Postgebühren. 221 Postgebühren. D= Deutschland.) Bosnien=Herzegowina, (U= Ungarn, B5 Allgemeine Bestimmungen estgesetzt werden: Der Tag des Einlangens des Paketes Briefe sind in Hinkunft auch mit einem Gewichte beim Postamte, die unmittelbar folgenden zwei Tag on mehr als 250 Gramm zugelassen. und der Tag der Behebung des Paketes. Briefe unterliegen in Bezug auf das Gewicht nun Die Zustellung von Paketen wird dort Be¬ mehr den Beschränkungen, die ihre postdienstliche vo sie bisher mit dem Einzelgewicht von 2 kg begrenz handlung (Einschließung in Bunde, Briefsäcke u. dergl. war, auf das Einzelgewicht von 3 kg ausgedehnt bedingt. Die Eilzustellung kann künftig auch auf Ver¬ Das Höchstgewicht für Drucksachen beträgt künf¬ langen des Empfängers stattfinden. tig 2 Kilogramm Die Behebungsfristen für Sendungen werden Geschäftspapiere sind künftig unter der künftig auf eine ganz neue Art festgesetzt. Sie werde Bedingungen wie im Weltpostverkehr zugelasser gleicher iach Wochen (ein oder zwei Wochen) und bei postlagern Höchstgewicht für Warenproben beträg Da¬ en Sendungen ohne Nachnahme nach halben Monaten künftig im inländischen Verkehr, sowie im Verkehr mi zwei halbe Monate) bemessen; als Woche zählt imme BH und D 500 Gramm; im Verkehre mit U bleibt es ie Zeit vom Montag (erster Tag) bis Sonntag (letzten bei der bisherigen Gewichtsgrenze von 350:Gramm Tag); als halber Monat gilt die Zeit vom 1. bis 15. und Wertbriefe dürfen nur in Briefumschlägen ver om 16. bis zum letzten des Monates. packtswerden. st bei Ausfolgung einer Nachnahmesendung keine Die offene Aufgabe von Wertbriefe oder eine zu geringe Nachnahme eingehoben worden, si st nur im inländischen Verkehre und zwar nur dann ge ist der Empfänger verpflichtet, auf nachträgliches Ver¬ tattet, wenn sie inländische Banknoten im Werte vor langen der Post den Nachnahmebetrag oder den Unter¬ mehr als 1200 Kronen enthalten. chied zwischen dem eingezogenen und dem richtigen Be Die Höchstgewichtsgrenze der Paket trage zu zahlen n Hinkunft auf 20 kg herabgesetzt. ist Nicht sofort eingelöste Postaufträge Mit einem Postauftragsbriefe kann künftig ind in Hinkunft vor Ablauf der siebentägigen Frist noch im inländischen Verkehr, sowie im Verkehre mit U un einmal zuzustellen BH nur eine Forderungsurkunde versendet werden; in Bei einer Annahmeverweigerung dar Verkehre mit D bleibt es wie bisher. Die Zulassung der Empfänger künftig nur mehr die Tatsache der Ver von Postaufträgen auf mehr als 1000 Kronen wird in veigerung der Annahme ohne jede Begründung ver Hinkunft eingestellt merken. Eine nachträgliche Annahmeverweigerung is Dagegen können im inländischen Verkehre, sowie in bei gewöhnlichen Briefsendungen nur mehr zulässig Verkehre mit U und BH mit Postauftragskarten Geld venn es sich um verschlossene handelt. forderungen bis 20 K eingezogen werden. Bei Nachsendung und bei Zurücksendung Als Postaufgabebücher sind künftig auch werden die Wertbriefe künftig nicht mehr mit Gebühren olche zugelassen, die nicht von der Postverwaltung aus¬ belastet. gegeben werden, wenn sie diesen nach Form, Vordruck Unbestellbar gemeldete Pakete dürfen und sonstiger Ausstattung genau entspreche vor dem Einlangen der Nachricht des Aufgabepostamtes, Als „Spätlingssendungen“ können einge ie die Verfügung des Absenders usw. enthält, nicht zu¬ schriebene Briefsendungen und telegraphische Postanwei rückgesendet werden sungen bei den dazu ermächtigten Postämtern auch außer¬ Die portopflichtigen Gerichtsbrief halb der Amtsstunden gegen Entrichtung der Spätlings unterliegen künftig den gewöhnlichen Briefgebühren, die gebühr (in barem) aufgegeben werden. der Empfänger zu zahlen hat. Das Verlangen des Absenders Für ein Bahnaviso beträgt die Gebühr 15 h eigenen Handen zuzustellen, ist künftig nur Für die Einsammlung im Landbriefträgerdienste mehr bei Postsendungen mit einem Rückschein und bei werden künftig keine Einsammlungsgebühren erhoben Postanweisungen mit einer Zahlungsbestätigung zuge Bezüglich des Zei ungsdienstes gilt künftig lassen Folgendes: Im Verkehre mit U übernimmt die dortige Postver Als Zeitungen werden nicht mehr angesehen und waltung keine Gewähr dafür, daß dem Verlangen en unterliegen daher den allgemeinen Versendungsbedin sprochen wird. jungen und Gebühren für Drucksachen alle Druckschriften Die Zustellung von Sendungen durch ie bloß Reklame= oder Geschäftszwecken dienen, wie Eilboten erfolgt über Wunsch der Absender auch nsbesondere: Zeitungen oder Zeitschriften, die aus n der Nacht, jedoch nur dann, wenn sie auf derselben schließlich Anzeigen oder Ankündigungen (Annoncen) ent den Vermerk „auch Nachts“ anbringen; bei Postanwei halten Zeitungen oder Zeitschriften, die in vorwiegen¬ sungen und bei Sendungen mit Nachnahme ist jedoc dem Maße Annoncenblätter sind und deren politische dieses Verlangen ausgeschlossen. Unterhaltungs= oder Nachrichtenteil als nebensächlich er Postausweiskarten können künftig von jedem cheint, Zeitungen oder Zeitschriften, deren Inhalt haupt Postamte für jedermann ausgestellt werden, der den vol sächlich oder offensichtlich nur zur Empfehlung von einer giltigen Identitätsnachweis liefert oder mehreren Geschäften oder Unternehmungen dient Bezüglich des Lagerzinses wird darauf hinge¬ ferner, auch wenn sie in Form von Zeitungen oder Zeit¬ wiesen, daß als lagerzinsfreie Tage künftig einheitlich ne