Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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C
234
Städtische Elektrizitätswerke Innsbruck.
— Lager: Stainerstraße 3. — Telephon 59 und 500.
Kanzlei: Marktgraben 12.
Postsparkassen=Konto Nr. 68.597.
Telegramm=Adresse: Elektrowerk. —
E W. J.
Stromlieferungs-Bedingungen
für die
indegebiete von Innsbruck, Hötting, Mühlau und Amras.
Transformatoren nach freiem
räumen aufgestellten
§ 1. Allgemeines.
Jeder Abnehmer ist verpflich¬
Ermessen auszunützen.
Ein= oder
Der elektrische Strom wird als
tet, die Herstellung und Instandhaltung von Anschlu߬
Zweiphasen=Wechselstrom von 120, 160 bezw. 2200
Stromabnehmer
durch sein
leitungen für benachbarte
Volt
Spannung
bei Frei¬
gestatten, wozu
Besitztum unentgeltlich zu
Grund der nachstehenden Bedingungen im Bereiche
leitungen auch das Ausästen von Bäumen
des Leitungsnetzes
dem Umfange der
und
in
je¬
eines Hauses
Enschlu߬
Sollte die Anschlußstelle
soweit
des
E. W. J.
weiligen Leistungsfähigkeit
kasten oder Hochspannungsraum) mehr als 2
Meter
nicht
Ereignisse hindernd ein¬
Natur= oder sonstige
von der öffentlichen Straße abseits
liegen, so ist für
ununterbrochen abgegeben.
treten,
Kabelleitungen ein
die Mehrlänge der Zuleitung bei
derzeit Kraft nur
wird
An chemische Fabriken
Betrag
von 6 Kronen und
Kilowatt abgegeben.
Ausmaße von 38
bis
solcher von 2 Kronen für den laufenden Meter zu be¬
S
trom nur gegen Nach¬
Lichtreklame wird
zur
zahlen.
des Stadt¬
ligung
schriftlichen
weis
der
Bewill
Alle Anschlußleitungen (Kabel= oder Freileitung)
magistrates
zur Anbringung der Lichtreklame ge¬
gehen in das Eigentum des Werkes über und wer¬
liefert.
von ihm ohne Anrechnung der Kosten unter¬
den
ist befugt, behufs Vornahme
W.
Die Instandhaltung
und Bedienung der
halten.
unaufschiebbarer Arbeiten nach erfolgter Verständi¬
Werke auf Kosten
vom
Hauptsicherung geschieht
Unterbrechungen
gung bezw. Kundmachung, kurze
Durchbrennen dieser
des Stromabnehmers, weil das
Stromlieferung eintreten zu lassen.
in der
Sicherung stets durch Mängel der angeschlossenen
Im Falle einer Störung in der Stromabgabe
wird.
Hausinstallation bedingt
Als Beisteuer für die
Herstellung der Haus¬
chener Dauer, haben nur die Pauschalabnehmer
Anschlußgebühren erhoben:
anschlüsse werden folgende
das Recht auf Rückvergütung des entsprechenden
Für einen Anschlußwert bis 10 Lampen oder bei
Teiles der vertragsmäßigen Pauschalsumme.
Alle
Motoren bis 1 Kilowatt
K 30.—
sowohl von Pauschal¬
weitergehenden Ersatzansprüche
9
ür einen Anschlußwert bis 30 Lampen oder bei
abnehmern als auch von Zählerabnehmern für Aus¬
K
45.—
Motoren bis 3 Kilowatt
die
hilfen oder Schäden, welche den Abnehmern durch
bei
Für einen Anschlußwert bis 100 Lampen oder
Stromunterbrechung entstehen usw. lehnt das Werk
60.—
Motoren bis 10 Kilowatt
ausdrücklich ab.
Für einen Anschlußwert über 100 Lampen oder bei
durch
Ereignen sich Schäden oder Unfälle an oder
K 100.
Motoren über 10 Kilowatt
wohl
elektrische Einrichtungen, welche vom
st für ein Haus oder Grundstück die Anschlu߬
Besitze sind, so
nur nach Maßgabe der zur Ausführung
gebühr
fällt die Haftung und Schadloshaltung dem betreffen¬
gelangten Inneneinrichtung von wem immer bezahlt
den Besitzer zu.
worden, so ist für deren Erweiterung als Anschlu߬
zu entrichten,
Ergänzungsgebühr nur jener Betrag
Hausanschluß.
§ 2.
welcher die bereits bezahlte Gebühr auf die für die
Instandhaltung und Ausbesse¬
Die Herstellung,
gesamte Installation entfallende Anschlußgebühr er¬
rung der Hausanschlüsse, inbegriffen die Hauptsiche¬
gänzt.
Transformatoren nebst Zubehör erfolgt
Eine Rückerstattung von Gebühren bei Einschrän¬
ausschließlich durch
das E. W. J
oder Aufgabe einer Anlage findet nicht statt.
In welcher Weise ein Grundstück an das Leitungs¬
sind bei ihrem
des E. W.
bleib dem Ermessen
angeschlossen wird,
netz
Wiederanschlusse die Gebühren neuerlich zu entrichten.
das
Meistens erfolgt der Anschluß an
J. überlassen.
Ansch
Niederspannungsnetz, wobei der
§ 3. Hausinstallationen.
einer Mauer
Hausganges
vertieft,
des
wird. Bei Freilei¬
nächst
dem Haustore angebracht
Die Herstellung, Instandhaltung und Ausbesse¬
im
Anschlußkasten
wird
tungsanschlüssen
hinter der Hauptsicherung des Hausan¬
stets
lichen
zugänglichen
Stiegenhause
schlusses liegenden elektrischen Einrichtungen (z. B.
Anschluß
angebracht.
Erfolgt
Raume
Leitun¬
Ersatz von Sicherungen, Ausbesserung von
Hochspannungsnetz,
muß
dem
gen. Schaltern, Auf= und Abmontieren von Beleuch¬
0
60
von der
tungskörpern u. dgl.) ist Sache des Stromabnehmers
trockener, geeigneter
das 3.
Straße
4
Meter
Raum von mindestens
zugänglicher
und bleibt dem freien Bewerbe der vom E.
W. J.
Bodenfläche und 3 Meter Höhe für die Aufstellung
anerkannten Installationsfirmen überlassen, soweit
der
ich um Niederspannungsanlagen handelt.
Transformatoren und sonstiger Einrichtungen
es
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das E.
Die Ausführung von Hochspannungsinstallatio¬
nen erfolgt ausschließlich durch das E. W. J.
W. J. ist berechtigt, die in solchen Hochspannungs¬
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