Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Postgebühren.
222
schriften erscheinen, Kurszettel und Kursberichte aller Art
Als Übergang wird jedoch die Versendung solcher
Handels=Rundschreiben, Waren=Verzeichnisse, Preislisten
Drucksachen mit Zeitungsfrankomarken bis einschließlich
Preiskurante, Kataloge, Prospekte, Kalender, Wahlauf¬
31. Oktober 1916 gestatte
rufe u. dergl
Innsbruck, am 23. September 1916
Diese dürfen daher nicht mehr zu den für Zeitunger
geltenden und mit Zeitungsfrankomarken zu entrichtenden
Von der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion:
Zeitungsgebühren versendet werden.
Klebelsberg.
Doltgebühren.
für den in¬
Vom 1. Oktober 1916 angefangen gelter
doppelten Betrage der Gebühr wie für gleichartige
ländischen Verkehr, sowie für den Verkehr mit Ungarn
frankierte Sendungen belastet.
(U), Bosnien=Herzegowina (BH) und Deutschland (D
folgende Gebühren:
3. Eingeschriebene Briefsendungen
Die Einschreibgebühr beträgt für jede Sendung 25 k.
A. Gewöhnliche Briefsendungen.
briefe
g.
Wertbriefe
Für einen Brief bis 20 Gramm
15 k
A
Verschlossen aufgegebene Wertbriefe
Für je weitere 20 Gramm
#
5
Die Gebühr wie für einen eingeschriebenen Brief
von gleichem Gewichte und
Postkarten:
ie Wertgebühr, welch letzter
für eine einfache Postkarte oder jeden Teil einer
für je 300 Kronen des angegebenen Wertes oder den
Doppelpostkarte und zwar:
angefangenen Teil davon
Für eine von der Postverwaltung ausgegebene Post¬
im inländischen Ver¬
im Verkehre mit 1, Bo
8
karte mit eingedrucktem Postwertzeichen
kehre
.. 5
und D . 10
sonst
10
beträg
Drucksachen
Die Gesamtgebühr für einen Wertbrief beträgt we
nigstens 60 h
nichteilige für je 50 Gramm (gewöhnliche
Für
Offen aufgegebene Wertbriefe (nur
Gebühr)
3
falls der Absender die eilige Beförderung wünscht,
im inländischen Verkehre und nur für nichtamtlich
Wertbriefe zugelassen)
zur Gebühr ein Zuschlag von
Die Gebühr für wie einen verschlossen aufgegebenen
Die Zuschlaggebühr muß mittelst der besonders dafür
Wertbrief und
ausgegebenen Eilmarke entrichtet werden
zur Wertgebühr ein Zuschlag im Betrage von 10 h
Blindendrucksendungen
für je 1200 K des angegebenen Wertes oder den ange¬
im inländischen Verkehre u.
im Verkehre mit U
fangenen Teil davon
im Verkehre mit BH u. D.
50 Gramm.
D. Pakete.
die
3
bis
5
100 Gramm
Unterliegen sie den ge¬
Pakete ohne Wertangabe
bis 1000
10
Gramm
wöhnlichen Drucksachenge¬
Gewöhnliche Gewichtsgebühr
bis 2000
20 h
bühren.
1
Im inländischen Verkehre:
Im Verkehre mit U u. BH:
bis 3000
30 h
bis 1 Kilogramm
60 R
Geschäftspapiere:
80
Kilogramm
bis 5 Kilogramm
80 k
200
Für je 50 Gramm
200
11
300
wenigstens aber
300 k

. 25
„ 20
400 h
„ 20
400 h
Warenproben:
Im Verkehre nach D:
Für je 50 Gramn
5 h
wenigstens aber
10 h
Bis 5 Kilogramm auf alle Entfernungen
80 7
und Mischsendungen (aus Drucksachen, Ge
Für Pakete von mehr als 5 Kilogramn
schäftspapieren oder Warenproben zusammen¬
nach den preußischen Provinzen Schlesien und
gepackte Sendungen
Sachsen, dem Königreiche Sachsen, den thü¬
Für je 50 Gramm
5.
ingischen Staaten, dem Herzogtum Anhalt

jedoch wenigstens 10 k, wenn die Sendung aus Druck¬
dem Großherzogtum Baden, den hohenzoller¬
sachen und Warenproben besteht, und wenigstens 25 h,
chen Landen, dem Königreiche Bayern (mit
wenn sie auch Geschäftspapiere enthält.
Ausnahme der Rheinpfalz) und nach dem
Briefe, Postkarten, nicht eilige Drucksachen, Geschäfts
Königreiche Württemberg:
papiere, Warenproben und Mischsendungen können auc
Über 5 bis 10 kg .200 h
Über 5 bis 10 kg
240 h
teilweise frankiert aufgegeben werden und werden in
00
„ 10 „ 15 kg
420
15 kg
„ 10 „
diesem Falle mit dem doppelten des an der Gebüht
15 „ 20 kg .400 k
600
.20 kg
für die voll frankierte Sendung fehlenden Betrages be¬
dann ermäßigte Gewichtsgebühr (giltig nur im in¬
lastet.
ländischen Verkehre und im Verkehre nach D):
Briefe und Postkarten können auch unfrankiert auf¬
Im Verkehre zwischen Orten mit einer Einwohner¬
gegeben werden und werden in diesem Falle mit dem
zahl von mehr als 30.000 (Hauptorte) und den im be¬
5) unge
62
nloc
0
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91
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10 1