Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Dienstvermittlungen.
182
Der Arbeitgeber
§ 1.
hat dem Arbeitnehme
die Ar
Postkarte
die
Das Arbeitsamt ist
geöffnet
12
bezw. Nichteinstellung zu bescheinigen und sodann
von 8—
12 Uhr vormittags
an den Werktager
a)
betreffende Karte datiert und unterzeichnet dem Ar¬
und von 2—6 Uhr nachmittags
beitsamte frankiert einzusenden
an Sonn= und Feiertagen bleibt dasselbe ge¬
b)
Arbeitgeber, welche dieser Verpflichtung nicht nach¬
schlossen.
kommen, können von der Verwaltungskommission au
§ 2.
bestimmte Zeit von der Benützung des Amtes aus¬
eingehenden Gesuche um Zuweisung von Ar¬
Alle
geschlossen werden.
Listen eingetragen
eit
in
und Arbeitern werden
und für Arbeitgeber
die nach Berufsarten gesondert
§ 6.
und Arbeiter, jede getrennt, geführt werden.
Jede Zuweisung wird gleich wie die Anzeige der
Die Berufsarten werden in Klassen eingeteilt
Erledigung von Gesuchen auf den betreffenden Listen
dementsprechend werden auch die gleiche Anzahl Listen
vorgemerkt.
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt
§ 7.
der Zeitfolge nach in
Gesuche werden
Die
jeder
fortlaufender Nummer vorgetragen.
Liste mit
Demjenigen, welchem eine Arbeitsstelle nicht nach¬
Bei Gesuchen von Arbeitgebern werden ein¬
gewiesen werden kann, wird auf Verlangen eine dies¬
bezügliche Bestätigung erteilt.
getragen
1. Laufende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3.
Name, 4. Wohnung, 5. Beruf, 6. Zahl und Beschäf¬
§ 8.
der gesuchten Arbeiter, 7. Lohn, 8. Be¬
tigungsart
Sämtliche Gesuche, die nicht binnen 30 Tagen
merkungen (auf Wunsch der Gesuchsteller)
erledigt oder zurückgezogen werden, gelten als er¬
Der Eintrag der Arbeitnehmer=Liste weist
loschen.
folgende Rubriken auf
9.
fende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3.
1. Lau
Das Arbeitsamt wird nach außen durch den Vor¬
7.
Wohnung, 5. Alter, 6. Familienstand,
Name,
4.
sitzenden der Kommission vertreten.
Heimat, 8. Beruf, 9. gesuchte Beschäftigung, 10. Lohn¬
anspruch, 11. letzte Arbeitsstelle, 12. Bemerkungen
§ 10.
(auf Wunsch der Gesuchsteller
Die Geschäftsleitung beider Abteilungen des Ar¬
Bei Lehrlingen bezw. Lehrmädchen werden auch
beitsamtes, sowie die Arbeitsverteilung obliegt dem
eingetragen: Name des Vaters und Schulbesuch.
Geschäftsleiter.
3
§ 11.
Die um Arbeit nachsuchenden Arbeiter werden
Die Verwaltungskommis
sion hat die Pflicht, die
nach der Reihenfolge der Anmeldung be¬
Geschäftsführung zu kontrollieren.
rücksichtigt, so jedoch, daß Personen, die mit ihre
Familie hier wohnen, bezw. hier heimatberechtigt
§ 12
sind, vor Alleinstehenden und vor neu Zugezogenen
Allfällige Wünsche und Beschwerden sind in das
bevorzugt werden können
im
Arbeitsvermittlungsamte aufliegende Buch ein¬
Bei Dienstboten ist die Zuweisung an keine Reihen¬
zutragen oder der Verwaltungskommission zur Kennt¬
folge gebunden.
nis
zu bringen.
§ 4.
Dem
städt. Arbeitsvermittlungsamte haben sich
Die Eintragung der Gesuche geschieht auf Grund
angeschlo
schriftlichen oder mündlichen (auch telephon¬
Bäcker=Genossenschaft
Die
ischen) Anzeigen
Wirts=Genossenschaft
die
Formulare zu schriftlichen Anzeigen werden stets
die
Genossenschaft der vereinigten Metall=Indu¬
unentgeltlich abgegeben.
el
des Gerichtsbezirkes Innsbruck
len
str
die
Tischler=Genossenschaft;
§ 5.
Genossenschaft
die
der Handelsgärtner;
die Geno
Die Arbeitsuchenden sollen genau über die Art
senschaft der Hafner
ihrer bisherigen
die Genossen
schaft der Baugewerbe und der da¬
Beschäftigung und über ihre
stungsfähigkeit befragt werden. Sobald eine Stelle
verbundenen Maurer= und Zimmergewerbe.
mit
Verband
zu besetzen ist, erfolgt die Zuweisung an den Ar¬
der
der Gastwirtegenossenschaft für
beitgeber gemäß Formular (Postkarte).
Tirol und Vorarlberg.
Dienstvermittlung
1.40
Kranewitter Josefa, Vormerkgebühr: K —.60
Vermittlungsgebühr: K
für Löhne bis K 20.— monatlich
2.—
über
„ 20
über
—4
Hörmann Dorothea
16.—
„ —.50

bis „ 16.—
— f. Kellnerinnen u. andere Dienstboten
Mair Amalia
„ —.40
— für gewöhnliche Arbeitskräfte.
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