Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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243
Lieferungsbestimmungen des städtischen Gaswerkes.
nontierung, ebenso für Uebertragung in eine andere
Steig= und Einrichtungsleitungen sind vom Haus
Wohnung eine Gang= und Montierungsgebühr von
eigentümer als Eigentum des Gaswerkes zu bestätigen
Krone eingehoben; derselbe Betrag is
und gehen nach Ablauf von 12½ Jahren in Ver
zahlen bei Abmontierung von Küchen mit kürzere
ügungsberechtigung und Eigentum des Hausherri
für Apparatentausch
ls einjähriger Benützungszeit
über.
ist eine Pauschalgebühr von 2 Kronen zu entrick
Küchen=Steigleitungen, an welche Bäder ange¬
Durch Verschulden der Partei erfolglos
chlossen werden, sind verstärkt anzulegen und es is
Gänge sind nach dem Zeitaufwand zu vergüten.
hiefür ab Straßenleitung pro laufenden Meter Steig¬
Alle Mietbeträge sind jeden Monatsersten fälli
leitung eine Aufschlagsgebühr von 1 Krone zu ent
und auch dann zu bezahlen, wenn ohne Verschulde
ichten.
des Gaswerkes von der Einrichtung kein Gebrauch
Steigleitungen, die ausschließlich Bädern dienen
emacht
ebenso Steigleitungen für Villen, die weniger al¬
Auflassung
der
Wohnungswechsel oder
Bei
ferner Verlegungen ode
drei Wohnungen enthalten
Gründen hat di
Miete=Einrichtung aus anderen
Verstärkungen bestehender Steigleitungen sind tarif¬
Stadtbureau oder
Abmeldung ordnungsgemäß im
mäßig zu bezahlen.
einer Meldestelle des Gaswerkes zu erfolgen. Bis
ferner vor, auch fü
Das Gaswerk behält sick
ter für die ganze
dahin haftet der Mi
dem Hausherrn einen
eine Küchen=Steigleitungen
Einrichtung un
on ihm gemietete
die Küchen des Hause
Kostenteil aufzubürden, wenn
tattgehabten Gasverbrauch. Aenderunge
nicht übereinander liegen oder sonstige besondere Ver¬
des monatlichen Zinsbetreffnisses erfolgen mit den
teuerung der Anlage zu gewärtigen ist
em Austausch oder der Rückgabe folgenden Mo¬
natsersten.
D. Herstellung von Gas-Zweigleitungen
Auf
Dieselben dürfen bis zum Gasmesser inkl
Arten der Mietsverträge
Gaswer
tellung desselben ausschließlich nur vom
den Gas
usgeführt werden. Einrichtungen nach
welche jederzeitige Kündigung des Mietverhältnisses
messern können entweder vom Gaswerk und zwar
und Rückgabe oder Tausch der Mietobjekte seiten¬
auf Rechnung des Bestellers oder in Miete (sieht
Mieters gestatten.
des
Mieteinrichtungen) oder von behördlich konzessionier¬
Die Abgabe in unverbindliche Miete beschränkt sich
ten Privat=Installateuren ausgeführt werde
auf: einfache und Automatgasmesser
Für solche Ausführungen sind die Verordnung
Kücheneinrichtungen einschließlich einer Wohnzimmer¬
des Handelsministers vom 18. Juli 1906 sowie die
lamme, wenn letztere nicht mehr wie 10 Meter
Stadtmagistrates über Herstel¬
Bestimmungen des
Leitung erfordert;
ung von Privatgasleitungen maßgebend
einfache, lackierte und mit Kupfer verzierte Beleuch¬
Einrichtungs=Rechnungen des Gaswerkes sind spä
tungsapparate aus Eisen;
testens zwei Monate nach Präsentierung baar un
einfache Stehlampen aus Messing;
hne Abzug zu begleichen; bei Ueberschreitung dieser
nicht emaillierte Kochapparate und Bratrohre
rist sind gemäß Verwaltungsrats=Beschluß 5% Ver¬
Bügelapparate
aszinsen zu entrichten und ist die Einbringung de¬
Zügeleisen geschliffen oder vernickelt, letztere für
Betrages mit allen Mitteln zu betreiben.
ie Mindestdauer eines Jahres und Mietenach
Auf Badeöfen und Heißwasserapparate werder
zahlung für die bei früherer Rückstellung feh¬
bei Barzahlung spätestens innerhalb eines Monats
ach Vorzeigung der Rechnung 5% Rabatt gewährt.
diese nur gegen Jahresmiete
ifache Gasheizöfen,
ei
die im Laufe des
Februars im vollen Betrage
E. Herstellung von Miete-Einrichtungen, Vermietung
ur Einhebung gelangt;
von Gasmessern und Hpparaten
Auerbrenner ohne Glühkörper und Glaswaren.
Der monatliche Mietpreis beträgt einen Hel
Im allgemeinen werden mit Ausnahme von Glüh¬
für jede Krone des Einrichtungswertes ein¬
körpern, Glaswaren, Metall= und Gummi= Schläuchen
schließlich Vertragskosten.
alle Arten von Einrichtungen und Apparaten unter
Der Mieter kann die gemietete Einrichtung jeder¬
den später angeführten Bedingungen in Miete ge
sein Eigentum erwerben, und werden ihn
geben, wobei sich das Gaswerk vorbehält, im ein
½ der an den zu kaufenden Apparaten be
zelnen Falle die Vermietung abzulehnen oder vor
Monatsraten von der Originalrechnung
zahlte
der Mithaftung des Hausherrn abhängig zu machen
als Abschlag auf den Kaufschilling gutgeschrieber
Alle Mietobjekte und Anlagen bleiben für di
Diese Gutschreibung beginnt im Falle eines von
Dauer der Miete Eigentum des Gaswerkes, un
er Partei verlangten Apparatentausches, sowie be
sind zerbrochene oder fehlende Teile bei der Rück
kostenlosen Umtausch unbrauchbar gewordener Gas
gabe vom Mieter zu ersetze
messer durch das Werk von dem dem Austausch
Uebertragung der Rechte und Pflichten aus den
folgenden Monatsersten
mit Zustimmung der Gas
Mietvertrage ist nur
Es gehen daher bei Apparatentausch oder Rück
werksdirektion möglich
gabe, dann bei fehlerhaft gewordenen Gasmessern
Während der Mietdauer hat für die Kosten der
die bezahlten Mieten für den Mieter verloren.
Instandhaltung der Anlagen und Apparate den
Rohrleitungen, die im Zusammenhange mi
das Gaswerk hingegen über
Mieter aufzukommen,
einer kostenlosen Steigleitung gemietet sind, gehe
Aufwand, den die Gewähr¬
immt den normalen
des Haus
nach 12½ Jahren in das Eigentum
eistung der tadellosen Funktion der Gasmesser er¬
herrn über, und hat von diesem Zeitpunkte an die
fordert.
Miete zu entfallen.
Die Kosten der Montierung, der Uebertragung
in andere Lokale, allfälliger Abänderung bestehen¬
träge, welche auch für Badeöfen und Warmwasser¬
der Anlagen und des Austausches von Apparater
apparate zulässig sind, und welche den Mieter füt
trägt der Mieter
die ganze Vertraggsdauer zur Mietezahlung ver¬
Bei allen Mietapparaten mit Ausnahme von
pflichten.
Badeöfen und Warmwasserapparaten wird für Auf¬
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