Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stromlieferungsbedingungen.
239
Elektrizitätsverbrauch für alle diese Apparate zu¬
Zählermiete pro Jahr:
sammen im Jahre zehn Kilowattstunden nicht
Zähler 1X3
übersteigt. Es entsprechen daher einem Apparate von
1X5
Ampère K 7.20
Watt Stromverbrauch
70 freie Benützungs¬
150
IX10
n
stunden im Jahr.
Das E. W. J. ist berechtigt, die
2X5
K 9.60
Bezahlung des Mehrverbrauches nach Zähler zu ver¬
18.—
2X10
9
angen.
30.—
2X15
0)
K 48.—
2X30
Familienbedarfsapparate von mehr als 150
60.—
Watt Stromverbrauch
2X50
als Bügeleisen, Kochtöpfe,
2X100
K 78.—
Brennscherenwärmer, Föhnapparate,
*
Staubsauger,
über 2X100 oder
Haushaltungsmotoren
bezahlen
bei
einem
9
Stromverbrauch bis zu 350 Watt pro
Hochspannungszähler K 96.-
Stück und Jahr
bei einer jährlichen Benützungsdauer
bis
Für reine Kraftanlagen gelten folgende Mieten:
300 Stunden;
bei größeren Apparaten erhöht
sich
Zähler 2X15 Ampère (Stufen beim Spitzen¬
das Jahrespau
2.
für je 50 Watt
chale um Kr.
zähler
¼ KW.) K 18.-
Mehrleistung.
Das E. W.
berechtigt,
die
ist
Spitzen¬
Zähler 2X30 Ampère (Stufen beim
Bezahlung des
für eine Benützung
Stromverbrauches
KW.)
zähler
K 24.-

von mehr als 300 Stunden für jeden Apparat uund
Zähler 2X50 Ampère (Stufen beim Spitzen¬
Jahr nach dem Zählertarife zu verlangen.
KW.)
zähler 1
K 36.—
Zähler 2X100 Ampère (Stufen beim Spitzen¬
§ 10. Verrechnung nach Elektrizitätszählern.
zähler 2 KW.) K 60.-
Zähler über 2X100 Ampère oder Hochspannungs¬
Sowohl Licht als Kraft können bei einem An¬
zähler (Stufen beim Spitzenzähler werden
schlußwerte von mindestens 75
Watt nach dem Zähler¬
allweise bestimmt) K 96.—
ystem bezogen werden und
gilt die Kilowatt¬
gleichbleibendem
Zeitzähler für Apparate mit
tunde als
Einheit.
4.80
Stromverbrauche K
Die
staatlich geeichten Elektrizitätszähler werden
Die
Miete wird monatlich, auch wenn der Zähler
E.
vom
gegen eine bestimmte, ihrer Größe
W.
J.
in Benützung ist,
berechnet.
entsprechenden
Leihgebühr und Ausfolgung einer
voll
Monat wird für
Beim Aufhören
berechnet.
Empfangsbestätigung abgegeben.
des
Strombezuges
dürfen die Zähler nur durch
Anlagen, welche Strom für Licht und Kraft be¬
das E. W. J. wieder
entfernt werden. Das Ablesen
nötigen,
erhalten für beide Verwendungsarten ge¬
Zähler erfolgt monatlich mindestens einmal durch
der
sonderte Zähler.
die Angestellten des E. W. J.
Für das Aufstellen
Instandhaltung und Ausbesserung der leih¬
Die
zu
oder Abnehmen eines Zähler sind je Kr. 2.
weise
überlassenen Elektrizitätszähler erfolgt
durch
vergüten. Etwa erforderliche Leitungsänderungen
E.
J. und zwar mit Ausnahme der
W.
sind besonders zu bezahlen.
Absatze
des § 4 genannten Vorkommnisse für den Ab¬
nehmer
unentgeltlich
A) Licht.
Wird auf
Verlangen des Abnehmers eine Prü¬
Bei Bezug des Stromes nach Zähler hat der
Stromabnehmer zu bezahlen:
Genauigkeitsgrad dem vom staatlichen Eichamte vor¬
1. Den durch den Elektrizitätszähler ermittelten
geschriebenen,
hat
der Abnehmer die
Stromverbrauch, der nach Kilowattstunden berechnet
Prü
Ko
wird
Wenn die Prüfung am Aufstellungsorte des
für die ersten 300 Stunden, (die vom Beginn des
Zählers ausgeführt wird Kr.
Kalenderjahres angefangen rechnerisch für das gleich¬
Wenn die Prüfung im
Versuchsraume des E.
zeitige Brennen aller elektrischen Lampen eines wirt¬
W. J.
schaftlichen Ganzen
Anschlußwert
— ermittelt wer¬
Ist die Prüfung hier im Versuchsraume nicht
3.
mit 50 Heller;
den)
möglich oder verlangt der Abnehmer die Prüfung
durch das k. k. Normaleichamt in Wien, so betragen
ür die nächsten 400 Brennstunden 40 Heller:
Kosten Kr. 30.—
die
ür den Mehrbezug bis zum Schluß des Kalender¬
jahres mit 30 Heller; für
jede Kilowattstunde.
Wenn die Prüfung Mängel des Zählers ergibt,
Hiezu für Sparlampen eine Grundtaxe, die
2.
so wird derselbe auf Kosten des Werkes ausgewechselt
zwölf
in
gleichen Monatsraten zahlbar, wie folgt
und sind keine Gebühren zu entrichten.
sen wird:
bemes
Wenn ein Zähler die gesetzliche Fehlergrenze
bei Lampen bis 200 HK mit 10 Heller pro Kerze
überschreitet, oder stillsteht, wird der Stromverbrauch
Jahr:
und
in der Zeit der Störung dem Stromverbrauche im
bei Lampen höherer Kerzenzahl für die ersten 200
kalendergleichen Zeitabschnitte des Vorjahres gleichge¬
mit
10 Heller pro Kerze und Jahr
5K
setzt. Fehlt diese Vergleichsbasis, oder hat sich der An¬
und für die weitere Kerzenzahl mit 5 Heller
schlußwert der Anlage mittlerweile über 30
Prozent
pro
Kerze und Jahr.
geändert, so wird das Mittel des Stromverbrauches
des der Zählerstörung vorangehenden und nachfolgen¬
Die Grundtaxe wird mit Ausschluß der Bogen¬
ihrer
den Monates für die gestörte Zeit pro Rata
lampen für alle Glühlampen (Spaxlampen) berechnet,
Dauer zu Grunde gelegt. Bei begründeten Bedenken
die einen Stromverbrauch von weniger als 0.70 Watt
für jede Hefnerkerze (HK.), gemessen nach maximaler
tützungdauer und Belastung oder der Stromverbrauch
ihrer Nennspannung be¬
Helligkeit der neuen, mit
im kalendergleichen Zeitabschnitte des kommenden
triebenen Lampe ohne Armatur, ohne Mattierung,
Jahres als Verrechnungsgrundlage gefordert werden.
ohne Verspiegelung, aufweisen, entsprechend der sich
Beide Vertragsteile können Zählerablesungen nur
so ergebenden Kerzenzahl.
Die Grundtaxe für die künftigen
innerhalb 6 Monaten beanständen und verzichten
Monopollampen
ausdrücklich auf spätere Reklamationen.
des E. W. J. wird trotz größerer Leuchtkraft nur
vnsbühnisn miteg
9
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