Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stromlieferungsbedingungen.
238
bis ¾ KW. Nennleistung wird der gemessene Höchst¬
Lampen in die oben ange¬
der
Die
Einreihung
Vielfache von 75 Watt
verbrauch auf
(0.075 KW.
durch die Direktion des E.
Klassen erfolgt
führten
Bestätigung
oder 0.1 PS.) nach oben abgerundet, dem Pauschal¬
eine
hierüber
W.
und wird
Einwendungen dagegen sind
vertrage zu Grunde gelegt.
doppelt
ausgefertigt.
nach Erhalt der Bestätigung
binnen
acht Tagen
Der Kraftabnehmer ist verpflichtet, Erweiterun¬
beim Verwaltungsrate des
im Wege der Direktion
seines Betriebes, welche einen höheren Strombe¬
gen
J. schriftlich einzureichen.
E.
dem
bedingen, als im Vertrage vorgesehen,
W.
Werke umgehend mitzuteilen und ist das Werk berech¬
Bei Umschaltungen (Wechselschaltungen), wo stets
jederzeit den wirklichen Stromverbrauch
des
Lampengruppe brennen kann, wird nur
tigt,
nur
eine
Er¬
Kraftabnehmers durch Messungen zu überprüfen.
ich alle
Lampengruppe berechnet, wenn
die höhere
gibt sich, daß der Stromverbrauch nachträglich gestie¬
schaltung gehörigen Lampenstellen im glei¬
zur Wechse
gen ist, so wird der Pauschalvertrag bei Abnehmern
Die Beleuchtung von Räumen
befinden.
chen Raume
ohne
Spitzenzähler dem neuen Höchstverbrauche ent¬
ohne bezahlte
Lampenstellen durch Verlängerung von
verboten.
sprechend erhöht
Leitungen
ist
bestehenden Vertragsbe¬
Bei Umschaltungen, wo stets nur ein Stromver¬
In Erleichterung
Weiteres der Stromabnehmer
braucher (Motor usw.) betrieben werden kann, wird
bis au
timmungen ist
nur der höchste Stromverbraucher im Pauschalvertrage
Verwendung
pauschalierten
der beliebigen
innerhalb derselben
gerechnet. Diese Stromverbraucher können in verschie¬
Tarifklasse
Gesamtkerzenzahl
nur dahin beschränkt, daß er nicht mehr Glühlampen
denen Räumen untergebracht sein, müssen aber jeden¬
falls in ein und demselben Betriebsunternehmen für
oder mehr Pauschalkerzen verwenden darf,
mit 50
daß
alle
als im Pauschalvertrag angeführt sind und
gleichartige Zwecke Verwendung finden.
technisch
Glüh¬
tromführenden Stellen mit
anrechenbaren
Kraftanlagen über
¾ KW. Nennleistung
Für
besteckt
Pauschalkerzen
wird der Einbau eines Spitzenzählers bedungen. Die
ampen
von wenigsten
10
Höhe der zu pauschalierenden Leistung wird dem Ab¬
bleiben
müssen.
nehmer dabei freigestellt und
ist dieser nur an die
Pau¬
Bei Anwendungen dreiarmiger Luster à 10
Pauschalstufen des Spitzenzählers gebunden.
Tarif
schalkerzen ist der Beleuchtungspflicht nach
Zähler ausgewiesene Mehrbezug und
Der
vom
la genügt und werden dann nur 30 Pauschalkerzen
seine
Miete sind nach dem Zählertarif für Kraft zu
angerechnet.
bezahlen.
Werden bei
ungen ohne Glühlampen und leere Wandanschlu߬
Fa
Einheitspreise für das Kilowatt (KW.)
dosen angetroffen, so wird jede Lampenstelle für sich
und Jahr:
laut Vertrag pauschaliert ist, zumindest
für welche
igen
(3 KW. = 4 PS.)
Leere Lampenstellen
Pauschalkerzen.
Kr. 162 bei beschränkter Benützung, d. i.
oder Anschlußdosen werden
plombiert, wenn sie der
während der Tagesstunden, und zwar:
nur
Abnehmer als
nicht benützt
angibt.
Vom 15. März bis 1. Oktober von 6 Uhr früh
Metallfadenlampen bis
400 HK. Kerzenstärke
bis
6 Uhr abends.
J. in den Verkauf
tragen, soferne sie vom E. W.
ger
bracht werden, die Bezeichnung
jener Kerzenzahl
Vom 1. Oktober bis 15. März von 7 Uhr früh
und
welche sie nach dem Pauschaltarife angerechnet
4 Uhr abends.
bis
verwendet werden dürfen.
Aus anderen Bezugs¬
Bei beschränkter Benützung wird vom Werke ein
quellen stammende Lampen jeder Größe werden ohne
Zeitschalter aufgestellt, welcher die Einschaltung der
auf die von den Verkäufern angegebenen
Rücksicht
Krafteinrichtung nur während der vorstehend
an¬
angeschriebenen Kerzenzahlen, gemäß der den
oder
geführten Benützungsstunden möglich macht. Der
Pauschalvereinbarungen zu Grunde liegenden Mes¬
Zeitschalter ist Eigentum des Werkes und hat der
Abnehmer für dessen Beistellung eine Jahresmiete
wertet und es hat der Abnehmer die Folgen fest¬
von Kr. 12.— zu entrichten.
gestellter Ueberschreitungen zu tragen.
Für unbeschränkte Benützung
W
behält
ch
vor,
J.
Kronen 272
KW. bis 0.375 KW.
von
Ver¬
Rücksicht auf
die zu erwartenden weiteren
mit
Kronen 240
von 0.375 KW. bis 0.75 KW.
besserungen der Glühlampen und damit zusammen¬
Kronen 204 über 0.75 KW.
hängende Stromer
sparung zu geeigneten Zeitpunkten
Lampen in den Verkehr
zu bringen, die größere
Bei Bezug von Hochspannungsstrom über 20 KW.
Leuchtkraft haben,
auf den einzelnen Lam¬
wird der Preis mit Kr. 180.
für jedes KW. fest¬
Pauschalkerzenzahl entspricht.
pen angeschriebenen
Mit Abnehmern über 50 KW. werden be¬
gesetzt.
Nonopollampen des E. W. J.
Solche Lampen
sondere Verträge abgeschlossen.
Stücken
dürfen
jedoch ausschließlich nur in solchen
Kleintransformatoren für Schwachstrom=Anlagen
verwendet werden
Lampen des E. W
die als
3
(elektrische Läutwerke, Uhren, usw.) bezahlen für je
gekennzeichnet sind
und bei den Verkaufsstellen des
15
Watt Kurzschlußverbrauch Kr. 4.80 jährlich.
Werkes oder bei den vom Werke betrauten gewerbe¬
behördlich befugten Geschäftsleuten bezogen werden
Apparate für den Familienbedarf mit Ausschluß
müssen.
aller Oefen und
Heizgitter und solcher Apparate, die
B. Kraftpauschale.
nur zeitweise für gewerbliche Zwecke verwendet
auch
bis
Mit Rück
cht auf die teilweise einphasige Aus¬
höchstens 500 Watt pro Stück folgende Begünstigun¬
die verschiedene Spannung des Lei¬
führung und
zen:
ist
tungsnetzes
von Fall zu Fall eine vorherige An¬
Ausführungsart der Motoren beim
a) Kleine Apparate und Spielzeuge bis 150 Watt
Werke notwendig
Stromverbrauch dürfen an jede wenigstens 32 Pau¬
Als Pauschaleinheit gilt das Kilowatt, gemessen
schalkerzen bezahlende Lampenstelle ohne besondere
an der Anschlußstelle des E. W. I. Bei Anlagen
Zahlungspflicht angeschlossen werden, insoferne der
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