Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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5.
Mullabfuhr. — Armenfondsgebühren=Tarif.
199
II. vom 16. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr.
dort untergebrachten Betriebe an die Abfuhr zu
Der Stadtgemeinde wird freigestellt, die Kehricht¬
abfuhr aus Häusern die zu entlegen sind oder wegen starke Anforderungen stellen würden, auch abzulehnen.
Armenfondsgebühren=Tarif.
I. Statthalterei-Rundmachung vom 22. Juni 1018, E.-G.-Bl. Dr. 52, betreffend die Sin¬
bebung von Luftbarkeitsauflagen in der Landeshauptltadt Innsbruck.
Carif, giltig für die Jahre 1918 bis einschließlich 1919.
nehmungen im Freien o der in eigenen
. Für jede Tanzunterhaltung
4
Buden, Zelten us
öffentlichen Lokalen
in
von größerer
Bedeutung als: größere
2. Für Theatervorstellungen
Menagerien,
Rutschbahnen,
Zirkusse,
pro Vorstellung:
K
usw.
6—12
Hippodrome
K
a) im Stadttheater
10
b) von geringer Bedeutung, als: Schie߬
b) in anderen Lokalen je nach Größe des
buden. Ringelspiele.
Vivarien, Schau¬
K 4—8
Lokales und Bedeutung des Unternehmens
stellungen von Abnormitäten und Kurio¬
Wachs¬
sitäten aller Art,
Guckkästen,
je nach Größe des Lokales und
Bebentung
figurenkabinette, Ball¬
und Plattenwurf
des
K 6—12
Unternehmens pro Vorstellung
iervorstellungen, Schiffschaukeln usw.
T
1—6
4.
für Konzerte und andere Pro¬
je nach Größe des Unternehmens, An¬
duktionen in öffentlichen Lokalen
der Vorstellungen usw.
zahl
gegen Eintrittsgeld, Sammlung
a)
7. für ständige Schaustellungs¬
4
Enthebungskarten
K
oder
ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder
und ähnlich Unternehmungen je nach Größe
K
1.20
Enthebungskarten
Bedeutung des Unternehmens pro Tag
K 1—2
und
für Musik und andere Pro¬
K
für Bestkegelschieben pro Tag
8.
Umherziehen von
9. für Veranstaltung von Feuerwer¬
Lokal zu Lokal pro Tag:
werken gegen Entgelt
K
10
bei höchstens zwei Personen
a)
für jede Person mehr
für den entgeltlichen Betrieb
0.30
von
6. für Produktionen u. Schau¬
gen von Wanderunter¬
in öffentlichen Lokalen pro Kalendermonat K
stellun
2
Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werdendem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen.
II. Gebühren für Dolizeiltunde-Verlängerungen.
(Erlaß des
Tiroler Landesausschußes vom 25. April 1910, Zl. 293/III/3.)
Für jede Polizeistunde=Verlängerung
K
Uhr früh
Monatslizenzen a)
bis
60 K
Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh
90 K
Stadtmagistrat Innsbruck.
Stadtsaal=Tarif.
6. Kleiner Saal mit nordwärts
jele¬
Entreezimmer
Kmlichen Rebenränmen im Parterte, im
genem Zimmer
und
Benützung der
Konzerten usw.
I. Stock mit Ausnahme des Kasino und
Räume auch zu Res
tauration oder Tanz
Räume
der vermieteten
K 200
Kleiner Saa
mit nordwärts gele¬
7.
und Musik=Zim¬
Großer Saal
genem Zimmer wie
oben mit Restaura¬
mer mit Benützung der Gallerien, des
tion und Benützung
zum Tanz.
großen Saales
Konzerte und andere
für
K
8.
Unterhaltungen
usw. ohne Benützung
Benützung des Rauchzimmers und der
dieser Räume zu Restauration
„ 100
Gallerie
Großer Saal und Musik=Zim¬
Adlersaal
allein zu Konzerten, Vor¬
9.
merusw. wie oben, jedoch mit Benützung
ohne Restauration
lesungen usw.
dieser Räume auch zu Restauration
10.
oder Tanz
120

Srerie e Kanrsen.
Großer Saal und Musik=Zim¬
Adlersaal wie oben mit Benützung
11.
mer usw. wie oben mit Benützung
Restauration und Tanz
desselben zu
zu Restauration und Tanz
130
wie ad 11 mit Benützung

12.
des Rauchzimmers
an¬
genin
Zimmer zu Konzerten und
Benützung eines einzelnen Zimmers mit
13.
deren Unterhaltungen ohne Benützung
Ausnahme des großen und kleinen Saa¬
les und Adlersaales
50
dieser Räume zu Restauration
60

70

„ 80
„ 20
„ 24
„ 30
40
„ 10
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