Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Vorschriften für
städt. Wohnungs=Vermittlung. — Städt. Sanitätsdienst. — Rettungsdienst
die
183
9
für die städtische Wohnungs=Vermittlung.
Kanzlei Innrain
Nr. 24 (259).
der Ge¬
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
Ankündigung gebrachten Wohnung
die
seiner Sitzung vom 20. Dezember 1902
schäftslokales binnen 24 Stunden dem Arbeitsamte
melden, nicht nachkommt
Errichtung einer Wohnungsnachweisstelle
zu
beschlossen.
Ueber rechtzeitige
Anmeldung wird die Kaution
Dieselbe wird in Verbindung mit dem städt
gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung zurücker¬
Arbeitsamte errichtet und dient zur Vermittlung von
stattet.
Wohnungen und Geschäftslokalen.
3.
Hiefür gelten folgende Bestimmt
n:
Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel
Ankündigungen
von
Wohnungen usw., bezüg¬
au
deren die erfolgte Vermietung gemeldet oder
erhält
Jeder Vermieter
sonst
konstatiert und der Vermieter vom Kautions¬
30
Arbeitsamte ein mit
Heller beim städt.
desser
verfall verständigt wurde.
Ver¬
Stempel versehenes
Formulare, welches vom
Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ein
mieter ausgefüllt und
sodann vom Amte an
einer
Jahr angekündigt sind oder bezüglich welcher
halbes
hiezu errichteten Wohnungsankündigungstafel ange¬
der angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist,
schlagen wird.
von amtswegen entfernt.
2.
Der Vermieter erlegt für jede zur Ankündigung
Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden
gebrachte Wohnung bezw. jedes Geschäftslokal beim
von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den
Arbeitsamte gegen Empfangsbestätigung eine Kau¬
Lei¬
falls der Vermieter
tion von 2 Kr., welche verfällt,
für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter
tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt.
seiner Verpflichtung, die erfolgte Vermietung jeder
Städtischer Sanitätsdienst.
Stadt=Physikat: Rathaus 3. Stock. — Telephon
Nr. 612.
Totenbeschau.
Stadtphysikus: Dr. Franz Hörtnagl, (440)
Dr. Viktor Tschamler, Ober=Bezirksarzt (555)
Todesfälle sind ehestens im S
Rat¬
tadtphysikate,
12
haus, 3. St., während der Amts
der
—6 Uhr, außerhalb der Amtsstunden in
Armenärztliche Behandlung.
Polizeiwachstube im Rathaus anzuzeigen, von wo
1. Bezirk: Südlicher und westlicher Stadtteil am
aus der zuständige Beschauarzt verständigt wird.
rechten Innufer bis Kaiser Wilhelmstraße, Maria
Die Totenbeschau wird im ehemaligen Stadt¬
Theresienstraße, Burggraben, Rennweg: Stadtarzt
teile Wilten durch den Stadtarzt Dr. Mader, in
Dr. Mader, Leopoldstraße 20 (441).
den übrigen Bezirken vom Stadtphysikate besorgt.
Stadtteile am rechten,
Bezirk: Alle übrigen
An Sonn und Feiertagen versorgt abwechselnd
2.
sowie am linken Innufer:
Stadtarzt Dr. Alois
ein Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den
Hirn, Rudolfstraße 4 (243).
Polizeiwachstuben auf.
Krankentransporte.
Rettungsdienst und
Rettungsdienst.
Zum Zwecke einer möglichst raschen
Hilfe sind
während der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen
der freiwilligen Feuerwehr
bteilung
Die Rettungs
der Rettungs=Station (Rat¬
stets zwei
Mitglieder in
ällen auf der Straße,
in
leistet
Innsbrud
bei
anwesend. An den Wochen¬
haus, rückwärtiger Hof
Loka
kstätten, Fabriken und dergl.
Werk
öffentlichen
len
tagen halten 2 angestellte Sanitätsmänner ständi¬
sie
besorgt den Transport in zweck¬
die erste Hilfe,
ienst, so daß also
stets, Tag und Nacht, erste
und ist bestrebt, baldmöglichste ärzt¬
mäßiger Weise
Hilfe
sofort zu haben ist.
liche Hilfe zu
verschaffen. Die erste Hilfe bei Un¬
Bei
größeren Festen, Versammlungen, sportlichen
fällen ist kostenlos.
Veranstaltungen und dgl. wird über Ansuchen eine
Meldungen sind mündlich, schriftlich
Sanitätswache beigestellt.
phonisch (Nr. 300) an die ständige Rettungsstation
Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt
zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen
Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in dringen¬
den Fällen, bei Katastrophen, Eisenbahnunfällen und
denselben aus dringliche telephonische Meldungen er¬
dergleichen auch darüber hinaus.
stattet werden.
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