Auszug aus der Dienstboten=Ordnung. 169 6. der tarifmäßigen Gefällsgebühren für die Auslagen des Stadtmagistrates dem Eigen¬ die Ursache der Minderwer¬ Dieser Preis, sowie tümer oder dessen Bevollmächtigten von der Schlacht¬ tigkeit ferner das Ge chlecht und die Gattung des gegen Empfangsbestätigung ausgefolgt, hausleitung an von welchen dasselbe müssen Tieres, stammt, den für die Stadtgemeinde zurückbehaltenen Betrag jeden Käufe sichtbaren einer Stelle für leicht Schlachthausleitung mit der vorerwähnten einer Tafel im Verkaufslokale bekannt gegeben sein. Empfangsbestätigung an die städtische Kassa abzu¬ führen. 7. Am Schlusse des Jahres ist das Freibank=Protokoll Auf der Freibank wird das Fleisch nur in kleiner mit einem erläuternden Berichte dem Stadtmagi¬ Quantitäten von mindestens ein Viertel Kilogramn strate zu übergeben. bis höchstens 3 Kilogramm an einzelne Käufer ab¬ An Fleischhauer, Schweinemetzger, Gast¬ gegeben § 10. Institute, überhaupt an Wiederverkäufer dar wirte, Beschwerde über die Entschei¬ Im Falle kein Fleisch weder gegen, noch ohne Entgelt abgegeben leitung oder wenn der Eigen¬ dung der Schlachthaus werden. des Fleisches sich durch den Ausspruch des § 8. beeinträchtigt glaubt, so steht städtischen Tierarztes Das am Schlusse der Verkaufszeit nicht verkaufte es ihm frei innerhalb 12 Stunden die Entscheidung Fleisch muß unter Verschluß in der Freibank (im des Stadtmagistrates anzurufen, der unverzüglich dazu gehörigen Keller) bleiben. darüber zu verfügen hat Verkauf am zweiten Tage oder eventuell am dritten Bei Bestätigung der ersten Entscheidung hat die Tage versucht das werden soll, oder ob sodann aufgelaufenen Kosten der Beschwerdeführer, im ent¬ städtis leisch zu vernichten ist, entscheidet der K sche gegengesetzten Falle die Gemeinde zu tragen. Tierarzt diese Anordnung dem den Fleischverkauf besorgenden städ¬ § 11. tischen Organe schriftlich zu dem Zwecke bekannt zu sich hievon der Eigentümer des Flei¬ geben, damit Die Uebertretung dieser Freibank=Ordnung, besonders die Erwerbung von Freibank=Fleisch durch sches überzeugen kann. bezeichneten Parteien werden in der die im Weise wie Uebertretungen der Schlacht= und Schlacht¬ § 9. haus=Ordnung bestraft. Die Schlachthausleitung führt über den Verkehr in der Freibank ein Protokoll, in welches der Eigen¬ § 12. ümer des Fleisches, die Ursache der Minderwertig keit, die Menge desselben und der Preis sowic Diese Vorschriften treten mit dem Tage der Er¬ der Gesamterlös eingetragen werden. Der Erlös für öffnung der Freibank, d. i. mit 10. November l. J. das verkaufte Fleisch wird nach Abzug der Spesen, in Kraft.
XIII. Abschnitt. Auszug aus der Dienstboten=Ordnung. § 1. Ablauf der Dienstzeit zu entlassen (8 28) und in diesem Dienstvertrag und Darangabe Falle gebührt ihm auch der Rückersatz der Darangabe. Dienstvertrag erhält seine Giltigkeit durch Der eines Zufalles, der Kann der Dienstgeber wegen vom Dienstgeber verabfolgte und vom Dienst¬ die in seinen häuslichen ode seiner Person oder boten angenommene Darangabe. Wirtschaftsverhältnissen ereignet Darangabe wird in den Lohn eingerechnet, Die denselben sogleich boten nicht aufnehmen, so hat er nicht etwa anderes bedungen wird. wenn davon zu benachrichtigen und ihm nicht nur die Daran¬ Die einseitige Zurückstellung der Darangabe hebt gabe zu belassen, sondern auch, falls derselbe für ein den Dienstvertrag nicht auf. gedungen war, einen Monatslohn, sonst aber Jahr einen halben Monatslohn zu bezahlen. 6. Dienstvertrage Nach geschlossenem § 8. stimmten Zeit der Dienstgeber den Dienstboten aufzu¬ Wenn sich der Dienstbote weigert, den Dienst anzunehmen. nehmen und dieser einzustehen verpflichtet. Weigert sich der Dienstbote den Dienst anzutreten, 7. ist er nach Beschaffenheit der Umstände zu be¬ Wenn sich ein Dienstgeber weigert, den Dienstboten und auf Verlangen des Dienstgebers zum strafen aufzunehmen. Dienstantritt selbst mit Anwendung von Zwangs¬ verhalten. maßregeln zu Dienstgeber, den Dienstboten auf Weigert sich der Der Dienstgeber kann jedoch in diesem Falle auch zunehmen, so verliert er die Darangabe und muß dem Vertrage abgehen und, nebst der Zurück¬ dem Dienstboten den Lohn, wenn dieser für ein Jahr stellung der Darangabe, den Ersatz des ihm hiedurch gedungen wurde, für ein Vierteljahr, sonst aber für zugehenden Schadens verlangen. einen Monat vergüten und ihn überdies in demselben Antritt des Dien¬ Auch der Dienstbote kann vor Verhältnisse für die Kost entschädigen. stes von dem Vertrage zurücktreten, wenn solche Um¬ Der Dienstgeber kann jedoch von dem Vertrage stände eintreten, welche ihn berechtigen würden, den zurücktreten, wenn solche Gründe vorhanden sind, sang (lojbol uogjesung 12
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