Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse gegründete Alterssparkasse.
Kundmachung
betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete
Alterssparkasse.
Die Alterssparkasse, deren Statuten das k. k. Mi¬
Dieser Zuschuß kann mit der vorhin erwähnten Be¬
schränkung im Betrage des ½ bis höchstens 6 fachen
nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24.
Juni
1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck,
Jahres=Zinsen=Drittels gewährt
werden
unbemittelten Einlegern der Sparkasse der
Verzinsung des gesamten Guthabens in der
Die
A.
erfolgt zu dem jeweiligen für Spar¬
lterssparkasse
Stadt Innsbruck besondere Begünstigungen
kas
sse=Einlagen
bestehenden Zinsfuße.
zuzuwenden
Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden
Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen,
N
Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Alters¬
aus ihrem Reinge¬
von der genannten Sparkasse
sparkasse wachsen
selbst kleine Beträge im Laufe
winne
schü
n, welche nach be¬
gespendeten Zu
mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen
stimmten Grundsätzen unter die Mitglieder der
S
parkapitale an, und dieses vergrößert
sich um
Alters
sparkasse zur Vertei
rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die
Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für
Sparkasse macht und
je weniger er davon zurückzieht.
zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä¬
Würde beispielsweise jemand durch 30 Jahre jähr¬
bigkeit
naturgemäß abnehmen, ein Kapital an¬
20 Kronen in die Sparkasse der Stadt Innsbruck
lich
mmeln, welches sie im Alter vor Entbehrung
einlegen,
hätte
1
bei der gegenwärtigen 4%¬
schützt.
igen Verzinsung und jährlichen Kapitalisierung der
In
die Alterssparkasse können grundsätzlich
Zinsen
nur dürftige
Kleingewerbetreibende,
nach
Jahren ein Guthaben von
112 K 66
en niede¬
Handlungs= und Gewerbegehil
ein
Jahren
nach
Guthaben von
249 K 72
10
Fabriksarbeiter,
Dienst¬
rer Kategorie,
416
ein
K 50
Jahren
nach
Guthaben von
boten, Tagschreiber und Personen ähn¬
20
jahren
nach
ein
40 R
Guthaben von
K
ichen Standes aufgenommen werden, welche das
ein
nach
25
Guthaben
866 K
R
Jahren
von
2
18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens¬
ein
nach 30
Jahren
Guthaben von 1166 K
56 K
jahr aber noch nicht überschritten haben und
in der
Inns¬
oder in den Gerichtsbezirken
Stadt
der
Mitglied
Wäre aber dieser
inleger zugleich
Innsbruck
Alterssparkasse
und erhielte dasselbe einen
jährlichen
Mieders, Steinach und Telfs ihren
bruck, Hall,
Zuschuß nur
mit dem
dreifachen des jährlichen Zin¬
bleibenden Wohnsitz haben.
Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt,
sen=Drittels, so betrüge
sein gesamtes
Guthaben
Amtsstunden persönlich in
muß während der
der
80
nach 5
h
Jahren
125 K
13 K 14 h
sohin gegen¬
Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er¬
303 K
76 h
48 h
53 K

über den oben
lerstraße Nr. 8, I. Stock) erscheinen und
90 h
5
131 K
547 K
40 h

bezeichneten
877 K
40 h
20
258 K
1. sein Sparkassabuch, wenn er ein solches bereits

Beträgen
448 K
1314 K
25
56
78 h
besitzt,

mehr um
2. seinen Geburts= oder Heimatschein,
30
722 K 28 h
„ 1888 K 89 h
90
3. sein Arbeits= oder Dienstbotenbuch,
Ueber sein Guthaben in
der Sparkasse kann der
beziehungsweise seinen Gewerbeschein oder in
Teilnehmer an der Alterssparkasse jederzeit un¬
Ermangelung der
in diesem Punkte aufgeführten Do¬
über
beschränkt verfügen; nicht
t so
sein Gut¬
dem Gemeinde=Vorsteher des jewei¬
kumente ein von
in der Alterssparkasse,
haben
welches
ligen Wohnortes des Bewerbers ausgestelltes Zeug¬
sätzlich bis zum erreichten 55.
Lebensjahre des
über seine dermalige Beschäftigung und
nis
Teilnehmers liegen bleiben
nur
Bestätigung der Gemeinde=Vorste¬
den
Wohnort und die Vermögens¬
über
hung
schwerem Unglück
fähigkeit, langwieriger Krankheit,
losigkeit
des Bewerbers mitbringen.
bei
Auswanderung usw. auch vor
vollendetem 55.
Das Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die
Lebensjahre voll ausgezahlt werden kann.
Alterssparkasse wird bei der Direktion proto¬
Besteht aber ein Teilnehmer auf der Auszahlung
kollarisch aufgenommen. Die Vorlage eines
in der Alterssparkasse angesammelten Zinsen¬
Aufnahmsgesuches ist unnötig.
schriftlichen
s samt den hievon
so
Drittels
angewachsenen Zinsen,
Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor¬
zwar diese beiden, ihm jederzeit gebührenden
stand der
Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob
Beträge
beheben; er verliert jedoch alle Zu¬
er in die
Alters=Sparkasse aufgenommen wurde oder
schü
der Sparkasse und die hiefür zu¬
nicht.
an derselben muß sich ver¬
eder Teilnehmer
ge
pflichten,
seines Sparkasse=Guthabens
von den Zinsen
Diese Bestimmung ist notwendig, um den Zweck der
am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil
Alters
ssparkasse zu erreichen, d. i. das Angesammelte
und als
abschreiben
jenen Zeitpunkt in Reserve zu halten, in welchem
für
sparkasse gutschreiben zu lassen. Diese Ueber¬
der Teilnehmer in der Regel am dringendsten
des Jahreszin¬
tragung darf jedoch
den dritten Teil
benötigt.
ses von
einem Kapital von 2000 Kronen nicht über¬
Jedes Mitglied der Alterssparkasse erhält ein auf
steigen.
seinen Namen lautendes Alterssparkassebuch, in welches
Mehrung dieses Guthabens in der Alters¬
von der Sparkasse außer den sonst üblichen Eintra¬
spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck
sparkasse
gungen auch noch
die nötigen
welche als
jährlich
Mittel,
1. das Zinsen=Drittel aus seiner Sparkasse=Ein¬
schuß zu dem erwähnten Zinsen=Dri
ttel unter die Teil¬
lage;
und auf dem für
nehmer der Alterssparkasse verteilt
jeden derselben bestehenden Alters
sparkassenkonto zu¬
2. sein Anteil am jährlichen Zuschuß der Spar¬
geschrieben werden.
kasse,
12*
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