Stromlieferungsbedingungen. 236 Ferner steht dem E. Die Direktion weiteres Jahr verlängert W. J. in den folgenden Fäl¬ auf ein nach Anzeige durch Empfangsbestätigung. eingeschriebenen Brief Wunsch eine gibt findet mit dem Abnehmer Recht zu, den Strom durch gänzliche oder teilweise Ab¬ Die Abrechnung Strombeträge zu¬ monatlich statt und werden die schaltung der Installation zu entziehen, ohne daß sei¬ Zähler=, Beleuch¬ tens des Abnehmers irgendwelche Schadensersatzan¬ sprüche geltend gemacht werden können: anderer Lieferun¬ tungskörper=, Motoren=Miete und 1. Bei unerlaubtem Strombezug unbeschadet der gen im Monat nachhinein eingehoben und sind strafgerichtlichen Verfolgung. Insbesondere durch bei Vorlage der Quittung zu bezahlen. sofort unbefugt eingeschaltete Anlagen, Lampenstellen, Bü¬ Das Ausziehen aus gemieteten Räumlichkeiten geleisen, Heizkörper, Motoren oder sonstigen Strom¬ dem Verlassen entbindet jedoch mit dem Ersten des verbraucher oder durch Pauschalüberschreitungen in Räumlichkeiten folgenden Monats von der Anlagen ohne Spitzenzähler, sowie durch unbefugte der Verpflichtung zur Zahlung der übrigen vertrags¬ Eingriffe an Meß= und Kontrollapparaten oder deren mäßigen Monatsraten, wenn die Abmeldung bei der Zuleitungen usw. Direktion mindestens 2. Bei saumseliger Zahlung der im § 6 gena en Miete von Beleuchtungs¬ Raten für die ist. Die Monatsrechnungen. körpern, Motoren usw., worüber besondere Bestim¬ 3. Bei erwiesener Zahlungsunfähigkeit des Ab¬ mungen bestehen, werden hiedurch nicht berührt. insbesondere bei Eröffnung des Konkurses nehmers 4. Bei Zutrittsverweigerung für Kontrollen. (§ 7. Ueberwachung. 5. Bei Nichtbehebung von Mängeln in der In¬ J. behält sich das Recht vor, die ation trotz forderung des Werkes. (§ 7 Das E. stall Auf W. ihre technische Die Stromabschaltung dauert Installationen von Zeit im Allgemeinen die Strominanspruchnahme o auf Brauchbarkeit sowie lange, bis die dieselbe begründende Ursache seitens Abnehmer verpflichtet, dem des Abnehmers, seines Vertreters oder Rechtsnach¬ durch eine Er¬ sich vom Werke Befugten, welcher folgers behoben ist kennungskarte auszuweisen hat, die Untersuchung der Stromanschlüsse Die elektrischen Leitungen und Einrichtungen zu gestatten, chalteter Anlagen ges (auch Einzelnlampenstellen) Zutritt Plomben freizugeben. durch bezw. ihm den notwendigen gesperrt, für deren unversehrte olchen Prüfung Isola¬ Erhaltung der Abnehmer haftet. eigen so daß die Anlage nicht Bei Verletzung einer Plombe hat der Stromab¬ sonstige Fehler, tions¬ oder mehr Installationsvorschriften des E. W. den allgemeinen Folgen einer nehmer, abgesehen von den beanständeten Teile cht, hat der Abnehmer die unbefugten Einschaltung, entspr Nachzahlung nach den über Aufforderung Anlage auf seine Kosten der Grundsätzen für Bezugsüberschreitungen § zu leisten. E. W. I in ordnungsgemäßen Zustand setzen zu dem durch die Plombe Hiebei werden alle zu lassen. abgeschalteten Stromversorgungsbereich gehörigen Sollte ein Pauschalabnehmer den vertragmäßigen Glühlichtfassungen, soweit ie besteckt sind mit der der er unbeschadet Strombezug überschreiten, soweit sie vorgefundenen Kerzenzahl, nicht besteckt dem Werke den strafgerichtlichen Verantwortlichkeit ind mit je 32 Pauschalkerzen und jeder andere mindestens aber die bei nachweisbaren Mehrbezug, tromverbraucher mit dem gemessenen Höchst¬ der Kontrolle erhobene Ueberschreitung tarifmäßig verbrauche in Anrechnung gebracht. Monaten nachzuzahlen. für die Dauer von sechs gelegentlich Abnehmer die nach zähler, 9. Pauschalverrechnung. nur Kontrollen bei der der auch Lampe unangemeldeten grundtarpflichtigen In Fällen, wo der Strombedarf einer einer Anlage Sparlampe) betroffen werden, haben von diesem von vornherein bestimmbar ist, kann der Strom zu Zeitpunkte ab die Grundtaxe für die Gesamtkerzen¬ Pauschalpreisen bezogen werden. 5 lühlampen Zähler angeschlossenen zahl Die monatlichen Pauschalquoten sind dann auch Verwendung Rücksicht auf den Umfang der ohne fortlaufend zu bezahlen, wenn der Abnehmer durch der und hinsichtlich von Sparlampen, zu bezahlen Vorkommnisse in seinem Betriebe an der Aus nützung Sparlampen eine vorgefundenen unangemeldet einer Pauschalrechte ganz oder teilweise gehindert Grundtaxennachzahlung für 6 Monate zu entrichten. ist; pielsweise durch bei Arbeitsmangel, Personal¬ Anlage der bezw. ind seit der Einschaltung nangel, Materialmangel, treik, Aussperrung, be¬ der letzten Kontrolle Vertragsschlusse oder seit dem hördliche Verfügungen, dur ch Schäden in seiner An¬ ver¬ Monate sechs Plombierung, noch nicht age, gleichgiltig ob das E. W. J. oder eine andere strichen, so werden vom betreffenden Zeitpunkte an Firmamit deren Behebung betraut wurde usw. Nachzahlungen berechnet. die Eine Aenderung des pauschalierten Strombezuges J. bei Ueberschreitung Ueberdies ist das E. W. nach abwärts ist nur nach Ablauf des Pauschal¬ vertragmäßigen Strombezuges berechtigt, den ahres und nach vorheriger Kündigung zulässig; nach und Pauschalvertrag sofort für ungiltig zu erklären aufwärts kann der Strombezug jederzeit nach Strom nur mehr nach Zähler laut § 10 abzu¬ orhergegangener Verständigung des E. geben. J. geändert werden, wobei der Pauschalvertrag W. bis auf die Aenderung der Pauschalsumme in Kraft 8. Abschaltung. bleibt Die gänzliche oder teilweise Abschaltung einer Das E. W. J. ist berechtigt, die Aufrechterhaltung Anlage wird ohne besondere Verständigung des eines Pauschalvertrages von der Einschaltung eines Stromabnehmers durchgeführt: Strombegrenzers oder Spitzenzählers abhängig zu a) Nach erfolgter Auflösung des Vertragsver¬ machen. hältnisses für die Stromlieferung Die Miete des Spitzenzählers und der von ihm der vereinbarten Benützungszeit Nach Ablauf ausgewiesene Mehrbezug sind nach den Zählertarifen bei Verbrauchsstellen für beschränkte Benützungsdauer 10 zu bezahlen. Für den Strombegrenzer hat der (Saisonlampen, Theater= und Festbeleuchtung, Licht Lichtabnehmer monatlich Kr. 1.—, der Kraftabnehmer und Kraft für Bauarbeiten usw.) monatlich Kr. 3.— Miete zu entrichten. 205 21308 Die (useasie. und C 1 u uih C Uc Pnig bixpijlarvjauf 900 00 aosches oline X nlagth, unlde 1916n19 Unve 189 n4 910 bunzgnosegh uda ofolic disbun un Aesihtewie ulc im u c 0hl CC 000 000 000