Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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362
Dienstvermittlungen. — Armenfondsgebühren=Tarif.
Kranewitter Josefa
Pittl Marie
Hörmann Dorothea
Mair Amalia
Dienstvermittlung.
Vormerkgebühr: K
Armenfondsgebühren=Tarif.
1. Statthalterei=Kundmachung vom 10. April 1910, L.=G.=Bl. Nr. 33, betreffend die Einhebung städt.
Auflagen für Theatervorstellungen und verschiedene öffentliche Veranstaltungen und Vorführungen
in der Landeshauptstadt Innsbruck.
1. Für jede Tanzunterhaltung in
öffentlichen Lokalen K 4
2. Für Theatervorstellungen
pro Vorstellung:
a) im Stadtheater K 10
b) in anderen Lotalen je nach Größe des
Lokales und Bedeutung des Unter¬
nehmens K 4—8
3. für Varieté=Vorstellungen
je nach Größe des Lokales und Be¬
deutung des Unternehmens pro Vor¬
stellung . . . . .... .. K 6—-12
4. für Konzerte und andere Produk¬
tionen in öffentlichen Lokalen pro
Vorstellung:
a) gegen Eintrittsgeld, Sammlung oder
Enthebungskarten K 4
b) ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder
Enthebungskarten K 1.20
5. für Musik und andere Pro¬
duktionen im Umherziehen
von Lokal zu Lokal pro Tag:
a) bei höchstens zwei Personen.. K 1
b) für jede Person mehr ..... K 0.30
6. für Produktionen und Schau¬
stellungen von Wanderun¬
Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werden
ternehmungen im Freien oder
in eigenen Buden, Zelten usw. pro
Tag:
a) von größerer Bedeutung, als grö¬
ßere Menagerien und Zirkusse, Kine¬
mathographen, Rutschbahnen, Hippo¬
drome usw. K 6—12
b) von geringerer Bedeutung, als:
Schießbuden, Ringelspiele, Vivarien,
Schaustellungen von Abnormitäten
und Kuriositäten aller Art, Guckkä¬
sten, Wachsfigurenkabinette, Ball¬
und Plattenwurf, Tiervorstellungen,
Schiffschaukeln usw. K 1—6
je nach Größe des Unternehmens, An¬
zahl der Vorstellungen usw.
7. für ständige Schaustellungs¬
unternehmungen, als: Pano¬
ramen, Kinemathographen und ähn¬
liche Unternehmungen je nach Größe
und Bedeutung des Unternehmuns
pro Tag....... K 1—2
8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4
9. für Veranstaltung von Feuerwer¬
ken gegen Entgelt .. . . .. K 10
dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen.
2. Gebühren für Polizeistunde=Verlängerungen.
(Erlaß des Tiroler Landesausschusses vom 25. April 1910 Zl. 293/III/3.)
Für jede Polizeistunde=Verlängerung . . 4 K
Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh ... 60 K
Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh . . . 90 K
Stadtmagistrat Innsbruck.
Stadtsaal=Tarif.
1. Großer und kleiner Saal mit
sämtlichen Nebenräumen im Parterre, im
I. Stock mit Ausnahme des Kasino und
der vermieteten Räume. K 200
2. Großer Saal und Musik=Zim¬
mer mit Benützung der Gallerien, des
großen Saales für Konzerte und andere
Unterhaltungen usw. ohne Benützung
dieser Räume zu Restauration . . . „ 100
3. Großer Saal und Musik=Zim¬
merusw. wie oben, jedoch mit Benützung
dieser Räume auch zu Restauration
oder Tanz . „ 120
4. Großer Saal und Musik=Zim¬
mer usw. wie oben mit Benützung
zu Restauration und Tanz .... „ 130
5. Kleiner Saal mit nordwärts ge¬
legenem Zimmer zu Konzerten und an¬
deren Unterhaltungen ohne Benützung
dieser Räume zu Restauration ... „ 50
6. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬
genem Zimmer und Entreezimmer zu