Postgebühren. 222 schriften erscheinen, Kurszettel und Kursberichte aller Art Als Übergang wird jedoch die Versendung solcher Handels=Rundschreiben, Waren=Verzeichnisse, Preislisten Drucksachen mit Zeitungsfrankomarken bis einschließlich Preiskurante, Kataloge, Prospekte, Kalender, Wahlauf¬ 31. Oktober 1916 gestatte rufe u. dergl Innsbruck, am 23. September 1916 Diese dürfen daher nicht mehr zu den für Zeitunger geltenden und mit Zeitungsfrankomarken zu entrichtenden Von der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion: Zeitungsgebühren versendet werden. Klebelsberg. Doltgebühren. für den in¬ Vom 1. Oktober 1916 angefangen gelter doppelten Betrage der Gebühr wie für gleichartige ländischen Verkehr, sowie für den Verkehr mit Ungarn frankierte Sendungen belastet. (U), Bosnien=Herzegowina (BH) und Deutschland (D folgende Gebühren: 3. Eingeschriebene Briefsendungen Die Einschreibgebühr beträgt für jede Sendung 25 k. A. Gewöhnliche Briefsendungen. briefe g. Wertbriefe Für einen Brief bis 20 Gramm 15 k A Verschlossen aufgegebene Wertbriefe Für je weitere 20 Gramm # 5 Die Gebühr wie für einen eingeschriebenen Brief von gleichem Gewichte und Postkarten: ie Wertgebühr, welch letzter für eine einfache Postkarte oder jeden Teil einer für je 300 Kronen des angegebenen Wertes oder den Doppelpostkarte und zwar: angefangenen Teil davon Für eine von der Postverwaltung ausgegebene Post¬ im inländischen Ver¬ im Verkehre mit 1, Bo 8 karte mit eingedrucktem Postwertzeichen kehre .. 5 und D . 10 sonst 10 beträg Drucksachen Die Gesamtgebühr für einen Wertbrief beträgt we nigstens 60 h nichteilige für je 50 Gramm (gewöhnliche Für Offen aufgegebene Wertbriefe (nur Gebühr) 3 falls der Absender die eilige Beförderung wünscht, im inländischen Verkehre und nur für nichtamtlich Wertbriefe zugelassen) zur Gebühr ein Zuschlag von Die Gebühr für wie einen verschlossen aufgegebenen Die Zuschlaggebühr muß mittelst der besonders dafür Wertbrief und ausgegebenen Eilmarke entrichtet werden zur Wertgebühr ein Zuschlag im Betrage von 10 h Blindendrucksendungen für je 1200 K des angegebenen Wertes oder den ange¬ im inländischen Verkehre u. im Verkehre mit U fangenen Teil davon im Verkehre mit BH u. D. 50 Gramm. D. Pakete. die 3 bis 5 100 Gramm Unterliegen sie den ge¬ Pakete ohne Wertangabe bis 1000 10 Gramm wöhnlichen Drucksachenge¬ Gewöhnliche Gewichtsgebühr bis 2000 20 h bühren. 1 Im inländischen Verkehre: Im Verkehre mit U u. BH: bis 3000 30 h bis 1 Kilogramm 60 R Geschäftspapiere: 80 Kilogramm bis 5 Kilogramm 80 k 200 Für je 50 Gramm 200 11 300 wenigstens aber 300 k
. 25 „ 20 400 h „ 20 400 h Warenproben: Im Verkehre nach D: Für je 50 Gramn 5 h wenigstens aber 10 h Bis 5 Kilogramm auf alle Entfernungen 80 7 und Mischsendungen (aus Drucksachen, Ge Für Pakete von mehr als 5 Kilogramn schäftspapieren oder Warenproben zusammen¬ nach den preußischen Provinzen Schlesien und gepackte Sendungen Sachsen, dem Königreiche Sachsen, den thü¬ Für je 50 Gramm 5. ingischen Staaten, dem Herzogtum Anhalt
jedoch wenigstens 10 k, wenn die Sendung aus Druck¬ dem Großherzogtum Baden, den hohenzoller¬ sachen und Warenproben besteht, und wenigstens 25 h, chen Landen, dem Königreiche Bayern (mit wenn sie auch Geschäftspapiere enthält. Ausnahme der Rheinpfalz) und nach dem Briefe, Postkarten, nicht eilige Drucksachen, Geschäfts Königreiche Württemberg: papiere, Warenproben und Mischsendungen können auc Über 5 bis 10 kg .200 h Über 5 bis 10 kg 240 h teilweise frankiert aufgegeben werden und werden in 00 „ 10 „ 15 kg 420 15 kg „ 10 „ diesem Falle mit dem doppelten des an der Gebüht 15 „ 20 kg .400 k 600 .20 kg für die voll frankierte Sendung fehlenden Betrages be¬ dann ermäßigte Gewichtsgebühr (giltig nur im in¬ lastet. ländischen Verkehre und im Verkehre nach D): Briefe und Postkarten können auch unfrankiert auf¬ Im Verkehre zwischen Orten mit einer Einwohner¬ gegeben werden und werden in diesem Falle mit dem zahl von mehr als 30.000 (Hauptorte) und den im be¬ 5) unge 62 nloc 0 en 91 uobjagn 10 1