Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Städtisches Schwimmbad für Männer.
195
Der äußerliche Gebrauch von Medikamenten,
Für ein Wannenbad in offener Zelle im
Volksbad 3
sowie der Zusatz von solchen beim Gebrauche der
K —.50
Bäder ist verboten.
Für ein Wannenbad in geschlossener Zelle
im Volksbad 3
Die
Badegäste sind befugt, unreine oder nasse
Für das Brausebad wird jedem Badegast ein
Wäsche
zurückzuweisen.
Handtuch verabfolgt.
Beim
Verlassen des Bades sind die Wäschestücke
Für ein Wannenbad wird dem Badegast ein Lein¬
Badediener (der Badedienerin) zu übergeben.
verabreicht.
tuch
Nach genommenem Bade haben die Badegäste die
Wird noch weitere Wäsche gewünscht, so ist hiefür
Anstalt sofort zu verlassen.
eine besondere Gebühr zu entrichten und zwar: Für
7. Das Rauchen, Lärmen, Singen und Schreien
ein Handtuch 4 Heller, für ein Leintuch
den Räumen der Volksbäder ist strenge untersagt.
in
8 Heller.
Desgleichen ist das Mitnehmen von Hunden ver¬
Seife wird zum Selbstkostenpreise vom Bedie¬
boten.
nungspersonal verkauft.
Für jede Verunreinigung und Beschädigung
4. Kindern unter 6 Jahren ist das Baden
Räume, Einrichtungs= und Gebrauchsgegenstände
nur
in Begleitung von erwachsenen Personen ge¬
ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen wer¬
stattet
den
polizeilich bestraft.
Für
diese Kinder ist im Wannenbade keine Ge¬
9. Die Bediensteten der Badeanstalt müssen
sich
bühr zu entrichten.
Badegästen gegenüber mit Anstand und Be¬
Benützung eines
Dauer
einschließlich der zum Aus¬
flissenheit benehmen und dürfen bei Strafe der so¬
fortigen Entlassung kein Trinkgeld fordern.
und Ankleiden notwendigen Zeit 15 Minuten nicht
Weisungen bezüglich
Die Badegäste haben den
übersteigen.
der Aufrechterhaltung der Ordnung nachzukommen.
nenbades wird für Männer mit 30 Minuten, für
10. Allfällige Beschwerden der Badegäste sind beim
Stadtmagistrate vorzubringen.
Frauen mit 40 Minuten festgesetzt.
Städtisches Schwimmbad für Männer
in der Museumstraße 34, außerhalb des Südbahnviaduktes.
Bade=Ordnung.
Schwimmbad ist an Werktagen von
7. Das Mitnehmen von
Hunden in die Anstalt,
der Gebrauch von Seife,
5 Uhr früh
bis zum Einbruch der Dämmerung, an
owie das Waschen und
Ausringen von Badewäsche ist im Schwimmbade un¬
Sonn= und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr
tersagt. Für das Ausspucken dienen Spucknäpfe und
mittags geöffnet.
seitlichen Ausflußöffnungen
die
des Baderaumes.
gegen Vorweisung einer
2. Der Eintritt ist nur
Personen, welche wegen
8.
sichtlicher Krankheit
nzelkarte gestattet.
Dauer= oder Abgabe einer Ei
anderen Gründen die Mitbadenden voraus¬
3. Die Benützungszeit
Zelle beschränkt
sichtlich
belästigen, gefährden oder
Eckel erregen wür¬
Ver¬
Die Tür hat beim
sich
ind vom Bade auszuschließen.
den,
lassen der Zelle geöffnet zu bleiben und soll nasse
Für den Badegästen abhanden gekommene Ge¬
auf den Fußboden geworfen werden.
Wäsche nicht
genstände wird seitens der Anstalt kein Ersatz gelei¬
Knaben, die nicht in Begleitung Erwachsener erschei¬
Wertsachen können gegen Gebühr an der Kassa
Auskleideraum
hinterlegt werden.
Inanspruchnahme für höchstens zwei
10. Der Schwimmeister ist für Wahrung des An¬
Stunden freisteht.
standes und die
Aufrechthaltung der Ordnung in
Jeder Badegast begibt sich vorerst in
den
der
ganzen Anstalt verantwortlich; er und alle An¬
Reinigungsraum zur Waschung oder Abbrausung.
gestellten haben sich gegenüber den Badegästen stets
Das Reinigungsbad darf nicht länger beansprucht
werden, als es seinem Zwecke entspricht.
haben alle Besucher der Anstalt den Anordnungen des
5. Die Bekleidung mit Schwimmhose ist auch für
Schwimmeisters bei
Verweisung aus der
sonstiger
das Sonnenbad vorgeschrieben.
Anstalt unweigerlich Folge zu
leisten.
Allfällige Beschwerden sind
in das bei der Kassa
6. Jede Verunreinigung und Beschädigung der
Einrichtung und der Gebrauchsgegen¬
aufliegende
Räume, der
Beschwerdebuch einzutragen oder beim
Stadtmagistrate vorzubringen.
stände verpflichtet zu Ersatz.
Preis=Tarif.
Post
*
60
Eine Badekarte ohne Wäsche
ohne Wäsche und Wäscheaufbewahrung
Dutzendkartenheft
Ein
Ein Dutzendkartenheft
60
ohne Wäsche, jedoch mit Wäscheaufbewahrung
Eine Monatskarte für
Volks=, Mittel= und Hochschüler, ohne Wäsche und Wäsche¬
aufbewahrung, ohne Benützung einer versperrbaren Kabine
3
für
5
Volks=, Mittel= und Hochschüler, ohne Wäsche,
Eine Monatskarte
jedoch mit
60
Wäscheaufbewahrung, ohne Benützung einer versperrbaren Kabine
Eine Saisonkarte ohne Wäsche und Wäscheaufbewahrung
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