Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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327
Tarif der Fiaker und Lohnkutscher ec.
Carif der Fiaker- und Lohnkutscher.
für die Landeshauptitadt Innsbruck und Umgebung.
(Die Preise sind in Kronenwährung ausgedrückt und ist das Trinkgeld für den Kutscher bei allen Fahrten mit
inbegriffen.)
I. Direkte Fahrten:
(das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur Hinfahri, also
ohne Ruckfahrt und ohne Aufenthakt während der Fahrt)
von einem Standplatze aus innerhalb
des Stadtgebietes oder in die nächste Umgebung bis:
Berg Isel (zum Fuße)
Pension Kaiser
Ferrarihof
Friedhof (städtischer)
Hötting (Stamserwirt)
Hohlweg (zum Fuße)
Kettenbrücke
Peterbründl
Pradl (Dorf)
Schwimmschule (städtische)
Sillbrücke bei der Gasfabrik
Sillbrücke beim Sillfalle ..
und umgekehrt ...
Für größere Gepäckstücke, welche nicht im Innern
des Wagens untergebracht werden können, ist eine
Gebühr von 20 Hellern pur Stück zu bezahlen. An¬
deres Gepäck frei.
Anmertung: Die Taxe für diese Fahrten ist nur für die Hin¬
fahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahrgast während
der Fahrt irgendwo Aufenthalt zu nehmen, oder will derselbe den
Wagen innerhalb des sub 1 bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt be¬
nützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an der
nachstehende Zeittarif in Wirksamteit.
II. Zeitfahrten
innerhalb des Stadtgebietes und des unter I be¬
zeichneten Umkreises von den Standplätzen, der
Wohnung des Bestellers oder einem anderen ven dem¬
selben bezeichneten Orte aus:
Ein- Zwei¬
spänner
für die erste halbe Stunde... 1.20 2.—
für jede weitere viertel Stunde . . —.40 —.60
Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll berechnet.
III. Fahrten mit bestellten Wlägen
11
— 00
5 2
innerhalb des Stadtgebietes oder der sub 1 aufge¬
führten nächsten Umgebung mit besonderem Ta¬
rife Bahnhof=, Theater=, Konzert= und
Ballfahrten.
Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit
bestellten Wägen ausgeführt werden, gilt ausschlie߬
lich folgender Tarif:
Von oder zum Bahnhofe:
a) bei Tag
b) bei Nacht.
Fahrten ins Theater oder zu Konzerten:
a) einmalige Fahrt
b) Hin= und Rückfahrt.....
Ballfahrten
Ein- Zwei¬
spänner
1.60 2.60
2.20 3.80
1.40 2.—
2.60 4.—
1.— 1.60
IV. Fahrten in die weitere Umgebung
von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers
oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte
aus, und zwar für die Hin= und Rückfahrt mit
entsprechendem Aufenthalte. Hiebei steht es dem
Fahrgaste in allen Fällen frei, zu bestimmen, wo
der Wagen nach Beendigung der Fahrt anzu¬
halten hat.
Ein- Zwei¬
spänner