Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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5.
Mullabfuhr. — Armenfondsgebühren=Tarif.
199
II. vom 16. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr.
dort untergebrachten Betriebe an die Abfuhr zu
Der Stadtgemeinde wird freigestellt, die Kehricht¬
abfuhr aus Häusern die zu entlegen sind oder wegen starke Anforderungen stellen würden, auch abzulehnen.
Armenfondsgebühren=Tarif.
I. Statthalterei-Rundmachung vom 22. Juni 1018, E.-G.-Bl. Dr. 52, betreffend die Sin¬
bebung von Luftbarkeitsauflagen in der Landeshauptltadt Innsbruck.
Carif, giltig für die Jahre 1918 bis einschließlich 1919.
nehmungen im Freien o der in eigenen
. Für jede Tanzunterhaltung
4
Buden, Zelten us
öffentlichen Lokalen
in
von größerer
Bedeutung als: größere
2. Für Theatervorstellungen
Menagerien,
Rutschbahnen,
Zirkusse,
pro Vorstellung:
K
usw.
6—12
Hippodrome
K
a) im Stadttheater
10
b) von geringer Bedeutung, als: Schie߬
b) in anderen Lokalen je nach Größe des
buden. Ringelspiele.
Vivarien, Schau¬
K 4—8
Lokales und Bedeutung des Unternehmens
stellungen von Abnormitäten und Kurio¬
Wachs¬
sitäten aller Art,
Guckkästen,
je nach Größe des Lokales und
Bebentung
figurenkabinette, Ball¬
und Plattenwurf
des
K 6—12
Unternehmens pro Vorstellung
iervorstellungen, Schiffschaukeln usw.
T
1—6
4.
für Konzerte und andere Pro¬
je nach Größe des Unternehmens, An¬
duktionen in öffentlichen Lokalen
der Vorstellungen usw.
zahl
gegen Eintrittsgeld, Sammlung
a)
7. für ständige Schaustellungs¬
4
Enthebungskarten
K
oder
ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder
und ähnlich Unternehmungen je nach Größe
K
1.20
Enthebungskarten
Bedeutung des Unternehmens pro Tag
K 1—2
und
für Musik und andere Pro¬
K
für Bestkegelschieben pro Tag
8.
Umherziehen von
9. für Veranstaltung von Feuerwer¬
Lokal zu Lokal pro Tag:
werken gegen Entgelt
K
10
bei höchstens zwei Personen
a)
für jede Person mehr
für den entgeltlichen Betrieb
0.30
von
6. für Produktionen u. Schau¬
gen von Wanderunter¬
in öffentlichen Lokalen pro Kalendermonat K
stellun
2
Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werdendem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen.
II. Gebühren für Dolizeiltunde-Verlängerungen.
(Erlaß des
Tiroler Landesausschußes vom 25. April 1910, Zl. 293/III/3.)
Für jede Polizeistunde=Verlängerung
K
Uhr früh
Monatslizenzen a)
bis
60 K
Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh
90 K
Stadtmagistrat Innsbruck.
Stadtsaal=Tarif.
6. Kleiner Saal mit nordwärts
jele¬
Entreezimmer
Kmlichen Rebenränmen im Parterte, im
genem Zimmer
und
Benützung der
Konzerten usw.
I. Stock mit Ausnahme des Kasino und
Räume auch zu Res
tauration oder Tanz
Räume
der vermieteten
K 200
Kleiner Saa
mit nordwärts gele¬
7.
und Musik=Zim¬
Großer Saal
genem Zimmer wie
oben mit Restaura¬
mer mit Benützung der Gallerien, des
tion und Benützung
zum Tanz.
großen Saales
Konzerte und andere
für
K
8.
Unterhaltungen
usw. ohne Benützung
Benützung des Rauchzimmers und der
dieser Räume zu Restauration
„ 100
Gallerie
Großer Saal und Musik=Zim¬
Adlersaal
allein zu Konzerten, Vor¬
9.
merusw. wie oben, jedoch mit Benützung
ohne Restauration
lesungen usw.
dieser Räume auch zu Restauration
10.
oder Tanz
120
„
Srerie e Kanrsen.
Großer Saal und Musik=Zim¬
Adlersaal wie oben mit Benützung
11.
mer usw. wie oben mit Benützung
Restauration und Tanz
desselben zu
zu Restauration und Tanz
130
wie ad 11 mit Benützung
„
12.
des Rauchzimmers
an¬
genin
Zimmer zu Konzerten und
Benützung eines einzelnen Zimmers mit
13.
deren Unterhaltungen ohne Benützung
Ausnahme des großen und kleinen Saa¬
les und Adlersaales
50
dieser Räume zu Restauration
60
„
70

„ 80
„ 20
„ 24
„ 30
40
„ 10
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