Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften.
VI. Rodelverbote.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 23. d. Mts. auf Grund
des § 56 des Innsbrucker Gemeindestatutes des Rodeln
1. im verbauten Stadtgebiete überhaupt, dann
2. auf dem sogenannten Hohlwege bei der Brenner¬
straße,
3. auf dem sogenannten Gaßlersteig, d. i. dem
Fußwege, der von der Station Wilten der Stu¬
baitalbahn zum Teile längs dieser zur Brenner¬
straße führt und
4. auf dem sogenannten Paschbergsteig, d. i. dem
Fußsteige, welcher von der Sillbrücke rechts zum