Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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IV.
e)
f)
237
Stromlieferungsbedingungen.
A. Lichtpauschale.
Kohlenfadenlampen,
die nur mit einem
für Glühlichtbeleuchtung baut
Der Pauschaltarif
3
Stromverbrauche von weniger als
Watt pro HK.
sich auf den Bezug von Lichteinheiten bei Verwendung
dreifachen
gewöhnlicher Metallfadenlampen von rund 1
zulässig sind, bezahlen wegen des nahezu
Watt Stromverbrauch für die Kerze auf. Als tarif¬
Stromverbrauches zwei Tarifeinheiten für jede
Kerze berechnet.
mäßige Lichteinheit (= Pauschalkerze) gilt eine Hefner¬
Bogenlampenbeleuchtung geschieht die Be¬
kerze (HK), gemessen nach der marimalen Helligkeit
Bei
rechnung nach dem tatsächlichen Wattverbrauche von
der neuen, mit ihrer Nennspannung betriebenen Lampe
Lampe und Vorschaltwiderstand zusammengenommen.
ohne Armatur, ohne Mattierung, ohne Verspiegelung.
Die Einheit bildet das Kilowatt.
K
Jährlicher Pauschalpreis für den Bezug einer Lichteinheit=(Pauschalkerze):
Wohnungen unter der Bedingung, daß für sämtliche innerhalb der Wohnung liegende
I. a)
Zimmer mindestens 32 Pauschalkerzen bezahlt werden. (Wohn-, Speise-, Schlaf-, Besuch-,
50
Studier-, Spiel-, Rauch-, Fremden- und Kinderzimmer)
Zur Wohnung gehörige Nebenräume: Küche, Gänge, Aborte, Garderobe, Dienstbotenzimmer,
Badezimmer, Speicher, Keller und Kellergänge, Gartenzimmer oder Veranden und abseits
gelegene Vorratsräume werden ebenfalls zum selben Preise berechnet und können nach
freier Wahl beleuchtet werden.
b)
Sollten in einer Wohnung nur ein oder mehrere Räume, jedoch nicht alle Zimmer be¬
75
leuchtet werden, allo z. B. Speilezimmer allein oder Schlafzimmer und Küche etc.
90
Creppenhäuser, Hausflur und Gänge, welche nicht innerhalb der Wohnung liegen

90
d)
Lampen außerhalb der Gebäude.
Geschäfte, Verkaufsgewölbe aller Art samt allen dazu gehörigen Nebenräumen (Kanzleien
H. a)
Schreibstuben, Lagerräume etc.) ohne Rücklicht, ob sämtliche Räume oder nur ein Teil
beleuchtet wird, welche um 7 Uhr abends geschlossen werden
** *
Wie vorstehend mit Ladenschluß nach halb 8 Uhr abends
b)
60
Schaufenster- und Firmenschilderbeleuchtung mit Brenndauer bis Geschäftsschluß...
Werkstätten und Fabriksräume
90
Fabriksräume mit vorwiegend Nachtbetrieb oder dunkle Souterrainräume
h
Bäckereien und sonstige Gewerbe mit Nachtbetrieb, ferner
Campen, welche die ganze Nacht brennen
Lampen, welche Tag und Nacht brennen
„ „ „ „„ „ „ „ „
Aemter, Institute und Schulen.
150
75
Arbeitsräume in Remtern (Treppenhäuser, Gänge und Rußenlampen siehe Ic und d)
5
Schulzimmer, Hörfäle, Caboratorien, Versuchs- und Aufbewahrungsräume, Ausstellungs¬
räume, Kirchenbeleuchtung, Illuminationen in Kirchen, Klosterräume (Treppenhäuser, Gänge
und Auhenlampen siehe Ie und d) .
* * „
0
Krankenzimmer in Spitälern
* „ „ „ „ „ „ * "
* * * * *
Nachtlichter in Spitälern
3
Wachstuben, Telegraphen- oder Telephonräume, Diensträume mit Nachtbetrieb
* * „ „
Hotels, Kaffees und Wirtschaften:
a)
Hotels- oder Pensionswirtschaftsräume aller Art [Speiseläle und Gastzimmer, Lese-,
Rauch- und Spielzimmer, Gänge, Treppen und Aborte, Bade- Putz- und Bodenräume. Vor¬
95
ratsräume, Dachböden, Kühlräume, Aufzüge, Klub- und Vereinszimmer. Rußenlampen).
Jahres-Fremdenzimmer (mindestens der vierte Teil aller in den Fremdenzimmern instal¬
b)
65
ierten Kerzen gilt als ganzjährig).
*
* * *
50
Saisonzimmer
:
Bier- und Weinwirtschaften, welche bis zur gesetzlichen Sperrstunde geöffnet sind
Für Wirtschaftsgärten, Veranden, Extrazimmer, Säle, von Anfang April bis Ende
30

September
*
* * *
*
* * " *
*
**
Kaffeewirtschaften
Sämtliche Räume täglich in Benützung und mit Lizenz zum Offenhalten über die gesetz¬
a)
liche Sperrstunde
Ein Teil der Räume nur zeitweile in Benützung sonst wie vor
b
c) Wie bei a) jedoch nur bis 1 Uhr nachts
Kasernen und Reitbahnen (Treppenhäuser, Gänge und Rußenlampen siehe 1c und d) .
V
Stallungen
* *
**
Großlampen,
III.
Hochkerzige 6lühlampen mit 400 HK und darüber werden unter der Bedingung, daß sie
A)
tarifmäßig gemellen pro HK nicht mehr als 0.5 Watt Strom verbrauchen, mit folgender
berechnet:
400 HK Halbwattlampe mit 260 Pauschalkerzen
Pauschalkerzenzahl
400 — 600
über
300
95
600— 800
320
10
400
800—1000
19
1000—1500
500
90
11
600
1500—2000

11
„ 2000—3000
„ 800
11
B) Bogenlampen.
Für Schaufenster mit Brenndauer bis Geschäftsschluß, pro Kilowatt und Jahr
Für Innenbeleuchtung, Platzbeleuchtung, Kafees, Restaurants u. Hotels pro Kilowatt u. Jahr
330
180
Wie bei b), jedoch nur vom 1. April bis 1. Okt. in Betrieb, pro Kilowatt und Sailon

1
2 0
Bei Campen bis 400 HK ist im Pauschaltarif keine Henderung eingetreten und koften nach wie vor z. B. nach
Jahr
10 HK einer Kohlenfadenlampe pro
Tarif la:
50
20 HK einer
pro Jahr
Metallfadenlampe
90
715
Se1S8
3 9 21

O
2
23

— ——
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