4 1. 2. 3 Begräbnis=Ordnung für den städt. Ostfriedhof. Aufbahrungskosten im städt. Leichenhaus. Aufbahrungskosten für das städtische Leichenhaus. I. Kasse II. Klas I. Kasse h K K Für das Abholen und Uebertragen der Leiche vom Sterblokale in 4 4 4 das Leichenhaus Dem Leichenwärter für seine Dienstleistung als: Waschen, Ankleiden, Herrichten, Aufbahren. Bewachen der Leiche, sowie für die Besorgung aller anläßlich der Bestattung notwendigen Gänge 20 und Verrichtungen 2 16 Leichenhausgebühr
20 Beleuchtung I. Klasse mit 10 Kerzen. II. Klasse mit 6 Kerzen. 20 Dekoration ** * * * „ „ 50 80 Zusammen Kindsleichen. Für das Uebertragen Leichenhausgebühr * „„„ „ „ „ „ „ V. „ „ „ den Leichenwärter 12 Beleuchtung I. Klasse mit 6 Kerzen, II. Klasse mit 4 Kerzen 10 Dekoration 26 40 6 Zusammen Begräbnis=Ordnun en städt. Ostfriedhof in ck. 1. erdigungen besti chen Ausmaßen wie unter 3. Der Pradler Ortsfriedhof der Stadt Innsbruck is interkonfess ioneller Gemeindefriedhof. Der ein Für Kinder werden vom Stadtmagistrate eigene Le Gemeinderat behält sich die Widmung einzelner od chenfelder mit entsprechend großen Grabplätzen mehrerer Grabfelder al konfessionelle Abteilungen bestimmt, jedoch können Kinder auch in gewöhn¬ Der Ostfriedhof in erster Linie als Be¬ lichen Grabplätzen beerdigt werden. gräbnisplatz für alle in Pradl und in den anschließen den östlichen Stadtteilen gestorbenen Einwohner be¬ 8 3 dem Stadtmagistrate bleibt jedoch vorbe¬ stimmt; Alle Gruftplätze, die Wandgräber, sowie auch halten, die Grenzen des Gebietes für diesen Fried¬ Reihengräber, jene jeweils zu bestimmen und auch andere Stadt¬ vom Stadtmagistrate als solche bestimmt werden, gend teile diesem Friedhofe zeitweilig oder ständig zu¬ sind für besonders zu erwerbende Benützungsrechte zuweisen. vorbehalten, alle andern Reihengräber sind im Tur¬ Auswärts Verstorbene haben nur dann Anspruck be¬ nus in der Weise zu auf die Beerdigung in diesem Friedhofe, wenn sie daß in jedem Leichenfelde von der nordöstlichen in Innsbruck ihren ständigen Wohnsitz hatten, oder Ecke angefangen immer in der Richtung von Ost nach das Anrecht auf eine eigene Grabstätte besitzen oder West die Belegung stattfindet. Dem Stadtmagi¬ erwerben. strate bleibt es vorbehalten, einzelne Leichenfelder 2. oder auch Grabplätze für bestimmte Zwecke vom Turnus auszunehmen. Nach ihrer Art teilen sich die Gräber ein: In Grüfte in den gedeckten Arkaden mit je 12 1. 4. gemauerten Nischen, welche eine Größe von 70 Verwahrung Zur Aufbewahrung der Leichen 80X220 aufweisen. und In Wandgräber entlang der definitiven Umfas¬ das im bis 2. Leichenhaus bestimmt Friedhofe sungsmauer, wobei für jeden Grabplatz eine Fläche befindliche von 2X3 Meter zur Verfügung steht. Die der Leichen in das Leichen¬ Ueberführung haus In Reihengräber mit besonders erworbenen Be erst nach vorgenommener Beschau durch 3. nützungsrechten in verschieden großen Leichenfel¬ den zuständigen Stadtarzt (Statthalterei=Erlaß vom 25. August 1878, L.=G=Bl. Nr. 43), dann aber dern, jedes Grab mit einer Breite von 1.20 Meter mit denen tunlichster Beschleunigung durchzuführen. und einer Länge von 2.80 Meter, von 40 Zentimeter für den notwendigen Zwwischen¬ Die Ueberführung einer Leiche vom Sterbe= in raum zwischen den Reihen bestimmt sind. das Leichenhaus ist im ge schlossenen Sarge und wenn In einfache Reihengräber (Turnusgräber), deren möglich in einem geschlossenen Leichenwagen auszu¬ führen. Verwendung sich nach der Reihenfolge der Be¬ 189 000 00 000 00 *10 M co 111 □0 — □0 — ED 00 6 1111 □0 00 00 □ 100 4 S 3 0
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