Städtisches Schwimmbad für Männer. 195 Der äußerliche Gebrauch von Medikamenten, Für ein Wannenbad in offener Zelle im Volksbad 3 sowie der Zusatz von solchen beim Gebrauche der K —.50 Bäder ist verboten. Für ein Wannenbad in geschlossener Zelle im Volksbad 3 Die Badegäste sind befugt, unreine oder nasse Für das Brausebad wird jedem Badegast ein Wäsche zurückzuweisen. Handtuch verabfolgt. Beim Verlassen des Bades sind die Wäschestücke Für ein Wannenbad wird dem Badegast ein Lein¬ Badediener (der Badedienerin) zu übergeben. verabreicht. tuch Nach genommenem Bade haben die Badegäste die Wird noch weitere Wäsche gewünscht, so ist hiefür Anstalt sofort zu verlassen. eine besondere Gebühr zu entrichten und zwar: Für 7. Das Rauchen, Lärmen, Singen und Schreien ein Handtuch 4 Heller, für ein Leintuch den Räumen der Volksbäder ist strenge untersagt. in 8 Heller. Desgleichen ist das Mitnehmen von Hunden ver¬ Seife wird zum Selbstkostenpreise vom Bedie¬ boten. nungspersonal verkauft. Für jede Verunreinigung und Beschädigung 4. Kindern unter 6 Jahren ist das Baden Räume, Einrichtungs= und Gebrauchsgegenstände nur in Begleitung von erwachsenen Personen ge¬ ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen wer¬ stattet den polizeilich bestraft. Für diese Kinder ist im Wannenbade keine Ge¬ 9. Die Bediensteten der Badeanstalt müssen sich bühr zu entrichten. Badegästen gegenüber mit Anstand und Be¬ Benützung eines Dauer einschließlich der zum Aus¬ flissenheit benehmen und dürfen bei Strafe der so¬ fortigen Entlassung kein Trinkgeld fordern. und Ankleiden notwendigen Zeit 15 Minuten nicht Weisungen bezüglich Die Badegäste haben den übersteigen. der Aufrechterhaltung der Ordnung nachzukommen. nenbades wird für Männer mit 30 Minuten, für 10. Allfällige Beschwerden der Badegäste sind beim Stadtmagistrate vorzubringen. Frauen mit 40 Minuten festgesetzt. Städtisches Schwimmbad für Männer in der Museumstraße 34, außerhalb des Südbahnviaduktes. Bade=Ordnung. Schwimmbad ist an Werktagen von 7. Das Mitnehmen von Hunden in die Anstalt, der Gebrauch von Seife, 5 Uhr früh bis zum Einbruch der Dämmerung, an owie das Waschen und Ausringen von Badewäsche ist im Schwimmbade un¬ Sonn= und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr tersagt. Für das Ausspucken dienen Spucknäpfe und mittags geöffnet. seitlichen Ausflußöffnungen die des Baderaumes. gegen Vorweisung einer 2. Der Eintritt ist nur Personen, welche wegen 8. sichtlicher Krankheit nzelkarte gestattet. Dauer= oder Abgabe einer Ei anderen Gründen die Mitbadenden voraus¬ 3. Die Benützungszeit Zelle beschränkt sichtlich belästigen, gefährden oder Eckel erregen wür¬ Ver¬ Die Tür hat beim sich ind vom Bade auszuschließen. den, lassen der Zelle geöffnet zu bleiben und soll nasse Für den Badegästen abhanden gekommene Ge¬ auf den Fußboden geworfen werden. Wäsche nicht genstände wird seitens der Anstalt kein Ersatz gelei¬ Knaben, die nicht in Begleitung Erwachsener erschei¬ Wertsachen können gegen Gebühr an der Kassa Auskleideraum hinterlegt werden. Inanspruchnahme für höchstens zwei 10. Der Schwimmeister ist für Wahrung des An¬ Stunden freisteht. standes und die Aufrechthaltung der Ordnung in Jeder Badegast begibt sich vorerst in den der ganzen Anstalt verantwortlich; er und alle An¬ Reinigungsraum zur Waschung oder Abbrausung. gestellten haben sich gegenüber den Badegästen stets Das Reinigungsbad darf nicht länger beansprucht werden, als es seinem Zwecke entspricht. haben alle Besucher der Anstalt den Anordnungen des 5. Die Bekleidung mit Schwimmhose ist auch für Schwimmeisters bei Verweisung aus der sonstiger das Sonnenbad vorgeschrieben. Anstalt unweigerlich Folge zu leisten. Allfällige Beschwerden sind in das bei der Kassa 6. Jede Verunreinigung und Beschädigung der Einrichtung und der Gebrauchsgegen¬ aufliegende Räume, der Beschwerdebuch einzutragen oder beim Stadtmagistrate vorzubringen. stände verpflichtet zu Ersatz. Preis=Tarif. Post * 60 Eine Badekarte ohne Wäsche ohne Wäsche und Wäscheaufbewahrung Dutzendkartenheft Ein Ein Dutzendkartenheft 60 ohne Wäsche, jedoch mit Wäscheaufbewahrung Eine Monatskarte für Volks=, Mittel= und Hochschüler, ohne Wäsche und Wäsche¬ aufbewahrung, ohne Benützung einer versperrbaren Kabine 3 für 5 Volks=, Mittel= und Hochschüler, ohne Wäsche, Eine Monatskarte jedoch mit 60 Wäscheaufbewahrung, ohne Benützung einer versperrbaren Kabine Eine Saisonkarte ohne Wäsche und Wäscheaufbewahrung 134 Ssc unbunugsoun und Insunt und ashniag auits wagog uig 4 6110 1 913