der
leitung wenigstens zwei und in einem einfachen
Verbrauch dieser Apparate durch das Gaswerk abge¬
Hause drei Anschlüsse seitens der Hausbewohner
chätzt, aus dem Gesamtverbrauch ausgeschieden und
gesichert sind.
um Heizgaspreis berechnet; ist der Gasabnehmer
Steig= und Einrichtungsleitungen sind vom Haus¬
mit dieser Schätzung nicht zufrieden, so kann er für
eigentümer als Eigentum des Gaswerkes zu bestätigen,
die Folge die Aufstellung eines eigenen Heizgas¬
und gehen nach Ablauf von 12½ Jahren in Ver¬
messers auf seine Kosten verlangen. Derartige
30
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