Lieferungsbestimmungen des städtischen Gaswerkes 244 F. Reinigung und Instandhaltung der Huerlampen eller für Der monatliche Mietzins beträgt Diese Instandhaltung kann sich beziehen entweder jede Krone Einrichtungswert, einschließlich Vertrags a) nur auf die Reinigung der Brenner und Glas¬ kosten. aren usw. ode Bei Erwerbung der gemieteten Einrichtung in auf die Reinigung der Bestandteile und Ersatz as Eigentum des Mieters werden ihm ½ aller an unbrauchbar gewordener Glühkörper und gesprun¬ kaufenden Apparaten bezahlten Monats¬ den gener Zylinder. raten von der Originalrechnung als Abschlag au Sub. a) sind zu entrichten den Kaufschilling gutgeschrieben. Bei Anlagen bis 5 Lampen 10 Heller, bei An Will der Mieter den Vertrag auflösen oder lagen von mehr als 5 Lampen 6 Heller pro Lamp einen Apparatentausch vornehmen, hat er die Miet¬ Sub. b) bei wöchentlich einmaliger Revision zinse auf volle 24 Monatsraten zu ergänzen und Heller per Lampe und Monat. Für Glühkörpen Recht aus den bezahlten Mietsbeträger auf jedes und Zylinder, welche aus Böswilligkeit oder Fahr zu verzichten. lässigkeit zerschlagen werden, kommt das Gaswerk ofern aus früherer Zeit 12jährige verbindlich nicht auf sind, haben die alten Mietsverträge in Geltung Vereinbarungen für Instandhaltung von Auer¬ Bestimmungen zu gelten. lichtern sind gegenseitig jederzeit auf ein Monat sist gestattet, Einrichtungen teils verbindlich, kündbar. die Bedingungen gelten sowohl für stehendes wie teils unverbindlich zu mieten. hängendes Auerlicht für In den Vertragsformularien aufgenommene Innsbruck im Februar 1911. Sonderbestimmungen haben Giltigkeit.