Dienstvermittlungen. 182 Der Arbeitgeber § 1. hat dem Arbeitnehme die Ar Postkarte die Das Arbeitsamt ist geöffnet 12 bezw. Nichteinstellung zu bescheinigen und sodann von 8— 12 Uhr vormittags an den Werktager a) betreffende Karte datiert und unterzeichnet dem Ar¬ und von 2—6 Uhr nachmittags beitsamte frankiert einzusenden an Sonn= und Feiertagen bleibt dasselbe ge¬ b) Arbeitgeber, welche dieser Verpflichtung nicht nach¬ schlossen. kommen, können von der Verwaltungskommission au § 2. bestimmte Zeit von der Benützung des Amtes aus¬ eingehenden Gesuche um Zuweisung von Ar¬ Alle geschlossen werden. Listen eingetragen eit in und Arbeitern werden und für Arbeitgeber die nach Berufsarten gesondert § 6. und Arbeiter, jede getrennt, geführt werden. Jede Zuweisung wird gleich wie die Anzeige der Die Berufsarten werden in Klassen eingeteilt Erledigung von Gesuchen auf den betreffenden Listen dementsprechend werden auch die gleiche Anzahl Listen vorgemerkt. für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt § 7. der Zeitfolge nach in Gesuche werden Die jeder fortlaufender Nummer vorgetragen. Liste mit Demjenigen, welchem eine Arbeitsstelle nicht nach¬ Bei Gesuchen von Arbeitgebern werden ein¬ gewiesen werden kann, wird auf Verlangen eine dies¬ bezügliche Bestätigung erteilt. getragen 1. Laufende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3. Name, 4. Wohnung, 5. Beruf, 6. Zahl und Beschäf¬ § 8. der gesuchten Arbeiter, 7. Lohn, 8. Be¬ tigungsart Sämtliche Gesuche, die nicht binnen 30 Tagen merkungen (auf Wunsch der Gesuchsteller) erledigt oder zurückgezogen werden, gelten als er¬ Der Eintrag der Arbeitnehmer=Liste weist loschen. folgende Rubriken auf 9. fende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3. 1. Lau Das Arbeitsamt wird nach außen durch den Vor¬ 7. Wohnung, 5. Alter, 6. Familienstand, Name, 4. sitzenden der Kommission vertreten. Heimat, 8. Beruf, 9. gesuchte Beschäftigung, 10. Lohn¬ anspruch, 11. letzte Arbeitsstelle, 12. Bemerkungen § 10. (auf Wunsch der Gesuchsteller Die Geschäftsleitung beider Abteilungen des Ar¬ Bei Lehrlingen bezw. Lehrmädchen werden auch beitsamtes, sowie die Arbeitsverteilung obliegt dem eingetragen: Name des Vaters und Schulbesuch. Geschäftsleiter. 3 § 11. Die um Arbeit nachsuchenden Arbeiter werden Die Verwaltungskommis sion hat die Pflicht, die nach der Reihenfolge der Anmeldung be¬ Geschäftsführung zu kontrollieren. rücksichtigt, so jedoch, daß Personen, die mit ihre Familie hier wohnen, bezw. hier heimatberechtigt § 12 sind, vor Alleinstehenden und vor neu Zugezogenen Allfällige Wünsche und Beschwerden sind in das bevorzugt werden können im Arbeitsvermittlungsamte aufliegende Buch ein¬ Bei Dienstboten ist die Zuweisung an keine Reihen¬ zutragen oder der Verwaltungskommission zur Kennt¬ folge gebunden. nis zu bringen. § 4. Dem städt. Arbeitsvermittlungsamte haben sich Die Eintragung der Gesuche geschieht auf Grund angeschlo schriftlichen oder mündlichen (auch telephon¬ Bäcker=Genossenschaft Die ischen) Anzeigen Wirts=Genossenschaft die Formulare zu schriftlichen Anzeigen werden stets die Genossenschaft der vereinigten Metall=Indu¬ unentgeltlich abgegeben. el des Gerichtsbezirkes Innsbruck len str die Tischler=Genossenschaft; § 5. Genossenschaft die der Handelsgärtner; die Geno Die Arbeitsuchenden sollen genau über die Art senschaft der Hafner ihrer bisherigen die Genossen schaft der Baugewerbe und der da¬ Beschäftigung und über ihre stungsfähigkeit befragt werden. Sobald eine Stelle verbundenen Maurer= und Zimmergewerbe. mit Verband zu besetzen ist, erfolgt die Zuweisung an den Ar¬ der der Gastwirtegenossenschaft für beitgeber gemäß Formular (Postkarte). Tirol und Vorarlberg. Dienstvermittlung 1.40 Kranewitter Josefa, Vormerkgebühr: K —.60 Vermittlungsgebühr: K für Löhne bis K 20.— monatlich 2.— über „ 20 über —4 Hörmann Dorothea 16.— „ —.50 „ bis „ 16.— — f. Kellnerinnen u. andere Dienstboten Mair Amalia „ —.40 — für gewöhnliche Arbeitskräfte. =II!“ an S. U 7 U ndugsunegv 0 asu03 pod o buinitdsallvenog all 1918 1500 chijunf #11 F 8 * S E F S 00 C0 2