Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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198 Tarife für Wild u. Wildgeflügel ec., Brennholzmesser, Kunsteis, Kühlzellen, Brunnenzinse u. Kanalreinigungsgebühr.
Brennmateriale.
Fettstoffe.
Holz und zwar:
1. Von
1. Von Wachs, Stearin, Para¬
a) hartem bis zu 6 dm Länge per Meter K —.12
fin, Erdwachs, Talg, Un¬
hartem über 6 dm Länge
22
b)



schlitt, Seife, sowie überhaupt
•04
weichem bis zu 6 dm Länge,

d) weichem über 6 dm Länge
„ —.14
von sämtlichen tierischen und
2. Von
Holzkohle u. Koaks per 100 Kilo Kr. —.08
pflanzlichen Fettstoffen
per
100 Kilo Kr. 2.—
per 100 Kilo Kr. —.04
3. Von Steinkohle
Stadtmagistrat Innsbruck.
Der Bürgermeister: W. Greil.
Tarif für Brennholzmesser.
Per Meter.
Aufschlag Messerlohn
1. hartes bis 6 Dezimeter Länge
12 h
2.
hartes über 6 Dezimeter Länge
22 h
weiches bis 6 Dezimeter Länge
3.
4. weiches über 6 Dezimeter Länge
14 h
Tarif für vom städtischen Eiswerke abgegebenes Kunsteis.
24 Heller
ganzer Block.
Zufuhr 16 Heller
Block
„ „ „„ „ „ „
„ *. * „ „ „ „
* *

10 Block
1 Krone.
(Vei größeren Entfernungen im Stadtgebiete wird die Zustellungsgebühr erhöht.)
Tarif für Benützung der Kühlzellen=Anlagen.
Für ganzjährige Benützung einer Zelle pro Quadratmeter jährlich.
K 70.—
2. Für einmaliges Einhängen von Fleisch auf einem fixen Hacken pro Tag
—.20
Für Benützen eines beweglichen Hackens (Höchstgewicht 20 Kilogramm) pro Tag..... „
10
Gefrierzellenmiete pro Quadratmeter Jahresmiete 10pCt. Zuschlag zu Punkt 1.
5. Hackengebühr derselben pro Stück 20 h per Tag.
Tarif für Brunnenzinse.
Stock¬
Wasch¬
Für ge¬
Spring¬
Hof¬
Ueber¬
küchen¬
Ventilator
werks¬
werbliche
Bad
Kloset
Hydrant
brunnen
brunnen
wasser
brunnen
brunnen
Zwecke
Täglicher
Konsum
1000
500
3500
1000
1000
500
1000
pro M:
1000
pro Ms
in Liter
Tarif
ro Jahr
20 K
20 K
20 K
20 K
20 K
8 K
8 K
12 K
—.04 h —.04 h
in Kronen
Wassermesser. Die Wassermesser werden von der Stadt angeschafft und unterhalten. An Mietzins für die
Wassermesser
hat die Partei 10% des Herstellungspreises jährlich in vierteljährlichen Raten mit dem Wasserzins
zu bezahlen.
Kanalreinigungsgebühr: 1% vom einbekannten oder ideellen Zins.
Gemeinderats=Beschlüsse.
l. vom 2. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr.
Für die Kehrichtabfuhr wird vom 1. Jänner 1910
Jene Hausbesitzer, welche die Abfuhr des Kehrichts
angefangen eine Gebühr von einem halben Heller
seitens der Stadtgemeinde nicht wünschen, haben dies
für
jede Krone des fatierten Bruttohauszinses ein¬
bis 31. Dezember 1909 dem Magistrate anzuzeigen,
gehoben. Die Gebühren, welche gegenwärtig für die
widrigenfalls die Abfuhr des Kehrichts und natur¬
Kehrichtabfuhr der öffentlichen Gebäude vorgeschrie¬
gemäß auch die Vorschreibung der Gebühr erfolgt.
ben werden, bleiben unverändert.

6A
*
25
80
E
10 □ 10 G