Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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b) auf die Reinigung der Bestandteile und Ersatz
unbrauchbar gewordener Glühkörper und gesprungener
Zylinder.
Sub a) sind zu entrichten:
Bei Anlagen bis 5 Lampen 10 Heller, bei Anlagen
von mehr als 5 Lampen 6 Heller pro Lampe.
sub b) bei wöchentlich einmaliger Revision 50 Heller
per Lampe und Monat. Für Glühkörper und Zylinder,
welche aus Böswilligkeit oder Fahrlässigkeit zerschlagen
werden, kommt das Gaswerk nicht auf.
Vereinbarungen für Instandhaltung von Auer¬
lichtern sind gegenseitig jederzeit auf ein Monat
kündbar.
Die Bedingungen gelten sowohl für stehendes wie
für hängendes Auerlicht.
Innsbruck, im November 1906.
Tarif
für vom städtischen Eiswerke abgegebenes Kunsteis.
1 ganzer Block ... . . . .. 24 Heller Zufuhr 16 Heller
1 Block.. 14 „ „ 10 „
10 Block und mehr à . . . . .. 22 „ „ nach Uebereinkommen.
Tarif
für Benützung der Kühlzellen Anlagen.
für ganzjährige Benützung einer Zelle pro Quadratmeter jährlich K 70.—
für einmaliges Einhängen von Fleisch auf einem fixen Haken pro Tag . . .. „ —.20
für Benützen eines beweglichen Hakens (Höchstgewicht 20 Kilogramm) pro Tag . . . . „ —.10
Tarif für die Brunnenzinse.
I
Wassermesser. Die Wassermesser werden von
der Stadt angeschafft und unterhalten. An Mietzins
für die Wassermesser hat die Partei 10% des Her¬
stellungspreises jährlich in vierteljährlichen Raten mit
dem Wasserzins zu bezahlen.