Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

vorhergehende ||| nächste Seite 430 Buch 1917
   
Neue Suche:
   


Volltext dieser Seite

Postgebühren.
220
Postgebühren.
1
D= Deutschland.)
arn, BH = Bosnien=Herzegowina,
Allgemeine Bestimmungen.
4
Briefe sind in Hinkunft auch mit einem Gewichte
festgesetzt werden: Der Tag des Einlangens des Paketes
von mehr als 250 Gramm zugelassen.
beim Postamte, die unmittelbar folgenden zwei Tage
und
Briefe unterliegen in Bezug auf das Gewicht nur
der Tag der Behebung des Paketes
mehr den Beschränkungen, die ihre postdienstliche Be¬
Die Zustellung von Paketen wird dort,
wo
handlung (Einschließung in Bunde, Briefsäcke u. dergl.)
ie bisher mit dem Einzelgewicht von 2 kg begrenzt
war, auf das Einzelgewicht von 3 kg ausgedehnt.
bedingt.
Die Eilzustellung kann künftig auch auf Ver¬
Das Höchstgewicht für Drucksachen beträgt künf¬
tig
langen des Empfängers stattfinden.
2 Kilogramm.
Geschäftspapiere sind künftig unter den
Die Behebungsfristen für Sendungen werden
künftig auf eine ganz neue
gleichen Bedingungen wie im Weltpostverkehr zugelassen.
Art festgesetzt. Sie werden
Das Höchstgewicht für Warenproben beträgt
nach Wochen (ein oder zwei Wochen) und bei postlagern¬
Verkehr, sowie im Verkehr mit
den Sendungen ohne Nachnahme nach halben Monaten
künftig im inländischen
BH und D 500 Gramm; im Verkehre mit U bleibt es
zwei halbe Monate) bemessen; als Woche
zählt immer
bei der bisherigen Gewichtsgrenze von 350 Gramm.
die Zeit vom Montag (erster Tag) bis Sonntag
(letzter
Wertbriefe dürfen nur in Briefumschlägen ver¬
Tag); als halber Monat gilt die Zeit vom 1. bis 15. und
vom
16. bis zum letzten des Monates
packt werden
Ist bei Ausfolgung
Die offene Aufgabe von Wertbriefen
einer Nachnahmesendung keine
ist nur im inländischen Verkehre und zwar nur dann ge¬
oder eine zu geringe Nachnahme eingehoben worden, so
stattet, wenn sie inländische Banknoten im Werte von
ist der Empfänger verpflichtet, auf nachträgliches Ver¬
langen der Post den Nachnahmebetrag oder den Unter¬
mehr als 1200 Kronen enthalten.
Höchstgewichtsgrenze der Pakete
chied zwischen dem eingezogenen und dem richtigen Be¬
Die
trage
zu zahlen.
auf 20 kg herabgesetzt.
in Hinkunft
ist
tragsbriefe kann künftig
Postau
Nicht sofort eingelöste Postaufträge
Mit einem
*
sowie im Verkehre mit U und
nländischen
Verkehr,
sind in Hinkunft vor Ablauf der siebentägigen Frist noch
BH nur eine Forderungsurkunde versendet werden; im
einmal zuzustellen.
Bei
Verkehre mit D bleibt es wie bisher. Die Zulassung
einer Annahmeverweig
erür
der
von Postaufträgen auf mehr als 1000 Kronen wird in
Empfänger künftig nur mehr die Tatsache d
veigerung
der
Hinkunft eingestellt.
Annahme ohne jede Begründung
ist
merken
nachträgliche Annahmeverweigerung
Eine
Dagegen können im inländischen Verkehre, sowie im
bei
erkehre mit U und BH mit Postauftragskarten Geld¬
gewöhnlichen Briefsendungen nur mel
wenn es
forderungen bis 20 K eingezogen werden.
sich um verschlossene handelt.
Nachsendung und bei Zu
künftig auch
Postaufgabebücher sind
Bei
Als
ückse
zugelassen, die nicht von der Postverwaltung aus¬
werden die Wertbriefe künftig nicht mehr mit Gebühren
eber
erden, wenn sie diesen nach Form, Vordruck
belastet.
Inbestellbar gemeldete Pakete dürfen
sonstiger Ausstattung genau entsprechen.
vor
Spätlingssendungen“ können einge¬
dem Einlangen der Nachricht des Aufgabepostamtes
Als
endungen und telegraphische Postanwei¬
die die Verfügung des Absenderszusw. enthält, nicht zu¬
Brief
schriebene
rückgesendet werden.
bei den dazu ermächtigten Postämtern auch außer¬
nge
Die portopflichtigen Gerichtsbriefe
halb der Amtsstunden gegen Entrichtung der Spätlings¬
barem) aufgegeben werden.
unterliegen künftig den gewöhnlichen Briefgebühren, die
gebühr (in
der
Empfänger zu zahlen hat
Das
Verlangen des Absenders, zu
Für
eigenen Handen zuzustellen, ist künftig nur
ein Bahnaviso beträgt die Gebühr 15 h.
mehr bei Postsendungen mit einem Rückschein und bei
die Einsammlung im Landbriefträgerdienste
Für
werden
Postanweisungen mit einer Zahlungsbestätigung zuge¬
künftig keine Einsammlungsgebühren erhoben.
Bezüglich des Zeitungsdienstes gilt künftig
las
en.
Folgendes:
Im Verkehre mit U übernimmt die dortige Postver¬
Als
Zeitungen werden nicht mehr angesehen und
waltung keine Gewähr dafür, daß dem Verlangen ent¬
unterliegen daher den allgemeinen Versendungsbedin¬
sprochen wird.
Die Zustellung von Sendungen durch
gungen und Gebühren für Drucksachen alle Druckschriften
Eilboten erfolgt über Wunsch der Absender auch
die bloß Reklame= oder Geschäftszwecken dienen, wie
in der Nacht, jedoch nur dann, wenn sie auf derselben
nsbesondere: Zeitungen oder
Zeitschriften, die aus¬
schließlich Anzeigen oder Ankündig
den Vermerk „auch Nachts“ anbringen; bei Postanwei¬
ungen (Annoncen) ent¬
halten, Zeitungen oder Zeitschriften, die in vorwiegen¬
sungen und bei Sendungen mit Nachnahme ist jedoch
dieses Verlangen ausgeschlossen.
dem Maße Annoncenblätter sind und deren politischer,
Unterhaltungs= oder Nachrichtenteil als nebensächlich er¬
Postausweiskarten können künftig von jedem
cheint, Zeitungen oder Zeitschriften, deren Inhalt haupt¬
Po
tamte für jedermann ausgestellt werden, der den voll¬
ächlich oder offensichtlich nur zur Empfehlung von einem
giltigen Identitätsnachweis liefert.
oder mehreren Geschäften oder Unternehmungen dient,
Bezüglich des Lagerzinses wird darauf hinge¬
wiesen, daß als lagerzinsfreie Tage künftig einheitlich
ferner, auch wenn sie in Form von Zeitungen oder Zeit¬
Bunquelpn
bisyme agsu
1
11
=190
190
=198
javg Bunaobi
7
B
da1
a
u9Bu
gun
bo6
119
ojat
0
8