Stromlieferungsbedingungen. 239 Elektrizitätsverbrauch für alle diese Apparate zu¬ Zählermiete pro Jahr: sammen im Jahre zehn Kilowattstunden nicht Zähler 1X3 übersteigt. Es entsprechen daher einem Apparate von 1X5 Ampère K 7.20 Watt Stromverbrauch 70 freie Benützungs¬ 150 IX10 n stunden im Jahr. Das E. W. J. ist berechtigt, die 2X5 K 9.60 Bezahlung des Mehrverbrauches nach Zähler zu ver¬ 18.— 2X10 9 angen. 30.— 2X15 0) K 48.— 2X30 Familienbedarfsapparate von mehr als 150 60.— Watt Stromverbrauch 2X50 als Bügeleisen, Kochtöpfe, 2X100 K 78.— Brennscherenwärmer, Föhnapparate, * Staubsauger, über 2X100 oder Haushaltungsmotoren bezahlen bei einem 9 Stromverbrauch bis zu 350 Watt pro Hochspannungszähler K 96.- Stück und Jahr bei einer jährlichen Benützungsdauer bis Für reine Kraftanlagen gelten folgende Mieten: 300 Stunden; bei größeren Apparaten erhöht sich Zähler 2X15 Ampère (Stufen beim Spitzen¬ das Jahrespau 2. für je 50 Watt chale um Kr. zähler ¼ KW.) K 18.- Mehrleistung. Das E. W. berechtigt, die ist Spitzen¬ Zähler 2X30 Ampère (Stufen beim Bezahlung des für eine Benützung Stromverbrauches KW.) zähler K 24.-
von mehr als 300 Stunden für jeden Apparat uund Zähler 2X50 Ampère (Stufen beim Spitzen¬ Jahr nach dem Zählertarife zu verlangen. KW.) zähler 1 K 36.— Zähler 2X100 Ampère (Stufen beim Spitzen¬ § 10. Verrechnung nach Elektrizitätszählern. zähler 2 KW.) K 60.- Zähler über 2X100 Ampère oder Hochspannungs¬ Sowohl Licht als Kraft können bei einem An¬ zähler (Stufen beim Spitzenzähler werden schlußwerte von mindestens 75 Watt nach dem Zähler¬ allweise bestimmt) K 96.— ystem bezogen werden und gilt die Kilowatt¬ gleichbleibendem Zeitzähler für Apparate mit tunde als Einheit. 4.80 Stromverbrauche K Die staatlich geeichten Elektrizitätszähler werden Die Miete wird monatlich, auch wenn der Zähler E. vom gegen eine bestimmte, ihrer Größe W. J. in Benützung ist, berechnet. entsprechenden Leihgebühr und Ausfolgung einer voll Monat wird für Beim Aufhören berechnet. Empfangsbestätigung abgegeben. des Strombezuges dürfen die Zähler nur durch Anlagen, welche Strom für Licht und Kraft be¬ das E. W. J. wieder entfernt werden. Das Ablesen nötigen, erhalten für beide Verwendungsarten ge¬ Zähler erfolgt monatlich mindestens einmal durch der sonderte Zähler. die Angestellten des E. W. J. Für das Aufstellen Instandhaltung und Ausbesserung der leih¬ Die zu oder Abnehmen eines Zähler sind je Kr. 2. weise überlassenen Elektrizitätszähler erfolgt durch vergüten. Etwa erforderliche Leitungsänderungen E. J. und zwar mit Ausnahme der W. sind besonders zu bezahlen. Absatze des § 4 genannten Vorkommnisse für den Ab¬ nehmer unentgeltlich A) Licht. Wird auf Verlangen des Abnehmers eine Prü¬ Bei Bezug des Stromes nach Zähler hat der Stromabnehmer zu bezahlen: Genauigkeitsgrad dem vom staatlichen Eichamte vor¬ 1. Den durch den Elektrizitätszähler ermittelten geschriebenen, hat der Abnehmer die Stromverbrauch, der nach Kilowattstunden berechnet Prü Ko wird Wenn die Prüfung am Aufstellungsorte des für die ersten 300 Stunden, (die vom Beginn des Zählers ausgeführt wird Kr. Kalenderjahres angefangen rechnerisch für das gleich¬ Wenn die Prüfung im Versuchsraume des E. zeitige Brennen aller elektrischen Lampen eines wirt¬ W. J. schaftlichen Ganzen Anschlußwert — ermittelt wer¬ Ist die Prüfung hier im Versuchsraume nicht 3. mit 50 Heller; den) möglich oder verlangt der Abnehmer die Prüfung durch das k. k. Normaleichamt in Wien, so betragen ür die nächsten 400 Brennstunden 40 Heller: Kosten Kr. 30.— die ür den Mehrbezug bis zum Schluß des Kalender¬ jahres mit 30 Heller; für jede Kilowattstunde. Wenn die Prüfung Mängel des Zählers ergibt, Hiezu für Sparlampen eine Grundtaxe, die 2. so wird derselbe auf Kosten des Werkes ausgewechselt zwölf in gleichen Monatsraten zahlbar, wie folgt und sind keine Gebühren zu entrichten. sen wird: bemes Wenn ein Zähler die gesetzliche Fehlergrenze bei Lampen bis 200 HK mit 10 Heller pro Kerze überschreitet, oder stillsteht, wird der Stromverbrauch Jahr: und in der Zeit der Störung dem Stromverbrauche im bei Lampen höherer Kerzenzahl für die ersten 200 kalendergleichen Zeitabschnitte des Vorjahres gleichge¬ mit 10 Heller pro Kerze und Jahr 5K setzt. Fehlt diese Vergleichsbasis, oder hat sich der An¬ und für die weitere Kerzenzahl mit 5 Heller schlußwert der Anlage mittlerweile über 30 Prozent pro Kerze und Jahr. geändert, so wird das Mittel des Stromverbrauches des der Zählerstörung vorangehenden und nachfolgen¬ Die Grundtaxe wird mit Ausschluß der Bogen¬ ihrer den Monates für die gestörte Zeit pro Rata lampen für alle Glühlampen (Spaxlampen) berechnet, Dauer zu Grunde gelegt. Bei begründeten Bedenken die einen Stromverbrauch von weniger als 0.70 Watt für jede Hefnerkerze (HK.), gemessen nach maximaler tützungdauer und Belastung oder der Stromverbrauch ihrer Nennspannung be¬ Helligkeit der neuen, mit im kalendergleichen Zeitabschnitte des kommenden triebenen Lampe ohne Armatur, ohne Mattierung, Jahres als Verrechnungsgrundlage gefordert werden. ohne Verspiegelung, aufweisen, entsprechend der sich Beide Vertragsteile können Zählerablesungen nur so ergebenden Kerzenzahl. Die Grundtaxe für die künftigen innerhalb 6 Monaten beanständen und verzichten Monopollampen ausdrücklich auf spätere Reklamationen. des E. W. J. wird trotz größerer Leuchtkraft nur vnsbühnisn miteg 9 eltane Gun¬ alh Gndigrsauaiss 4ed 15ga bunspschaun Lonvabungnu unvispnftoch ut 1216 Sunfmack dig e 33 ahauf Sunsaosuse 4 undgk. 1 unld un Toa ssuppic usgiffovi moa udg ababesteloinbisg 310U lan 18 0e dee 98 t 1r HEHEN * K „ K K * X „ K „ *