Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Die wichtigsten Posttarife.
11. Station beim Kommandanten der dritten Kom¬
pagnie, Innstraße 75.
12. Station beim Kommandanten der vierten Kom¬
pagnie, Universitätsstraße 7.
13. Station im Stadtturm.
14. Station in der k. u. k. Hofburg.
15. Station im Stadttheater.
16. Station in der großen Infanterie=Kaserne, Uni¬
versitätsstraße Nr. 15.
17. Station am Bahnhof (Inspektionszimmer).
18. Station in der Sparkasse, Erlerstraße Nr. 8.
19. Station beim k. u. k. Platzkommando, Burg¬
graben Nr. 3.
20. Station in der Zentralstation der Staatstele¬
phon=Leitung, Haupt=Postgebäude.
21. Station im Turnus=Vereinshaus (Gendarmerie),
Innstraße Nr. 2.
22. Kommandant der ständigen Feuerwehr, Markt¬
graben Nr. 27.
23. Sillwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster.
Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro¬
chen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft
bemerkt wird, soll sofort eine verläßliche Person zu
der nächstgelegenen Feuertelephon= oder Meldestation
geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuer¬
wache im Hauptfeuerhause zu verständigen.
Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats¬
Telephonstationen berechtigt, unter Verantwortlich¬
keit des Inhabers jener Station, von welcher aus
die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen¬
trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lassen,
welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt¬
feuerhause weitergibt.
Meldung: In der Straße
Hausnummer . . . (eventuell) Stock .. ist ein
Kamin=, Zimmer=, Keller=, Magazin= oder Dach¬
feuer ausgebrochen.
Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden
Bezirkes wurden Allarmklingeln angebracht, die an
besagte Drahtleitung angeschlossen sind und ist dadurch
die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache
durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort
nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden¬
feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen.
Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr¬
männern angebracht worden, von den man infolge
ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh¬
nung oder Werkstätte zu treffen sind.
Durch diese Einrichtung soll besonders bezweckt
werden, die allgemeine Allarmierung in nicht wirklich
dringenden Fällen heute zu vermeiden.
Die wichtigsten Posttarife.
1. Briefpost.
1. Briefe
a) Oesterreich=Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 gr 10 h
über 20 bis 250 gr 20 h
b) Montenegro und Serbien ..... für je 20 gr 10 h
c) Uebriges Ausland ...... bis 20 gr 25 h
für je weitere 20 gr 15 h
2. Korrespondenzkarten
a) Oesterreich=Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte
Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 h 10 h
b) Sonstiges Ausland..... 10 h 20 h
3. Drucksachen
a) Oesterreich=Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 50 gr 3 h
über 50 „, 100 „ 5 h
„ 100 , 250 „ 10 h
„ 250 „ 500 „ 20 h
„ 500 „ 1000 „ 30 h
b) Ausland ........ für je 50 gr 5 h
4. Warenproben
a) Oesterreich=Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h
über 250 bis 350 gr 20 h
b) Ausland. . . .. für je 50 gr 5 h (mindestens aber 10 h
5. Geschäftspapiere
a) Oesterreich=Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro):
unzulässig..
b) Ausland.. für je 50 gr 5 h (mindestens aber 25 h)
Keine Portoermäßigung im Orts¬
verkehr!
Nur Bahnavisi kosten 6 h: das
Porto für Gerichtsbriefe belrägt in Loko
10 h ohne Unterschied des Gewichtes; im
Fernverkehr beträgt das Porto für Ge¬
richtsbriefe:
bis 50 gr 10 h
über 50 gr 20 h
Drucksachen, Muster und Geschäfts¬
papiere müssen wenigstens zum Teil
frankiert werden, um zur Absendung zu
gelangen.
Rekommandations=Gebühr
Rückschein=Gebühr 25 „
Empfangsanzeige=Gebühr (Juld.)*
Reklamations=Gebühr
Für die Zurückforderung einer Post¬
sendung, deren Adreßänderung oder für
die Herabminderung (bezw. Auflassung)
der Nachnahme ist entweder die Taxe
für einen einfachen rekommandierten Brief
nach dem betreffenden Bestimmungslande
oder aber die Gebühr für ein Telegramm
zu entrichten, je nach dem die Ueber¬
mittlung brieflich oder telegraphisch er¬
folgt.
6. Zeitungen und Zeitschriften.
Zeitungs=Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitungs¬
Frankomarken im Verkehre mit Oesterreich=Ungarn und Vosnien=Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt;
a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gewichtes.. 2 h
b) pro Exemplar einer seltener, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung 230 gr2hfürje100ar
c) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden Zeitung . . . . für je 100 gr 2 h.