C 234 Städtische Elektrizitätswerke Innsbruck. — Lager: Stainerstraße 3. — Telephon 59 und 500. Kanzlei: Marktgraben 12. Postsparkassen=Konto Nr. 68.597. Telegramm=Adresse: Elektrowerk. — E W. J. Stromlieferungs-Bedingungen für die indegebiete von Innsbruck, Hötting, Mühlau und Amras. Transformatoren nach freiem räumen aufgestellten § 1. Allgemeines. Jeder Abnehmer ist verpflich¬ Ermessen auszunützen. Ein= oder Der elektrische Strom wird als tet, die Herstellung und Instandhaltung von Anschlu߬ Zweiphasen=Wechselstrom von 120, 160 bezw. 2200 Stromabnehmer durch sein leitungen für benachbarte Volt Spannung bei Frei¬ gestatten, wozu Besitztum unentgeltlich zu Grund der nachstehenden Bedingungen im Bereiche leitungen auch das Ausästen von Bäumen des Leitungsnetzes dem Umfange der und in je¬ eines Hauses Enschlu߬ Sollte die Anschlußstelle soweit des E. W. J. weiligen Leistungsfähigkeit kasten oder Hochspannungsraum) mehr als 2 Meter nicht Ereignisse hindernd ein¬ Natur= oder sonstige von der öffentlichen Straße abseits liegen, so ist für ununterbrochen abgegeben. treten, Kabelleitungen ein die Mehrlänge der Zuleitung bei derzeit Kraft nur wird An chemische Fabriken Betrag von 6 Kronen und Kilowatt abgegeben. Ausmaße von 38 bis solcher von 2 Kronen für den laufenden Meter zu be¬ S trom nur gegen Nach¬ Lichtreklame wird zur zahlen. des Stadt¬ ligung schriftlichen weis der Bewill Alle Anschlußleitungen (Kabel= oder Freileitung) magistrates zur Anbringung der Lichtreklame ge¬ gehen in das Eigentum des Werkes über und wer¬ liefert. von ihm ohne Anrechnung der Kosten unter¬ den ist befugt, behufs Vornahme W. Die Instandhaltung und Bedienung der halten. unaufschiebbarer Arbeiten nach erfolgter Verständi¬ Werke auf Kosten vom Hauptsicherung geschieht Unterbrechungen gung bezw. Kundmachung, kurze Durchbrennen dieser des Stromabnehmers, weil das Stromlieferung eintreten zu lassen. in der Sicherung stets durch Mängel der angeschlossenen Im Falle einer Störung in der Stromabgabe wird. Hausinstallation bedingt Als Beisteuer für die Herstellung der Haus¬ chener Dauer, haben nur die Pauschalabnehmer Anschlußgebühren erhoben: anschlüsse werden folgende das Recht auf Rückvergütung des entsprechenden Für einen Anschlußwert bis 10 Lampen oder bei Teiles der vertragsmäßigen Pauschalsumme. Alle Motoren bis 1 Kilowatt K 30.— sowohl von Pauschal¬ weitergehenden Ersatzansprüche 9 ür einen Anschlußwert bis 30 Lampen oder bei abnehmern als auch von Zählerabnehmern für Aus¬ K 45.— Motoren bis 3 Kilowatt die hilfen oder Schäden, welche den Abnehmern durch bei Für einen Anschlußwert bis 100 Lampen oder Stromunterbrechung entstehen usw. lehnt das Werk 60.— Motoren bis 10 Kilowatt ausdrücklich ab. Für einen Anschlußwert über 100 Lampen oder bei durch Ereignen sich Schäden oder Unfälle an oder K 100. Motoren über 10 Kilowatt wohl elektrische Einrichtungen, welche vom st für ein Haus oder Grundstück die Anschlu߬ Besitze sind, so nur nach Maßgabe der zur Ausführung gebühr fällt die Haftung und Schadloshaltung dem betreffen¬ gelangten Inneneinrichtung von wem immer bezahlt den Besitzer zu. worden, so ist für deren Erweiterung als Anschlu߬ zu entrichten, Ergänzungsgebühr nur jener Betrag Hausanschluß. § 2. welcher die bereits bezahlte Gebühr auf die für die Instandhaltung und Ausbesse¬ Die Herstellung, gesamte Installation entfallende Anschlußgebühr er¬ rung der Hausanschlüsse, inbegriffen die Hauptsiche¬ gänzt. Transformatoren nebst Zubehör erfolgt Eine Rückerstattung von Gebühren bei Einschrän¬ ausschließlich durch das E. W. J oder Aufgabe einer Anlage findet nicht statt. In welcher Weise ein Grundstück an das Leitungs¬ sind bei ihrem des E. W. bleib dem Ermessen angeschlossen wird, netz Wiederanschlusse die Gebühren neuerlich zu entrichten. das Meistens erfolgt der Anschluß an J. überlassen. Ansch Niederspannungsnetz, wobei der § 3. Hausinstallationen. einer Mauer Hausganges vertieft, des wird. Bei Freilei¬ nächst dem Haustore angebracht Die Herstellung, Instandhaltung und Ausbesse¬ im Anschlußkasten wird tungsanschlüssen hinter der Hauptsicherung des Hausan¬ stets lichen zugänglichen Stiegenhause schlusses liegenden elektrischen Einrichtungen (z. B. Anschluß angebracht. Erfolgt Raume Leitun¬ Ersatz von Sicherungen, Ausbesserung von Hochspannungsnetz, muß dem gen. Schaltern, Auf= und Abmontieren von Beleuch¬ 0 60 von der tungskörpern u. dgl.) ist Sache des Stromabnehmers trockener, geeigneter das 3. Straße 4 Meter Raum von mindestens zugänglicher und bleibt dem freien Bewerbe der vom E. W. J. Bodenfläche und 3 Meter Höhe für die Aufstellung anerkannten Installationsfirmen überlassen, soweit der ich um Niederspannungsanlagen handelt. Transformatoren und sonstiger Einrichtungen es unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das E. Die Ausführung von Hochspannungsinstallatio¬ nen erfolgt ausschließlich durch das E. W. J. W. J. ist berechtigt, die in solchen Hochspannungs¬ od nn dolnschnuengt in swlun) aude Bli iondu Msahngsc die Amichluntsgsar viat 15 4150 10 290 G ann 1991g2 ic5 900 u0 Uhrm Gillescpsend umzwasasgohs gun buntlver dia us 4 ait z#ugsugvjocfnogh zig anu uagog danv& 19u3( ggstol sgun und spiotog ul Uobunbuigsgg ubgus JJu130