Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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328
Packträger=Tarif.
Rundfahrten
Ein- Zwei¬
spänner
über die Kettenbrücke nach Schloß
Amras und Berg Isel. 7.80 11.20
über Amras und Lans nach Igls
oder umgekehrt ...... 8.80 13.60
über Egerdach, Ampaß, Aldrans und
Amras nach Innsbruck.. 9.20 15.60
Bei dies n Fahrten tritt, wenn der Wagen bloß zur Hinfahrt
gemietet wurde ein Nachlaß von 10% der Fahrtaxe ein.
l
V. Erhöbung der Fahrtare und des Crinkgeldes
für Fahrten wäbrend der Dachtzeit.
Fällt bei den unter I und II angeführten Fahr¬
ten die ganze Dauer der Wagenbenützung in
die Nachtzeit, so ist die Fahrtaxe und das Trink¬
geld um die Hälfte zu erhöhen. Als Nachtzeit gilt
in den Monaten Mai bis Ende September die
Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh und
in den übrigen Monaten die Zeit von 9 Uhr abends
bis 7 Uhr früh. Findet die Wagenbenützung nur
teilweise in die Nachtzeit statt, so ist die Entloh¬
nung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach
jener Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil
der Wagenbenützung gehört.
VI. Sondertarif für Fahrten zum Landes-Haupt¬
schießstand und zurück.
Ein- Zwei¬
spänner
Von jedem Punkte der Stadt Inns¬
bruck zum Landeshauptschießstande 4 — 6.—
Vom Landeshauptschießstande nach je¬
dem Punkte der Stadt Innsbruck 4.— 6.—
Zuschläge zu den Preisen obiger Fahr¬
ten für:
a) jede Viertelstunde Aufent¬
halt vor oder während der
Fahrt ...... —40—.60
b) Nachtfahrten (von 10 Uhr
abenss bis 6 Uhr früh)"“) . . 2.— 3.—
*) Findet die Wagen enützung nur teilweise in der Nachtzeit
statt, so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung
nach jener Periode zu leisten, zu welcher der größere Teil der Wagen¬
benützung gehört.
Vorstehender Tarif wurde von der k. k. Stätt¬
halterei für Tirol und Vorarlberg auf Grund des
§ 15 der G.=Ordg. mit den Erlässen vom 27. August
1898, Zahl 31161 und 23. März 1901, Zahl
12365, als Maximaltarif für das Fiaker= und Lohn¬
kutschergewerbe in Innsbruck festgesetzt.
Dackträger-Carif.
Die Dienstmänner, Packträger und Kommissionäre
sind berechtigt zu fordern:
A. Für einfache Gänge, Bestellungen
usw. oder gewöhnliche leichte Dienst¬
Leistungen.
1. Ohne Gerätschaften für jeden Gang mit Last
bis zu 10 Kilogramm oder kurze leichte Dienst¬
leistungen:
a) im Innern der Stadt u. Wilten
bis zur Staatsbahnlinie... 20 Heller
b) nach den nahen Ortschaften, als
Hötting, Pradl 40
c) nach Wilten oberhalb der Kirche,
der Staatsbahnlinie, Mühlau 40
2. mit Gerätschaften oder Lasten über 10 bis 50
Kilogramm
a) im Stadtbezirke, in Wilten bis zur
Staatsbahnlinie
10 bis 20 Kilogramm . ... 40 Heller
20 bis 50 Kilogramm .... 60
b) nach Mühlau, Hötting, Pradl, Wil¬
ten oberhalb der Staatsbahnlinie
mit Lasten von 10 bis 20 Ki¬
logramm........ 60 „
von 20 bis 50 Kilogramm ... 80
Für bestimmte Zeitdauer:
ohne Gerätschaften für jede Stunde
per Mann 40
mit denselben... . .. 50 „
B. Transporte bei Wohnungswechsel.
a) die Stunde per Mann mit den nö¬
tigen Geräten und der Verpflich¬
tung im Bedarfsfalle 10 Stunden
zu arbeiten....... 50 „
b) nach Uebereinkommen auch im Akkord.
C. Für Transporte vom u. zum Bahn¬
hofe:
1. für Gepäcksstücke bis zu 20 Kilogramm Gesamt¬
gewicht.
a) vom Bahnhofe in die Stadt am
rechten Innufer oder nach Wilten
unterhalb der Staatsbahnlinie. 40 Heller
b) vom Bahnhofe in die Stadt am
linken Innufer oder nach Pradl .. 50 „
c) vom Bahnhof in die nahen Ort¬
schaften, als Hötting, Wilten ober¬
berhalb der Staatsbahnlinie, Müh¬
lau und umgekehrt .. . .. 60
2. Gepäcksstücke von mehr als 20 bis 50
Kilogramm Gesamtgewicht für die
Entfernung
ad 1 a) .. 60
für die Entfernung ad 1 b) 70
für die Entfernung ad 1 c) .. 80
D. Für verschiedene Dienstleistungen:
1. Als Führer von Fremden, Handlungs¬
reisenden usw. durch die Stadt für
den Mann per Stunde .... 40
2. Als Führer von Kranken oder Wieder¬
genesenen per Stunde..... 40
3. Als Krankenwärter für den Mann
per Stunde bei Tag ..... 40
4. Als Krankenwärter für den Mann per
Stunde bei Nacht ...... 60
Für längere Zeit nach Akkord.
5. Als stellvertretende Haushälter, Por¬
tiers, Markthelfer, Wächter, für
den Mann per Stunde bei Tag : .40
für den Mann per Stunde bei
Nacht .... 60 „
6. Für Transport eines Flügels oder
Klaviers innerhalb der Stadt 3 Kr. — „
außerhalb der Stadt nach Ueber¬
einkommen.
7. Für Transporte wertvoller Instru¬
mente, Gegenstände, Kunstgemälde,
Spiegel, feines Glas, Porzellan
für den Mann per Stunde, inner¬
halb der Wohnung. 50 „
außerhalb derselben.—. 60 „