Stromlieferungsbedingungen. 238 bis ¾ KW. Nennleistung wird der gemessene Höchst¬ Lampen in die oben ange¬ der Die Einreihung Vielfache von 75 Watt verbrauch auf (0.075 KW. durch die Direktion des E. Klassen erfolgt führten Bestätigung oder 0.1 PS.) nach oben abgerundet, dem Pauschal¬ eine hierüber W. und wird Einwendungen dagegen sind vertrage zu Grunde gelegt. doppelt ausgefertigt. nach Erhalt der Bestätigung binnen acht Tagen Der Kraftabnehmer ist verpflichtet, Erweiterun¬ beim Verwaltungsrate des im Wege der Direktion seines Betriebes, welche einen höheren Strombe¬ gen J. schriftlich einzureichen. E. dem bedingen, als im Vertrage vorgesehen, W. Werke umgehend mitzuteilen und ist das Werk berech¬ Bei Umschaltungen (Wechselschaltungen), wo stets jederzeit den wirklichen Stromverbrauch des Lampengruppe brennen kann, wird nur tigt, nur eine Er¬ Kraftabnehmers durch Messungen zu überprüfen. ich alle Lampengruppe berechnet, wenn die höhere gibt sich, daß der Stromverbrauch nachträglich gestie¬ schaltung gehörigen Lampenstellen im glei¬ zur Wechse gen ist, so wird der Pauschalvertrag bei Abnehmern Die Beleuchtung von Räumen befinden. chen Raume ohne Spitzenzähler dem neuen Höchstverbrauche ent¬ ohne bezahlte Lampenstellen durch Verlängerung von verboten. sprechend erhöht Leitungen ist bestehenden Vertragsbe¬ Bei Umschaltungen, wo stets nur ein Stromver¬ In Erleichterung Weiteres der Stromabnehmer braucher (Motor usw.) betrieben werden kann, wird bis au timmungen ist nur der höchste Stromverbraucher im Pauschalvertrage Verwendung pauschalierten der beliebigen innerhalb derselben gerechnet. Diese Stromverbraucher können in verschie¬ Tarifklasse Gesamtkerzenzahl nur dahin beschränkt, daß er nicht mehr Glühlampen denen Räumen untergebracht sein, müssen aber jeden¬ falls in ein und demselben Betriebsunternehmen für oder mehr Pauschalkerzen verwenden darf, mit 50 daß alle als im Pauschalvertrag angeführt sind und gleichartige Zwecke Verwendung finden. technisch Glüh¬ tromführenden Stellen mit anrechenbaren Kraftanlagen über ¾ KW. Nennleistung Für besteckt Pauschalkerzen wird der Einbau eines Spitzenzählers bedungen. Die ampen von wenigsten 10 Höhe der zu pauschalierenden Leistung wird dem Ab¬ bleiben müssen. nehmer dabei freigestellt und ist dieser nur an die Pau¬ Bei Anwendungen dreiarmiger Luster à 10 Pauschalstufen des Spitzenzählers gebunden. Tarif schalkerzen ist der Beleuchtungspflicht nach Zähler ausgewiesene Mehrbezug und Der vom la genügt und werden dann nur 30 Pauschalkerzen seine Miete sind nach dem Zählertarif für Kraft zu angerechnet. bezahlen. Werden bei ungen ohne Glühlampen und leere Wandanschlu߬ Fa Einheitspreise für das Kilowatt (KW.) dosen angetroffen, so wird jede Lampenstelle für sich und Jahr: laut Vertrag pauschaliert ist, zumindest für welche igen (3 KW. = 4 PS.) Leere Lampenstellen Pauschalkerzen. Kr. 162 bei beschränkter Benützung, d. i. oder Anschlußdosen werden plombiert, wenn sie der während der Tagesstunden, und zwar: nur Abnehmer als nicht benützt angibt. Vom 15. März bis 1. Oktober von 6 Uhr früh Metallfadenlampen bis 400 HK. Kerzenstärke bis 6 Uhr abends. J. in den Verkauf tragen, soferne sie vom E. W. ger bracht werden, die Bezeichnung jener Kerzenzahl Vom 1. Oktober bis 15. März von 7 Uhr früh und welche sie nach dem Pauschaltarife angerechnet 4 Uhr abends. bis verwendet werden dürfen. Aus anderen Bezugs¬ Bei beschränkter Benützung wird vom Werke ein quellen stammende Lampen jeder Größe werden ohne Zeitschalter aufgestellt, welcher die Einschaltung der auf die von den Verkäufern angegebenen Rücksicht Krafteinrichtung nur während der vorstehend an¬ angeschriebenen Kerzenzahlen, gemäß der den oder geführten Benützungsstunden möglich macht. Der Pauschalvereinbarungen zu Grunde liegenden Mes¬ Zeitschalter ist Eigentum des Werkes und hat der Abnehmer für dessen Beistellung eine Jahresmiete wertet und es hat der Abnehmer die Folgen fest¬ von Kr. 12.— zu entrichten. gestellter Ueberschreitungen zu tragen. Für unbeschränkte Benützung W behält ch vor, J. Kronen 272 KW. bis 0.375 KW. von Ver¬ Rücksicht auf die zu erwartenden weiteren mit Kronen 240 von 0.375 KW. bis 0.75 KW. besserungen der Glühlampen und damit zusammen¬ Kronen 204 über 0.75 KW. hängende Stromer sparung zu geeigneten Zeitpunkten Lampen in den Verkehr zu bringen, die größere Bei Bezug von Hochspannungsstrom über 20 KW. Leuchtkraft haben, auf den einzelnen Lam¬ wird der Preis mit Kr. 180. für jedes KW. fest¬ Pauschalkerzenzahl entspricht. pen angeschriebenen Mit Abnehmern über 50 KW. werden be¬ gesetzt. Nonopollampen des E. W. J. Solche Lampen sondere Verträge abgeschlossen. Stücken dürfen jedoch ausschließlich nur in solchen Kleintransformatoren für Schwachstrom=Anlagen verwendet werden Lampen des E. W die als 3 (elektrische Läutwerke, Uhren, usw.) bezahlen für je gekennzeichnet sind und bei den Verkaufsstellen des 15 Watt Kurzschlußverbrauch Kr. 4.80 jährlich. Werkes oder bei den vom Werke betrauten gewerbe¬ behördlich befugten Geschäftsleuten bezogen werden Apparate für den Familienbedarf mit Ausschluß müssen. aller Oefen und Heizgitter und solcher Apparate, die B. Kraftpauschale. nur zeitweise für gewerbliche Zwecke verwendet auch bis Mit Rück cht auf die teilweise einphasige Aus¬ höchstens 500 Watt pro Stück folgende Begünstigun¬ die verschiedene Spannung des Lei¬ führung und zen: ist tungsnetzes von Fall zu Fall eine vorherige An¬ Ausführungsart der Motoren beim a) Kleine Apparate und Spielzeuge bis 150 Watt Werke notwendig Stromverbrauch dürfen an jede wenigstens 32 Pau¬ Als Pauschaleinheit gilt das Kilowatt, gemessen schalkerzen bezahlende Lampenstelle ohne besondere an der Anschlußstelle des E. W. I. Bei Anlagen Zahlungspflicht angeschlossen werden, insoferne der unvogk dausbiol pnic did nvat dos auslsoge du5 qusatan Ssch oofnoc oliprie usqusjiva 19 nsplalsivi Prerostoch Koswatgtkvit godl an Ansslun 1560 obigon oilnucgoiluse un septnollate lostnstiog zu Siniüst esust Ded Schanzmante 1 P415 a5 0