328 Packträger=Tarif. Rundfahrten Ein- Zwei¬ spänner über die Kettenbrücke nach Schloß Amras und Berg Isel. 7.80 11.20 über Amras und Lans nach Igls oder umgekehrt ...... 8.80 13.60 über Egerdach, Ampaß, Aldrans und Amras nach Innsbruck.. 9.20 15.60 Bei dies n Fahrten tritt, wenn der Wagen bloß zur Hinfahrt gemietet wurde ein Nachlaß von 10% der Fahrtaxe ein. l V. Erhöbung der Fahrtare und des Crinkgeldes für Fahrten wäbrend der Dachtzeit. Fällt bei den unter I und II angeführten Fahr¬ ten die ganze Dauer der Wagenbenützung in die Nachtzeit, so ist die Fahrtaxe und das Trink¬ geld um die Hälfte zu erhöhen. Als Nachtzeit gilt in den Monaten Mai bis Ende September die Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh und in den übrigen Monaten die Zeit von 9 Uhr abends bis 7 Uhr früh. Findet die Wagenbenützung nur teilweise in die Nachtzeit statt, so ist die Entloh¬ nung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach jener Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil der Wagenbenützung gehört. VI. Sondertarif für Fahrten zum Landes-Haupt¬ schießstand und zurück. Ein- Zwei¬ spänner Von jedem Punkte der Stadt Inns¬ bruck zum Landeshauptschießstande 4 — 6.— Vom Landeshauptschießstande nach je¬ dem Punkte der Stadt Innsbruck 4.— 6.— Zuschläge zu den Preisen obiger Fahr¬ ten für: a) jede Viertelstunde Aufent¬ halt vor oder während der Fahrt ...... —40—.60 b) Nachtfahrten (von 10 Uhr abenss bis 6 Uhr früh)"“) . . 2.— 3.— *) Findet die Wagen enützung nur teilweise in der Nachtzeit statt, so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach jener Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil der Wagen¬ benützung gehört. Vorstehender Tarif wurde von der k. k. Stätt¬ halterei für Tirol und Vorarlberg auf Grund des § 15 der G.=Ordg. mit den Erlässen vom 27. August 1898, Zahl 31161 und 23. März 1901, Zahl 12365, als Maximaltarif für das Fiaker= und Lohn¬ kutschergewerbe in Innsbruck festgesetzt. Dackträger-Carif. Die Dienstmänner, Packträger und Kommissionäre sind berechtigt zu fordern: A. Für einfache Gänge, Bestellungen usw. oder gewöhnliche leichte Dienst¬ Leistungen. 1. Ohne Gerätschaften für jeden Gang mit Last bis zu 10 Kilogramm oder kurze leichte Dienst¬ leistungen: a) im Innern der Stadt u. Wilten bis zur Staatsbahnlinie... 20 Heller b) nach den nahen Ortschaften, als Hötting, Pradl 40 c) nach Wilten oberhalb der Kirche, der Staatsbahnlinie, Mühlau 40 2. mit Gerätschaften oder Lasten über 10 bis 50 Kilogramm a) im Stadtbezirke, in Wilten bis zur Staatsbahnlinie 10 bis 20 Kilogramm . ... 40 Heller 20 bis 50 Kilogramm .... 60 b) nach Mühlau, Hötting, Pradl, Wil¬ ten oberhalb der Staatsbahnlinie mit Lasten von 10 bis 20 Ki¬ logramm........ 60 „ von 20 bis 50 Kilogramm ... 80 Für bestimmte Zeitdauer: ohne Gerätschaften für jede Stunde per Mann 40 mit denselben... . .. 50 „ B. Transporte bei Wohnungswechsel. a) die Stunde per Mann mit den nö¬ tigen Geräten und der Verpflich¬ tung im Bedarfsfalle 10 Stunden zu arbeiten....... 50 „ b) nach Uebereinkommen auch im Akkord. C. Für Transporte vom u. zum Bahn¬ hofe: 1. für Gepäcksstücke bis zu 20 Kilogramm Gesamt¬ gewicht. a) vom Bahnhofe in die Stadt am rechten Innufer oder nach Wilten unterhalb der Staatsbahnlinie. 40 Heller b) vom Bahnhofe in die Stadt am linken Innufer oder nach Pradl .. 50 „ c) vom Bahnhof in die nahen Ort¬ schaften, als Hötting, Wilten ober¬ berhalb der Staatsbahnlinie, Müh¬ lau und umgekehrt .. . .. 60 2. Gepäcksstücke von mehr als 20 bis 50 Kilogramm Gesamtgewicht für die Entfernung ad 1 a) .. 60 für die Entfernung ad 1 b) 70 für die Entfernung ad 1 c) .. 80 D. Für verschiedene Dienstleistungen: 1. Als Führer von Fremden, Handlungs¬ reisenden usw. durch die Stadt für den Mann per Stunde .... 40 2. Als Führer von Kranken oder Wieder¬ genesenen per Stunde..... 40 3. Als Krankenwärter für den Mann per Stunde bei Tag ..... 40 4. Als Krankenwärter für den Mann per Stunde bei Nacht ...... 60 Für längere Zeit nach Akkord. 5. Als stellvertretende Haushälter, Por¬ tiers, Markthelfer, Wächter, für den Mann per Stunde bei Tag : .40 für den Mann per Stunde bei Nacht .... 60 „ 6. Für Transport eines Flügels oder Klaviers innerhalb der Stadt 3 Kr. — „ außerhalb der Stadt nach Ueber¬ einkommen. 7. Für Transporte wertvoller Instru¬ mente, Gegenstände, Kunstgemälde, Spiegel, feines Glas, Porzellan für den Mann per Stunde, inner¬ halb der Wohnung. 50 „ außerhalb derselben.—. 60 „