Postgebühren. 121 chriften erscheinen, Kurszettel und Kursberichte aller Art, Als Übergang wird jedoch die Versendung solcher Handels=Rundschreiben, Waren=Verzeichnisse, Preislisten, Drucksachen mit Zeitungsfrankomarken bis einschließlich Preiskurante, Kataloge, Prospelte, Kalender, Wahlaus¬ 31. Oktober 1916 gestattet. rufe u. dergl. Innsbruck, am 23. September 1916. Diese dürfen daher nicht mehr zu den für Zeitungen Von der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion: geltenden und mit Zeitungssrankomarken zu entrichtenden Zeitungsgebühren versendet werden. Klebelsberg. Doltgebühren. doppelten Betrage der Gebühr wie für gleichartige Vom 1. Oktober 1916 angefangen gelten für den in¬ ändischen Verkehr, sowie für den Verkehr mit frankierte Sendungen belastet. Ungarn (U), Bosnien=Herzegowina (*H) und Deutschland (D) B. Eingeschriebene Briessendungen. folgende Gebühren: Die Einschreibgebühr beträgt für jede Sendung 25 k. A. Gewöhnliche Briessendungen. Briefe: L. Wertbriefe. 15 für einen Brief bis 20 Gramm Verschlossen aufgegebene Wertbriefe: — 5 k ür je weitere 20 Gramm Die Gebühr wie für einen eingeschriebenen Brief von gleichem Gewichte und Postkarten: die Wertgebühr, welch letztere Für eine einsache Postkarte oder jeden Teil einer für je 300 Kronen des angegebenen Wertes oder den Doppelpostkarte und zwar angefangenen Teil davon Für eine von der Postvernaltung ausgegebene Post¬ m inländischen Ver¬ im Verkehre mit 1, Bs 8 7 karte mit eingedrucktem Pos.wertzeichen kehre .. 5 k und D 10 h * * 10 h onst beträgt. Drucksachen: Die Gesamtgebühr für einen Wertbrief beträgt we¬ nigstens 60 k. Für nichteilige für je 50 Eramm (gewöhnliche aufgegebene Wertbriefe (nur L 3 3 Gebühr) inländischen Verkehre) und nur für nichtamtliche falls der Absender die eilige Besörderung wünscht, Wertbriefe zugelassen): 2 zur Gebühr ein Zuschlag von 3 Die Gebühr für wie einen verschlossen aufgegebenen Die Zuschlaggebühr muß mittelst der besonders dafür Wertbrief und ausgegebenen Eilmarke entrichtet werden. zur Wertgebühr ein Zuschlag im Betrage von 10 h Blindendrucksendungen: für je 1200 K des angegebenen Wertes oder den ange¬ im inländischen Verkehre u. im Verkehre mit U fangenen Teil, davon. im Verkehre mit B9 u. D. D. Pakete. bis 2 50 Gramm. 6at4U 100 bis Gramm 5 h Unterliegen sie den ge¬ Pakete ohne Wertangabe: bis 1000 10 h Gramm wöhnlichen Drucksachenge¬ W N Gewöhnliche Gewichtsgebühr:
bis 20 h 2000 bühren. „ Im inländischen Verkehre: Im Verkehre mit U u. BH: bis 3000 30 h
60 h Kilogramm bis 80 k Geschäftspapiere: bis 5 Kilogramm . 80 h 5 Kilogramm
200
200 h 10 Für 10 „ je 50 Gramm
300 h 300 h 15 „ 15 wenigstens aber.
5 A " 400 k 400 h 20 „20 * M Warenproben: Im Verkehre nach D: 5 h je 50 Gramm Für wenigstens aber 10 2 auf alle Entfernungen Bis 5 Kilogramm h und Mischsendung en (aus Drucksachen, Ge¬ Für Pakete von mehr als 5 Kilogramm schäftspapieren oder Warenproben zusammen¬ nach den preußischen Provinzen Schlesien und gepackte Sendungen: Sachsen, dem Königreiche Sachsen, den thü¬ Für je 50 Gramm 5 k Staaten, dem Herzogtum Anhalt, ringischen jedoch wenigstens 10 k, wenn die Sendung aus Druck¬ dem Großherzogtum Baden, den hohenzoller¬ sachen und Warenproben besteht, und wenigstens 25 h, schen Landen, dem Königreiche Bayern (mit wenn sie auch Geschäftspapiere enthält. Ausnahme der Rheinpfalz) und nach dem nicht eilige Drucksachen, Geschäfts¬ Briefe, Postkarten, Königreiche Württemberg: papiere, Warenproben und Mischsendungen können auch 200 h Über 5 bis 10 kg Über 5 bis 10 kg 7 240 15 kg eilweise frankiert aufgegeben werden und werden in 420 h 300 h 10 „ 15 kg „ 10
„ 20 kg diesem Falle mit dem doppelten des an der Gebühr 400 k 15 600 15 „ 20 kg „ Dann ermäßigte ür die voll frankierte Sendung fehlenden Betrages be¬ Gewichtsgebühr (giltig nur im in¬ lastet. ländischen Verkehre und im Verkehre nach D): Briefe und Postkarten können auch unfrankiert auf¬ Im Verkehre zwischen Orten mit einer Einwohner¬ gegeben werden und werden in diesem Falle mit emd zahl von mehr als 30.000 (Hauptorte) und den im be¬ gubjplinac uoblaqn ulng (ou