Stromlieferungsbedingungen. 235 ab. Sollte bemerkt werden, daß ein Unglücksfälle Für sämtliche elektrische Installationseinrichtungen solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk Werke herausgegebenen und einen er¬ sind die vom bilden¬ sofort zu verständigen. gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bin¬ W den „Installationsvorschriften des E. dend. In diesen Vorschriften ist auch die Beschaffen¬ § 5. Einschaltung. Motoren genau bestimmt. heit der beginnt die Arbeiten zum An¬ Das Werk Eine vorherige Anfrage über die Ausführungs¬ chluß eines Objektes nach Erlegung der im § 2 ge¬ Motoren ist auch mit Rücksicht auf die teil¬ art der nannten Anschlußgebühren. weise einphasige Ausführung und die verschiedene Vor Einschaltung des Stromes muß die Anlage des Leitungsnetzes notwendig. Spannung durch die Ueberprüfung (§ 3) als vorschriftsmäßig vor, die Entwürfe zu Das Werk behält sich erwiesen sein. allen Neuanlägen, sowie zu Aenderungen oder Er¬ Jede unbefugte Stromentnahme weiterungen bestehender, an das Leitungsnetz ange¬ wird gerichtlich verfolgt. chlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende¬ rung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu 6. Stromverrechnung. 8 genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigen Die Verrechnung des vom Abnehmer verbrauchten Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun¬ Stromes geschieht nach der Verwendungsart ent¬ je gen zu treffen. „Licht“ oder nach weder zu Einheitspreisen für vom Werk ausgeübte Ueberwachung Durch die 1“ für Die Einheitspreise jenen der Anlage wird der ausführende und Prüfung „Licht“ finden bei Stromverbrauch zu Beleuchtungs¬ Unternehmer seinen Verpflichtungen zwecken Anwendung. Wird der Strom zum Betriebe traggeber bzw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschrifts¬ von Motoren, Heizapparaten, (Oefen, Trockenappa¬ Ausführung und und fachgemäßer Bügeleisen), Kopierapparaten, zu elektrochemi¬ rate, Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk über¬ schen, therapeutischen Zwecken (Lichtbädern) nimmt hiefür keinerlei Verantwortung. braucht so finden die Einheitspreise für „Kraft“ Für die Ueberprüfung von Installationen (Neu¬ Anwendung einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach¬ Zum Betriebe von Motorgeneratoren, mechani¬ tehend angeführten Gebühren zu bezahlen elektrolytischen Gleichrichtern, Queck¬ Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.- Akkumu¬ ilberdampfumformern usw. mit oder ohne Ueber 40 Lampenstellen Kr. 40. latorenbatterien, ist die besondere Genehmigung des Werkes notwendig und finden die Einheitspreise für Für Krafteinrichtungen bis 1 KW. Nennleistung Licht oder Kraft je nach der endgültigen Verwen¬ Kr. 2.— dungsart des Stromes Anwendung Ueber 1 KW. Nennleistung Kr. 5. B. durch eine Trans¬ Treibt ein Elektromotor z. Diese Prüfgebühren sind bei jeder Nachprüfung mission oder unmittelbar eine Dynamomaschine an, für die nicht entsprechenden Teile der Installation velche eine Lichtinstallation (auch Projektionsappa¬ neuerlich zu entrichten. entweder direkt oder rate, Kinematographen u. dgl.) vom Elek¬ durch Akkumulatoren speist 0 wird die § 4. Eigentum des Werkes. romotor aufgenommene Kraft zu den Einheitsprei¬ Die Anschlußleitungen (auch auf Privatgrund Liefert dieselbe Dynamo¬ en für Licht berechnet. die Hausanschlußkästen, die Einrichtungen der Trans¬ maschine aber zum Beispiel Strom für Vernicklungs¬ formatorenräume, ferner die Meß= und Kontroll¬ bäder usw., so werden die Einheitspreise für Kraft apparate (Elektrizitäts=Zähler, Zeitschalter, Rechnung gestellt. trom¬ in S über¬ begrenzer usw.) sind Eigentum des Werkes und Bei Wohnungen, Geschäften, Betriebsunterneh¬ für nimmt der Stromabnehmer folgende Haftung mungen usw., welche sich ein wirtschaftliches für Beleuch¬ ver¬ Der Abnehmer ist zur Erstattung der Kosten ungszwecke nur einheitlich, das heißt das Unbrauchbar= oder Schad¬ flichtet, welche durch entweder nur tach Zähler oder nach Pauschale aftwerden eines bei ihm untergebrachten Eigentums¬ gestattet Die tückes des E. Schaufenster=Außenbeleuchtung, sowie die Beleuchtung J. entstehen, wenn der Schaden W. durch ein Verschulden des Abnehmers, seiner Ange¬ von Treppen, Hausfluren und Gängen außerhalb der Wohnungen, kann jedoch unabhängig von der Ver¬ hörigen oder Bediensteten, oder durch einen Zufall rechnung des wirtschaftlichen Ganzen sowohl nach Zäh¬ verursacht ist, der sich beim Abnehmer ereignet. Ueber Größe und ler Gattung der in einer Installa¬ Die gleiche Einheitlichkeit des Strombezuges wird tion einzubauenden Meß= und Kontrollapparate usw steht dem E. W. J. die Entscheidung allein zu. auch bei Kraftanlagen gefordert. Diese Apparate sind an geschützten, leicht zugäng¬ Abnehmer von Licht und Kraft müssen beides lichen Orten unterzubringen und über Verlangen des gleiche Art beziehen, Kraftbezug soferne der W auf Kosten des Abnehmers mit einem priv E. aten Zwecken unter 1 KW. dient. (Beispiels¬ verschließbaren Schutzkasten zu umgeben, welcher nur Zähler und ein Bügeleisen von den Angestellten des E. W. J. geöffnet werden Im übrigen ist die Be¬ im Pauschale unzulässig.) Alle unbefugten Eingriffe an diesen Apparaten, zugsart des Lichtes von jener der Kraft unab¬ trengstens untersagt. sowie deren Zuleitungen hängig Bei Das Aufstellen und Abmontieren der genannten Anwendung von Spitzenzählern ist der wir ausschließlich Apparate Mehrbezug über die Pauschalgrenze nach Zähler (§ Meß= und Kontroll¬ Empfang zu bezahlen. Der besorgt. der 10) Grund Die Stromlieferung erfolgt nur auf apparate ist vom Abnehmer mittelst Quittung zu bestätigen. Vereinbarung, welche für eine Mindest¬ einer Die Türen der Hausanschlußkästen und Transfor¬ natorräume dürfen unter keinen Umständen eigen¬ Kündigung muß mindestens drei Monate vor Ablauf mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus¬ des Vertragsjahres schriftlich bei der Direktion er¬ drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende folgen, sonst gilt die Verpflichtung zur Stromabnahme 10 Invsan 1oa sipnasch woa6 Susoaulu gut bundigung Oilpiman Spchluoch un 10 ontoquanise dad Naochistoshusd appin aic nn aod Piishus unn spoanesbunn nicur
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