2. 3. 4. 5. Mullabfuhr. — Armenfondsgebühren=Tarif. 199 II. vom 16. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr. dort untergebrachten Betriebe an die Abfuhr zu Der Stadtgemeinde wird freigestellt, die Kehricht¬ abfuhr aus Häusern die zu entlegen sind oder wegen starke Anforderungen stellen würden, auch abzulehnen. Armenfondsgebühren=Tarif. I. Statthalterei-Rundmachung vom 22. Juni 1018, E.-G.-Bl. Dr. 52, betreffend die Sin¬ bebung von Luftbarkeitsauflagen in der Landeshauptltadt Innsbruck. Carif, giltig für die Jahre 1918 bis einschließlich 1919. nehmungen im Freien o der in eigenen . Für jede Tanzunterhaltung 4 Buden, Zelten us öffentlichen Lokalen in von größerer Bedeutung als: größere 2. Für Theatervorstellungen Menagerien, Rutschbahnen, Zirkusse, pro Vorstellung: K usw. 6—12 Hippodrome K a) im Stadttheater 10 b) von geringer Bedeutung, als: Schie߬ b) in anderen Lokalen je nach Größe des buden. Ringelspiele. Vivarien, Schau¬ K 4—8 Lokales und Bedeutung des Unternehmens stellungen von Abnormitäten und Kurio¬ Wachs¬ sitäten aller Art, Guckkästen, je nach Größe des Lokales und Bebentung figurenkabinette, Ball¬ und Plattenwurf des K 6—12 Unternehmens pro Vorstellung iervorstellungen, Schiffschaukeln usw. T 1—6 4. für Konzerte und andere Pro¬ je nach Größe des Unternehmens, An¬ duktionen in öffentlichen Lokalen der Vorstellungen usw. zahl gegen Eintrittsgeld, Sammlung a) 7. für ständige Schaustellungs¬ 4 Enthebungskarten K oder ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder und ähnlich Unternehmungen je nach Größe K 1.20 Enthebungskarten Bedeutung des Unternehmens pro Tag K 1—2 und für Musik und andere Pro¬ K für Bestkegelschieben pro Tag 8. Umherziehen von 9. für Veranstaltung von Feuerwer¬ Lokal zu Lokal pro Tag: werken gegen Entgelt K 10 bei höchstens zwei Personen a) für jede Person mehr für den entgeltlichen Betrieb 0.30 von 6. für Produktionen u. Schau¬ gen von Wanderunter¬ in öffentlichen Lokalen pro Kalendermonat K stellun 2 Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werdendem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen. II. Gebühren für Dolizeiltunde-Verlängerungen. (Erlaß des Tiroler Landesausschußes vom 25. April 1910, Zl. 293/III/3.) Für jede Polizeistunde=Verlängerung K Uhr früh Monatslizenzen a) bis 60 K Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh 90 K Stadtmagistrat Innsbruck. Stadtsaal=Tarif. 6. Kleiner Saal mit nordwärts jele¬ Entreezimmer Kmlichen Rebenränmen im Parterte, im genem Zimmer und Benützung der Konzerten usw. I. Stock mit Ausnahme des Kasino und Räume auch zu Res tauration oder Tanz Räume der vermieteten K 200 Kleiner Saa mit nordwärts gele¬ 7. und Musik=Zim¬ Großer Saal genem Zimmer wie oben mit Restaura¬ mer mit Benützung der Gallerien, des tion und Benützung zum Tanz. großen Saales Konzerte und andere für K 8. Unterhaltungen usw. ohne Benützung Benützung des Rauchzimmers und der dieser Räume zu Restauration „ 100 Gallerie Großer Saal und Musik=Zim¬ Adlersaal allein zu Konzerten, Vor¬ 9. merusw. wie oben, jedoch mit Benützung ohne Restauration lesungen usw. dieser Räume auch zu Restauration 10. oder Tanz 120 „ Srerie e Kanrsen. Großer Saal und Musik=Zim¬ Adlersaal wie oben mit Benützung 11. mer usw. wie oben mit Benützung Restauration und Tanz desselben zu zu Restauration und Tanz 130 wie ad 11 mit Benützung „ 12. des Rauchzimmers an¬ genin Zimmer zu Konzerten und Benützung eines einzelnen Zimmers mit 13. deren Unterhaltungen ohne Benützung Ausnahme des großen und kleinen Saa¬ les und Adlersaales 50 dieser Räume zu Restauration 60 „ 70