Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Lieferungsbestimmungen des städtischen Gaswerkes.
243
Bei Erwerbung
der gemieteten Einrichtung in
Gaspreis=Erhöhung!
des
Mieters werden ihm ½ aller an
das Eigentum
Die schwere
Erhältlichkeit der Kohle, die fortge¬
Apparaten bezahlten Monats¬
den zu kaufenden
setzten Preissteigerungen derselben und aller anderen
Originalrechnung als Abschlag auf
raten von
Betriebsmaterialien, die Erhöhungen der Löhne u. s. w.
den Kaufschilling gutgeschrieben.
machen es unmöglich, von einer Gaspreiserhöhung
der Mieter
den Vertrag auflösen oder
Will
weiterhin abzusehen; es mußte daher der Beschluß
einen Apparatentausch vornehmen, hat er die Miet¬
gefaßt werden,
volle 24 Monatsraten zu ergänzen und
zinse auf
ab 1. November 1916 den Gaspreis für Heiz¬
auf jedes Recht aus den bezahlten Mietsbeträgen
und Kochgas von 18 auf 20 Heller per Chm.
zu verzichten.
zu erhöhen
Sofern aus früherer Zeit 12jährige verbindliche
Mietsverträge im Geltung sind, haben die alten
Automatgas erhöht sich in der Weise, daß für 20
Bestimmungen zu gelten.
Heller statt 1000 nur mehr 910 Liter Gas verab¬
Es ist
gestattet, Einrichtungen teils verbindlich,
folgt werden.
teils unverbindlich zu mieten.
Der Leuchtgaspreis verbleibt auf der bisherigen
In
den Vertragsformularien aufgenommene
Höhe von 26 Heller per Cbm.
Sonderbestimmungen haben Giltigkeit.
Sämtliche Rabatte entfallen laut früherer Kund¬
machung vom 22. November 1915.
F. Reinigung und Instandhaltung der Huerlampen.
Diese Instandhaltung kann sich beziehen entweder
Unter Berücksichtigung der derzeitigen sonstigen Er¬
a) nur auf die Reinigung der Brenner und Glas¬
der Lebensmittelerhaltung werden
jene
waren usw. oder
Gasabnehmer, die Inhaber von Lebensmittelermäßi¬
b) auf die Reinigung der Bestandteile und Ersatz
gungskarten
der Gemeinde Innsbruck und Hötting
unbrauchbar gewordener Glühkörper und gesprun¬
von
obiger Gaspreiserhöhung über ihr An¬
fi.
gener Zylinder.
ausgenommen. Aus
buchtechnischen
Gründen
Sub. a) sind zu entrichten:
den kann
die Gewährung dieser Begünstigung nur
Bei Anlagen bis 5 Lampen 10 Heller, bei An¬
im
Wege halbjähriger Rückvergütungen des Preis¬
lagen von mehr als 5 Lampen 6 Heller pro Lampe.
unterschieds erfolgen, die jeweils
im Jänner und
50
Sub. b) bei wöchentlich einmaliger Revision
Juli
geschehen werden, wogegen die Rechnungsstel¬
Für Glühkörper
Heller per Lampe und Monat.
mit dem neuen, erhöhten Preis vollzogen wird.
und Zylinder, welche aus Böswilligkeit oder Fahr¬
Bewerber um diese Preisbegünstigung haben sich bei
lässigkeit zerschlagen werden, kommt das Gaswerk
der Parteienkasse des Gaswerkstadtgeschäftes unter
nicht auf
Vorzeigung der Lebensmittelermäßigungskarten
spä¬
Instandhaltung von Auer¬
Vereinbarungen für
testens
bis 1. November d. J. zu melden. Spä¬
lichtern sind gegenseitig jederzeit auf ein Monat
Meldungen können nur für den ersten des fol¬
kündbar.
Monats giltig vorgemerkt werden.
genden
Die Bedingungen gelten sowohl für stehendes wie
Innsbruck, am 14. Oktober 1916.
für hängendes Auerlicht.
Innsbruck, im Februar 1911.
Städt. Gaswerk Innsbruck.
7
o U. 4½% Pfandbrie
der SPARKASSE der STADT INNSBRUCK
bbund zu 10.000 K, 2000 K, 1000 und 200 K p bnbn
verlosbar und pupillarsicher, geeignet zu Militärheiratskautionen, sind zum
jeweiligen Tageskurse bei der Hauptkasse der Sparkasse erhältlich.

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