Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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4
1.
2.
3
Begräbnis=Ordnung für den städt. Ostfriedhof.
Aufbahrungskosten im städt. Leichenhaus.
Aufbahrungskosten
für das städtische Leichenhaus.
I. Kasse
II. Klas
I. Kasse
h
K
K
Für das Abholen und Uebertragen der Leiche vom Sterblokale in
4
4
4
das Leichenhaus
Dem Leichenwärter für seine Dienstleistung als: Waschen, Ankleiden,
Herrichten, Aufbahren. Bewachen der Leiche, sowie für die
Besorgung aller anläßlich der Bestattung notwendigen Gänge
20
und Verrichtungen
2
16
Leichenhausgebühr

20
Beleuchtung I. Klasse mit 10 Kerzen. II. Klasse mit 6 Kerzen.
20
Dekoration
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50
80
Zusammen
Kindsleichen.
Für das Uebertragen
Leichenhausgebühr
*
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„ den Leichenwärter
12
Beleuchtung I. Klasse mit 6 Kerzen, II. Klasse mit 4 Kerzen
10
Dekoration
26
40
6
Zusammen
Begräbnis=Ordnun
en
städt. Ostfriedhof in
ck.
1.
erdigungen besti
chen Ausmaßen wie
unter 3.
Der Pradler Ortsfriedhof der Stadt Innsbruck
is
interkonfess
ioneller
Gemeindefriedhof. Der
ein
Für Kinder werden vom Stadtmagistrate eigene
Le
Gemeinderat behält sich die
Widmung einzelner od
chenfelder mit entsprechend großen Grabplätzen
mehrerer Grabfelder
al
konfessionelle
Abteilungen
bestimmt, jedoch können Kinder auch in gewöhn¬
Der Ostfriedhof
in erster Linie als Be¬
lichen Grabplätzen beerdigt werden.
gräbnisplatz für alle in Pradl und in den anschließen
den östlichen Stadtteilen gestorbenen Einwohner be¬
8
3
dem Stadtmagistrate bleibt
jedoch vorbe¬
stimmt;
Alle Gruftplätze, die
Wandgräber, sowie auch
halten, die Grenzen des Gebietes für diesen Fried¬
Reihengräber,
jene
jeweils zu bestimmen und auch andere
Stadt¬
vom Stadtmagistrate als solche bestimmt werden,
gend
teile
diesem Friedhofe zeitweilig oder ständig zu¬
sind
für besonders zu erwerbende Benützungsrechte
zuweisen.
vorbehalten, alle andern Reihengräber sind im Tur¬
Auswärts Verstorbene haben nur dann Anspruck
be¬
nus
in der Weise zu
auf die Beerdigung in diesem Friedhofe, wenn
sie
daß in jedem Leichenfelde von der nordöstlichen
in Innsbruck ihren ständigen Wohnsitz hatten, oder
Ecke angefangen immer in der Richtung von Ost nach
das Anrecht auf eine eigene Grabstätte besitzen oder
West die Belegung stattfindet. Dem Stadtmagi¬
erwerben.
strate bleibt es vorbehalten,
einzelne Leichenfelder
2.
oder auch Grabplätze für bestimmte Zwecke vom
Turnus auszunehmen.
Nach ihrer Art teilen sich die Gräber ein:
In Grüfte in den gedeckten Arkaden mit
je 12
1.
4.
gemauerten Nischen, welche eine Größe von 70
Verwahrung
Zur
Aufbewahrung der Leichen
80X220 aufweisen.
und
In Wandgräber entlang der definitiven Umfas¬
das im
bis
2.
Leichenhaus bestimmt
Friedhofe
sungsmauer, wobei für jeden Grabplatz eine Fläche
befindliche
von 2X3 Meter zur Verfügung steht.
Die
der Leichen in das Leichen¬
Ueberführung
haus
In Reihengräber mit besonders erworbenen Be
erst nach vorgenommener Beschau durch
3.
nützungsrechten in verschieden großen Leichenfel¬
den zuständigen Stadtarzt (Statthalterei=Erlaß vom
25. August 1878, L.=G=Bl. Nr. 43), dann aber
dern, jedes Grab mit einer Breite von 1.20 Meter
mit
denen
tunlichster Beschleunigung durchzuführen.
und einer Länge von 2.80 Meter, von
40 Zentimeter für den notwendigen Zwwischen¬
Die Ueberführung einer Leiche vom Sterbe= in
raum zwischen den Reihen bestimmt sind.
das Leichenhaus ist im ge
schlossenen Sarge und wenn
In einfache Reihengräber (Turnusgräber), deren
möglich in einem geschlossenen Leichenwagen auszu¬
führen.
Verwendung sich nach der Reihenfolge der Be¬
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