Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Postgebühren.
221
Postgebühren.
D= Deutschland.)
Bosnien=Herzegowina,
(U= Ungarn, B5
Allgemeine Bestimmungen
estgesetzt werden: Der Tag des Einlangens des Paketes
Briefe sind in Hinkunft auch mit einem Gewichte
beim Postamte, die unmittelbar
folgenden zwei Tag
on mehr als 250 Gramm zugelassen.
und der Tag der Behebung des Paketes.
Briefe unterliegen in Bezug auf das Gewicht nun
Die Zustellung von Paketen wird dort
Be¬
mehr den Beschränkungen, die ihre postdienstliche
vo sie bisher mit dem Einzelgewicht von 2 kg begrenz
handlung (Einschließung in Bunde, Briefsäcke u. dergl.
war, auf das Einzelgewicht von 3 kg ausgedehnt
bedingt.
Die Eilzustellung kann künftig auch auf Ver¬
Das Höchstgewicht für Drucksachen beträgt künf¬
langen des Empfängers stattfinden.
tig 2 Kilogramm
Die Behebungsfristen für Sendungen werden
Geschäftspapiere sind künftig unter der
künftig auf eine ganz neue Art festgesetzt. Sie werde
Bedingungen wie im Weltpostverkehr zugelasser
gleicher
iach Wochen (ein oder zwei Wochen) und bei postlagern
Höchstgewicht für Warenproben beträg
Da¬
en Sendungen ohne Nachnahme nach halben Monaten
künftig im inländischen Verkehr, sowie im Verkehr mi
zwei halbe Monate) bemessen; als Woche zählt imme
BH und D 500 Gramm; im Verkehre mit U bleibt es
ie Zeit vom Montag (erster Tag) bis Sonntag (letzten
bei der bisherigen Gewichtsgrenze von 350:Gramm
Tag); als halber Monat gilt die Zeit vom 1. bis 15. und
Wertbriefe dürfen nur in Briefumschlägen ver
om 16. bis zum letzten des Monates.
packtswerden.
st bei Ausfolgung einer Nachnahmesendung keine
Die offene Aufgabe von Wertbriefe
oder eine zu geringe Nachnahme eingehoben worden, si
st nur im inländischen Verkehre und zwar nur dann ge
ist der Empfänger verpflichtet, auf nachträgliches Ver¬
tattet, wenn sie inländische Banknoten im Werte vor
langen der Post den Nachnahmebetrag oder den Unter¬
mehr als 1200 Kronen enthalten.
chied zwischen dem eingezogenen und dem richtigen Be
Die Höchstgewichtsgrenze der Paket
trage zu zahlen
n Hinkunft auf 20 kg herabgesetzt.
ist
Nicht sofort eingelöste Postaufträge
Mit einem Postauftragsbriefe kann künftig
ind in Hinkunft vor Ablauf der siebentägigen Frist noch
im inländischen Verkehr, sowie im Verkehre mit U un
einmal zuzustellen
BH nur eine Forderungsurkunde versendet werden; in
Bei einer Annahmeverweigerung dar
Verkehre mit D bleibt es wie bisher. Die Zulassung
der Empfänger künftig nur mehr die Tatsache der Ver
von Postaufträgen auf mehr als 1000 Kronen wird in
veigerung der Annahme ohne jede Begründung ver
Hinkunft eingestellt
merken. Eine nachträgliche Annahmeverweigerung is
Dagegen können im inländischen Verkehre, sowie in
bei gewöhnlichen Briefsendungen nur mehr zulässig
Verkehre mit U und BH mit Postauftragskarten Geld
venn es sich um verschlossene handelt.
forderungen bis 20 K eingezogen werden.
Bei Nachsendung und bei Zurücksendung
Als Postaufgabebücher sind künftig auch
werden die Wertbriefe künftig nicht mehr mit Gebühren
olche zugelassen, die nicht von der Postverwaltung aus¬
belastet.
gegeben werden, wenn sie diesen nach Form, Vordruck
Unbestellbar gemeldete Pakete dürfen
und sonstiger Ausstattung genau entspreche
vor dem Einlangen der Nachricht des Aufgabepostamtes,
Als „Spätlingssendungen“ können einge
ie die Verfügung des Absenders usw. enthält, nicht zu¬
schriebene Briefsendungen und telegraphische Postanwei
rückgesendet werden
sungen bei den dazu ermächtigten Postämtern auch außer¬
Die portopflichtigen Gerichtsbrief
halb der Amtsstunden gegen Entrichtung der Spätlings
unterliegen künftig den gewöhnlichen Briefgebühren, die
gebühr (in barem) aufgegeben werden.
der Empfänger zu zahlen hat.
Das Verlangen des Absenders
Für ein Bahnaviso beträgt die Gebühr 15 h
eigenen Handen zuzustellen, ist künftig nur
Für die Einsammlung im Landbriefträgerdienste
mehr bei Postsendungen mit einem Rückschein und bei
werden künftig keine Einsammlungsgebühren erhoben
Postanweisungen mit einer Zahlungsbestätigung zuge
Bezüglich des Zei ungsdienstes gilt künftig
lassen
Folgendes:
Im Verkehre mit U übernimmt die dortige Postver
Als Zeitungen werden nicht mehr angesehen und
waltung keine Gewähr dafür, daß dem Verlangen en
unterliegen daher den allgemeinen Versendungsbedin
sprochen wird.
jungen und Gebühren für Drucksachen alle Druckschriften
Die Zustellung von Sendungen durch
ie bloß Reklame= oder Geschäftszwecken dienen, wie
Eilboten erfolgt über Wunsch der Absender auch
nsbesondere: Zeitungen oder Zeitschriften, die aus
n der Nacht, jedoch nur dann, wenn sie auf derselben
schließlich Anzeigen oder Ankündigungen (Annoncen) ent
den Vermerk „auch Nachts“ anbringen; bei Postanwei
halten Zeitungen oder Zeitschriften, die in vorwiegen¬
sungen und bei Sendungen mit Nachnahme ist jedoc
dem Maße Annoncenblätter sind und deren politische
dieses Verlangen ausgeschlossen.
Unterhaltungs= oder Nachrichtenteil als nebensächlich er
Postausweiskarten können künftig von jedem
cheint, Zeitungen oder Zeitschriften, deren Inhalt haupt
Postamte für jedermann ausgestellt werden, der den vol
sächlich oder offensichtlich nur zur Empfehlung von einer
giltigen Identitätsnachweis liefert
oder mehreren Geschäften oder Unternehmungen dient
Bezüglich des Lagerzinses wird darauf hinge¬
ferner, auch wenn sie in Form von Zeitungen oder Zeit¬
wiesen, daß als lagerzinsfreie Tage künftig einheitlich
ne