Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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330
Kaminfeger=Gebühren ec.
Rum 6.6
St. Sigmund in
Sellrain 33.8
Schönberg 12.2
Schupfen 7.8
Sistrans 6.6
Stefansbrücke 8.0
Telfes 17.4
Thaur 8.4
Tulfes 12.1
Vill 5.6
Völs 6.6
Volderbad
Weyerburg 1.4
Zirl 12.0
Diese Gebühren verstehen
für Botengänge bei Nacht
abends und 6 Uhr früh noch
Taxe zu entrichten.
„ 1.80
6.60
„ 3.20
1.60
„ 2.40
„ 1.80
„ 4.40
2.—
„ 4.80
„ 1.60
„ 1.80
„ 6.80
—.60
„ 4.40
sich bei Tag und sind
d. i. zwischen 8 Uhr
50% der vorstehenden
Kaminfeger-Gebühren.
Wenn eine Reinigung zu einer ganz bestimmten Tageszeit oder zur Nachtzeit, d. i. von 6 Uhr abends bis
6 Uhr früh, beansprucht wird, erhöhen sich die vorstehenden Tarifsätze um 75%.
Ueber alle in diesem Tarife nicht angeführten Arbeiten ist mit den Kaminfegermeistern eine besondere Ver¬
einbarung zu tressen.
Die Fortschaffung des Rußes aus Dachböden, Kellern u. dgl. ist im vorstehenden Tarife nicht enthalten.