327 Tarif der Fiaker und Lohnkutscher ec. Carif der Fiaker- und Lohnkutscher. für die Landeshauptitadt Innsbruck und Umgebung. (Die Preise sind in Kronenwährung ausgedrückt und ist das Trinkgeld für den Kutscher bei allen Fahrten mit inbegriffen.) I. Direkte Fahrten: (das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur Hinfahri, also ohne Ruckfahrt und ohne Aufenthakt während der Fahrt) von einem Standplatze aus innerhalb des Stadtgebietes oder in die nächste Umgebung bis: Berg Isel (zum Fuße) Pension Kaiser Ferrarihof Friedhof (städtischer) Hötting (Stamserwirt) Hohlweg (zum Fuße) Kettenbrücke Peterbründl Pradl (Dorf) Schwimmschule (städtische) Sillbrücke bei der Gasfabrik Sillbrücke beim Sillfalle .. und umgekehrt ... Für größere Gepäckstücke, welche nicht im Innern des Wagens untergebracht werden können, ist eine Gebühr von 20 Hellern pur Stück zu bezahlen. An¬ deres Gepäck frei. Anmertung: Die Taxe für diese Fahrten ist nur für die Hin¬ fahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahrgast während der Fahrt irgendwo Aufenthalt zu nehmen, oder will derselbe den Wagen innerhalb des sub 1 bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt be¬ nützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an der nachstehende Zeittarif in Wirksamteit. II. Zeitfahrten innerhalb des Stadtgebietes und des unter I be¬ zeichneten Umkreises von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem anderen ven dem¬ selben bezeichneten Orte aus: Ein- Zwei¬ spänner für die erste halbe Stunde... 1.20 2.— für jede weitere viertel Stunde . . —.40 —.60 Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll berechnet. III. Fahrten mit bestellten Wlägen 11 — 00 5 2 innerhalb des Stadtgebietes oder der sub 1 aufge¬ führten nächsten Umgebung mit besonderem Ta¬ rife Bahnhof=, Theater=, Konzert= und Ballfahrten. Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit bestellten Wägen ausgeführt werden, gilt ausschlie߬ lich folgender Tarif: Von oder zum Bahnhofe: a) bei Tag b) bei Nacht. Fahrten ins Theater oder zu Konzerten: a) einmalige Fahrt b) Hin= und Rückfahrt..... Ballfahrten Ein- Zwei¬ spänner 1.60 2.60 2.20 3.80 1.40 2.— 2.60 4.— 1.— 1.60 IV. Fahrten in die weitere Umgebung von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus, und zwar für die Hin= und Rückfahrt mit entsprechendem Aufenthalte. Hiebei steht es dem Fahrgaste in allen Fällen frei, zu bestimmen, wo der Wagen nach Beendigung der Fahrt anzu¬ halten hat. Ein- Zwei¬ spänner