Postgebühren. 220 Postgebühren. 1 D= Deutschland.) arn, BH = Bosnien=Herzegowina, Allgemeine Bestimmungen. 4 Briefe sind in Hinkunft auch mit einem Gewichte festgesetzt werden: Der Tag des Einlangens des Paketes von mehr als 250 Gramm zugelassen. beim Postamte, die unmittelbar folgenden zwei Tage und Briefe unterliegen in Bezug auf das Gewicht nur der Tag der Behebung des Paketes mehr den Beschränkungen, die ihre postdienstliche Be¬ Die Zustellung von Paketen wird dort, wo handlung (Einschließung in Bunde, Briefsäcke u. dergl.) ie bisher mit dem Einzelgewicht von 2 kg begrenzt war, auf das Einzelgewicht von 3 kg ausgedehnt. bedingt. Die Eilzustellung kann künftig auch auf Ver¬ Das Höchstgewicht für Drucksachen beträgt künf¬ tig langen des Empfängers stattfinden. 2 Kilogramm. Geschäftspapiere sind künftig unter den Die Behebungsfristen für Sendungen werden künftig auf eine ganz neue gleichen Bedingungen wie im Weltpostverkehr zugelassen. Art festgesetzt. Sie werden Das Höchstgewicht für Warenproben beträgt nach Wochen (ein oder zwei Wochen) und bei postlagern¬ Verkehr, sowie im Verkehr mit den Sendungen ohne Nachnahme nach halben Monaten künftig im inländischen BH und D 500 Gramm; im Verkehre mit U bleibt es zwei halbe Monate) bemessen; als Woche zählt immer bei der bisherigen Gewichtsgrenze von 350 Gramm. die Zeit vom Montag (erster Tag) bis Sonntag (letzter Wertbriefe dürfen nur in Briefumschlägen ver¬ Tag); als halber Monat gilt die Zeit vom 1. bis 15. und vom 16. bis zum letzten des Monates packt werden Ist bei Ausfolgung Die offene Aufgabe von Wertbriefen einer Nachnahmesendung keine ist nur im inländischen Verkehre und zwar nur dann ge¬ oder eine zu geringe Nachnahme eingehoben worden, so stattet, wenn sie inländische Banknoten im Werte von ist der Empfänger verpflichtet, auf nachträgliches Ver¬ langen der Post den Nachnahmebetrag oder den Unter¬ mehr als 1200 Kronen enthalten. Höchstgewichtsgrenze der Pakete chied zwischen dem eingezogenen und dem richtigen Be¬ Die trage zu zahlen. auf 20 kg herabgesetzt. in Hinkunft ist tragsbriefe kann künftig Postau Nicht sofort eingelöste Postaufträge Mit einem * sowie im Verkehre mit U und nländischen Verkehr, sind in Hinkunft vor Ablauf der siebentägigen Frist noch BH nur eine Forderungsurkunde versendet werden; im einmal zuzustellen. Bei Verkehre mit D bleibt es wie bisher. Die Zulassung einer Annahmeverweig erür der von Postaufträgen auf mehr als 1000 Kronen wird in Empfänger künftig nur mehr die Tatsache d veigerung der Hinkunft eingestellt. Annahme ohne jede Begründung ist merken nachträgliche Annahmeverweigerung Eine Dagegen können im inländischen Verkehre, sowie im bei erkehre mit U und BH mit Postauftragskarten Geld¬ gewöhnlichen Briefsendungen nur mel wenn es forderungen bis 20 K eingezogen werden. sich um verschlossene handelt. Nachsendung und bei Zu künftig auch Postaufgabebücher sind Bei Als ückse zugelassen, die nicht von der Postverwaltung aus¬ werden die Wertbriefe künftig nicht mehr mit Gebühren eber erden, wenn sie diesen nach Form, Vordruck belastet. Inbestellbar gemeldete Pakete dürfen sonstiger Ausstattung genau entsprechen. vor Spätlingssendungen“ können einge¬ dem Einlangen der Nachricht des Aufgabepostamtes Als endungen und telegraphische Postanwei¬ die die Verfügung des Absenderszusw. enthält, nicht zu¬ Brief schriebene rückgesendet werden. bei den dazu ermächtigten Postämtern auch außer¬ nge Die portopflichtigen Gerichtsbriefe halb der Amtsstunden gegen Entrichtung der Spätlings¬ barem) aufgegeben werden. unterliegen künftig den gewöhnlichen Briefgebühren, die gebühr (in der Empfänger zu zahlen hat Das Verlangen des Absenders, zu Für eigenen Handen zuzustellen, ist künftig nur ein Bahnaviso beträgt die Gebühr 15 h. mehr bei Postsendungen mit einem Rückschein und bei die Einsammlung im Landbriefträgerdienste Für werden Postanweisungen mit einer Zahlungsbestätigung zuge¬ künftig keine Einsammlungsgebühren erhoben. Bezüglich des Zeitungsdienstes gilt künftig las en. Folgendes: Im Verkehre mit U übernimmt die dortige Postver¬ Als Zeitungen werden nicht mehr angesehen und waltung keine Gewähr dafür, daß dem Verlangen ent¬ unterliegen daher den allgemeinen Versendungsbedin¬ sprochen wird. Die Zustellung von Sendungen durch gungen und Gebühren für Drucksachen alle Druckschriften Eilboten erfolgt über Wunsch der Absender auch die bloß Reklame= oder Geschäftszwecken dienen, wie in der Nacht, jedoch nur dann, wenn sie auf derselben nsbesondere: Zeitungen oder Zeitschriften, die aus¬ schließlich Anzeigen oder Ankündig den Vermerk „auch Nachts“ anbringen; bei Postanwei¬ ungen (Annoncen) ent¬ halten, Zeitungen oder Zeitschriften, die in vorwiegen¬ sungen und bei Sendungen mit Nachnahme ist jedoch dieses Verlangen ausgeschlossen. dem Maße Annoncenblätter sind und deren politischer, Unterhaltungs= oder Nachrichtenteil als nebensächlich er¬ Postausweiskarten können künftig von jedem cheint, Zeitungen oder Zeitschriften, deren Inhalt haupt¬ Po tamte für jedermann ausgestellt werden, der den voll¬ ächlich oder offensichtlich nur zur Empfehlung von einem giltigen Identitätsnachweis liefert. oder mehreren Geschäften oder Unternehmungen dient, Bezüglich des Lagerzinses wird darauf hinge¬ wiesen, daß als lagerzinsfreie Tage künftig einheitlich ferner, auch wenn sie in Form von Zeitungen oder Zeit¬ Bunquelpn bisyme agsu 1 11 =190 190 =198 javg Bunaobi 7 B da1 a u9Bu gun bo6 119 ojat 0 8