Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stromlieferungsbedingungen.
236
Ferner steht dem E.
Die Direktion
weiteres Jahr verlängert
W. J. in den folgenden Fäl¬
auf ein
nach
Anzeige durch
Empfangsbestätigung.
eingeschriebenen Brief
Wunsch
eine
gibt
findet
mit dem
Abnehmer
Recht zu, den Strom durch gänzliche oder teilweise Ab¬
Die
Abrechnung
Strombeträge zu¬
monatlich statt und werden die
schaltung der Installation zu entziehen, ohne daß sei¬
Zähler=, Beleuch¬
tens des Abnehmers irgendwelche Schadensersatzan¬
sprüche geltend gemacht werden können:
anderer Lieferun¬
tungskörper=, Motoren=Miete und
1. Bei unerlaubtem Strombezug unbeschadet der
gen im Monat nachhinein eingehoben und sind
strafgerichtlichen Verfolgung.
Insbesondere durch
bei Vorlage der Quittung zu bezahlen.
sofort
unbefugt eingeschaltete Anlagen,
Lampenstellen, Bü¬
Das Ausziehen aus gemieteten Räumlichkeiten
geleisen, Heizkörper, Motoren oder sonstigen Strom¬
dem Verlassen
entbindet jedoch mit dem Ersten des
verbraucher oder durch
Pauschalüberschreitungen in
Räumlichkeiten folgenden Monats von
der
Anlagen ohne Spitzenzähler, sowie durch unbefugte
der
Verpflichtung zur Zahlung der übrigen vertrags¬
Eingriffe an Meß= und Kontrollapparaten oder deren
mäßigen Monatsraten, wenn die Abmeldung bei der
Zuleitungen usw.
Direktion mindestens
2. Bei saumseliger Zahlung der im § 6 gena
en
Miete von Beleuchtungs¬
Raten für die
ist. Die
Monatsrechnungen.
körpern, Motoren usw., worüber besondere Bestim¬
3. Bei erwiesener
Zahlungsunfähigkeit des Ab¬
mungen bestehen, werden hiedurch nicht berührt.
insbesondere bei Eröffnung des Konkurses
nehmers
4. Bei
Zutrittsverweigerung für Kontrollen. (§
7. Ueberwachung.
5. Bei
Nichtbehebung von Mängeln in der In¬
J. behält sich das Recht vor, die
ation trotz
forderung des Werkes. (§ 7
Das E.
stall
Auf
W.
ihre technische
Die
Stromabschaltung dauert
Installationen von
Zeit
im Allgemeinen
die Strominanspruchnahme
o
auf
Brauchbarkeit sowie
lange, bis die dieselbe begründende Ursache seitens
Abnehmer verpflichtet, dem
des Abnehmers, seines Vertreters oder Rechtsnach¬
durch eine Er¬
sich
vom Werke Befugten,
welcher
folgers behoben ist
kennungskarte auszuweisen hat, die Untersuchung der
Stromanschlüsse
Die
elektrischen Leitungen und Einrichtungen zu gestatten,
chalteter Anlagen
ges
(auch Einzelnlampenstellen)
Zutritt
Plomben
freizugeben.
durch
bezw. ihm den notwendigen
gesperrt, für deren unversehrte
olchen Prüfung Isola¬
Erhaltung der Abnehmer
haftet.
eigen
so daß die Anlage nicht
Bei Verletzung einer Plombe hat der Stromab¬
sonstige Fehler,
tions¬
oder
mehr
Installationsvorschriften des E. W.
den
allgemeinen Folgen einer
nehmer, abgesehen von den
beanständeten Teile
cht, hat der Abnehmer die
unbefugten Einschaltung,
entspr
Nachzahlung
nach
den
über Aufforderung
Anlage auf seine Kosten
der
Grundsätzen für Bezugsüberschreitungen §
zu leisten.
E.
W. I in ordnungsgemäßen Zustand setzen zu
dem durch
die
Plombe
Hiebei werden alle zu
lassen.
abgeschalteten Stromversorgungsbereich
gehörigen
Sollte ein
Pauschalabnehmer den vertragmäßigen
Glühlichtfassungen, soweit
ie besteckt
sind mit der
der
er unbeschadet
Strombezug überschreiten,
soweit sie
vorgefundenen Kerzenzahl,
nicht besteckt
dem Werke den
strafgerichtlichen Verantwortlichkeit
ind
mit je 32 Pauschalkerzen und
jeder andere
mindestens aber die bei
nachweisbaren Mehrbezug,
tromverbraucher
mit dem gemessenen
Höchst¬
der Kontrolle erhobene Ueberschreitung tarifmäßig
verbrauche in Anrechnung gebracht.
Monaten nachzuzahlen.
für
die Dauer von sechs
gelegentlich
Abnehmer
die
nach
zähler,
9. Pauschalverrechnung.
nur
Kontrollen
bei der
der
auch
Lampe
unangemeldeten grundtarpflichtigen
In Fällen, wo der Strombedarf einer
einer
Anlage
Sparlampe) betroffen werden, haben von diesem
von vornherein bestimmbar ist, kann der Strom zu
Zeitpunkte ab die Grundtaxe für die Gesamtkerzen¬
Pauschalpreisen bezogen werden.
5
lühlampen
Zähler angeschlossenen
zahl
Die monatlichen Pauschalquoten sind dann auch
Verwendung
Rücksicht
auf den Umfang der
ohne
fortlaufend zu bezahlen, wenn der Abnehmer durch
der
und hinsichtlich
von
Sparlampen, zu bezahlen
Vorkommnisse in seinem Betriebe an der Aus nützung
Sparlampen
eine
vorgefundenen
unangemeldet
einer
Pauschalrechte ganz oder teilweise gehindert
Grundtaxennachzahlung für 6 Monate zu entrichten.
ist;
pielsweise durch
bei
Arbeitsmangel, Personal¬
Anlage
der
bezw.
ind seit
der Einschaltung
nangel,
Materialmangel,
treik, Aussperrung, be¬
der letzten Kontrolle
Vertragsschlusse oder seit
dem
hördliche Verfügungen, dur
ch Schäden in seiner An¬
ver¬
Monate
sechs
Plombierung, noch nicht
age, gleichgiltig ob das E.
W. J. oder eine andere
strichen, so werden vom betreffenden Zeitpunkte an
Firmamit deren Behebung
betraut wurde usw.
Nachzahlungen berechnet.
die
Eine Aenderung des pauschalierten Strombezuges
J. bei Ueberschreitung
Ueberdies ist das E. W.
nach abwärts ist nur nach Ablauf
des Pauschal¬
vertragmäßigen Strombezuges berechtigt, den
ahres und nach vorheriger Kündigung zulässig; nach
und
Pauschalvertrag sofort für ungiltig zu erklären
aufwärts kann der Strombezug
jederzeit nach
Strom nur mehr nach Zähler laut § 10 abzu¬
orhergegangener Verständigung des E.
geben.
J. geändert werden, wobei der Pauschalvertrag
W.
bis auf die Aenderung der Pauschalsumme in Kraft
8. Abschaltung.
bleibt
Die gänzliche oder teilweise Abschaltung einer
Das E. W. J. ist berechtigt, die Aufrechterhaltung
Anlage wird ohne besondere Verständigung
des
eines Pauschalvertrages von der Einschaltung eines
Stromabnehmers durchgeführt:
Strombegrenzers oder Spitzenzählers abhängig zu
a) Nach erfolgter Auflösung des Vertragsver¬
machen.
hältnisses für die Stromlieferung
Die Miete des Spitzenzählers und der von ihm
der vereinbarten Benützungszeit
Nach Ablauf
ausgewiesene Mehrbezug sind nach den Zählertarifen
bei Verbrauchsstellen für beschränkte Benützungsdauer
10 zu bezahlen. Für den Strombegrenzer hat der
(Saisonlampen, Theater= und Festbeleuchtung, Licht
Lichtabnehmer monatlich Kr. 1.—, der Kraftabnehmer
und Kraft für Bauarbeiten usw.)
monatlich Kr. 3.— Miete zu entrichten.
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