Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Tarif für das städt. Eiswerk. — Tarif für Benützung der Kühlzellen=Anlagen.
Mietzinse auf volle 24 Monatsraten zu ergänzen;
überdies bei allen Vertragsauflösungen auf jedes
Heimfalls= oder anderes Recht aus den bezahlten
Mietsbeträgen zu verzichten.
3. Gemischte Miet=Verträge. Jeder
Mieter kann die gemieteten Einrichtungen und Appa¬
rate zum Teile verbindlich, zum Teile unverbindlich
mieten.
Unverbindliche Mietverträge können in verbind¬
liche umgewandelt werden, wenn bis Ende der 12=
jährigen Gesamt=Amortisationsdauer ohne Austausch
der Apparate mindestens sechs verbindliche Miets¬
jahre verbleiben.
Bei allen Mietsverträgen sind die Mietsbeträge
auch dann zu bezahlen, wenn ohne Verschulden des
Gaswerkes von der Einrichtung kein Gebrauch ge¬
macht wurde.
Will ein Mieter eine verbindlich gemietete Ein¬
richtung vor Ablauf der Vertragsdauer, oder eine
unverbindliche Einrichtung zum Eigentum erwerben,
so werden bei unverbindlichen und 12jährigen Ver¬
trägen zwei Drittel und bei 5jährigen vier Fünftel
der an den zu kaufenden Apparaten bezahlten Mo¬
natsraten dem Käufer von der Original=Einrich¬
tungsrechnung als Abschlag auf den Kaufschilling
gutgeschrieben.
Im Uebrigen sind die in den Vertragsformularien
enthaltenen Einzelbestimmungen maßgebend.
F. Reinigung und Instandhaltung der Huerlampen.
Diese Instandhaltung kann sich beziehen entweder
a) nur auf die Reinigung der Brenner und Glas¬
waren usw. oder
b) auf die Reinigung der Bestandteile und Ersatz
unbrauchbar gewordener Glühkörper und gesprun¬
gener Zylinder.
Zu a) sind zu entrichten:
Bei Anlagen bis 5 Lampen 10 Heller, bei An¬
lagen von mehr als 5 Lampen 6 Heller pro Lampe.
Zu b) bei wöchentlich einmaliger Revision 50
Heller per Lampe und Monat. Für Glühkörper
und Zylinder, welche aus Böswilligkeit oder Fahr¬
lässigkeit zerschlagen werden, kommt das Gaswerk
nicht auf.
Vereinbarungen für Instandhaltung von Auer¬
lichtern sind gegenseitig jederzeit auf ein Monat
kündbar.
Die Bedingungen gelten sowohl für stehendes wie
für hängendes Auerlicht.
Innsbruck, im November 1906.
Carif
für vom Itädtischen Siswerke abgegebenes Kunsteis.
1 ganzer Block ... . . . . . 24 Heller Zufuhr 16 Heller
½ Block 14 „ „ 10 „
10 Block und mehr à . . . . . 22 „ „ nach Uebereinkommen.
Carif
für Benützung der Rühlzellen Hnlagen.
für ganzjährige Benützung einer Zelle pro Quadratmeter jährlich ....... K 70.—
für einmaliges Einhängen von Fleisch auf einem fixen Hacken pro Tag...... „ —.20
für Benützen eines beweglichen Hackens (Höchstgewicht 20 Kilogramm) pro Tag. ...... „ —.10
Carif für die Brunnenzinse.
Wassermesser. Die Wassermesser werden von preises jährlich in vierteljährlichen Raten mit dem Wasser¬
der Stadt angeschafft und unterhalten. An Mietzins für zins zu bezahlen.
die Wassermesser hat die Partei 10% des Herstellungs¬
Ranaltaren.
Kanaltaxe: 1% vom einbekannten oder ideellen Zins.