377 Bei Wiederholung und gröblicher Vernachlässigung pflichtmäßiger Aufsicht können auch Geld= und Arrest¬ strafen nebeneinander verhängt werden. Die Verleitung, Duldung von unsittlichen Handlungen und Vorschubleistung hiezu unterliegt, soferne sie nicht nach dem allgemeinen Strafgesetz strafbar ist, der Be¬ strafung nach dieser Verordnung. Die gleichen Strafen können bei Uebertretungen der in den §§ 2 bis 6 und 8 enthaltenen Verbote über Antrag der zuständigen Jugendschutzstelle auch gegenüber den Jugendlichen selbst verhängt werden, andernfalls sind Jugendliche der häuslichen Zucht zu übergeben; Kinder sind über Antrag dieser Stelle regelmäßig der häus¬ lichen Zucht, bei mangelnder häuslicher Aufsicht aber den Organen der Jugendpflege (Jugendamt, Ziehkinderauf¬ sichtsstelle) zur weiteren Vorkehrung zu übergeben. Die Geldstrafe sowie der Erlös der für verfallen er¬ klärten Gegenstände fallen dem Jugendfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg, wenn aber im Tatorte ein Jugendamt besteht, diesem zu. Zuwiderhandlungen der Tabakverschleißer gegen § 2 werden von der Finanzbehörde gemäß §§ 52 und 53 Tab.= Vdg., sowie gemaß § 47 Spirit.=Vdg. bestraft. § 11. Die politischen Behörden haben von Strafver¬ handlungen wegen Uebertretungen der gegenwärtigen Verordnung oder sonstiger Uebertretungen seitens Kinder oder Jugendlicher in Orten, wo ein Jugendamt besteht, dieses, in anderen Orten die Vertretung der Jugend¬ fürsorge oder anderer derartiger Vereinigungen (Jugend¬ schutzstelle), ferner die zuständige Schulleitung unter Be¬ kanntgabe des Gegenstandes und Verhandlungstermines zur allfälligen Teilnahme und Antragstellung in Kennt¬ nis zu setzen. Von jedem verurteilenden Erkenntnisse sind Jugendamt oder Jugendschutzstelle, ferner die zuständige Schulleitung zu verständigen, wenn die strafbare Handlung auf eine gröbere Pflichtverletzung verantwortlicher erwachsener Personen oder auf einen erkennbaren Grad von Ver¬ wahrlosung des Kindes oder Jugendlichen hinweist. § 12. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Mit diesem Tage verlieren die in der gleichen Angelegenheit bereits erlassenen Verord¬ nungen ihre Wirksamkeit. Verzeichnis der Sehenswürdigkeiten von Innsbruck. 1. Museen und Sammlungen. Das Landesmuseum Ferdinandeum in der Museumstraße mit interessanten zoologischen, geologischen, volkskund¬ lichen und historischen Sammlungen sowie einer reich¬ haltigen Gemälde=Galerie mit zahlreichen Werken großer Meister. Eintritt täglich, mit Ausnahme von Sonntagen nachmittags von 9 bis 5 Uhr Die Universitäts=Bibliothek am Innrain mit über 20.000 Bänden. Der Berg Isel, berühmter Schlachtenberg während der Tiroler Freiheitskriege 1809, mit dem Standbild Andreas Hofers, von Natter 1893 errichtet, mit einem sehenswerten Museum des Kaiserjäger=Regimentes und Helden=Denkmäler. Täglich geöffnet von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags. Eintritt für Er¬ wachsene pro Person 60 Groschen, für Kinder 30 Groschen. Schloß Ambras, mit der Mittelgebirgsbahn von der Sta¬ tion Berg Isel oder in Autobussen vom Zentrum der Stadt aus in kurzer Zeit erreichbar, mit einer inter¬ essanten Waffensammlung, spanischem Saale, zahl¬ reichen Erinnerungsgegenständen aus der Zeit der Philippine Welser, der Gemahlin Erzherzog Ferdi¬ nand II., und prächtigem Park. Besuchszeiten an Werktagen in der Zeit vom 15. Oktober bis 1. April jeden Jahres von 10—12 und 2—4 Uhr, die übrige Zeit von 9—12 und 2—5 Uhr. Eintritt pro Person S 1.—. Kinder frei. Im Landes=Archiv, Maria=Theresienstraße (Landhaus) Ehrenbuch der im Weltkriege gefallenen Tiroler Helden. Sammlung von über 40.000 Gedenkblättern. Künstlerische Titelblätter Ausgeführt von hervorra¬ genden Tiroler Künstlern. Tiroler Gewerbebund=Ausstellung, M.=Theresienstraße, ehem. Palais Thurn und Taxis. — Permanente Aus¬ stellung von tirolischen gewerblichen und kunstgewerb¬ lichen Erzeugnissen. 2. Bemerkenswerte Bauten. Die neue städtische Badeanstalt in der Salurnerstraße. Erbaut 1926 —1927. Das Bundesbahn=Direktionsgebäude in der Claudiastraße. Die Bundesgewerbeschule in der Anichstraße. Erbaut in den Jahren 1881—1882 von Ing. Prof. Natale Tom¬ masi, k. k. Statth.=Baurat 1. Das Bundesgymnasium in der Angerzellgasse. Die Bundeslehranstalt für höhere Frauenberufe in der Fabrikgasse (ehem. Palais Ferari). Die Bundes=Lehrer= und Lehrerinnenanstalt in der Fall¬ merayerstraße. Das Canisianumgebäude (Theologisches Konvikt) in der Tschurtschenthalerstraße. Die städtische Gasfabrik mit dem im Bau befindlichen Hallenschwimmbad in der Amraserstraße. Das Gerichtsgebäude in der Schmerlingstraße. Erbaut 1883—1887. Die Glasmalerei= und Mosaikanstalt in der Glasmalerei¬ straße nächst der Hauptpost. Das Goldene Dachl in der Herzog=Friedrichstraße, 1500 von Kaiser Max erbaut, ein mit Wappen und Wand¬ malereien geschmückter Erkerbau, dessen Bedachung aus vergoldeten Erzplatten besteht. Die Handelsakademie in der Saggengasse, 1904 bis 1905 erbaut. Der Hauptbahnhof am Südtirolerplatz. Umgebaut 1926 bis 1928. Das Hauptpostgebäude in der Maximilianstraße, 1906 erbaut. Das Helblinghaus in der Herzog=Friedrichstraße mit reichen Rokokoornamenten. Die ehem. Hofburg am Rennweg mit dem Riesensaale und die Burgkapelle (Silb. Kapelle), 1766—1770 erbaut, Besuchszeit an Wochentagen in der Zeit vom 15. Oktober bis 1. April von 10—12 und 2—4 Uhr, die übrige Zeit von 9—12 und 2—5 Uhr. Eintritt pro Person 1 S, Kinder unter 10 Jahren frei. Das Gebäude der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in der Meinhardstraße. 1902 erbaut. Das Kaiser=Franz=Josef=Jubiläums=Greisenasyl in der der Viaduktstraße. Gestiftet von Freiherrn v. Sieberer. 1909 eröffnet. Das städt. allgem. Krankenhaus in der Anichstraße mit den in unmittelbarer Nähe liegenden Univ.=Kliniken und =Instituten.