200 3 6 Tarif der Fiaker und Lohnkutscher Tarif der Fiaker und Lohnkutscher für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung. Tweitpämer Sinteimner Fahrten K K h h I. Direkte Fahrten das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur ohne Rückfahrt und ohne Aufenthalt Hinfahrt, also während der Fahrt von einem Standplatze aus innerhalb des Stadt¬ gebietes bis: Berg (zum Fuße des) Isel
Sillfalle Sillbrücke beim Militärfriedhof, Lindenhof und Zu dem zwischen gelegenen verbauten Gebiete Pradls Reichenau Kettenbrücke (auf beiden Ufern des Inn) . 7% 20 40 2 Fallbach (St. Nikolaus=Kirche) Stadtgrenze in der Höttingergasse (Gärtnerei Geppert ** Mariahilfer=Brücke Bahnübersetzung vor dem Peterbrünnl undumgekehrt Für größere Gepäckstücke, welche nicht im Innern des Wagens untergebracht werden können, ist eine Ge¬ bühr von 20 Hellern per Stück zu bezahlen. An¬ deres Gepäck frei.*) II. Zeitfahrten. Standplätzen, der Wohnung des Bestellers von den oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus innerhalb des Stadtgebietes mit nachstehenden Einschränkungen und Erweiterungen: linken Innufer einschließlich der Höttingerau a) am städt. Schwimmschule und der verlänger¬ Innstraße bis zur Kettenbrücke und ausschlie߬ san der Weiherburggasse; b) rechten Innufer bis zum Fuße des süd¬ lichen Mittelgebirges (Paschberg, Villerberg, Wiltenberg) und zur Bahnübersetzung beim Pe¬ der Brennerstraße bis terbrünnl, einschließlich zum Fuße des Berg Isel und des Fürstenweges in Amras, den Anstieg nach Schloß Amras aus¬ genommen, 20 2 40 für die erste halbe Stunde 80 für jede weitere Viertel=Stunde*) III. Halbe und ganze Tagesfahrten in¬ nerhalb des unter II bezeichneten Ge¬ bietes. Halbe Tagesfahrten in der Dauer von fünf Stunden 1 und mit Beginn und Ende zwischen 7 Uhr morgens 8 11— 10 — 2 und 2 Uhr nachmittags .... 12 7 * adr 2 ame Rurenn e ien mchenen Gder Peuht etilde uien Glacgen immerhead ain umter 1 Segeichneten Berete zur Kientädher denarzen, io alit Anmerktung. bel eteleng zum Hackte wird aer Beginn der fahrt vom Teitpunkte an gerechnet, an weichem der Flaßer zu erscheinen beordert wurde und erschienen ist Jede begonnene ¼ Stunde des Fahrens oder Mlartens wird als volle berechnet. Die für die leere Rückfahrt zum Husgangspunkte notwendig Zeit ist ebenfalls zu vergüten, es darf aber für dieselbe nie mehr als ¼ Stunde angerechnet werden. 3 — □0 + 115 — □0 usumeinz plabgung Neuuef uzulileing pfobgusg Resaueg mei Nr. curr. use — 5 06 lugg op pualhec geblars lop sciuum jaucpsllag 1812 05 00 09 1 OP 09 8 OF I 1 2
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