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au 1120 zogen ololck Uhssvj ne usglst o bu piss ui uadle * 101 11 ni 9p0 1a Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse gegründete Alterssparkasse. Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkasse. Die Alterssparkasse, deren Statuten das k. k. Mi¬ Dieser Zuschuß kann mit der vorhin erwähnten Be¬ schränkung im Betrage des ½ bis höchstens 6 fachen nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck, Jahres=Zinsen=Drittels gewährt werden unbemittelten Einlegern der Sparkasse der Verzinsung des gesamten Guthabens in der Die A. erfolgt zu dem jeweiligen für Spar¬ lterssparkasse Stadt Innsbruck besondere Begünstigungen kas sse=Einlagen bestehenden Zinsfuße. zuzuwenden Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, N Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Alters¬ aus ihrem Reinge¬ von der genannten Sparkasse sparkasse wachsen selbst kleine Beträge im Laufe winne schü n, welche nach be¬ gespendeten Zu mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen stimmten Grundsätzen unter die Mitglieder der S parkapitale an, und dieses vergrößert sich um Alters sparkasse zur Vertei rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für Sparkasse macht und je weniger er davon zurückzieht. zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä¬ Würde beispielsweise jemand durch 30 Jahre jähr¬ bigkeit naturgemäß abnehmen, ein Kapital an¬ 20 Kronen in die Sparkasse der Stadt Innsbruck lich mmeln, welches sie im Alter vor Entbehrung einlegen, hätte 1 bei der gegenwärtigen 4%¬ schützt. igen Verzinsung und jährlichen Kapitalisierung der In die Alterssparkasse können grundsätzlich Zinsen nur dürftige Kleingewerbetreibende, nach Jahren ein Guthaben von 112 K 66 en niede¬ Handlungs= und Gewerbegehil ein Jahren nach Guthaben von 249 K 72 10 Fabriksarbeiter, Dienst¬ rer Kategorie, 416 ein K 50 Jahren nach Guthaben von boten, Tagschreiber und Personen ähn¬ 20 jahren nach ein 40 R Guthaben von K ichen Standes aufgenommen werden, welche das ein nach 25 Guthaben 866 K R Jahren von 2 18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens¬ ein nach 30 Jahren Guthaben von 1166 K 56 K jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Inns¬ oder in den Gerichtsbezirken Stadt der Mitglied Wäre aber dieser inleger zugleich Innsbruck Alterssparkasse und erhielte dasselbe einen jährlichen Mieders, Steinach und Telfs ihren bruck, Hall, Zuschuß nur mit dem dreifachen des jährlichen Zin¬ bleibenden Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, sen=Drittels, so betrüge sein gesamtes Guthaben Amtsstunden persönlich in muß während der der 80 nach 5 h Jahren 125 K 13 K 14 h sohin gegen¬ Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er¬ 303 K 76 h 48 h 53 K
über den oben lerstraße Nr. 8, I. Stock) erscheinen und 90 h 5 131 K 547 K 40 h „ bezeichneten 877 K 40 h 20 258 K 1. sein Sparkassabuch, wenn er ein solches bereits „ Beträgen 448 K 1314 K 25 56 78 h besitzt, „ mehr um 2. seinen Geburts= oder Heimatschein, 30 722 K 28 h „ 1888 K 89 h 90 3. sein Arbeits= oder Dienstbotenbuch, Ueber sein Guthaben in der Sparkasse kann der beziehungsweise seinen Gewerbeschein oder in Teilnehmer an der Alterssparkasse jederzeit un¬ Ermangelung der in diesem Punkte aufgeführten Do¬ über beschränkt verfügen; nicht t so sein Gut¬ dem Gemeinde=Vorsteher des jewei¬ kumente ein von in der Alterssparkasse, haben welches ligen Wohnortes des Bewerbers ausgestelltes Zeug¬ sätzlich bis zum erreichten 55. Lebensjahre des über seine dermalige Beschäftigung und nis Teilnehmers liegen bleiben nur Bestätigung der Gemeinde=Vorste¬ den Wohnort und die Vermögens¬ über hung schwerem Unglück fähigkeit, langwieriger Krankheit, losigkeit des Bewerbers mitbringen. bei Auswanderung usw. auch vor vollendetem 55. Das Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die Lebensjahre voll ausgezahlt werden kann. Alterssparkasse wird bei der Direktion proto¬ Besteht aber ein Teilnehmer auf der Auszahlung kollarisch aufgenommen. Die Vorlage eines in der Alterssparkasse angesammelten Zinsen¬ Aufnahmsgesuches ist unnötig. schriftlichen s samt den hievon so Drittels angewachsenen Zinsen, Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor¬ zwar diese beiden, ihm jederzeit gebührenden stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob Beträge beheben; er verliert jedoch alle Zu¬ er in die Alters=Sparkasse aufgenommen wurde oder schü der Sparkasse und die hiefür zu¬ nicht. an derselben muß sich ver¬ eder Teilnehmer ge pflichten, seines Sparkasse=Guthabens von den Zinsen Diese Bestimmung ist notwendig, um den Zweck der am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil Alters ssparkasse zu erreichen, d. i. das Angesammelte und als abschreiben jenen Zeitpunkt in Reserve zu halten, in welchem für sparkasse gutschreiben zu lassen. Diese Ueber¬ der Teilnehmer in der Regel am dringendsten des Jahreszin¬ tragung darf jedoch den dritten Teil benötigt. ses von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über¬ Jedes Mitglied der Alterssparkasse erhält ein auf steigen. seinen Namen lautendes Alterssparkassebuch, in welches Mehrung dieses Guthabens in der Alters¬ von der Sparkasse außer den sonst üblichen Eintra¬ spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck sparkasse gungen auch noch die nötigen welche als jährlich Mittel, 1. das Zinsen=Drittel aus seiner Sparkasse=Ein¬ schuß zu dem erwähnten Zinsen=Dri ttel unter die Teil¬ lage; und auf dem für nehmer der Alterssparkasse verteilt jeden derselben bestehenden Alters sparkassenkonto zu¬ 2. sein Anteil am jährlichen Zuschuß der Spar¬ geschrieben werden. kasse, 12* 941— * * 8 □ — S — 1 #irt 6 L