IV. e) f) 237 Stromlieferungsbedingungen. A. Lichtpauschale. Kohlenfadenlampen, die nur mit einem für Glühlichtbeleuchtung baut Der Pauschaltarif 3 Stromverbrauche von weniger als Watt pro HK. sich auf den Bezug von Lichteinheiten bei Verwendung dreifachen gewöhnlicher Metallfadenlampen von rund 1 zulässig sind, bezahlen wegen des nahezu Watt Stromverbrauch für die Kerze auf. Als tarif¬ Stromverbrauches zwei Tarifeinheiten für jede Kerze berechnet. mäßige Lichteinheit (= Pauschalkerze) gilt eine Hefner¬ Bogenlampenbeleuchtung geschieht die Be¬ kerze (HK), gemessen nach der marimalen Helligkeit Bei rechnung nach dem tatsächlichen Wattverbrauche von der neuen, mit ihrer Nennspannung betriebenen Lampe Lampe und Vorschaltwiderstand zusammengenommen. ohne Armatur, ohne Mattierung, ohne Verspiegelung. Die Einheit bildet das Kilowatt. K Jährlicher Pauschalpreis für den Bezug einer Lichteinheit=(Pauschalkerze): Wohnungen unter der Bedingung, daß für sämtliche innerhalb der Wohnung liegende I. a) Zimmer mindestens 32 Pauschalkerzen bezahlt werden. (Wohn-, Speise-, Schlaf-, Besuch-, 50 Studier-, Spiel-, Rauch-, Fremden- und Kinderzimmer) Zur Wohnung gehörige Nebenräume: Küche, Gänge, Aborte, Garderobe, Dienstbotenzimmer, Badezimmer, Speicher, Keller und Kellergänge, Gartenzimmer oder Veranden und abseits gelegene Vorratsräume werden ebenfalls zum selben Preise berechnet und können nach freier Wahl beleuchtet werden. b) Sollten in einer Wohnung nur ein oder mehrere Räume, jedoch nicht alle Zimmer be¬ 75 leuchtet werden, allo z. B. Speilezimmer allein oder Schlafzimmer und Küche etc. 90 Creppenhäuser, Hausflur und Gänge, welche nicht innerhalb der Wohnung liegen — 90 d) Lampen außerhalb der Gebäude. Geschäfte, Verkaufsgewölbe aller Art samt allen dazu gehörigen Nebenräumen (Kanzleien H. a) Schreibstuben, Lagerräume etc.) ohne Rücklicht, ob sämtliche Räume oder nur ein Teil beleuchtet wird, welche um 7 Uhr abends geschlossen werden ** * Wie vorstehend mit Ladenschluß nach halb 8 Uhr abends b) 60 Schaufenster- und Firmenschilderbeleuchtung mit Brenndauer bis Geschäftsschluß... Werkstätten und Fabriksräume 90 Fabriksräume mit vorwiegend Nachtbetrieb oder dunkle Souterrainräume h Bäckereien und sonstige Gewerbe mit Nachtbetrieb, ferner Campen, welche die ganze Nacht brennen Lampen, welche Tag und Nacht brennen „ „ „ „„ „ „ „ „ Aemter, Institute und Schulen. 150 75 Arbeitsräume in Remtern (Treppenhäuser, Gänge und Rußenlampen siehe Ic und d) 5 Schulzimmer, Hörfäle, Caboratorien, Versuchs- und Aufbewahrungsräume, Ausstellungs¬ räume, Kirchenbeleuchtung, Illuminationen in Kirchen, Klosterräume (Treppenhäuser, Gänge und Auhenlampen siehe Ie und d) . * * „ 0 Krankenzimmer in Spitälern * „ „ „ „ „ „ * " * * * * * Nachtlichter in Spitälern 3 Wachstuben, Telegraphen- oder Telephonräume, Diensträume mit Nachtbetrieb * * „ „ Hotels, Kaffees und Wirtschaften: a) Hotels- oder Pensionswirtschaftsräume aller Art [Speiseläle und Gastzimmer, Lese-, Rauch- und Spielzimmer, Gänge, Treppen und Aborte, Bade- Putz- und Bodenräume. Vor¬ 95 ratsräume, Dachböden, Kühlräume, Aufzüge, Klub- und Vereinszimmer. Rußenlampen). Jahres-Fremdenzimmer (mindestens der vierte Teil aller in den Fremdenzimmern instal¬ b) 65 ierten Kerzen gilt als ganzjährig). * * * * 50 Saisonzimmer : Bier- und Weinwirtschaften, welche bis zur gesetzlichen Sperrstunde geöffnet sind Für Wirtschaftsgärten, Veranden, Extrazimmer, Säle, von Anfang April bis Ende 30 — September * * * * * * * " * * ** Kaffeewirtschaften Sämtliche Räume täglich in Benützung und mit Lizenz zum Offenhalten über die gesetz¬ a) liche Sperrstunde Ein Teil der Räume nur zeitweile in Benützung sonst wie vor b c) Wie bei a) jedoch nur bis 1 Uhr nachts Kasernen und Reitbahnen (Treppenhäuser, Gänge und Rußenlampen siehe 1c und d) . V Stallungen * * ** Großlampen, III. Hochkerzige 6lühlampen mit 400 HK und darüber werden unter der Bedingung, daß sie A) tarifmäßig gemellen pro HK nicht mehr als 0.5 Watt Strom verbrauchen, mit folgender berechnet: 400 HK Halbwattlampe mit 260 Pauschalkerzen Pauschalkerzenzahl 400 — 600 über 300 95 600— 800 320 10 400 800—1000 19 1000—1500 500 90 11 600 1500—2000
11 „ 2000—3000 „ 800 11 B) Bogenlampen. Für Schaufenster mit Brenndauer bis Geschäftsschluß, pro Kilowatt und Jahr Für Innenbeleuchtung, Platzbeleuchtung, Kafees, Restaurants u. Hotels pro Kilowatt u. Jahr 330 180 Wie bei b), jedoch nur vom 1. April bis 1. Okt. in Betrieb, pro Kilowatt und Sailon
1 2 0 Bei Campen bis 400 HK ist im Pauschaltarif keine Henderung eingetreten und koften nach wie vor z. B. nach Jahr 10 HK einer Kohlenfadenlampe pro Tarif la: 50 20 HK einer pro Jahr Metallfadenlampe 90 715 Se1S8 3 9 21