Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stromlieferungsbedingungen.
235
ab. Sollte bemerkt werden, daß ein
Unglücksfälle
Für sämtliche elektrische Installationseinrichtungen
solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk
Werke herausgegebenen und einen er¬
sind
die vom
bilden¬
sofort zu verständigen.
gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen
bin¬
W
den „Installationsvorschriften des E.
dend. In diesen Vorschriften ist auch
die Beschaffen¬
§ 5. Einschaltung.
Motoren genau bestimmt.
heit der
beginnt die Arbeiten zum An¬
Das Werk
Eine vorherige Anfrage über die Ausführungs¬
chluß eines Objektes nach Erlegung der im § 2 ge¬
Motoren ist auch mit Rücksicht auf die teil¬
art der
nannten Anschlußgebühren.
weise einphasige
Ausführung und die verschiedene
Vor Einschaltung des Stromes muß die Anlage
des Leitungsnetzes notwendig.
Spannung
durch
die Ueberprüfung (§ 3) als vorschriftsmäßig
vor, die Entwürfe zu
Das Werk behält sich
erwiesen sein.
allen Neuanlägen, sowie zu Aenderungen oder Er¬
Jede
unbefugte Stromentnahme
weiterungen bestehender, an das Leitungsnetz ange¬
wird gerichtlich verfolgt.
chlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende¬
rung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu
6. Stromverrechnung.
8
genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigen
Die Verrechnung des vom Abnehmer verbrauchten
Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun¬
Stromes geschieht
nach der Verwendungsart ent¬
je
gen zu treffen.
„Licht“
oder nach
weder zu Einheitspreisen für
vom Werk ausgeübte Ueberwachung
Durch die
1“
für
Die Einheitspreise
jenen
der Anlage wird der ausführende
und Prüfung
„Licht“ finden bei Stromverbrauch zu Beleuchtungs¬
Unternehmer
seinen Verpflichtungen
zwecken Anwendung.
Wird der Strom
zum Betriebe
traggeber bzw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschrifts¬
von
Motoren, Heizapparaten, (Oefen, Trockenappa¬
Ausführung und
und fachgemäßer
Bügeleisen), Kopierapparaten, zu elektrochemi¬
rate,
Arbeiten in keiner
Weise enthoben. Das Werk über¬
schen, therapeutischen Zwecken (Lichtbädern)
nimmt hiefür keinerlei Verantwortung.
braucht
so finden die Einheitspreise für „Kraft“
Für die Ueberprüfung von Installationen (Neu¬
Anwendung
einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach¬
Zum Betriebe von
Motorgeneratoren, mechani¬
tehend angeführten Gebühren zu bezahlen
elektrolytischen Gleichrichtern,
Queck¬
Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.-
Akkumu¬
ilberdampfumformern usw.
mit oder ohne
Ueber 40 Lampenstellen Kr. 40.
latorenbatterien, ist die besondere Genehmigung des
Werkes notwendig und finden die Einheitspreise für
Für Krafteinrichtungen bis 1 KW. Nennleistung
Licht oder Kraft je nach der endgültigen Verwen¬
Kr. 2.—
dungsart des Stromes Anwendung
Ueber 1 KW. Nennleistung Kr. 5.
B. durch eine Trans¬
Treibt ein Elektromotor z.
Diese Prüfgebühren sind bei jeder Nachprüfung
mission oder unmittelbar eine Dynamomaschine an,
für
die nicht entsprechenden Teile der Installation
velche eine Lichtinstallation
(auch Projektionsappa¬
neuerlich zu entrichten.
entweder direkt oder
rate, Kinematographen u.
dgl.)
vom Elek¬
durch Akkumulatoren speist
0
wird die
§ 4. Eigentum des Werkes.
romotor aufgenommene Kraft zu den Einheitsprei¬
Die Anschlußleitungen (auch auf Privatgrund
Liefert dieselbe Dynamo¬
en für Licht berechnet.
die Hausanschlußkästen, die Einrichtungen der Trans¬
maschine aber zum Beispiel Strom für Vernicklungs¬
formatorenräume,
ferner die Meß= und Kontroll¬
bäder usw., so werden die Einheitspreise für Kraft
apparate (Elektrizitäts=Zähler, Zeitschalter,
Rechnung gestellt.
trom¬
in
S
über¬
begrenzer usw.) sind Eigentum des Werkes und
Bei Wohnungen,
Geschäften, Betriebsunterneh¬
für
nimmt der Stromabnehmer folgende Haftung
mungen usw., welche
sich ein wirtschaftliches
für Beleuch¬
ver¬
Der Abnehmer ist
zur Erstattung der Kosten
ungszwecke nur einheitlich, das heißt
das Unbrauchbar= oder Schad¬
flichtet, welche durch
entweder nur
tach Zähler oder nach Pauschale
aftwerden eines bei ihm untergebrachten Eigentums¬
gestattet
Die
tückes des E.
Schaufenster=Außenbeleuchtung, sowie die Beleuchtung
J. entstehen, wenn der Schaden
W.
durch ein Verschulden des Abnehmers, seiner Ange¬
von Treppen, Hausfluren und Gängen außerhalb
der Wohnungen, kann jedoch unabhängig von der Ver¬
hörigen oder Bediensteten, oder
durch einen
Zufall
rechnung des wirtschaftlichen Ganzen sowohl nach Zäh¬
verursacht ist, der sich beim Abnehmer ereignet.
Ueber Größe und
ler
Gattung der in einer Installa¬
Die gleiche Einheitlichkeit des Strombezuges wird
tion einzubauenden
Meß= und Kontrollapparate usw
steht dem E. W. J. die Entscheidung allein zu.
auch
bei Kraftanlagen gefordert.
Diese Apparate sind an geschützten, leicht zugäng¬
Abnehmer von Licht und Kraft müssen beides
lichen Orten unterzubringen und über Verlangen des
gleiche Art beziehen,
Kraftbezug
soferne der
W
auf Kosten des
Abnehmers mit einem
priv
E.
aten Zwecken unter 1 KW. dient. (Beispiels¬
verschließbaren Schutzkasten zu umgeben, welcher nur
Zähler und ein Bügeleisen
von den
Angestellten des E. W. J. geöffnet werden
Im übrigen ist die Be¬
im Pauschale unzulässig.)
Alle unbefugten Eingriffe an diesen Apparaten,
zugsart des Lichtes von jener der Kraft unab¬
trengstens untersagt.
sowie deren Zuleitungen
hängig
Bei
Das
Aufstellen und
Abmontieren der genannten
Anwendung von Spitzenzählern ist der
wir ausschließlich
Apparate
Mehrbezug über die Pauschalgrenze nach Zähler (§
Meß= und Kontroll¬
Empfang
zu bezahlen.
Der
besorgt.
der
10)
Grund
Die Stromlieferung erfolgt nur auf
apparate ist vom Abnehmer mittelst Quittung zu
bestätigen.
Vereinbarung, welche
für
eine Mindest¬
einer
Die Türen der Hausanschlußkästen und Transfor¬
natorräume dürfen unter keinen Umständen eigen¬
Kündigung muß mindestens drei Monate vor Ablauf
mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus¬
des Vertragsjahres schriftlich bei der Direktion er¬
drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende
folgen, sonst gilt die Verpflichtung zur Stromabnahme
10
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