Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Städtisches Schwimmbad für Männer.
67
Für ein Wannenbad in offener Zelle im
Volksbad 3 K —.50
Für ein Wannenbad in geschlossener Zelle
im Volksbad 3 K 1.—
Für das Brausebad wird jedem Badegast ein
Handtuch verabfolgt.
Für ein Wannenbad wird dem Badegast ein Lein¬
tuch verabreicht.
Wird noch weitere Wäsche gewünscht, so ist hiefür
eine besondere Gebühr zu entrichten und zwar: Für
ein Handtuch 4 Heller, für ein Leintuch
8 Heller.
Seife wird zum Selbstkostenpreise vom Bedie¬
nungspersonal verkauft.
4. Kindern unter 6 Jahren ist das Baden
nur in Begleitung von erwachsenen Personen ge¬
stattet.
Für diese Kinder ist im Wannenbade keine Ge¬
bühr zu entrichten.
Die Dauer der Benützung eines
Brausebades darf einschließlich der zum Aus¬
und Ankleiden notwendigen Zeit 15 Minuten nicht
übersteigen.
Die Dauer der Benützung eines Wan¬
nenbades wird für Männer mit 30 Minuten, für
Frauen mit 40 Minuten festgesetzt.
5. Der äußerliche Gebrauch von Medikamenten,
sowie der Zusatz von solchen beim Gebrauche der
Bäder ist verboten.
6. Die Badegäste sind befugt, unreine oder nasse
Wäsche zurückzuweisen.
Beim Verlassen des Bades sind die Wäschestücke
dem Badediener (der Badedienerin) zu übergeben.
Nach genommenem Bade haben die Badegäste die
Anstalt sofort zu verlassen.
7. Das Rauchen, Lärmen, Singen und Schreien
in den Räumen der Volksbäder ist strenge untersagt.
Desgleichen ist das Mitnehmen von Hunden ver¬
boten.
8. Für jede Verunreinigung und Beschädigung
der Räume, Einrichtungs= und Gebrauchsgegenstände
ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen wer¬
den polizeilich bestraft.
9. Die Bediensteten der Badeanstalt müssen sich
den Badegästen gegenüber mit Anstand und Be¬
flissenheit benehmen und dürfen bei Strafe der so¬
fortigen Entlassung kein Trinkgeld fordern.
Die Badegäste haben den Weisungen bezüglich
der Aufrechterhaltung der Ordnung nachzukommen.
10. Allfällige Beschwerden der Badegäste sind beim
Stadtmagistrate vorzubringen.
Städtisches Schwimmbad für Männer
in der Museumstraße 34, außerhalb des Südbahnviaduktes.
Bade=Ordnung.
1. Das Schwimmbad ist an Werktagen von
6 Uhr früh bis zum Einbruch der Dämmerung, an
Sonn= und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr
mittags geöffnet.
2. Der Eintritt ist nur gegen Vorweisung einer
Dauer= oder Abgabe einer Einzelkarte gestattet.
3. Die Benützungszeit für eine Zelle beschränkt
sich auf eine Stunde. Die Tür hat beim Ver¬
lassen der Zelle geöffnet zu bleiben und soll nasse
Wäsche nicht auf den Fußboden geworfen werden.
Knaben, die nicht in Begleitung Erwachsener erschei¬
nen, werden in den allgemeinen Auskleideraum ge¬
wiesen, dessen Inanspruchnahme für höchstens zwei
Stunden freisteht.
4. Jeder Badegast begibt sich vorerst in den
Reinigungsraum zur Waschung oder Abbrausung.
Das Reinigungsbad darf nicht länger beansprucht
werden, als es seinem Zwecke entspricht.
5. Die Bekleidung mit Schwimmhose ist auch für
das Sonnenbad vorgeschrieben.
6. Jede Verunreinigung und Beschädigung der
Räume, der Einrichtung und der Gebrauchsgegen¬
stände verpflichtet zu Ersatz.
7. Das Mitnehmen von Hunden in die Anstalt,
der Gebrauch von Seife, sowie das Waschen und
Ausringen von Badewäsche ist im Schwimmbade un¬
tersagt. Für das Ausspucken dienen Spucknäpfe und
die seitlichen Ausflußöffnungen des Baderaumes.
8. Personen, welche wegen sichtlicher Krankheit
oder aus anderen Gründen die Mitbadenden voraus¬
sichtlich belästigen, gefährden oder Eckel erregen wür¬
den, sind vom Bade auszuschließen.
9. Für den Badegästen abhanden gekommene Ge¬
genstände wird seitens der Anstalt kein Ersatz gelei¬
stet; Wertsachen können gegen Gebühr an der Kassa
hinterlegt werden.
10. Der Schwimmeister ist für Wahrung des An¬
standes und die Aufrechthaltung der Ordnung in
der ganzen Anstalt verantwortlich; er und alle An¬
gestellten haben sich gegenüber den Badegästen stets
höflich und zuvorkommend zu benehmen; andererseits
haben alle Besucher der Anstalt den Anordnungen des
Schwimmeisters bei sonstiger Verweisung aus der
Anstalt unweigerlich Folge zu leisten.
Allfällige Beschwerden sind in das bei der Kassa
aufliegende Beschwerdebuch einzutragen oder beim
Stadtmagistrate vorzubringen.
Preis=Tarif.