Vorschriften für städt. Wohnungs=Vermittlung. — Städt. Sanitätsdienst. — Rettungsdienst die 183 9 für die städtische Wohnungs=Vermittlung. Kanzlei Innrain Nr. 24 (259). der Ge¬ Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck Ankündigung gebrachten Wohnung die seiner Sitzung vom 20. Dezember 1902 schäftslokales binnen 24 Stunden dem Arbeitsamte melden, nicht nachkommt Errichtung einer Wohnungsnachweisstelle zu beschlossen. Ueber rechtzeitige Anmeldung wird die Kaution Dieselbe wird in Verbindung mit dem städt gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung zurücker¬ Arbeitsamte errichtet und dient zur Vermittlung von stattet. Wohnungen und Geschäftslokalen. 3. Hiefür gelten folgende Bestimmt n: Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel Ankündigungen von Wohnungen usw., bezüg¬ au deren die erfolgte Vermietung gemeldet oder erhält Jeder Vermieter sonst konstatiert und der Vermieter vom Kautions¬ 30 Arbeitsamte ein mit Heller beim städt. desser verfall verständigt wurde. Ver¬ Stempel versehenes Formulare, welches vom Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ein mieter ausgefüllt und sodann vom Amte an einer Jahr angekündigt sind oder bezüglich welcher halbes hiezu errichteten Wohnungsankündigungstafel ange¬ der angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist, schlagen wird. von amtswegen entfernt. 2. Der Vermieter erlegt für jede zur Ankündigung Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden gebrachte Wohnung bezw. jedes Geschäftslokal beim von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den Arbeitsamte gegen Empfangsbestätigung eine Kau¬ Lei¬ falls der Vermieter tion von 2 Kr., welche verfällt, für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt. seiner Verpflichtung, die erfolgte Vermietung jeder Städtischer Sanitätsdienst. Stadt=Physikat: Rathaus 3. Stock. — Telephon Nr. 612. Totenbeschau. Stadtphysikus: Dr. Franz Hörtnagl, (440) Dr. Viktor Tschamler, Ober=Bezirksarzt (555) Todesfälle sind ehestens im S Rat¬ tadtphysikate, 12 haus, 3. St., während der Amts der —6 Uhr, außerhalb der Amtsstunden in Armenärztliche Behandlung. Polizeiwachstube im Rathaus anzuzeigen, von wo 1. Bezirk: Südlicher und westlicher Stadtteil am aus der zuständige Beschauarzt verständigt wird. rechten Innufer bis Kaiser Wilhelmstraße, Maria Die Totenbeschau wird im ehemaligen Stadt¬ Theresienstraße, Burggraben, Rennweg: Stadtarzt teile Wilten durch den Stadtarzt Dr. Mader, in Dr. Mader, Leopoldstraße 20 (441). den übrigen Bezirken vom Stadtphysikate besorgt. Stadtteile am rechten, Bezirk: Alle übrigen An Sonn und Feiertagen versorgt abwechselnd 2. sowie am linken Innufer: Stadtarzt Dr. Alois ein Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den Hirn, Rudolfstraße 4 (243). Polizeiwachstuben auf. Krankentransporte. Rettungsdienst und Rettungsdienst. Zum Zwecke einer möglichst raschen Hilfe sind während der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen der freiwilligen Feuerwehr bteilung Die Rettungs der Rettungs=Station (Rat¬ stets zwei Mitglieder in ällen auf der Straße, in leistet Innsbrud bei anwesend. An den Wochen¬ haus, rückwärtiger Hof Loka kstätten, Fabriken und dergl. Werk öffentlichen len tagen halten 2 angestellte Sanitätsmänner ständi¬ sie besorgt den Transport in zweck¬ die erste Hilfe, ienst, so daß also stets, Tag und Nacht, erste und ist bestrebt, baldmöglichste ärzt¬ mäßiger Weise Hilfe sofort zu haben ist. liche Hilfe zu verschaffen. Die erste Hilfe bei Un¬ Bei größeren Festen, Versammlungen, sportlichen fällen ist kostenlos. Veranstaltungen und dgl. wird über Ansuchen eine Meldungen sind mündlich, schriftlich Sanitätswache beigestellt. phonisch (Nr. 300) an die ständige Rettungsstation Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in dringen¬ den Fällen, bei Katastrophen, Eisenbahnunfällen und denselben aus dringliche telephonische Meldungen er¬ dergleichen auch darüber hinaus. stattet werden. un msdluln els esach 010 00 lole 19 usbungwich spluohakssof dcifbulig end ungsjudg olulos uogpfsbun upn Sinsähwtbag, undib 911