Märkte in Innsbruck. — Stempel=Tarif. 244 Märkte in Innsbruck. Nachmarkt und jeden Samstag Schweinemarkt. Im Stadtteile Innsbruck: (lebende) Am zweiten Dienstag in der Fasten (Mittfastmarkt) Im Stadtteile Wilten: Am 25. Juli (Jakobimarkt). Am 8. Oktober (Brigittamarkt). Am 4. Februar. (Lichtmeßmarkt.) Am Montag in der Quatemberwoche im Monat Am 4. Montag nach Georgi. (Maimarkt.) 10. August (Lorenzimarkt). Dezember (Thomasmarkt). Am Am Jeden Montag Schlachtviehmarkt, jeden Donnerstag 16. Oktober (Gallimarkt). Ste el=Tarif. Scala II für Rechtsurkunden. sel Scala scala III für Verträge usw. Empfangsbestätigungen usw. Berechnungsgrundlage Berechnungsgrundlage Berechnungsgrundlage Ge¬ Ge¬ Ge¬ bühren¬ bühren¬ bühren¬ über K bis K über K über K bis K bis K betrag betrag betrag h
K 10 20 20 10 40 40 60 40 300 120 I 3 600 200 0 100 200 900 600 200 400 900 1200 600 1500 1200 600 800 400 800 1800 1500 1600 800 1800 1600 2400 1200 2400 3200 2400 1600 2400 3000 1200 16 20 4500 4000 3200 1600 3000 2000 20 4000 4800 4500 24— 2000 24— 2400 6000 Uebersteigt die Berechnungsgrund¬ Uebersteigt die Berechnungsgrund¬ Uebersteigt die Berechnungsgrund¬ lage 6000 K, so ist von je 3000 K lage 2400 K, so ist von je 800 K lage 4800 K so ist von je 1600 K eine Mehrgebühr von 4 K zu ent¬ eine Mehrgebühr von 8 K zu ent¬ eine Mehrgebühr von 8 K zu ent¬ richten, wobei ein Restbetrag von richten, wobei ein Restbetrag von richten, wobei ein Restbetrag von weniger als 3000 K als voll an¬ weniger als 1600 K als voll an¬ weniger als 800 K als voll anzu¬ zunehmen ist. zunehmen ist. nehmen ist. Rechnungsstempel für Rechnungen der Handels= und Gewerbetreibenden über einen Forderungsbetrag bis 20 K ist eine Gebühr von 2 Hellern, von mehr als 20 bis 100 K eine Gebühr von 10 Hellern, von mehr als 100 bis 1000 K eine Gebühr von 20 Hellern und von mehr als 1000 K eine Gebühr von 50 Hellern von jedem Bogen zu entrichten. C 1 008
08 00P 008 006 001 09 3 0P 001 A sbunucal# 091 001 S 00 S8SSR I — -Occdco 11 — 00 S