Begräbnis=Ordnung für den städtischen West=Friedhof in Innsbruck. Verzeichnis der Verpflegsgebühren. Im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Innsbruck. Allgemeine Abteilung, pro Tag 4.— In dieser Gebühr sind inbegriffen: Wohnung, normale Ver¬ 16 Zahlstock=Abteilung pflegung Wartung u. Beleuchtung. Dagegen sind ärztliche Be¬ handlung, Medikamente, Verbandzeug, Beheizung, (per Tag 13 „ 1 K) Bäder, geistige Getränke in nebenstehender Gebühr 1 9 K nicht inbegriffen. Joseph=Jubiläums=Greisenasyl. Im Kaiser Franz pro Tag 1 K 50 h. Im Kapferer'schen Männerversorgungshause. pro Tag 1 K 50 h. Im Kaiser Franz Josef=Jubiläums=Siechenhaus. pro Tag 4 K. für den städtischen West=Friedhof in Innsbruck. Begräbnis=Ordnung Friedhofs=Leichenkammer Verstor¬ überbracht werden; § 1. welche mit ansteckenden Krankheiten Raum-Einteilung behaftet waren oder bei denen nach des Befund Der neuerbaute katholische Gemeindefriedhof Um¬ die Belassung im Sterbeorte aus Totenbeschauers faßt auf einer Grundfläche von 20.249 Quadratmeter anderen gesundheitspolizeilichen Rücksichten nicht zu¬ römischen Ziffert Leichenfelder, welche mit lässig ist, dürfen nicht aufgebahrt zur Schau ausge¬ sind, mit durchschnittlich je 324 Grabplätzen bezei ichne stellt sondern müssen ehemöglichst, längstens werden, 146 Grüfte längs der Umfassungsmauer aber binnen sechs Stunden nach eingetretenem Tode Unmittelbar daran schließen sich der protestantische in die zur Aufnahme solcher Leichen bestimmte abge¬ israelitische Friedhof mit einer Area von sonderte Leichenkammer auf den Friedhof überbracht 2059 Quadratmeter und je drei Leichenfeldern, letztere werden. durchschnittlich je 119 Grabplätzen. mit § 5. Jeder Grabplatz auf den Leichenfeldern ist 2,55 Beerdigungskrist. Meter breit; die Wege zwischen Meter lang und 0,9 Kein Leichnam darf ohne vorausgegangene den einzelnen Grabreihen besitzen eine Breite von To¬ 0,5 Meter. 48 Stunden nach eingetretenem Tode beerdigt werden, § 2. nicht aus gerichtlichen oder sanitätspolizeilichen Reihenfolge der Beerdigung Mal sichten eine Verzögerung oder Beschleunigung der Mit Ausnahme der Beisetzung der Leichen in den Beerdigung notwendig wird. Grüften hat die Beerdigung der Leichen in der Reihen¬ folge, wie dieselben zur Anmeldung gelangen, stattzu¬ Ein Grab darf in der Regel nicht vor Ablauf von finden, wobei bei Grab Nr. 1 des Leichenfeldes I be¬ 10 Jahren nach der letzterfolgten Beerdigung geöffnet gonnen wird und zuerst alle jene Grabplätze zu belegen werk den sind, welche auf dem Friedhofsplane mit ungeraden Im Falle einer früheren Oeffnung eines Grabes Ziffern bezeichnet sind. Erst bei Wiederkehr des Tur sind strenge die diesbezüglichen Vorschriften, insbe¬ jedoch nicht vor auf dasselbe Leichenfeld, sondere die Ministerial=Verordnung vom 3. Mai 1874, Jahren, dürfen die zwischen den obenerwähnten Grä¬ R.=G.=Bl. Nr. 56, zu beobachten mit bern befindlichen Ziffern bezeichneten geraden Erhumierungen dürfen nur über ausdrückliche Be¬ Grabstellen belegt werden. willigung des Stadtmagistrates unter Intervention Magistratsbeamten und eines Stadtarztes vor¬ eines § 3. genommen werden. Särge. Seitens der die Exhumierung verlangenden Partei nachstehende Gebühren zu entrichten Die Leichen dürfen bei Turnusgräbern nur in Holz¬ sind in Metall¬ für den intervenierenden Magistrats¬ 1. beamten särgen zur Beerdigung überbracht werden K 10 für den Stadtarzt Die Holzsärge sind mit hinreichend dicken Wan¬ „ 10 dem Totengräber für Exhumierung zu versehen, welche haltbar miteinander ver¬ dungen 3. bunden und längs des ganzen Bodenteiles in den und eventuell Beisetzung im neuen Grabe Pech verschlossen sein müssen 20 Fugen mit „ Metallsärge müssen nach der bestehenden Vor¬ dem Friedhofaufseher „ 2 5. für die Erhumierung von Gebeinen schrift versteift und im Inneren gut lackiert sein. dem Totengräber „ 12 § 4. S 7. Hufbahrungsort. Nachlegung. Leichen von Personen, welche nach unbedenklichen Ueber Ansuchen kann der Stadtmagistrat die Wie¬ Krankheitsprozessen gestorben sind, können entweder derbenützung eines bereits belegten Gruftplatzes oder im Sterbeorte aufgebahrt oder zu diesem Zwecke in die 785 600 Pu 000 00 EEE à r 1600 pni uogroc 161g133g 3gox ulsusfonfobuls (ou ubguns2 8t Uansondie olsg 13 310 nsgroc s#vigisan bunbiatsdeg ine uobap 690 Ju (p1a 405