243 Lieferungsbestimmungen des städtischen Gaswerkes. nontierung, ebenso für Uebertragung in eine andere Steig= und Einrichtungsleitungen sind vom Haus Wohnung eine Gang= und Montierungsgebühr von eigentümer als Eigentum des Gaswerkes zu bestätigen Krone eingehoben; derselbe Betrag is und gehen nach Ablauf von 12½ Jahren in Ver zahlen bei Abmontierung von Küchen mit kürzere ügungsberechtigung und Eigentum des Hausherri für Apparatentausch ls einjähriger Benützungszeit über. ist eine Pauschalgebühr von 2 Kronen zu entrick Küchen=Steigleitungen, an welche Bäder ange¬ Durch Verschulden der Partei erfolglos chlossen werden, sind verstärkt anzulegen und es is Gänge sind nach dem Zeitaufwand zu vergüten. hiefür ab Straßenleitung pro laufenden Meter Steig¬ Alle Mietbeträge sind jeden Monatsersten fälli leitung eine Aufschlagsgebühr von 1 Krone zu ent und auch dann zu bezahlen, wenn ohne Verschulde ichten. des Gaswerkes von der Einrichtung kein Gebrauch Steigleitungen, die ausschließlich Bädern dienen emacht ebenso Steigleitungen für Villen, die weniger al¬ Auflassung der Wohnungswechsel oder Bei ferner Verlegungen ode drei Wohnungen enthalten Gründen hat di Miete=Einrichtung aus anderen Verstärkungen bestehender Steigleitungen sind tarif¬ Stadtbureau oder Abmeldung ordnungsgemäß im mäßig zu bezahlen. einer Meldestelle des Gaswerkes zu erfolgen. Bis ferner vor, auch fü Das Gaswerk behält sick ter für die ganze dahin haftet der Mi dem Hausherrn einen eine Küchen=Steigleitungen Einrichtung un on ihm gemietete die Küchen des Hause Kostenteil aufzubürden, wenn tattgehabten Gasverbrauch. Aenderunge nicht übereinander liegen oder sonstige besondere Ver¬ des monatlichen Zinsbetreffnisses erfolgen mit den teuerung der Anlage zu gewärtigen ist em Austausch oder der Rückgabe folgenden Mo¬ natsersten. D. Herstellung von Gas-Zweigleitungen Auf Dieselben dürfen bis zum Gasmesser inkl Arten der Mietsverträge Gaswer tellung desselben ausschließlich nur vom den Gas usgeführt werden. Einrichtungen nach welche jederzeitige Kündigung des Mietverhältnisses messern können entweder vom Gaswerk und zwar und Rückgabe oder Tausch der Mietobjekte seiten¬ auf Rechnung des Bestellers oder in Miete (sieht Mieters gestatten. des Mieteinrichtungen) oder von behördlich konzessionier¬ Die Abgabe in unverbindliche Miete beschränkt sich ten Privat=Installateuren ausgeführt werde auf: einfache und Automatgasmesser Für solche Ausführungen sind die Verordnung Kücheneinrichtungen einschließlich einer Wohnzimmer¬ des Handelsministers vom 18. Juli 1906 sowie die lamme, wenn letztere nicht mehr wie 10 Meter Stadtmagistrates über Herstel¬ Bestimmungen des Leitung erfordert; ung von Privatgasleitungen maßgebend einfache, lackierte und mit Kupfer verzierte Beleuch¬ Einrichtungs=Rechnungen des Gaswerkes sind spä tungsapparate aus Eisen; testens zwei Monate nach Präsentierung baar un einfache Stehlampen aus Messing; hne Abzug zu begleichen; bei Ueberschreitung dieser nicht emaillierte Kochapparate und Bratrohre rist sind gemäß Verwaltungsrats=Beschluß 5% Ver¬ Bügelapparate aszinsen zu entrichten und ist die Einbringung de¬ Zügeleisen geschliffen oder vernickelt, letztere für Betrages mit allen Mitteln zu betreiben. ie Mindestdauer eines Jahres und Mietenach Auf Badeöfen und Heißwasserapparate werder zahlung für die bei früherer Rückstellung feh¬ bei Barzahlung spätestens innerhalb eines Monats ach Vorzeigung der Rechnung 5% Rabatt gewährt. diese nur gegen Jahresmiete ifache Gasheizöfen, ei die im Laufe des Februars im vollen Betrage E. Herstellung von Miete-Einrichtungen, Vermietung ur Einhebung gelangt; von Gasmessern und Hpparaten Auerbrenner ohne Glühkörper und Glaswaren. Der monatliche Mietpreis beträgt einen Hel Im allgemeinen werden mit Ausnahme von Glüh¬ für jede Krone des Einrichtungswertes ein¬ körpern, Glaswaren, Metall= und Gummi= Schläuchen schließlich Vertragskosten. alle Arten von Einrichtungen und Apparaten unter Der Mieter kann die gemietete Einrichtung jeder¬ den später angeführten Bedingungen in Miete ge sein Eigentum erwerben, und werden ihn geben, wobei sich das Gaswerk vorbehält, im ein ½ der an den zu kaufenden Apparaten be zelnen Falle die Vermietung abzulehnen oder vor Monatsraten von der Originalrechnung zahlte der Mithaftung des Hausherrn abhängig zu machen als Abschlag auf den Kaufschilling gutgeschrieber Alle Mietobjekte und Anlagen bleiben für di Diese Gutschreibung beginnt im Falle eines von Dauer der Miete Eigentum des Gaswerkes, un er Partei verlangten Apparatentausches, sowie be sind zerbrochene oder fehlende Teile bei der Rück kostenlosen Umtausch unbrauchbar gewordener Gas gabe vom Mieter zu ersetze messer durch das Werk von dem dem Austausch Uebertragung der Rechte und Pflichten aus den folgenden Monatsersten mit Zustimmung der Gas Mietvertrage ist nur Es gehen daher bei Apparatentausch oder Rück werksdirektion möglich gabe, dann bei fehlerhaft gewordenen Gasmessern Während der Mietdauer hat für die Kosten der die bezahlten Mieten für den Mieter verloren. Instandhaltung der Anlagen und Apparate den Rohrleitungen, die im Zusammenhange mi das Gaswerk hingegen über Mieter aufzukommen, einer kostenlosen Steigleitung gemietet sind, gehe Aufwand, den die Gewähr¬ immt den normalen des Haus nach 12½ Jahren in das Eigentum eistung der tadellosen Funktion der Gasmesser er¬ herrn über, und hat von diesem Zeitpunkte an die fordert. Miete zu entfallen. Die Kosten der Montierung, der Uebertragung in andere Lokale, allfälliger Abänderung bestehen¬ träge, welche auch für Badeöfen und Warmwasser¬ der Anlagen und des Austausches von Apparater apparate zulässig sind, und welche den Mieter füt trägt der Mieter die ganze Vertraggsdauer zur Mietezahlung ver¬ Bei allen Mietapparaten mit Ausnahme von pflichten. Badeöfen und Warmwasserapparaten wird für Auf¬ 16* vojpausvas gun uelgsgpe i9 Enr spleg 110 u 10
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