Lieferungsbestimmungen des städtischen Gaswerkes. 243 Bei Erwerbung der gemieteten Einrichtung in Gaspreis=Erhöhung! des Mieters werden ihm ½ aller an das Eigentum Die schwere Erhältlichkeit der Kohle, die fortge¬ Apparaten bezahlten Monats¬ den zu kaufenden setzten Preissteigerungen derselben und aller anderen Originalrechnung als Abschlag auf raten von Betriebsmaterialien, die Erhöhungen der Löhne u. s. w. den Kaufschilling gutgeschrieben. machen es unmöglich, von einer Gaspreiserhöhung der Mieter den Vertrag auflösen oder Will weiterhin abzusehen; es mußte daher der Beschluß einen Apparatentausch vornehmen, hat er die Miet¬ gefaßt werden, volle 24 Monatsraten zu ergänzen und zinse auf ab 1. November 1916 den Gaspreis für Heiz¬ auf jedes Recht aus den bezahlten Mietsbeträgen und Kochgas von 18 auf 20 Heller per Chm. zu verzichten. zu erhöhen Sofern aus früherer Zeit 12jährige verbindliche Mietsverträge im Geltung sind, haben die alten Automatgas erhöht sich in der Weise, daß für 20 Bestimmungen zu gelten. Heller statt 1000 nur mehr 910 Liter Gas verab¬ Es ist gestattet, Einrichtungen teils verbindlich, folgt werden. teils unverbindlich zu mieten. Der Leuchtgaspreis verbleibt auf der bisherigen In den Vertragsformularien aufgenommene Höhe von 26 Heller per Cbm. Sonderbestimmungen haben Giltigkeit. Sämtliche Rabatte entfallen laut früherer Kund¬ machung vom 22. November 1915. F. Reinigung und Instandhaltung der Huerlampen. Diese Instandhaltung kann sich beziehen entweder Unter Berücksichtigung der derzeitigen sonstigen Er¬ a) nur auf die Reinigung der Brenner und Glas¬ der Lebensmittelerhaltung werden jene waren usw. oder Gasabnehmer, die Inhaber von Lebensmittelermäßi¬ b) auf die Reinigung der Bestandteile und Ersatz gungskarten der Gemeinde Innsbruck und Hötting unbrauchbar gewordener Glühkörper und gesprun¬ von obiger Gaspreiserhöhung über ihr An¬ fi. gener Zylinder. ausgenommen. Aus buchtechnischen Gründen Sub. a) sind zu entrichten: den kann die Gewährung dieser Begünstigung nur Bei Anlagen bis 5 Lampen 10 Heller, bei An¬ im Wege halbjähriger Rückvergütungen des Preis¬ lagen von mehr als 5 Lampen 6 Heller pro Lampe. unterschieds erfolgen, die jeweils im Jänner und 50 Sub. b) bei wöchentlich einmaliger Revision Juli geschehen werden, wogegen die Rechnungsstel¬ Für Glühkörper Heller per Lampe und Monat. mit dem neuen, erhöhten Preis vollzogen wird. und Zylinder, welche aus Böswilligkeit oder Fahr¬ Bewerber um diese Preisbegünstigung haben sich bei lässigkeit zerschlagen werden, kommt das Gaswerk der Parteienkasse des Gaswerkstadtgeschäftes unter nicht auf Vorzeigung der Lebensmittelermäßigungskarten spä¬ Instandhaltung von Auer¬ Vereinbarungen für testens bis 1. November d. J. zu melden. Spä¬ lichtern sind gegenseitig jederzeit auf ein Monat Meldungen können nur für den ersten des fol¬ kündbar. Monats giltig vorgemerkt werden. genden Die Bedingungen gelten sowohl für stehendes wie Innsbruck, am 14. Oktober 1916. für hängendes Auerlicht. Innsbruck, im Februar 1911. Städt. Gaswerk Innsbruck. 7 o U. 4½% Pfandbrie der SPARKASSE der STADT INNSBRUCK bbund zu 10.000 K, 2000 K, 1000 und 200 K p bnbn verlosbar und pupillarsicher, geeignet zu Militärheiratskautionen, sind zum jeweiligen Tageskurse bei der Hauptkasse der Sparkasse erhältlich. — Ju36 mach au1 Gaugwang) 1 0