Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Postgebühren.
121
chriften erscheinen, Kurszettel und Kursberichte aller Art,
Als Übergang wird jedoch die Versendung solcher
Handels=Rundschreiben, Waren=Verzeichnisse, Preislisten,
Drucksachen mit Zeitungsfrankomarken bis einschließlich
Preiskurante, Kataloge, Prospelte, Kalender, Wahlaus¬
31. Oktober 1916 gestattet.
rufe
u. dergl.
Innsbruck, am 23. September 1916.
Diese dürfen daher nicht
mehr zu den für Zeitungen
Von der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion:
geltenden und mit Zeitungssrankomarken zu entrichtenden
Zeitungsgebühren versendet werden.
Klebelsberg.
Doltgebühren.
doppelten Betrage der Gebühr wie für gleichartige
Vom 1. Oktober 1916 angefangen gelten für den in¬
ändischen Verkehr, sowie für den Verkehr mit
frankierte
Sendungen belastet.
Ungarn
(U), Bosnien=Herzegowina (*H) und Deutschland (D)
B. Eingeschriebene Briessendungen.
folgende Gebühren:
Die Einschreibgebühr beträgt für jede Sendung 25 k.
A. Gewöhnliche Briessendungen.
Briefe:
L. Wertbriefe.
15
für einen Brief bis 20 Gramm
Verschlossen aufgegebene Wertbriefe:

5 k
ür je weitere 20 Gramm
Die Gebühr wie für einen eingeschriebenen Brief
von gleichem
Gewichte und
Postkarten:
die Wertgebühr, welch letztere
Für eine einsache Postkarte oder jeden Teil einer
für je 300 Kronen des angegebenen Wertes oder den
Doppelpostkarte und zwar
angefangenen Teil davon
Für eine von der Postvernaltung ausgegebene Post¬
m inländischen Ver¬
im Verkehre mit 1, Bs
8
7
karte mit eingedrucktem Pos.wertzeichen
kehre
.. 5 k und D 10 h
* *
10 h
onst
beträgt.
Drucksachen:
Die Gesamtgebühr für einen Wertbrief beträgt we¬
nigstens 60 k.
Für nichteilige für je 50 Eramm (gewöhnliche
aufgegebene Wertbriefe (nur
L
3 3
Gebühr)
inländischen Verkehre) und nur für nichtamtliche
falls der Absender die eilige Besörderung wünscht,
Wertbriefe zugelassen):
2
zur Gebühr ein Zuschlag von
3
Die Gebühr für wie einen verschlossen aufgegebenen
Die Zuschlaggebühr muß mittelst der besonders dafür
Wertbrief und
ausgegebenen Eilmarke entrichtet werden.
zur Wertgebühr ein Zuschlag im Betrage von 10 h
Blindendrucksendungen:
für
je 1200 K des angegebenen Wertes oder den ange¬
im inländischen Verkehre u.
im Verkehre mit U
fangenen Teil, davon.
im Verkehre mit B9 u. D.
D. Pakete.
bis
2
50 Gramm.
6at4U
100
bis
Gramm
5 h
Unterliegen sie den
ge¬
Pakete ohne Wertangabe:
bis
1000
10 h
Gramm
wöhnlichen Drucksachenge¬
W N
Gewöhnliche Gewichtsgebühr:

bis
20 h
2000
bühren.

Im inländischen Verkehre:
Im Verkehre mit U u. BH:
bis 3000
30 h

60 h
Kilogramm
bis
80 k
Geschäftspapiere:
bis 5 Kilogramm . 80 h
5 Kilogramm

200

200 h
10
Für
10

je 50 Gramm

300 h
300 h
15
„ 15
wenigstens aber.

5 A
"
400 k
400 h
20
„20
*
M
Warenproben:
Im Verkehre nach D:
5 h
je
50 Gramm
Für
wenigstens aber
10 2
auf alle Entfernungen
Bis 5 Kilogramm
h
und Mischsendung
en (aus Drucksachen, Ge¬
Für Pakete von mehr als 5 Kilogramm
schäftspapieren oder
Warenproben zusammen¬
nach den preußischen Provinzen Schlesien und
gepackte Sendungen:
Sachsen, dem Königreiche Sachsen, den thü¬
Für je 50 Gramm
5 k
Staaten, dem
Herzogtum
Anhalt,
ringischen
jedoch wenigstens 10 k, wenn die Sendung
aus Druck¬
dem
Großherzogtum Baden, den hohenzoller¬
sachen
und Warenproben besteht, und wenigstens 25 h,
schen Landen, dem Königreiche Bayern (mit
wenn
sie auch Geschäftspapiere enthält.
Ausnahme der Rheinpfalz) und nach dem
nicht eilige Drucksachen, Geschäfts¬
Briefe, Postkarten,
Königreiche Württemberg:
papiere, Warenproben und Mischsendungen können auch
200 h
Über 5 bis 10 kg
Über 5 bis 10 kg
7
240
15 kg
eilweise frankiert aufgegeben werden und werden in
420 h
300 h
10
„ 15 kg
„ 10


20 kg
diesem Falle mit dem doppelten des an der Gebühr
400 k
15
600
15
„ 20 kg

Dann ermäßigte
ür die voll frankierte Sendung fehlenden Betrages be¬
Gewichtsgebühr (giltig nur im in¬
lastet.
ländischen Verkehre und im Verkehre nach D):
Briefe und Postkarten können
auch unfrankiert auf¬
Im Verkehre zwischen Orten mit einer Einwohner¬
gegeben werden und werden in diesem Falle mit emd
zahl von mehr als 30.000 (Hauptorte) und den im be¬
gubjplinac
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