Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Auszug aus
der Dienstboten=Ordnung.
170
Dienst vor Ablauf der Dienstzeit zu verlassen (§ 29).
verhältnisse stehender erkrankter Armer zu behandeln
muß
29
und ist daher der Gemeindevorsteher hievon recht¬
sich der Dienstgeber mit der
Zurückstellung der Daran¬
zeitig zu verständigen.
ist der
Fällen ad 2 und
S 23
Darangabe zu behalten.
dienstbote berechtigt, die
Ist die Erkrankung erwiesenermaßen aus einem
st jedoch das Hindernis vorübergehend, so ist der
Dienstbote verpflichtet, nach dessen Behebung auf
Verschulden des Dienstgebers erfolgt, so hat dieser
unbeschadet der dem Dienstboten sonst zustehenden
Verlangen des Dienstgebers den Dienst anzutreten.
Entschädigungsansprüche, während der ganzen Dauer
Krankheit für Pflege, ärztliche
Behandlung und
§ 9.
Medikamente Sorge zu tragen, ohne daß ein Abzug
Dauer der Dienstzeit.
am Lohne stattfinden darf.
ein
der Dienstzeit wird, wenn nicht
Die Dauer
hin¬
besonderes Uebereinkommen stattgefunden hat,
24.
8
Dienstboten, welche für landwirtschaft¬
sichtlich jener
Der Dienstgeber kann den kranken Dienstboten im
Arbeiten aufgenommen werden, auf ein Jahr
liche
hinsichtlich der übrigen Dienstboten auf ein Viertel¬
eine öffentliche Anstalt oder an einen anderen
jahr festgesetzt
Ort
unterbringen, wenn dies ohne Gefahr für den
Als regelmäßiger Termin der Ein= und Austritts¬
Kranken möglich ist.
zeit
ortsüblichen Zeitpunkte zu gelten
haben die
Dienstbote diesen Anordnungen
Fügt
sich
wenn nicht ausdrücklich andere verabredet wurden.
und ist
seine Weigerung eine unbegründete,
nicht.
ist der Dienstherr jeder Verpflichtung aus den
10.

22 und 23 enthoben.
Hufkündigung
Ueber die Grundhältigkeit der Weigerung hat
ausdrücklich
verabredet wird, daß
Insoferne nich
Gemeindevorsteher nach Erhebung aller Umstände,
de
Dienstzeit das Dienst¬
bedungenen
nach Ablauf der
insbesondere des ärztlichen Gutachtens zu entscheiden.
soll,
verhältnis nicht mehr weiten
fortgesetzt werden
nicht eine unbezweifelte
oder insoferne diesbezüglich
25
8
Ortsübung besteht, bewirkt dieser Ablauf die Auf¬
Auflösung des Dienstvertrages
hebung des Dienstvertrages
a)
durch beiderleitiges Einverständnis
Aufkündigung, welche bei ganzjährigen Diensten spä¬
testens drei Monate und bei vierteljährigen Diensten
Der
Dienstvertrag kann durch beiderseitiges Ein¬
spätestens vier Wochen vor Ablauf der Dienstzei
verständnis zu jeder Zeit aufgelöst werden.
zu geschehen hat
Bei einer Dienstzeit unter drei Monaten wird
§ 26.
eine vierzehntägige Aufkündigung festgesetzt
b) durch den Tod des Dienstgebers.
Geschieht von keinem Teile rechtzeitig eine Auf¬
Durch den Tod des Dienstgebers erlischt der Dienst¬
so ist der Dienstvertrag auf dieselbe Zeit¬
kündigung
3
vertrag nur insofern, als die Erben denselben nicht
dauer stillschweigend erneuert, welche vorher durch
fortsetzen wollen. In diesem Falle haben sie aber
den Dienstvertrag oder den § 9 dieses Gesetzes be¬
dem abziehenden Dienstboten, falls der Dienstvertrag
stimmt war.
für ein Jahr oder darüber geschlossen war, den Lohn
§ 16.
und die Kost für drei Monate, wenn derselbe für
Ohne Vorwissen und Bewilligung des Dienstgebers
ein Vierteljahr oder darüber bis zu einem Jahre ge¬
der Dienstbote seine Kleidungs= und Wäschstücke
darf
schlossen war, für einen Monat, im Falle endlich, daß
oder
seine sonstigen Habseligkeiten außer dem Hause,
nur für einen Monat oder darüber bis zu einem
wo er
dient nicht aufbewahren
Vierteljahre Geltung hatte, für 14 Tage zu vergüten
Er
muß sich die Durchsicht seiner Truhen, Koffer
War dem Dienstboten bereits von dem Verstor¬
sonstigen Behältnisse von Seite
und
des Dienstge¬
benen der Dienst aufgekündigt, so gebührt demselben
bers, ohne Angabe eines Grundes in seiner und eines
diese Entschädigung nur für jene geringere Zeit, für
Zeugens Gegenwart gefallen lassen.
welche der Dienstvertrag noch zu dauern gehabt hätte.
17.
28.
Austritte verpflich¬
Der Dienstbote ist bei seinem
In welchen Fällen der Dienstgeber den Dienstboten
tet, alles, was ihm zur Aufsicht, Besorgung oden
sogleich entlassen kann
Verwahrung übergeben oder sonik anvertraut wurde
Der Dienstgeber kann den Dienstboten ohne Auf¬
dem Dienstgeber ordentlich zurückzustellen und auf
kündigung sofort entlassen:
Verlangen desselben die Gegenstände, die er als sein
1. Wenn der Dienstbote zur Verrichtung des Dien¬
Eigentum mit sich nimmt, vor deren Wegbringung
für welchen er aufgenommen wurde, aus was
stes,
in seiner Gegenwart in Augenschein nehmen zu lassen.
immer für einer Ursache unbrauchbar ist;
eine Dienstpflichten gröblich ver¬
Wenn er
2.
22.
insbesondere
letzt
den Befehlen des Dienstgebers
Verpflegung eines kranken Dienstboten.
Aufsehers über das Dienstpersonale
oder des bestellten
Erkrankt der Dienstbote, so hat der Dienstgeber
wiederholt Ungehorsam oder Widerspenstigkeit ent¬
für
sen Verpflegung (8
de
gegensetzt
können die aufgewendeten Kosten vom Lohn
und
es
den Dienstgeber oder dessen Angehö¬
3. Wenn er
dann abgezogen werden, wenn der Dienstbote
rige oder den bestellten Aufseher über
das Dienstper¬
sein eigenes Verschulden erkrankt ist.
durch
sonale durch Tätlichkeiten, durch Schimpf= und
Dauert die Krankheit länger als drei Wochen,
Schmähworte oder ehrenrührige Nachreden beleidigt
ist
dieser Zeit, wenn er aus
der Dienstbote nach
die Mitdienstboten gegen den Dienstgeber oder gegen
dem
Dienste entlassen wird (
einander aufhetzt, oder überhaupt den Hausfrieden
vermögenslos ist, wie ein anderer in keinem Dienst¬
boshafter Weise zu stören sucht;
8
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