330 Kaminfeger=Gebühren ec. Rum 6.6 St. Sigmund in Sellrain 33.8 Schönberg 12.2 Schupfen 7.8 Sistrans 6.6 Stefansbrücke 8.0 Telfes 17.4 Thaur 8.4 Tulfes 12.1 Vill 5.6 Völs 6.6 Volderbad Weyerburg 1.4 Zirl 12.0 Diese Gebühren verstehen für Botengänge bei Nacht abends und 6 Uhr früh noch Taxe zu entrichten. „ 1.80 6.60 „ 3.20 1.60 „ 2.40 „ 1.80 „ 4.40 2.— „ 4.80 „ 1.60 „ 1.80 „ 6.80 —.60 „ 4.40 sich bei Tag und sind d. i. zwischen 8 Uhr 50% der vorstehenden Kaminfeger-Gebühren. Wenn eine Reinigung zu einer ganz bestimmten Tageszeit oder zur Nachtzeit, d. i. von 6 Uhr abends bis 6 Uhr früh, beansprucht wird, erhöhen sich die vorstehenden Tarifsätze um 75%. Ueber alle in diesem Tarife nicht angeführten Arbeiten ist mit den Kaminfegermeistern eine besondere Ver¬ einbarung zu tressen. Die Fortschaffung des Rußes aus Dachböden, Kellern u. dgl. ist im vorstehenden Tarife nicht enthalten.