00• 00·1 00•1 00•1 00•7 400·1 00•1 mntor * 88•0 01 aung 01 11 Gahlangdin) aunzog 003 * * nla# lvjus * 010 604 guitor aunng Wie e) Urheloc Aschtitr — Hri unc nach und Inn Wnach 10 Telegrammgebühren. 224 bei den für das Ausland bestimmten Paketen mit Repa¬ Die Gebühr für die Zustellung der Be¬ nachrichtigung über solche Pakete und ratur=, Muster= und Losungswaren für jedes Paket 50 k die Ausgangsvermittlungs¬ und endlich Wertschachteln an den Selbstfreimacher: 5 A jedes Paket oder jede Wertschachtel. gebühr für die Vermittlung der zollamtlichen Aus¬ Für Die Gebühr bei Vorbehalt der Abho¬ gangsbehandlung bei den wieder in das Ausland zurück¬ lung solcher Benachrichtigungen durch gehenden Vormerkwaren (Reparatur=, Muster= und Lo¬ 50 h für jedes Paket sungswaren) den Selbstfreimacher an Stelle der Zu¬ stellung: K. k. Post¬ und Telegraphen=Direktion Für jeden Monat im vorhinein eine Bausch¬ Tirol und Vorarlberg. für 2 K gebühr von am 21. September 1916. Innsbruck, Die Zollfrankozettelgebühr für die Durch¬ Der k. k. Hofrat und Vorstand: führung des Zollfrankoverfahrens für jede Sendung 25 h Die Vormerkvermittlungsgebühr für Klebelsberg m. P. Vermittlung der zollamtlichen Vormertbehandlung die Telegrammgebühren. Suropäischer Vorschriftenbereich. Für Preßtelegramme beträgt die Gebühr im Ver¬ 1.) Oesterreich und Liechtenstein. Ungarn, Bos¬ kehre nach Ungarn und Bosnien und Herzegowina und Herzegowina, einschließlich nien 4 Heller für jedes Wort mit einer Mindestgebühr k. u. k. Truppen besetzten Gebiete und Deutsch¬ von 1 Krone für jedes Telegramm. land. Die Gebühr für Zeitungstelegramme im öster¬ Die Gebühr für jedes Wort eines gewöhnlichen reichi schen Verkehre und im Telegrammes mn österreichischen Verkehre, sowie im Verkehre nach Ungarn Bosnien=Herzegowina Verkehr nach Bosnien und Herzegowina einschlie߬ beträgt für die ersten 500 Worte 15 Kronen und jedes weitere be¬ für gonnene hundert von Worten und im Verkehre nach Deutschland beträgt 8 Heller Kronen. 3 einer Mindestgebühr von 1 Krone für jedes 2.) Uebrige Länder des europäischen Vorschriften¬ mit bereiches. Telegramm. Taxen Taxen Gewöhn¬ Gewöhn¬ Preßtele¬ Preßtele¬ Bestimmungsland Bestimmungsland liche liche gramme gramme Wort are tare reo Wort Bro, nimum imum Kreta, siehe Griechenland. Albanien Luxemburg 0.18 0.60 0.60 0.15 Algier 1.00 0.26 0.17 * 1.00 Malta 0.33 0.60 * * Andora, siehe Frankreich. Marokko 0.89 0.60 Azoren Aiin Sfa 0.60 0.13 0.16 Belgien 1.00 Berguent Bulgarien (Mindestgebühr K) 0.13 El Aiioun Sidi Mel¬ 0.60 sche Inseln 0.25 1.00 0.45 Canari louck 0.60 iehe Griechenland. 0.41 2 tartimprey Corsika, siehe Frankreich. Oudjda Creta, siehe Kreta, Griechen¬ Taforalt and. Taourir 0.60 0.39 Cypern Tanger 0.60 0.60 .41 0.15 0.18 Dänemark 1.00 Spanische Stationen 0.60 0.43 ngland, s. Großbritannien 0.60 Scherifische Stationen .35 0.66 Euböa, siehe Griechenland. Mauritanien 0.60 060 0.60 1.67 Far Oer=Inseln Montenegro Frankreich, Andorra und Niederlande 0.60 0.60 * 0.13 0.12 1.00 0.16 0.16 Monaco Niger, siehe Seuegal. 0.60 0.29 Gibraltar ** * Norwegen 0.60 0.28 0.23 Griechenland: Portugal 0.60 0.60 0.22 0.29 0.19 1.00 Corfu 0.12 0.60 Rhodus (Insel) 0.39 Festland, Euböa und * * * * Rumänien: 0.60 0.14 .24 1.00 Poros 0.60 0.05 Grenzverkehr 0.16 0.60 0.05 1.00 .27 Kreta u. übrige Inseln Uebriger Verkehr 0.60 0.60 0.07 0.23 1.00 0.16 0.06 Großbritanien and, europäisches und Ruf Irland, s. Großbritannien. asiatisches: 0.60 0.78 sland 0.60 Grenzverkehr 0.16 Italien und San Marino: Uebriger Verkehr 0.24 0.60 1.00 0.60 0.06 0.08 Grenzverkehr 1.00 Dringende Telegramme unzulässig. 0.14 0.60 0.09 Uebriger Verkehr